Anspruch auf Umzugskosten bei der ERGO Versicherung
Die ERGO Hausratversicherung bietet Versicherten finanzielle Unterstützung für Umzugskosten, die durch spezifische versicherte Schäden ausgelöst werden.
Die ERGO Hausratversicherung erstattet Umzugskosten ausschließlich nach Einbruchdiebstahl oder Raub, mit einer Höchstgrenze von 1.500 € pro Schadensfall. Andere Schadensarten wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm sind von dieser Leistung ausgeschlossen, wobei in solchen Fällen alternative Kosten wie Hotelunterbringung oder Transportkosten übernommen werden können.
Darüber hinaus bietet die ERGO über ihre Pflegeversicherung Zuschüsse für Umzüge bei Pflegebedürftigkeit, was einen zusätzlichen Aspekt der finanziellen Absicherung darstellt. Dieser Text bietet eine detaillierte Analyse der vertraglichen Grundlagen, praktische Beispiele und Tipps zur Optimierung des Anspruchsprozesses.
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Umfang des Umzugskostenanspruchs
Versicherte Umzugskostenarten und Leistungsgrenzen
Die ERGO Hausratversicherung übernimmt Umzugskosten ausschließlich nach Einbruchdiebstahl oder Raub, bis zu einer Höchstgrenze von 1.500 € pro Schadensfall. Zu den erstattungsfähigen Kostenarten gehören:
- Kosten für professionelle Umzugsunternehmen: Bis zu 1.500 € für Dienstleistungen wie Transport und Verpackung.
- Transportkosten: Kosten fĂĽr Umzugsfahrzeuge oder Speditionen.
- Lagerkosten: Bei AuslandsumzĂĽgen unter bestimmten Bedingungen (siehe Abschnitt 6).
- Hilfsleistungen durch Freunde/Nachbarn: Nachgewiesene Kosten fĂĽr UnterstĂĽtzung.
- Rechnungen für Umzugsdienstleistungen: Belege für sämtliche Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Umzug stehen.
Voraussetzungen fĂĽr die KostenĂĽbernahme

Die KostenĂĽbernahme setzt folgende Bedingungen voraus:
- Versicherter Schaden: Der Umzug muss durch Einbruchdiebstahl oder Raub notwendig sein, z. B. wenn die Wohnung aufgrund von Sicherheitsbedenken unbewohnbar wird.
- Nachweis des Schadens: Polizeiliche Anzeige und Schadensprotokoll sind erforderlich.
- Einreichung von Belegen: Originalrechnungen und Kostenvoranschläge müssen vorgelegt werden.
- Angemessenheit der Kosten: Die Kosten mĂĽssen notwendig und angemessen sein.
- Vorherige Genehmigung: Bei größeren Maßnahmen ist eine Abstimmung mit der ERGO erforderlich.
Die Erstattung erfolgt nur fĂĽr Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem versicherten Schaden stehen.











