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Butler UmzĂĽge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten ERGO

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Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Anspruch auf Umzugskosten bei der ERGO Versicherung

Die ERGO Hausratversicherung bietet Versicherten finanzielle Unterstützung für Umzugskosten, die durch spezifische versicherte Schäden ausgelöst werden. 

Die ERGO Hausratversicherung erstattet Umzugskosten ausschließlich nach Einbruchdiebstahl oder Raub, mit einer Höchstgrenze von 1.500 € pro Schadensfall. Andere Schadensarten wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm sind von dieser Leistung ausgeschlossen, wobei in solchen Fällen alternative Kosten wie Hotelunterbringung oder Transportkosten übernommen werden können.

Darüber hinaus bietet die ERGO über ihre Pflegeversicherung Zuschüsse für Umzüge bei Pflegebedürftigkeit, was einen zusätzlichen Aspekt der finanziellen Absicherung darstellt. Dieser Text bietet eine detaillierte Analyse der vertraglichen Grundlagen, praktische Beispiele und Tipps zur Optimierung des Anspruchsprozesses.

Umfang des Umzugskostenanspruchs

Versicherte Umzugskostenarten und Leistungsgrenzen

Die ERGO Hausratversicherung übernimmt Umzugskosten ausschließlich nach Einbruchdiebstahl oder Raub, bis zu einer Höchstgrenze von 1.500 € pro Schadensfall. Zu den erstattungsfähigen Kostenarten gehören:

  1. Kosten für professionelle Umzugsunternehmen: Bis zu 1.500 € für Dienstleistungen wie Transport und Verpackung.
  2. Transportkosten: Kosten fĂĽr Umzugsfahrzeuge oder Speditionen.
  3. Lagerkosten: Bei AuslandsumzĂĽgen unter bestimmten Bedingungen (siehe Abschnitt 6).
  4. Hilfsleistungen durch Freunde/Nachbarn: Nachgewiesene Kosten fĂĽr UnterstĂĽtzung.
  5. Rechnungen für Umzugsdienstleistungen: Belege für sämtliche Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Umzug stehen.

Voraussetzungen fĂĽr die KostenĂĽbernahme

Die KostenĂĽbernahme setzt folgende Bedingungen voraus:

  1. Versicherter Schaden: Der Umzug muss durch Einbruchdiebstahl oder Raub notwendig sein, z. B. wenn die Wohnung aufgrund von Sicherheitsbedenken unbewohnbar wird.
  2. Nachweis des Schadens: Polizeiliche Anzeige und Schadensprotokoll sind erforderlich.
  3. Einreichung von Belegen: Originalrechnungen und Kostenvoranschläge müssen vorgelegt werden.
  4. Angemessenheit der Kosten: Die Kosten mĂĽssen notwendig und angemessen sein.
  5. Vorherige Genehmigung: Bei größeren Maßnahmen ist eine Abstimmung mit der ERGO erforderlich.

Die Erstattung erfolgt nur fĂĽr Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem versicherten Schaden stehen.

Schadensarten und deren Relevanz fĂĽr Umzugskosten

Einbruchdiebstahl und Raub sind die einzigen Schadensarten, die einen Anspruch auf Umzugskosten bei der ERGO Hausratversicherung auslösen. Beispiele:

  1. Einbruchdiebstahl: Einbrecher dringen gewaltsam in die Wohnung ein und stehlen Wertgegenstände, was die Sicherheit der Wohnung beeinträchtigt und einen Umzug erforderlich macht.
  2. Raub: Ein Ăśberfall in der Wohnung fĂĽhrt zu einem Verlust des SicherheitsgefĂĽhls, wodurch ein Umzug notwendig wird.

Die ERGO erstattet bis zu 1.500 € für Umzugskosten, sofern die Notwendigkeit nachgewiesen ist (z. B. durch polizeiliche Anzeige). Zusätzlich können Schlossänderungskosten übernommen werden, wenn die Sicherheit der Wohnung durch den Einbruch kompromittiert wurde.

