Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen steht der Umzug jedoch in einem ganz besonderen Kontext, weil ein Umzug ist immer mit erheblichen organisatorischen, psychischen und finanziellen Belastungen verbunden. Er ist nicht nur ein Ortswechsel, sondern dient häufig einer entscheidenden Verbesserung der Lebensqualität, Sicherheit und Pflegebedingungen.
Damit ein solcher Schritt nicht an den Kosten scheitert, bietet die Pflegekasse der IKK Brandenburg und Berlin (IKK BB) finanzielle Unterstützung. Diese zeigt sich in Form von Zuschüssen zu Umzugskosten oder wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, die die Pflege und den Alltag erleichtern sollen.
Die IKK Brandenburg und Berlin bietet dabei weitreichende Unterstützung im Rahmen der Pflegeversicherung. Mit einem professionellen Partner wie Butler Umzüge GmbH lassen sich die Maßnahmen effizient und zuverlässig umsetzen.
Wer sich frühzeitig informiert, alle Unterlagen gut vorbereitet und den Antrag gut begründet, hat sehr gute Chancen auf Bewilligung und eine finanzielle Entlastung von bis zu 4.180 Euro – oder sogar mehr bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt.
Die rechtliche Grundlage für Umzugszuschüsse durch Krankenkassen findet sich im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), genauer in:
Hier wird geregelt, dass Pflegekassen Kosten übernehmen können, wenn bestimmte Maßnahmen notwendig sind, um die häusliche Pflege zu erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Definition der Maßnahme
Ein Umzug kann rechtlich als Maßnahme zur Verbesserungen des Wohnumfelds gelten, wenn etwa:
Anspruchsberechtigte
Voraussetzung ist:
Höhe des Zuschusses
Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme übernehmen.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt (z. B. Ehepartner), kann sich die Summe multiplizieren – z. B. auf 8.360 Euro für zwei pflegebedürftige Personen.
Welche Kosten tatsächlich übernommen werden
Nicht übernommen
Bearbeitungszeit
Die Dauer der Bearbeitung liegt in der Regel zwischen 3 und 6 Wochen.
Wichtiger Hinweis
Bei Umzügen gilt: Antrag vor dem Umzug stellen – sonst droht Ablehnung.
Frau M., 76 Jahre, mit Pflegegrad 3, lebt in einer Altbauwohnung mit Treppen.
Herr und Frau S., beide pflegebedürftig (Pflegegrad 2 und 4),
ziehen gemeinsam in eine barrierefreie Wohnung.
Ein Berliner Senior plant den Umzug mit Unterstützung durch Angehörige und professionelle Hilfe.
Die Wahl des richtigen Umzugsunternehmens spielt eine zentrale Rolle.
Butler Umzüge GmbH ist ein Berliner Unternehmen mit Erfahrung in:
Vorteile
Praxisnahe Unterstützung
Butler Umzüge GmbH unterstützt auch bei:
Wenn der Umzug die Pflege erleichtert und ein direkter Bezug zur Pflegebedürftigkeit besteht.
Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
Ja, wenn beide pflegebedürftig sind.
Umzugskosten, Transport, Renovierungen, Wohnraumanpassungen.
Ohne vorherige Genehmigung droht Ablehnung.
Erstellung von Kostenvoranschlägen, Durchführung des Umzugs, Abrechnung mit der Pflegekasse.