Die BKK Pfalz bietet ihren Versicherten eine Vielzahl von Leistungen im Bereich der Pflegeversicherung, die darauf abzielen, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern. Eine dieser Leistungen umfasst Zuschüsse für wohnungsumfeldverbessernde Maßnahmen, die unter bestimmten Voraussetzungen auch Umzugskosten in eine behindertengerechte Wohnung abdecken können.
Die Umzugsförderung durch die BKK Pfalz bietet Pflegebedürftigen eine wertvolle Unterstützung, um ihre Wohnsituation an ihre gesundheitlichen Bedürfnisse anzupassen. Mit Zuschüssen von bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, einschließlich Umzügen in barrierefreie Wohnungen, trägt die BKK Pfalz dazu bei, die Lebensqualität und Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu fördern.
Die Kooperation mit der Butler Umzüge GmbH erleichtert die Umsetzung und stellt sicher, dass die Umzüge professionell und bedarfsgerecht durchgeführt werden.
Entscheidend für den Erfolg der Förderung ist eine frühzeitige Antragstellung und eine genaue Dokumentation der Maßnahmen. Versicherte sollten sich vorab beraten lassen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, einschließlich zusätzlicher Förderungen wie der Anschubfinanzierung für Wohngruppen oder Unterstützung durch andere Kostenträger wie die KfW. Die rechtlichen Grundlagen im SGB XI bieten eine solide Basis, um die Ansprüche durchzusetzen, während die Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern wie der Butler Umzüge GmbH den Prozess vereinfacht.
Wohnungsumfeldverbessernde Maßnahmen sind gezielte Anpassungen oder Umbauten, die das Wohnumfeld eines Pflegebedürftigen so gestalten, dass die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder eine selbstständige Lebensführung wiederhergestellt wird. Diese Maßnahmen können bauliche Veränderungen, technische Hilfsmittel oder auch Umzüge in eine barrierefreie Wohnung umfassen. Die BKK Pfalz unterstützt solche Maßnahmen finanziell, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Maßnahmen medizinisch notwendig sind.
Zu den möglichen Maßnahmen gehören:
Die BKK Pfalz gewährt Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4.180 Euro pro Person und Maßnahme. Dieser Betrag ist auf die tatsächlichen Kosten begrenzt, wobei Materialkosten, Arbeitslohn und Gebühren (z. B. für Genehmigungen) berücksichtigt werden können. Wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben, kann der Zuschuss für dieselbe Maßnahme pro Person gewährt werden, wobei der Gesamtbetrag auf 16.720 Euro begrenzt ist.
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Ein Umzug in eine behindertengerechte Wohnung fällt ebenfalls unter die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, wenn er die Pflegebedürftigkeit berücksichtigt. Beispielsweise kann ein Umzug aus einer Wohnung im dritten Stock ohne Aufzug in eine barrierefreie Parterrewohnung bezuschusst werden. Die Pflegekasse prüft, ob der Umzug die Pflege erleichtert oder ermöglicht. Zusätzlich können weitere Anpassungen in der neuen Wohnung bezuschusst werden, falls diese erforderlich sind.
Die Beantragung eines Zuschusses für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erfordert eine sorgfältige Vorbereitung.
Der Prozess gliedert sich in mehrere Schritte:
Der erste Schritt besteht darin, sicherzustellen, dass ein Pflegegrad vorliegt. Falls noch kein Pflegegrad beantragt wurde, können Versicherte dies bei der BKK Pfalz tun. Der Medizinische Dienst (MD) prüft den Pflegebedarf und stuft den Pflegegrad ein.
Die geplante Maßnahme, z. B. ein Umzug, muss klar definiert werden. Hierzu gehört die Beschreibung der Umbaumaßnahmen oder des Umzugs sowie ein Nachweis ihrer Notwendigkeit (z. B. durch ärztliche Bescheinigungen).
Der Antrag auf Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen muss bei der Pflegekasse der BKK Pfalz eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen umfassen:
Die Pflegekasse prüft den Antrag in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst. Dabei wird geprüft, ob die Maßnahme die Pflege erleichtert, ermöglicht oder die Selbstständigkeit fördert. Zudem wird das Wirtschaftlichkeitsgebot berücksichtigt, d. h., es wird geprüft, ob kostengünstigere Alternativen (z. B. Hilfsmittel) möglich sind.
Nach Bewilligung des Antrags kann die Maßnahme umgesetzt werden. Die Pflegekasse erstattet die Kosten bis zur Höchstgrenze von 4.180 Euro nach Vorlage der Rechnungen.
