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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten Knappschaft Jena

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Umzugskostenzuschuss bei Knappschaft in Jena

Ein Umzug stellt viele Menschen vor große Herausforderungen – umso mehr, wenn krankheits- oder behinderungsbedingte Einschränkungen bestehen. Die Kosten dafür sind nicht unerheblich. Die Knappschaft Krankenkasse in Jena hat, wie viele andere Sozialversicherungsträger auch, Fördermöglichkeiten geschaffen, um insbesondere Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen.

Der Umzugskostenzuschuss der Knappschaft Krankenkasse in Jena ist eine wertvolle Unterstützung für Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung

Wichtig sind eine rechtzeitige Antragstellung, vollständige Unterlagen und die Auswahl eines erfahrenen Umzugsunternehmens – Butler Umzüge GmbH, das Sie von Planung bis Durchführung entlastet, so wird Ihr Umzug stressfreier, sicherer und barrierefrei.

Wer kann einen Umzugskostenzuschuss beantragen?

Die wichtigsten antragsberechtigten Gruppen bei der Knappschaft Krankenkasse sind:

  1. Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1-5)
  2. Menschen mit einer Schwerbehinderung oder chronischen Erkrankung
  3. Versicherte, deren Umzug aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich ist (z. B. wegen Wohnungsanpassung, Barrierefreiheit, Wechsel in Pflegeeinrichtungen)
  4. Sozialhilfeempfängerinnen und Empfänger

In Jena und Umgebung unterstützt die Knappschaft insbesondere auch ältere Menschen und Menschen mit Erkrankungen wie Schlaganfallfolgen, Multiple Sklerose, ALS, Querschnittlähmung etc.

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Welche Umzugskosten werden übernommen?

Die Knappschaft Krankenkasse kann nach Einzelfallprüfung angemessene Umzugskosten übernehmen bzw. bezuschussen. Dazu gehören gewöhnlich:

  1. Transport der Möbel und persönlichen Gegenstände
  2. Kosten für ein Umzugsunternehmen
  3. Ggf. Kosten für Umzugshelfer oder Assistenz* (bei behinderten/ pflegebedürftigen Menschen)
  4. Demontage und Montage von Möbeln
  5. Entrümpelung und Entsorgung alter Möbel (nur mit Nachweis medizinischer Notwendigkeit)
  6. Zuschüsse für Spezialequipment (z.B. Spezialverpackungen für Pflegebetten, Hilfsmitteltransporte)
  7. Einrichtung von Halteverbotszonen
  8. Unterstützung bei Renovierung, sofern sie direkt mit der Behinderung/Pflegebedürftigkeit in Zusammenhang steht

Achtung: Weitere oder anderweitige Kosten müssen je nach Einzelfall individuell beantragt und durch die Knappschaft genehmigt werden!

Umzugsdienstleistungen in Jena und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Jena und Umgebung

Sonderfall: Menschen mit Behinderung & chronischen Erkrankungen

Für Personen mit Schwerbehinderung gelten besondere Regelungen:

  1. Umzugsgründe: Ärztlich bestätigte Notwendigkeit (Wohnung nicht ausreichend barrierefrei, zu klein, zu beschwerlicher Zugang etc.)
  2. Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie durch Dienstleister wie Butler Umzüge oder Sozialberatungsstellen in Jena.
  3. In vielen Fällen ist ein Nachweis des erhöhten Hilfebedarfs erforderlich.

Praktisch bedeutet das: Je nach Gesundheitszustand können zusätzliche Hilfen beantragt werden (z. B. Fahrdienste, Assistent*innen, Umbaukostenpauschalen etc.).

Möge jedes Zimmer mit Liebe und Glück erfüllt sein.

Barrierefreie Umzüge – Voraussetzungen & Besonderheiten

Ein barrierefreier Umzug richtet sich nach den Bedürfnissen und Einschränkungen der versicherten Person. Typische Besonderheiten sind:

  1. Planung und Durchführung: Individuelle Analyse der alten & neuen Wohnumgebung
  2. Barrierefreiheit: Transport und Wiederaufbau von Hilfsmitteln (Pflegebett, Lift, Rollstuhl etc.)
  3. Fachmännische Montage: Anpassung der Möbel und Hilfsmittel am neuen Wohnort
  4. Spezialverpackungen: Für empfindliche Geräte wie Rollstühle, Gehhilfen und Medizintechnik
  5. Einrichtung Halteverbotszone: So werden Wege möglichst kurzgehalten

Die Butler Umzüge GmbH in Jena bietet umfangreiche Spezialleistungen – vom Einpacken, über fachgerechten Transport, bis zur Montage vor Ort.

