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Jobcenter Umzug

Umzug erleichtern: Umzugskosten vom Jobcenter übernehmen lassen

Ein Umzug ist nicht nur körperlich eine Herausforderung, sondern kann auch eine finanzielle Hürde sein, wenn Sie Bürgergeld beziehen.

Da hilft es enorm, wenn das Jobcenter die Umzugskosten übernimmt.

Sie können also trotz Bürgergeld Umzugskosten beim Amt geltend machen. Aber nur, wenn vor dem Umzug das Jobcenter die Kostenübernahme bestätigt hat.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig alle erforderlichen Anträge beim Jobcenter für den Umzug einreichen.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie Butler Umzüge noch heute und wir klären gemeinsam alle Details.

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Umzugskosten Jobcenter: Was wird bezahlt?

Ein Umzug kann neben der finanziellen auch eine seelische Belastung darstellen. Insbesondere wenn Sie sich schwertun, Unterstützung anzunehmen und lieber alles aus eigener Kraft schaffen wollen. 

Aber wussten Sie, dass das Jobcenter möglicherweise einen Teil oder sogar alle Ihre Umzugskosten übernimmt? 

Ja, Sie haben richtig gehört! 

Umzugskosten für den Transport, die Mietkaution und gegebenenfalls sogar für Umzugshelfer können vom Jobcenter übernommen werden. 

Bitten Sie am besten Ihren Sachbearbeiter um ein Gespräch, um alle Einzelheiten zu erfahren.

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Weil Umziehen Vertrauenssache ist

Beim Jobcenter Umzug beantragen und richtig argumentieren

Eine entscheidende Frage lautet: Wie begründe ich meinen Umzug gegenüber dem Jobcenter? 

Es ist wichtig, klare und überzeugende Gründe anzugeben, die den Umzug notwendig und gerechtfertigt erscheinen lassen. Dazu können persönliche oder berufliche Gründe gehören, wie beispielsweise ein neuer Arbeitsplatz in einer anderen Stadt oder ein dringender Wohnungswechsel aus gesundheitlichen Gründen

Wir stehen Ihnen bei Ihrem Hartz4-Umzug gern beratend zur Seite.

Umzug mit der Agentur für Arbeit

Umzug mit Jobcenter und alleinerziehend

Alleinerziehende Mütter und Väter, die Bürgergeld beziehen, können Unterstützung beim Jobcenter beantragen, um die Umzugskosten zu stemmen. 

Es ist wichtig, die Aufwendungen für den Umzug gut zu kalkulieren und alle relevanten Belege aufzubewahren. Somit stellen Sie sicher, dass die Kostenübernahme für Ihren Umzug durch das Jobcenter vollständig erfolgen kann.

Wir von Butler Umzüge lassen Sie mit Ihrem Umzugsvorhaben nicht allein.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie gemeinsam mit uns Ihren Umzug planen möchten.

FAQ

Wie viel Kosten für Ihren Umzug vom Jobcenter übernommen werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem spielt die Wohnungsgröße eine Rolle und ob es sich um einen regionalen Domizilwechsel oder um einen Fernumzug handelt.

Zunächst einmal lassen Sie sich Ihren Umzug schriftlich bestätigen. Danach suchen Sie sich eine angemessene Wohnung. Sind Sie fündig geworden, legen Sie das Mietangebot dem Jobcenter vor. Wird das Mietangebot genehmigt, unterschreiben Sie den Mietvertrag und reichen eine Kopie ein. Anschließend beantragen Sie die Übernahme der Umzugskosten.

Wenden Sie sich einfach an Ihren zuständigen Sachbearbeiter und Sie bekommen das entsprechende Formular vom Jobcenter für den Umzug. 

Die Gründe, die einen Umzug notwendig machen, können vielfältig sein. Bestenfalls haben Sie ein Jobangebot erhalten, das Sie positiv in die Zukunft blicken lässt und für das Sie auch einen Umzug in Kauf nehmen. 

Aber auch gesundheitliche Gründe können einen Umzug rechtfertigen. Genauso stellen unzumutbare Umstände wie Schimmel in der Wohnung einen berechtigten Grund für einen Domizilwechsel dar.

Ein ebenso triftiger Grund liegt vor, wenn sich Ihre Lebenssituation geändert hat – sei es durch eine Heirat oder Trennung. Sogar, wenn Ihr Vermieter Ihnen unverschuldet kündigt, beispielsweise wegen Eigenbedarfs.

Wichtig ist, dass Sie die Gründe belegen können und dass die Aufwendungen für Ihr neues Zuhause angemessen sind. Das bedeutet, dass Sie die Mietobergrenze nicht überschreiten. Dann steht einer wohlwollenden Prüfung Ihres Umzugs durch das Jobcenter nichts im Wege.

Haben Sie beim Jobcenter das Formular für den Umzug eingereicht und dieser wird abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Das Jobcenter muss die Umstände dann noch einmal prüfen und erneut eine Entscheidung fällen.

Erhalten Sie wieder eine Ablehnung, können Sie zwar trotzdem umziehen, müssen dann aber die Kosten alleine stemmen.

So macht Umziehen Spaß

Lassen Sie uns jetzt ein unverbindliches Angebot für Ihren Umzug erstellen.

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