Schritte zur Schadensmeldung

  1. Schadensmeldung: Den Einbruch oder Raub unverzĂĽglich der Polizei und der ERGO melden (telefonisch, online oder ĂĽber das ERGO Kundenportal).
  2. Polizeiliche Anzeige: Eine Anzeige ist fĂĽr die Schadensregulierung zwingend erforderlich.
  3. Kostenvoranschläge einholen: Angebote von Umzugsfirmen oder Dienstleistern vorlegen.
  4. Abstimmung: Umzugstermin und Kosten mit der ERGO klären.
  5. Dokumentation: Alle Belege und Rechnungen nach Abschluss des Umzugs einreichen.
  6. Prüfung und Auszahlung: Die ERGO prüft die Unterlagen und zahlt innerhalb von 10–30 Werktagen.
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InlandsumzĂĽge vs. AuslandsumzĂĽge

Lagerkosten sind bei der ERGO Hausratversicherung in der Regel nur bei Auslandsumzügen erstattungsfähig, wenn besondere Umstände vorliegen:

  1. InlandsumzĂĽge: Lagerkosten werden meist nicht ĂĽbernommen, da sie nicht als notwendig gelten.
  2. Auslandsumzüge: Lagerkosten können erstattet werden, wenn:
    • – Am neuen Dienstort eine amtlich ausgestattete Wohnung zur VerfĂĽgung steht.
    • – Teile des Umzugsguts aus klimatischen, sicherheits- oder ortsspezifischen GrĂĽnden nicht mitgenommen werden können.
    • – Es objektiv unmöglich ist, rechtzeitig eine geeignete Wohnung anzumieten.

Zwischenlagerung wird nur erstattet, wenn weder der Umziehende noch die Spedition für Verzögerungen verantwortlich ist.

Bedingungen fĂĽr die Erstattung von Lagerkosten

Die Erstattung von Lagerkosten setzt voraus:

  1. Nachweis der Notwendigkeit: Dokumentation, warum eine Zwischenlagerung erforderlich ist (z. B. Mietvertrag für Lagerfläche).
  2. Keine Verschulden: Verzögerungen dürfen nicht durch den Umziehenden oder die Spedition verursacht sein.
  3. Angemessenheit: Die Kosten müssen verhältnismäßig sein und durch Originalrechnungen belegt werden.

Lagerkosten für verspätete Anlieferung von Neuzukäufen sind ausgeschlossen.

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Umzugskosten bei PflegebedĂĽrftigkeit

Die ERGO bietet über ihre Pflegeversicherung (in Zusammenarbeit mit der DKV) Zuschüsse für Umzüge bei Pflegebedürftigkeit gemäß §40 Abs. 4 SGB XI. Wichtige Punkte:

  1. Zuschussbetrag: Bis zu 4.180 € pro pflegebedürftige Person, unabhängig vom Pflegegrad (ab Pflegegrad 1).
  2. Zweck des Umzugs: Der Umzug muss die Selbstständigkeit fördern oder die Pflege erleichtern, z. B. durch Umzug in eine barrierefreie Wohnung, ins Betreute Wohnen oder in eine Senioren-WG.
  3. Erstattungsfähige Kosten: Umzugsunternehmen, Miet-LKW, Materialkosten (z. B. Umzugskartons), Fahrtkosten und Hilfskosten für private Umzüge.
  4. Ausschlüsse: Umzüge in vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind nicht förderfähig.

Anforderungen und Nachweise fĂĽr Pflegegrad-bezogene UmzĂĽge

FĂĽr den Zuschuss bei PflegebedĂĽrftigkeit sind folgende Nachweise erforderlich:

  1. Antrag bei der Pflegekasse: Ein formeller Antrag, idealerweise vor dem Umzug, ist notwendig.
  2. Nachweis des Pflegegrads: Der Pflegebescheid der Pflegekasse muss vorgelegt werden.
  3. Begründung des Umzugs: Ärztliche Atteste oder Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK), die die Notwendigkeit des Umzugs (z. B. Barrierefreiheit) belegen.
  4. Kostenvoranschläge: Angebote von Umzugsfirmen oder Dienstleistern, die die voraussichtlichen Kosten darlegen.
  5. Originalrechnungen: Nach Abschluss des Umzugs müssen Originalrechnungen eingereicht werden, um die tatsächlichen Kosten nachzuweisen.
  6. Zusätzliche Unterlagen: Fotos oder Gutachten, die den Zweck des Umzugs (z. B. barrierefreie Wohnungsanpassung) dokumentieren.

