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Arbeitgeber Umzug

Beruflich bedingter Umzug: günstig und entspannt mit Butler Umzüge

Ein beruflich bedingter Umzug kann eine aufregende Möglichkeit sein, neue Horizonte zu erkunden und berufliche Chancen zu ergreifen.

Doch die Planung und Durchführung eines solchen Umzugs gehen häufig mit Stress einher.

Wir von Butler Umzüge verstehen die Herausforderungen, mit denen Sie konfrontiert sind und tun deshalb alles dafür, um Ihnen den Übergang so nahtlos und komfortabel wie möglich zu gestalten.

Übrigens haben Sie bei einem beruflich bedingten Umzug die Möglichkeit, die Umzugskosten als Werbungskosten geltend zu machen oder steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet zu bekommen. 

Zu diesen Kosten gehören nicht nur die Transportkosten und Reiseausgaben, sondern auch doppelte Mietzahlungen, Maklergebühren für die Anmietung einer Wohnung sowie sowie sonstige Umzugsauslagen.

Sie möchten unser erfahrenes Umzugsunternehmen beauftragen und Ihren Umzug planen?
Dann greifen Sie gleich zum Hörer und wählen 030 84 51 88 55.

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So macht Umziehen Spaß

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Umzug als Werbungskosten absetzen und steuerliche Vorteile genießen

Mit einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie Steuern sparen, wenn Sie die Umzugskosten als Pauschbetrag geltend machen.

Der Fiskus berücksichtigt beim zu versteuernden Einkommen ohnehin automatisch Werbungskosten. Mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag werden seit 2023 berufsbedingte Kosten bis zu einer Höhe von 1.230 Euro ohne Nachweis anerkannt. Darunter fallen auch beruflich veranlasste Umzugskosten.

Beachten Sie jedoch, dass Sie den Werbungskosten-Pauschbetrag nur einmal in Anspruch nehmen können – auch wenn Sie mehrere Jobs haben.

Wenn es darum geht, einen beruflich bedingten Umzug durchzuführen, sind wir bei Butler Umzüge Ihr verlässlicher Partner. 

Unser engagiertes Team steht Ihnen von Anfang bis Ende zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Umzug so entspannt und effizient wie möglich verläuft. 
Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie mehr über unsere Leistungen, um Ihren Umzug in die richtigen Hände zu legen.

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Weil Umziehen Vertrauenssache ist

FAQ

Der Arbeitgeber zahlt den Umzug in der Regel dann, wenn der Umzug beruflich bedingt ist und im Interesse des Unternehmens liegt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter an einen anderen Standort versetzt wird oder eine neue Stelle an einem anderen Ort antreten soll.

Der Arbeitgeber kann eine Vielzahl von Werbungskosten für den Umzug erstatten, darunter Transportkosten für Möbel und persönliche Gegenstände, Maklergebühren, Reisekosten und Verpflegungsaufwendungen während des Umzugs sowie eventuelle Kosten für die Unterkunftssuche am neuen Wohnort.

Bestimmte Umzugskosten können steuerfrei erstattet werden, darunter die tatsächlich angefallenen Umzugskosten. Zudem können auch Pauschalbeträge wie der Umzugskosten-Pauschbetrag oder der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steuerfrei erstattet werden.

Ein Umzug gilt als berufsbedingt, wenn er aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels oder einer beruflichen Veränderung erfolgt. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass ein Mitarbeiter an einen neuen Standort versetzt wird, eine neue Stelle an einem anderen Ort antritt oder selbstständige Tätigkeiten an einem anderen Standort aufnimmt. Es ist wichtig, dass der Umzug ausschließlich beruflichen Zwecken dient und nicht aus rein privaten Gründen erfolgt.