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Sozialamt Umzug

Unterstützung beim Umzug: Sozialamt leistet Umzugsbeihilfe

Sie träumen von einem neuen Zuhause, aber die finanziellen Mittel fehlen? Dann haben wir eine gute Nachricht für Sie. Ein Umzug muss kein Traum bleiben, wenn Sie Grundsicherung beziehen, sondern kann mithilfe des Sozialamtes zur Realität werden.

Laut Grundgesetz hat nämlich jeder Bürger das Recht, sein Domizil frei zu wählen. Also auch Sozialhilfe- und Bürgergeldempfänger

Diese werden unter bestimmten Voraussetzungen bei ihrem Umzug vom Sozialamt entlastet, insofern sie zuvor die Übernahme der Aufwendungen beantragt haben. 

Befinden auch Sie sich in dieser Situation, empfehlen wir Ihnen, mittels Antrag Umzugskosten beim Sozialamt geltend zu machen.

Wichtig ist, dass Ihr Umzug vorausschauend geplant, zeitlich gut organisiert und vor allem nachvollziehbar begründet ist. Dann sollte einer Kostenübernahme nichts im Wege stehen.

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Benötigen Sie für Ihren Antrag auf Umzugskosten beim Sozialamt ein Muster, werden Sie im Internet fündig.

Wie teuer die Wohnung bei Grundsicherung sein darf, hängt von der Haushaltsgröße und der aktuellen Angemessenheitsgrenze in Ihrer Region ab. Konkrete Informationen holen Sie sich idealerweise bei Ihrem Ansprechpartner ein.

Mit der Umzugshilfe vom Sozialamt und der Unterstützung unseres starken Teams von Butler Umzüge können Sie Ihren Domizilwechsel dann entspannt realisieren.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihren Umzug gemeinsam mit uns zu planen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 030 84 51 88 55.

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Pflegebedürftig im Ruhestand und kein Geld für den Umzug – wer hilft?

Ist die Rente knapp, stehen Sie vor besonderen Herausforderungen, wenn es um einen Wohnwechsel geht.

Doch es gibt auch finanzielle Unterstützung für Rentner beim Umzug, damit Sie sich in Ihrem neuen Zuhause wohlfühlen können.

Pflegebedürftige Senioren haben die Möglichkeit, Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse zu erhalten. Diese Zuschüsse, die bis zu 4.000 Euro betragen können, stehen den Senioren auch für Umzüge zur Verfügung.

Weil Umziehen Vertrauenssache ist

Antrag auf Entrümpelung beim Sozialamt

Die Gründe für eine notwendige Entrümpelung können vielfältig sein. Zu den häufigsten zählen Todesfälle oder Umzüge ins Pflegeheim.

Werden die Kosten nicht durch den Erbbetrag gedeckt und verfügen die Erben nicht über die finanziellen Mittel, trägt das Sozialamt die Kosten.

Ist eine Entrümpelung aufgrund eines Umzugs ins Pflegeheim notwendig, übernimmt normalerweise die Pflegeversicherung die Kosten. Erst wenn danach noch Aufwendungen offen sind, die nicht von den Versicherungen gedeckt werden, kommt das Sozialamt ins Spiel.

Benötigen Sie fleißige Helfer bei Ihrer Entrümpelung in Berlin, sorgen wir gern für Ordnung und schaffen Platz.

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Fazit

Bei einem Umzug mit Sozialamt ist die Grundsicherung kein Hindernis. Haben Sie also keine Scheu, um Unterstützung zu bitten. Vor allem dann nicht, wenn Sie Ihnen ohnehin zusteht. 

Sind Sie die finanziellen Sorgen los, können Sie auch entspannter Ihrem Neustart entgegensehen.

FAQ

Grundsätzlich ist das Sozialamt nicht verpflichtet, Ihnen einen Umzugszuschuss zu gewähren oder die volle Miete für die neue Wohnung zu übernehmen. Es kann Ihnen einen Umzug aber auch nicht verbieten. In der Regel können Sie einen Mietzuschuss erwarten, der sich nach der Höhe der Miete für eine angemessene Wohnung richtet.

Nach Bewilligung des Antrags auf Übernahme der Umzugskosten kommt das Sozialamt im Zuge der Umzugsbeihilfe für folgende Kosten auf:

  • Umzugskosten wie Transport und Fahrzeugmiete
  • Kosten für die Wohnungssuche einschließlich Fahrtkosten zur Besichtigung
  • Mietkaution – in den meisten Fällen als Darlehen gewährt
  • Verpflegungskosten für private Umzugshelfer

Für körperlich behinderte, sehbehinderte oder gesundheitlich beeinträchtigte Personen besteht die Möglichkeit, ein professionelles Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge zu beauftragen. Die Kosten hierfür werden vollständig erstattet, sofern die Krankheit oder Behinderung mittels Attest nachgewiesen wird.

Haben Sie vor Ihrem Umzug einen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten beim Sozialamt gestellt und Ihren Domizilwechsel ausreichend und nachweisbar begründet, sollte die Kostenübernahme bewilligt werden.

Nein. Das Sozialamt kann Ihnen einen Umzug nicht verbieten. Es entscheidet aber über die Höhe der Bezuschussung und kann diese begrenzen.

So macht Umziehen Spaß

Lassen Sie uns jetzt ein unverbindliches Angebot für Ihren Umzug erstellen.

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