Ein Umzug ist für viele Menschen eine große Belastung – sowohl körperlich als auch finanziell. Besonders ältere oder pflegebedürftige Personen stehen vor immensen Herausforderungen, wenn ihre bisherige Wohnumgebung nicht mehr ihren Bedürfnissen entspricht. Hier kommt die Pronova BKK Pflegekasse ins Spiel.
Diese bietet im Rahmen der sogenannten „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ finanzielle Zuschüsse, die eine selbstständige Lebensführung oder häusliche Pflege weiterhin ermöglichen sollen. Damit deckt die Pflegekasse nicht grundsätzlich die Kosten für einen Umzug, sondern unterstützt gezielt dann, wenn der Wohnungswechsel eine medizinisch notwendige Maßnahme darstellt und nachweislich der Pflegebedürftigkeit dient.
Die Unterstützung der Pronova BKK Pflegekasse bei einem Umzug stellt eine wesentliche finanzielle Entlastung für viele pflegebedürftige Menschen dar. Zwar werden nicht sämtliche Umzugskosten getragen, doch die Förderung von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme kann viele Senioren und ihre Familien deutlich entlasten.
In Kombination mit einem erfahrenen Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH lässt sich so nicht nur der organisatorische Aufwand minimieren, sondern auch eine professionelle, stressfreie und wirtschaftlich planbare Lösung finden.
Die Pronova BKK ist eine Krankenkasse, deren Pflegekasse im Kontext der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) für Zuschüsse bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zuständig ist. Diese Zuschüsse sollen helfen, die Pflegebedürftigkeit im privaten Umfeld zu sichern oder zu erleichtern.
Definition: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Unter wohnumfeldverbessernden Maßnahmen versteht man Anpassungen des unmittelbaren Wohnumfelds, die die häusliche Pflege erleichtern. Dazu gehören beispielsweise:
Höhe der Förderung
Die Pronova BKK Pflegekasse beteiligt sich an solchen Maßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.
Dieser Zuschuss gilt je pflegebedürftiger Person und kann mehrfach in Anspruch genommen werden, sofern sich der Pflegebedarf im Laufe der Zeit ändert.
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Stundensätze von Umzugsfirmen
Die Preise variieren zwischen 50 und 80 Euro pro Stunde (abhängig von Region und Leistungsumfang).
Frau M., 78 Jahre, Pflegegrad 2, lebt bisher im 4. Stock ohne Aufzug. Aufgrund einer Hüftoperation kann sie die Treppen nicht mehr bewältigen. Durch den Arzt wird die medizinische Notwendigkeit eines Umzugs in eine Erdgeschosswohnung bestätigt.
Herr S., 82 Jahre, mit Pflegegrad 3, lebt allein und zieht in die Nähe seiner Tochter, die ihn pflegt.
Die Butler Umzüge GmbH ist ein etabliertes Berliner Umzugsunternehmen mit Spezialisierung auf Seniorenumzüge. Besonderheiten:
Zuschüsse für notwendige Umzüge in pflegegerechte Wohnungen oder zu Angehörigen.
Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Ja, wenn er die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert.
abhängig von den Gesamtkosten und dem genehmigten Zuschuss, meist zwischen 300 und 1.000 Euro.
Ja, unbedingt. nachträgliche Anträge werden in der Regel nicht bewilligt.
Ja, in den meisten Fällen ist ein Attest erforderlich.