Ein Umzug ist oft mit erheblichen Kosten und organisatorischem Aufwand verbunden, insbesondere wenn er durch unvorhergesehene Schäden an der Wohnung oder am Hausrat erforderlich wird.
Die HUK-COBURG Hausratversicherung bietet Versicherten eine umfassende Absicherung fĂĽr Umzugskosten, die durch versicherte Gefahren wie Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen.Â
Mit der HUK-COBURG Hausratversicherung sind Versicherte finanziell abgesichert, wenn Schäden einen Umzug notwendig machen. Die Versicherung übernimmt Kosten für Transport, Verpackungsmaterial, Lagerung und Renovierungsarbeiten, sofern diese in direktem Zusammenhang mit einem versicherten Schaden stehen.
Die HUK-COBURG Hausratversicherung deckt Schäden an Hausratgegenständen, die durch folgende Gefahren entstehen:
Diese Gefahren sind die Hauptursachen für Schäden, die einen Umzug erforderlich machen können, etwa wenn die Wohnung unbewohnbar wird oder umfangreiche Reparaturen notwendig sind.
Die HUK-COBURG übernimmt Umzugskosten, die durch versicherte Schäden verursacht werden. Zu den erstattungsfähigen Kostenarten gehören:
Die Selbstbeteiligung beträgt standardmäßig 150 €.Â
Voraussetzungen fĂĽr die KostenĂĽbernahme
Die KostenĂĽbernahme setzt folgende Bedingungen voraus:
Die Erstattung erfolgt nur fĂĽr angemessene und nachgewiesene Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Schaden stehen.
Leitungswasserschäden
Leitungswasserschäden sind die häufigste Ursache für Umzüge (45 % der Schadensfälle, HUK-COBURG 2023). Sie entstehen durch Rohrbrüche, undichte Armaturen oder Frostschäden. Typische Szenarien:
Die Versicherung übernimmt Transport-, Lager- und Renovierungskosten, sofern die Wohnung unbewohnbar ist. Besondere Vorsicht ist bei verdeckten Schäden geboten, da diese eine detaillierte Schadensprüfung erfordern, um Versicherungsbetrug auszuschließen.
Feuer- und Blitzschlagschäden machen etwa 40 % der Schadensfälle aus. Beispiele:
Die HUK-COBURG übernimmt Umzugskosten, Zwischenlagerung und Kosten für Ersatzunterkünfte (bis zu 4.000 € pro Monat), wenn die Wohnung unbewohnbar ist.
Ein Gutachten zur Schadensursache ist erforderlich.
Sturm– (ab Windstärke 8) und Hagelschäden verursachen 25 % der Schadensfälle.Â
Beispiele:
Die Versicherung erstattet Umzugskosten und Kosten fĂĽr Reparaturen, sofern ein direkter Zusammenhang mit dem Schaden besteht.
Schritte zur Schadensmeldung
Ein Flussdiagramm zur Veranschaulichung:
Schadensmeldung → Kostenvoranschläge → Abstimmung → Belege einreichen → Prüfung → Auszahlung
Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.
Versicherte mit Pflegegrad können besondere Anforderungen an einen Umzug stellen, z. B. barrierefreie Wohnungen oder zusätzliche Transportdienste.Â
Die HUK-COBURG berĂĽcksichtigt diese BedĂĽrfnisse bei der Ermittlung angemessener Kosten.
Beispielsweise können Kosten für spezielle Umzugsdienste oder Hilfsmittel erstattet werden, wenn sie nachgewiesen sind.
SanierungsmaĂźnahmen
Sanierungsmaßnahmen nach versicherten Schäden (z. B. Trocknung nach Leitungswasserschaden) können den Umzug verlängern. Die HUK-COBURG übernimmt Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Schadensbehebung stehen. Optische Renovierungen (z. B. neue Tapeten aus ästhetischen Gründen) sind jedoch ausgeschlossen.
Die HUK-COBURG übernimmt keine Umzugskosten in folgenden Fällen:
Die Vertragsbedingungen definieren diese Ausschlüsse klar, um Missverständnisse zu vermeiden.
Die Versicherung erstattet Transportkosten (bis zu 3.000 €), Verpackungsmaterial (bis zu 500 €), Lagerkosten und Renovierungskosten, wenn ein Umzug durch versicherte Schäden notwendig wird.
Versicherte Gefahren umfassen Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel.
Ein gĂĽltiger Versicherungsvertrag mit Umzugskosten-Klausel, ein durch einen versicherten Schaden notwendiger Umzug, Vorabmeldung des Umzugs und Nachweis der Kosten durch Rechnungen und Schadensprotokolle.
Die Versicherung deckt Schäden, die durch folgende Gefahren entstehen: Â
– Feuer: Brand, Explosion und Implosion. Â
– Blitzschlag: Direkte Einwirkung von Blitzstrom auf Hausrat oder Gebäude. Â
– Leitungswasser: Schäden durch austretendes Wasser aus Versorgungsleitungen, Heizungsanlagen oder Sanitärinstallationen. Â
– Sturm: Ab Windstärke 8 (63 km/h). Â
– Hagel: Schäden durch herabfallende Hagelkörner.Â
Keine Erstattung bei Eigenverschulden, freiwilligen Umzügen, Naturkatastrophen oder indirekten Folgeschäden.
Versicherte mit Pflegegrad können zusätzliche Leistungen wie barrierefreie Wohnungen beantragen. Optische Renovierungen sind ausgeschlossen.