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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten BKK ProVita Deutschland

seal butler umzug
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Umzugshilfe & Umzugsförderung durch die Pflegeversicherung BKK ProVita in Deutschland

Die Umzugsförderung der BKK ProVita stellt eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige dar, die in eine barrierefreie oder pflegegerechte Wohnung umziehen müssen. Zwar übernimmt die Kasse nicht die direkten „klassischen“ Umzugskosten, sie ermöglicht jedoch über die Kategorie „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ eine signifikante finanzielle Beteiligung. Durch die Kooperation mit professionellen Dienstleistern wie der Butler Umzüge GmbH wird diese Förderung praxisnah umgesetzt. Zukünftig ist zu erwarten, dass die Prozesse digitaler und individueller gestaltet werden, sodass Betroffene und Angehörige schneller und leichter Unterstützung erhalten.

Grundlagen der Umzugshilfe durch Pflegekassen

  1. Die steigende Lebenserwartung in Deutschland führt zu mehr pflegebedürftigen Menschen.
  2. Pflege erfolgt in über 75% der Fälle im häuslichen Umfeld.
  3. Viele Wohnungen sind nicht barrierefrei – jede zweite Wohnung in Deutschland weist Hindernisse auf (Treppen, enge Bäder, fehlender Aufzug).
  4. Umzüge in geeignete Wohnungen sind oft unumgänglich, um Pflege zu ermöglichen.
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Gesetzliche Grundlage (§ 40 Abs. 4 SGB XI)

Nach dem Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherung) können Pflegekassen finanzielle Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren. Dazu zählen:

  1. Umbauten (z. B. barrierefreies Bad),
  2. technische Hilfen,
  3. aber auch Unterstützung bei einem Umzug, sofern dieser Pflege ermöglicht oder erleichtert.

Maximalbetrag: 4.180  € pro Maßnahme, wobei mehrere Maßnahmen parallel bezuschusst werden können.

Zielgruppen

  1. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1
  2. Versicherte, die durch ihre Wohnsituation in der Selbstständigkeit beeinträchtigt sind
  3. Angehörige, die entlastet werden sollen

Leistungen der BKK ProVita im Detail

Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme

Ein Umzug wird von der Pflegekasse gefördert, wenn er notwendig ist, um:

  1. häusliche Pflege zu ermöglichen,
  2. Überforderung der Pflegeperson zu vermeiden,
  3. selbstständige Lebensführung wieder zu ermöglichen.

Beispiel: Ein Rentner mit Pflegegrad 2 lebt in einer Altbauwohnung im 4. Stock ohne Aufzug. Ein Umzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung ermöglicht erst die Weiterführung häuslicher Pflege.

Finanzielle Förderung

  1. Zuschuss bis 4.180 € pro Maßnahme
  2. Möglichkeit der Förderung für mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt → bis zu 16.720 € Gesamtzuschuss
  3. Zuschuss bezieht sich auf Umzugskosten oder Anpassungskosten der neuen Wohnung

Abrechnung und Auszahlung

  1. Standard: Versicherte leisten Vorfinanzierung und reichen die Rechnungen ein.
  2. Alternative: Direkte Abrechnung zwischen Umzugsfirma und Pflegekasse nach vorheriger Kostenübernahme.

Voraussetzungen für die Förderung

Pflegegrad als Voraussetzung

Förderberechtigt sind Personen mit mindestens Pflegegrad 1.

Zweckmäßigkeit

Ein Umzug muss mindestens eine der drei rechtlich definierten Bedingungen erfüllen:

  1. Ermöglichung häuslicher Pflege
  2. Erleichterung häuslicher Pflege bzw. Entlastung Angehöriger
  3. Wiederherstellung oder Förderung der Selbstständigkeit

Antrag einreichen

  1. Formular „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ (bei der BKK ProVita erhältlich oder per Download).
  2. Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens oder Handwerksbetriebs beifügen.

Begutachtung durch den MDK

  1. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) prüft die Notwendigkeit.
  2. Hausbesuch oder Aktenlage entscheidet über Bewilligung.

Genehmigung und Kostenzusage

  1. Positiver Bescheid: Kostenübernahme bis zur genehmigten Summe.
  2. Negativer Bescheid: Rechtsmittelmöglichkeit (Widerspruchsverfahren).

Abrechnung und Auszahlung

  1. Zahlung erfolgt direkt an Versicherte (nach Rechnungs-Einreichung)
  2. oder bei direkter Vereinbarung an das Umzugsunternehmen.

