Zuschuss für Umzugskosten bei der AOK Niedersachsen in Hannover
Ein Umzug kann für pflegebedürftige Personen oder Menschen mit Behinderungen eine enorme Herausforderung darstellen.
Die AOK Niedersachsen bietet in Hannover finanzielle Unterstützung für Umzugskosten in Höhe von bis zu 4.180 Euro pro Person, sofern der Umzug medizinisch oder pflegerisch notwendig ist. Diese Unterstützung ermöglicht es, die Lebensqualität zu verbessern, die Selbstständigkeit zu fördern oder die Pflege zu erleichtern, etwa durch einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder in die Nähe von pflegenden Angehörigen.
Professionelle Umzugsunternehmen wie die Butler Umzüge GmbH und soziale Beratungsstellen wie Caritas oder Diakonie unterstützen Betroffene bei der Planung, Durchführung und Antragstellung.
Mit einem dichten Netz an Geschäftsstellen und einem umfassenden Online-Service über das Portal „Meine AOK“ bietet die Krankenkasse zahlreiche Dienstleistungen, darunter auch die Unterstützung bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen wie Umzügen.
Die AOK Niedersachsen legt großen Wert auf Kundennähe und bietet persönliche Beratung in Hannover sowie digitale Lösungen für die Antragstellung. Ihr Fokus liegt darauf, Versicherten durch finanzielle und organisatorische Unterstützung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, insbesondere bei Pflegebedürftigkeit.
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Förderfähige Umzüge

Die AOK Niedersachsen unterstützt Umzüge, die folgende Ziele verfolgen:
- Barrierefreie oder behindertengerechte Wohnungen: Umzüge in Wohnungen ohne Treppen, mit rollstuhlgerechten Zugängen oder anderen Anpassungen, die den physischen Bedürfnissen entsprechen.
- Betreutes Wohnen oder Wohngruppen: Umzüge in Einrichtungen, die zusätzliche Betreuungs- oder Pflegeleistungen anbieten, wie Seniorenresidenzen oder Demenz-Wohngemeinschaften.
- Umzug innerhalb eines Gebäudes: Beispielsweise vom Obergeschoss ins Erdgeschoss, um die Barrierefreiheit zu verbessern.
- Nähe zu pflegenden Angehörigen: Umzüge, die die Pflege durch Familienmitglieder erleichtern.
- Rehabilitation oder soziale Integration: Umzüge, die die Genesung oder das soziale Umfeld verbessern, etwa nach einem Reha-Aufenthalt oder zur Vermeidung von Vereinsamung.
Wichtig: Umzüge in vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) sind in der Regel nicht förderfähig, da sie nicht als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gelten. Es gibt jedoch widersprüchliche Informationen, da einige Quellen auch solche Umzüge als förderfähig erwähnen. Eine individuelle Klärung mit der AOK Niedersachsen ist daher ratsam.