Ablauf der Antragstellung bei der Knappschaft Krankenkasse

Der Ablauf umfasst mehrere Schritte:

Schritt 1: Beratung
  • – Kontaktieren Sie den Sozialdienst der Knappschaft Krankenkasse oder Ihre persönliche Kundenbetreuung.
  • – Lassen Sie sich zu Anspruchsvoraussetzungen und benötigten Nachweisen beraten.
  • – Stellen Sie einen formlosen Antrag oder nutzen Sie ggf. ein spezielles Formular (siehe Musterformulare unten).
  • – Fügen Sie eine ärztliche Bescheinigung bei, die die medizinische oder pflegerische Notwendigkeit des Umzugs bestätigt.
  • – Reichen Sie mindestens zwei bis drei Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen ein (z.B. von Butler Umzüge).
  • – Die Krankenkasse prüft, ob der Umzug medizinisch notwendig und die Kosten angemessen sind.
  • – Ggf. erfolgt Rücksprache mit dem Medizinischen Dienst (MD).

Nach Bewilligung erhalten Sie eine schriftliche Zusage und der Umzugskostenzuschuss wird gezahlt (meist direkt ans Unternehmen oder per Kostenerstattung).

Wichtig: Den Umzug immer erst nach schriftlicher Bewilligung durchführen lassen, um Anspruch auf Kostenübernahme zu sichern!

Benötigte Unterlagen und Nachweise

Für einen erfolgreichen Antrag benötigen Sie u.a.:

  1. Ausgefülltes Antragsformular (formlos oder Kassenformular)
  2. Ärztliches Gutachten oder Bescheinigung zur Notwendigkeit des Umzugs
  3. Nachweis der Pflegestufe/ -grad (falls vorhanden)
  4. Kostenvoranschläge (z.B. 3 Angebote verschiedener Umzugsfirmen)
  5. Wohnungsnachweis (Mietvertrag/neuer Mietvertrag)
  6. Ggf. Nachweis der Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis)
  7. Evtl. Einkommensnachweise (sofern zusätzlich Sozialämter beteiligt sind)

TIPP: Mit dem kostenlosen Beratungsgespräch der Butler Umzüge GmbH erledigen Sie diesen schwierigen Teil problemlos mit Unterstützung!

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Best-Practice: Zusammenarbeit mit Butler Umzüge GmbH

Ein rechtssicherer, komfortabler und barrierefreier Umzug gelingt am besten mit erfahrenen Partnern. 

Die Butler Umzüge GmbH bietet:

  1. Kostenfreie Beratung und Vor-Ort-Besichtigung in Jena und Umgebung
  2. Unterstützung bei der Antragstellung an Pflegekassen, Krankenkassen (z.B. Knappschaft), Sozialamt etc.
  3. Individuelle Umzugsplanung, speziell für behinderte und pflegebedürftige Menschen
  4. Umfangreiche Leistungen: Entrümpelung, Möbeldemontage, Verpackung empfindlicher Hilfsmittel
  5. Einrichtung von Halteverbotszonen und Behördenabwicklung

FAQ

Wie hoch ist der Umzugskostenzuschuss?

Die Höhe variiert je nach individuellen Notwendigkeiten und Angemessenheit der Kosten. In der Regel werden die wirklich benötigten Umzugskosten übernommen, sofern sie angemessen und nachgewiesen sind.

Ja, aber bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit oder Behinderung empfehlen die Kassen meistens den Einsatz eines Fachunternehmens (aus versicherungsrechtlichen Gründen).

In der Regel 3–6 Wochen. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller erfolgt die Auszahlung.

Nein – oft erfolgt die Zahlung direkt an das beauftragte Umzugsunternehmen nach Vorlage des Bewilligungsbescheids.

Beratungsdienste wie Butler Umzüge GmbH oder der Sozialdienst Ihrer Krankenkasse in Jena.

Kontakt & Beratung in Jena

  1. Knappschaft Krankenkasse, Kundenservice Jena
    Lutherstraße 111, 07743 Jena
    Tel.: 03641 / 403-0
    www.knappschaft.de
  2. Sozialamt Jena, Bereich Umzugshilfe
    Löbdergraben 12, 07743 Jena
    Tel.: 03641 / 49-50
    www.jena.de
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