Rolle professioneller Umzugsunternehmen

Auswahl eines Umzugsunternehmens

Ein seriöses Unternehmen zeichnet sich aus durch:

  1. transparente Kostenvoranschläge,
  2. Erfahrung mit Seniorenumzügen,
  3. Zusatzleistungen wie Möbelmontage, Entrümpelung, Einlagerung.
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Kooperation mit der Butler Umzüge GmbH

Die Butler Umzüge GmbH ist ein spezialisierter Partner für pflegegerechte Umzüge. Vorteile:

  1. Erfahrung mit direkter Abrechnung mit Kassen,
  2. geschulte Mitarbeiter für sensible Situationen,
  3. individuelle Begleitung (z. B. Koordination mit Angehörigen + BKK ProVita).
    Beispiel: Frau M., Pflegegrad 3, zog 2024 mithilfe von Butler Umzüge in eine barrierefreie Seniorenwohnung. Der gesamte Ablauf – vom Antrag über die Kostenfreigabe bis zur Endabrechnung – wurde nahtlos koordiniert.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Seniorenumzug

  1. Herr K., 78 Jahre, Pflegegrad 2, lebt in 3. Stock.
  2. Umzug in eine Wohnung mit Aufzug, Zuschuss von 4.180  €.

Beispiel 2: Ehepaar mit doppeltem Zuschuss

  1. Beide Ehepartner pflegebedürftig.
  2. Bewilligung von zusammen 8.000 € Zuschuss.

Beispiel 3: Vermeidung von Heimunterbringung

  1. Durch Umzug in eine geeignete Wohnung konnte stationäre Pflege vermieden werden.
  2. Resultat: Ersparnis für Pflegekasse langfristig deutlich höher.
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Tipps für Versicherte

  1. Anträge immer vor Umzug stellen
  2. Mehrere Angebote von Umzugsfirmen einholen
  3. Beratung durch BKK ProVita nutzen (Hotline: 0611/1868686-40)
  4. Angehörige frühzeitig einbinden
  5. Möglichst Kooperation mit erfahrenen Firmen wie Butler Umzüge

FAQ

Übernimmt die BKK ProVita meine kompletten Umzugskosten?

Nein, aber bis zu 4.180  € pro pflegebedürftiger Person können übernommen werden, wenn es sich um eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme handelt.

In den meisten Fällen ja, danach erfolgt die Erstattung. Eine direkte Abrechnung ist aber möglich, wenn die Kasse und die Umzugsfirma eine Vereinbarung treffen.

Ab Pflegegrad 1.

Ja, etwa für Türverbreiterungen, schwellenlose Zugänge, Badumbauten.

Meist 2–6 Wochen, abhängig von MDK-Gutachten.

Um wohnumfeldverbessernde Maßnahmen für einen Umzug über die Pflegekasse zu beantragen, sind folgende Schritte wichtig:

  1. Antragstellung vor dem Umzug: Der Antrag für den Zuschuss muss unbedingt vor Beginn des Umzugs bzw. der Maßnahme bei der Pflegekasse gestellt werden. Nur so kann garantiert werden, dass die Kostenübernahme genehmigt wird.
  2. Antrag bei der Pflegekasse: Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, bei der der Pflegebedürftige versichert ist. Manche Kassen bieten dafür Online-Formulare an, es kann aber auch ein formloses Schreiben eingereicht werden.
  3. Inhalte des Antrags: Der Antrag sollte enthalten:
    • – Name, Anschrift und Versichertennummer des Pflegebedürftigen
    • – Kontoverbindung für die Überweisung
    • – Beschreibung des Umzugs und der notwendigen Maßnahmen
    • – Begründung, warum der Umzug zur Verbesserung der Pflege oder Selbstständigkeit erforderlich ist
    • – Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen oder Firmen
    • – Angaben, ob schon vorher Wohnumfeldverbesserungen bezuschusst wurden
  4. Nachweise beifügen: Häufig sind ein ärztliches Attest, Gutachten eines Sachverständigen oder Fotos der neuen Wohnung hilfreich, um die Notwendigkeit zu belegen.
  5. Prüfung und Bescheid: Die Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet über die Kostenübernahme. Es empfiehlt sich, auf eine schriftliche Bestätigung zu warten, bevor der Umzug durchgeführt wird.
  6. Förderhöhe: Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, inklusive Umzugskosten, übernehmen, sofern der Pflegegrad mindestens 1 ist und der Umzug die Pflege erleichtert bzw. die Selbstständigkeit fördert.
  7. Beratung: Eine Pflegeberatung vor Antragstellung wird empfohlen, um den Prozess zu erleichtern und sicherzustellen, dass alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden.

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