Die ERGO bietet ergänzende Beratung, um den Antragsprozess zu optimieren und die bestmögliche Förderung zu gewährleisten. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Pflegekasse ist empfehlenswert, um Verzögerungen zu vermeiden.

Ausschlüsse und Einschränkungen

Die ERGO Hausratversicherung übernimmt keine Umzugskosten in folgenden Fällen:

  1. Andere Schadensarten: Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel lösen keinen Umzugskostenanspruch aus.
  2. Eigenverschulden oder Vorsatz: Schäden durch fahrlässiges oder absichtliches Handeln.
  3. Freiwillige Umzüge: Umzüge aus persönlichen Gründen oder wegen Eigenbedarfskündigung.
  4. Unzureichende Nachweise: Fehlende polizeiliche Anzeige oder unvollständige Rechnungen führen zur Ablehnung.
  5. Nicht versicherte Gefahren: Schäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmung oder Erdbeben, sofern nicht gesondert versichert.

Für Pflegegrad-bezogene Umzüge gelten zusätzliche Ausschlüsse:

  1. Umzüge in vollstationäre Einrichtungen: Diese sind nicht förderfähig.
  2. Renovierungskosten: Kosten für Schönheitsreparaturen oder Auszugsrenovierungen werden nicht übernommen.

Die Vertragsbedingungen der ERGO definieren diese Ausschlüsse klar, um Missverständnisse zu vermeiden.

Praktische Tipps zur Optimierung von UmzugskostenansprĂĽchen

  1. Sofortige Schadensmeldung: Einbruch oder Raub unverzĂĽglich der Polizei und der ERGO melden.
  2. Polizeiliche Anzeige: Diese ist zwingend erforderlich und dient als Nachweis fĂĽr den Schaden.
  3. Lückenlose Dokumentation: Fotos, Protokolle, Kostenvoranschläge und Originalrechnungen sorgfältig sammeln.
  4. Seriöse Dienstleister: Nur Angebote von vertrauenswürdigen Umzugsfirmen einholen.
  5. Vorherige Abstimmung: Größere Maßnahmen wie Auslandsumzüge oder Lagerung mit der ERGO klären.
  6. Pflegegrad-Zuschuss prüfen: Bei Pflegebedürftigkeit frühzeitig den Zuschuss von bis zu 4.180 € bei der Pflegekasse beantragen.
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FAQ

Wann erstattet die ERGO Hausratversicherung Umzugskosten?

Die ERGO übernimmt Umzugskosten ausschließlich nach Einbruchdiebstahl oder Raub, bis zu 1.500 € pro Schadensfall, sofern Rechnungen und Nachweise vorgelegt werden.

Lagerkosten sind nur bei Auslandsumzügen unter besonderen Umständen erstattungsfähig, z. B. wenn keine geeignete Wohnung verfügbar ist.

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € für Umzüge, die der Anpassung an Pflegebedürftigkeit dienen. Der Antrag muss vorab genehmigt werden.

Polizeiliche Anzeige, Schadensmeldung, Kostenvoranschläge, Originalrechnungen und bei Pflegegrad-Zuschüssen ein Nachweis des Pflegegrads sowie ärztliche Atteste.

Ja, Kostenvoranschläge sind vorab zur Prüfung erforderlich. Originalrechnungen dienen der endgültigen Abrechnung.

Nein, Krankenversicherungen übernehmen keine Umzugskosten. Dafür sind Hausrat- oder Pflegeversicherungen zuständig.

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