Beispiel 1: Umzug in eine barrierefreie Wohnung
Frau Müller, 75 Jahre alt, hat Pflegegrad 3 und lebt in einer Wohnung im dritten Stock ohne Aufzug. Aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität ist der Zugang zur Wohnung schwierig. Sie plant, in eine barrierefreie Parterrewohnung umzuziehen. Nach Rücksprache mit der BKK Pfalz reicht sie einen Antrag ein, inklusive eines Kostenvoranschlags der Butler Umzüge GmbH über 3.500 Euro. Die Pflegekasse bewilligt den Zuschuss, und Frau Müller erhält 3.500 Euro für die Umzugskosten.
Beispiel 2: Badumbau und Umzug
Herr Schmidt, 60 Jahre alt, hat Pflegegrad 4 und benötigt einen Rollstuhl. Seine aktuelle Wohnung ist nicht barrierefrei, und ein Badumbau wäre zu kostspielig. Er entscheidet sich für einen Umzug in eine rollstuhlgerechte Wohnung, die zusätzlich eine bodengleiche Dusche erfordert. Die Umzugskosten belaufen sich auf 2.000 Euro, der Badumbau auf 3.000 Euro. Herr Schmidt beantragt einen Zuschuss für beide Maßnahmen. Da die Gesamtkosten (5.000 Euro) die Höchstgrenze überschreiten, erhält er 4.180 Euro.
Beispiel 3: Wohngruppengründung
Frau Meier und Herr Braun, beide pflegebedürftig mit Pflegegrad 2, gründen eine Wohngruppe in einer barrierefreien Wohnung. Die Umzugskosten betragen 6.000 Euro, und beide beantragen einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sowie die Anschubfinanzierung für die Wohngruppe. Die Pflegekasse gewährt jedem 4.180 Euro für den Umzug und zusätzlich 2.613 Euro für die Anschubfinanzierung, insgesamt 13.586 Euro.
Neben der Pflegekasse können andere Träger wie die Unfallversicherung (§ 35 SGB VII), die Rentenversicherung oder Integrationsämter (§ 49 SGB IX) zuständig sein. Die BKK Pfalz klärt im Einzelfall, welcher Träger vorrangig verantwortlich ist.
Die Butler Umzüge GmbH ist ein erfahrener Partner für Umzüge, insbesondere für Pflegebedürftige, die eine barrierefreie Wohnung beziehen möchten. Die Zusammenarbeit mit der BKK Pfalz ermöglicht eine reibungslose Abwicklung von Umzügen, die durch die Pflegekasse bezuschusst werden.
Leistungen der Butler Umzüge GmbH
Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5), die eine Anpassung ihres Wohnumfelds benötigen, um die Pflege zu ermöglichen, zu erleichtern oder selbstständiger zu leben.
Materialkosten, Arbeitslohn und Gebühren (z. B. für Genehmigungen) bis zu einem Höchstbetrag von 4.180 Euro pro Person und Maßnahme.
Ja, wenn der Umzug in eine behindertengerechte Wohnung die Pflege erleichtert oder ermöglicht, z. B. durch den Wechsel in eine Parterrewohnung.
Reichen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse der BKK Pfalz ein, zusammen mit einem Kostenvoranschlag, Nachweisen der Notwendigkeit und ggf. Fotos der aktuellen Wohnsituation.
Alle notwendigen Maßnahmen zum Zeitpunkt der Antragstellung gelten als eine Maßnahme und werden mit maximal 4.180 Euro bezuschusst. Bei einer Änderung der Pflegesituation können weitere Zuschüsse beantragt werden.
Ja, bei der Gründung einer Wohngruppe können Pflegebedürftige eine Anschubfinanzierung von bis zu 2.613 Euro pro Person (maximal 10.452 Euro je Wohngruppe) erhalten.
Die Butler Umzüge GmbH ist ein Kooperationspartner, der Umzüge für Pflegebedürftige plant und durchführt und Unterlagen für die Antragstellung bereitstellt.
Die BKK Pfalz klärt, ob andere Träger wie die Unfallversicherung oder Integrationsämter vorrangig zuständig sind, und unterstützt bei der Klärung.
Ja, die KfW bietet zinsgünstige Darlehen für barrierefreie Umbauten. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse.
Kosten über 4.180 Euro müssen selbst getragen werden, es sei denn, andere Kostenträger oder Förderprogramme greifen.
Die Informationen basieren auf den bereitgestellten Quellen sowie allgemeinen Kenntnissen über die Leistungen der BKK Pfalz.