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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten IKK Brandenburg und Berlin

seal butler umzug
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Umzug mit Umzugsförderung & Kostenübernahme durch die IKK Brandenburg und Berlin in Deutschland

Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen steht der Umzug jedoch in einem ganz besonderen Kontext, weil ein Umzug ist immer mit erheblichen organisatorischen, psychischen und finanziellen Belastungen verbunden. Er ist nicht nur ein Ortswechsel, sondern dient häufig einer entscheidenden Verbesserung der Lebensqualität, Sicherheit und Pflegebedingungen.

Damit ein solcher Schritt nicht an den Kosten scheitert, bietet die Pflegekasse der IKK Brandenburg und Berlin (IKK BB) finanzielle Unterstützung. Diese zeigt sich in Form von Zuschüssen zu Umzugskosten oder wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, die die Pflege und den Alltag erleichtern sollen.

Die IKK Brandenburg und Berlin bietet dabei weitreichende Unterstützung im Rahmen der Pflegeversicherung. Mit einem professionellen Partner wie Butler Umzüge GmbH lassen sich die Maßnahmen effizient und zuverlässig umsetzen.

Wer sich frühzeitig informiert, alle Unterlagen gut vorbereitet und den Antrag gut begründet, hat sehr gute Chancen auf Bewilligung und eine finanzielle Entlastung von bis zu 4.180 Euro – oder sogar mehr bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt.

Pflegeversicherungsgesetz und SGB XI

Die rechtliche Grundlage für Umzugszuschüsse durch Krankenkassen findet sich im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), genauer in:

  • § 40 Abs. 4 SGB XI – Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Hier wird geregelt, dass Pflegekassen Kosten übernehmen können, wenn bestimmte Maßnahmen notwendig sind, um die häusliche Pflege zu erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

Definition der Maßnahme

Ein Umzug kann rechtlich als Maßnahme zur Verbesserungen des Wohnumfelds gelten, wenn etwa:

  1. ein Wechsel in eine barrierefreie Wohnung stattfindet,
  2. eine Wohnung gewählt wird, die besser an die Pflegebedürfnisse angepasst ist,
  3. Nähe zu Angehörigen oder Pflegepersonal ermöglicht wird,
  4. oder die Wohnung in einer betreuten Wohnform liegt.

Anspruchsberechtigte

Voraussetzung ist:

  1. mindestens Pflegegrad 1
  2. direkter Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit
  3. Antragstellung vor Durchführung
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Finanzielle Unterstützung im Überblick

Höhe des Zuschusses

Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme übernehmen.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt (z. B. Ehepartner), kann sich die Summe multiplizieren – z. B. auf 8.360 Euro für zwei pflegebedürftige Personen.

Welche Kosten tatsächlich übernommen werden

  1. Transportkosten (Möbel, Kisten, Verpackung, Dienstleister)
  2. Handwerkerleistungen in der neuen Wohnung (Anpassungsarbeiten)
  3. Wohnraumanpassungen: Treppenlifte, barrierefreie Dusche, Haltegriffe
  4. Nebenkosten des Umzugs:
    • – Ummeldungskosten,
    • – kleinere Renovierungen,
    • – ggf. behördliche Gebühren.

Nicht übernommen

  1. Kosten eines freiwilligen Umzugs ohne pflegebezogenen Grund.
  2. Luxus-Maßnahmen ohne direkten Zusammenhang mit der Pflege (z. B. reine Verschönerungsarbeiten).
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Antragstellung bei der IKK Brandenburg und Berlin

  1. Kontakt mit IKK BB aufnehmen – telefonisch oder schriftlich.
  2. Antragsformular anfordern und ausfüllen.
  3. Begründung beilegen: Warum ist der Umzug notwendig?
    • ärztliche Atteste
    • Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK).
  4. Kostenvoranschläge einholen (z. B. von Butler Umzüge GmbH und ggf. Handwerkern).
  5. Einreichen vor Durchführung der Maßnahme!
  6. Genehmigung abwarten.

Bearbeitungszeit

Die Dauer der Bearbeitung liegt in der Regel zwischen 3 und 6 Wochen.

Wichtiger Hinweis

Bei Umzügen gilt: Antrag vor dem Umzug stellen – sonst droht Ablehnung.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Barrierefreier Umzug

Frau M., 76 Jahre, mit Pflegegrad 3, lebt in einer Altbauwohnung mit Treppen.

  1. Antrag an die IKK Brandenburg & Berlin gestellt.
  2. Umzug in Erdgeschosswohnung mit Badumbau.
  3. Zuschuss: 4.180 Euro genehmigt.

Beispiel 2: Ehepaar mit doppelter Förderung

Herr und Frau S., beide pflegebedürftig (Pflegegrad 2 und 4),
ziehen gemeinsam in eine barrierefreie Wohnung.

  1. Beide beantragen Förderung.
  2. Zuschuss: 8.360 Euro (2x 4.180 Euro).

Beispiel 3: Zusammenarbeit mit Butler Umzüge GmbH

Ein Berliner Senior plant den Umzug mit Unterstützung durch Angehörige und professionelle Hilfe.

  1. Butler Umzüge GmbH erstellt detaillierten Kostenvoranschlag.
  2. Dieser wird der IKK als Nachweis vorgelegt.
  3. Nach Bewilligung führt Butler Umzüge GmbH den Einsatz durch – mit Schonung von Möbeln, Stressvermeidung für den Senior und enger Abstimmung mit der Kasse.

Kooperation mit Butler Umzüge GmbH

Die Wahl des richtigen Umzugsunternehmens spielt eine zentrale Rolle.
Butler Umzüge GmbH ist ein Berliner Unternehmen mit Erfahrung in:

  1. Seniorenumzügen
  2. barrierefreiem Umzug
  3. Zusammenarbeit mit Pflegekassen

Vorteile

  1. Erstellung kostenfreier und transparenter Kostenvoranschläge.
  2. Erfahrung im Umgang mit pflegekassen-finanzierten Umzügen.
  3. Kooperation mit Handwerkern für kleine Anpassungsarbeiten.
  4. Sensibler Umgang mit pflegebedürftigen Menschen.

Praxisnahe Unterstützung

Butler Umzüge GmbH unterstützt auch bei:

  1. Einpack-Service
  2. Möbelmontage
  3. Abstimmung mit der Pflegekasse
  4. Organisation von Halteverbotszonen und Formalitäten
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
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Tipps und Hinweise

  1. Frühzeitig planen (mindestens 2 Monate vor Umzug).
  2. Mehrere Angebote einholen (Preis-Leistungs-Vergleich).
  3. Alles dokumentieren (Fotos, Atteste, ärztliche Stellungnahmen).
  4. Beratung nutzen (IKK Pflegeberatung, Pflegestützpunkte).

Häufige Fragen (FAQ)

Wann übernimmt die Pflegekasse Umzugskosten?

Wenn der Umzug die Pflege erleichtert und ein direkter Bezug zur Pflegebedürftigkeit besteht.

Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person (§ 40 Abs. 4 SGB XI).

Ja, wenn beide pflegebedürftig sind.

Umzugskosten, Transport, Renovierungen, Wohnraumanpassungen.

Ohne vorherige Genehmigung droht Ablehnung.

Erstellung von Kostenvoranschlägen, Durchführung des Umzugs, Abrechnung mit der Pflegekasse.

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