Notwendiger Umzug: Krankenkasse oder Pflegekasse – wer gewährt den Zuschuss?
Welche Voraussetzungen müssen eigentlich erfüllt sein, damit ein Zuschuss der Krankenkasse für den Umzug gewährt wird?
Ganz so einfach ist das nicht, denn Krankenkasse und Pflegekasse arbeiten oft Hand in Hand und wenn Sie etwa pflegebedürftig sind, kommt die Pflegekasse als Träger für die Umzugskosten auf. Dafür stellen Sie einen Antrag auf Umzugskostenbeihilfe.
Bestenfalls liegen Ihnen zu diesem Zeitpunkt schon verschiedene Angebote von Umzugsfirmen vor.
Damit die Kostenübernahme bewilligt wird, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:
- Sie haben einen Pflegegrad 1 bis 3.
- Sie sind berufsunfähig oder bereits im Ruhestand.
- Ihre Wohnung kann nicht an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.
- Sie können den Umzug nicht selbst durchführen.
Die Umzugshilfe soll Ihnen das Leben erleichtern. So werden beispielsweise wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die einen Umzug notwendig machen, ergriffen, wenn Sie aus einer 2-etagigen in eine barrierefreie Wohnung ziehen müssen, weil Sie keine Treppen mehr steigen können.
Selbst Pflegegrad 1 ist bereits ausreichend, um einen Zuschuss für den Umzug als schwerbehinderte Person in voller Höhe von 4.000 Euro zu erhalten.
Die Krankenkasse darf die gewünschte Wohnung jedoch vorher überprüfen.
Wird Ihr Wohnungswechsel bewilligt, legt sie individuell fest, welche Leistungen gewährt werden. Seien es Beratungskosten, Aufwendungen für Umzugsmaterial, Kosten für Umzugshelfer, Gebühren für die Einrichtung einer Halteverbotszone oder Ähnliches.
Damit variiert auch die am Ende ausgezahlte Summe, die meist direkt an das beauftragte Umzugsunternehmen überwiesen wird.
Jetzt Angebot sichernHausarzt wechseln bei Umzug
In der Regel bleiben Menschen bei dem Arzt, den sie einmal gewählt haben. Schließlich kennen sie ihn seit Jahren und vertrauen ihm. Es sei denn, sie sind mit der Behandlung unzufrieden oder finden den Arzt unsympathisch.
Grundsätzlich können Sie Ihren Hausarzt in Deutschland frei wählen. Jedoch kann es schwierig sein, einen Arzt zu finden, der noch neue Patienten aufnimmt und dem sie genauso vertrauen.
Ziehen Sie in eine andere Stadt und haben keine Möglichkeit, Ihren alten Arzt auch zukünftig bei Beschwerden zu konsultieren, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als den Hausarzt zu wechseln.
Um einen guten Arzt zu finden, fragen Sie am besten in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis nach Empfehlungen. Oder Sie suchen über die „Weiße Liste“ der Bertelsmann-Stiftung oder über die Kassenärztliche Bundesvereinigung einen Arzt in Ihrer Region.
Haben Sie einen neuen Hausarzt gefunden, ist es wichtig, dass er alle nötigen Informationen erhält – seien es Angaben über Medikamente, Unverträglichkeiten, Allergien oder Vorerkrankungen. Im Idealfall bekommt er eine Kopie Ihrer Krankenakte. So ist gewährleistet, dass Sie weiterhin richtig behandelt werden.
Denken Sie daran, dass bei Ihrer Krankenkasse die neue Adresse nicht automatisch bekannt wird. Sie müssen sie darüber informieren. Ob Sie das online, telefonisch oder schriftlich tun, bleibt Ihnen überlassen.
Mitgliedschaft bei der Krankenkasse kündigen wegen Umzug ins Ausland
Verlassen Sie Deutschland, sind Sie verpflichtet, Ihre gesetzliche Krankenversicherung zu kündigen. Sie schließen dann entsprechend eine Auslandskrankenversicherung ab. Entscheidend dafür ist Ihr Wohnsitz und nicht Ihre Staatsangehörigkeit.
Wen muss ich bei einem Umzug informieren?
Bei einem Domizilwechsel gibt es allerhand zu beachten. Vor allem müssen Sie daran denken, neben Ihrem Vermieter sowie Ihrer Familie, Freunden, Bekannten und Ihrem Arbeitgeber auch alle wichtigen Institutionen über Ihren Umzug zu informieren.
Dazu gehören unter anderem:
- Strom-, Gas- und Wasserversorger
- Telefon- und Internetanbieter
- Banken
- Versicherungen
- Finanzamt
- Kfz-Zulassungsstelle
- Kindergarten, Schule
- Gebühreneinzugszentrale
- Vereine, Mitgliedschaften
- Zeitungsverlage
- Online-Dienstleister
Beim Einwohnermeldeamt müssen Sie sich spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug ummelden. Und bei der Deutschen Post stellen Sie am besten vor Ihrem Umzug einen Nachsendeantrag, damit Sie auch weiterhin alle Sendungen zugestellt bekommen.
Doch was ist, wenn eine selbstständige Lebensführung nicht mehr möglich ist? Sind Sie pflegebedürftig, aber eine häusliche Pflege kann nicht realisiert werden, ist ein Umzug in eine Senioreneinrichtung unvermeidbar.
Da ebenfalls eine Meldepflicht bei einem Umzug ins Pflegeheim besteht, können Sie die Ummeldung mithilfe eines Angehörigen vornehmen oder Sie stellen eine Vollmacht aus und geben Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Außerdem wird eine schriftliche Bestätigung des Pflegeheims über den Einzug benötigt. Alternativ übernimmt Ihr Betreuer oder die Einrichtungsleitung die Ummeldung.
FAQ
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