Sprache wählen →

Butler UmzĂĽge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten AOK Bayern Deutschland

seal butler umzug
seal butler umzug

Umzugskostenzuschuss bei der AOK Bayern in Deutschland

Die Umzugsförderung der AOK Bayern ist ein bedeutender sozialstaatlicher Beitrag zur Teilhabe und Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen. 

Durch gezielte finanzielle Unterstützung bei Umzügen und Umbauten wird es ermöglicht, auch im fortgeschrittenen Alter oder bei gesundheitlichen Einschränkungen selbstbestimmt zu wohnen. 

Die Beantragung ist bürokratisch klar geregelt, der finanzielle Förderrahmen ist großzügig bemessen, und die Zusammenarbeit mit professionellen Dienstleistern wie der Butler Umzüge GmbH macht das Angebot für Betroffene leicht zugänglich und praktisch umsetzbar. 

Wer sorgfältig plant und rechtzeitig handelt, kann von diesem Angebot entscheidend profitieren und mit kompetenter Unterstützung einen sorgenfreien Umzug oder Umbau realisieren.

Die Umzugsförderung durch die AOK Bayern unterstützt pflegebedürftige Menschen maßgeblich dabei, ihren Wohnraum an veränderte Lebensumstände anzupassen oder den Umzug in ein geeignetes, barrierefreies Wohnumfeld zu realisieren. 

Voraussetzungen für die Umzugsförderung

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Die pflegebedĂĽrftige Person ist mindestens Pflegegrad 1 zugeordnet.
  2.  Der Umzug oder Umbau dient der Verbesserung der Pflegesituation oder der Wiederherstellung der Selbstständigkeit.
  3. Der Antrag muss vor Beginn der MaĂźnahme gestellt werden.
  4. Es muss eine Kostenvoranschlag sowie ggf. Fotos oder Skizzen eingereicht werden.
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Zielgruppe

Gefördert werden insbesondere:

  1. PflegebedĂĽrftige Senior*innen
  2. Menschen mit Behinderungen
  3. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, denen ein barrierefreies Umfeld die Teilhabe erleichtert.

Umfang der Förderung

Zuschusshöhe

Die AOK Bayern zahlt pro Maßnahme einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro. Die maximale Förderung für eine Wohneinheit mit mehreren Pflegebedürftigen liegt bei 16.720 Euro. Die Zuschüsse werden für alle Maßnahmen gezahlt, die eine erhebliche Verbesserung des Wohnumfeldes bewirken.

Förderfähige Maßnahmen

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:

  1. Einbau eines barrierefreien Badezimmers (z. B. ebenerdige Dusche)
  2. Verbreiterung von TĂĽren
  3. Einbau von Rampen und Handläufen
  4. Absenkung von TĂĽrschwellen
  5. Verlegung rutschfester Bodenbeläge
  6. Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder ambulante Wohnform.

Das Antragsverfahren

Beratung

Vor dem Antrag empfiehlt sich eine individuelle Pflegeberatung durch die AOK. Pflegestützpunkte geben passgenaue Empfehlungen und helfen bei den Formalitäten.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Schritt-fĂĽr-Schritt-Anleitung

  1. Bedarf klären: Ermittlung des Förderbedarfs bzw. Ausarbeitung des gewünschten Umzugs oder Umbaus.
  2. Pflegeberatung in Anspruch nehmen: Beratungstermin mit der AOK-Pflegeberaterin/-berater vereinbaren.
  3. Angebot einholen: Kostenvoranschlag durch das Umzugsunternehmen (z. B. Butler UmzĂĽge GmbH) oder Handwerksbetriebe erstellen lassen.
  4. Antrag ausfĂĽllen: Das Antragsformular der AOK Bayern herunterladen und ausfĂĽllen (regional unterschiedlich).
  5.  Unterlagen einreichen: Antrag, Kostenvoranschlag sowie ggf. Fotos oder Skizzen bei der Pflegekasse einreichen.
  6. Prüfung durch die Pflegekasse: Die AOK prüft Anspruch und Förderhöhe.
  7. Zusage und DurchfĂĽhrung: Bei Bewilligung erfolgt die MaĂźnahmedurchfĂĽhrung und Erstattung der Kosten nach Einreichung der Rechnung.

Wichtige Hinweise

  1. Der Antrag muss vor dem Umzugs- oder Umbaubeginn gestellt werden.
  2. Bei Nachfragen oder fehlenden Unterlagen fordert die Pflegekasse zusätzliche Dokumente an.

Praxisbeispiele zur Umzugsförderung

Beispiel 1: Seniorenumzug in barrierefreie Wohnung

Frau Müller, pflegebedürftig mit Pflegegrad 3, lebt allein in einer Altbauwohnung im vierten Stock ohne Aufzug. Nach einer persönlichen Beratung empfiehlt die Pflegeberaterin der AOK Bayern einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung im Erdgeschoss. Mit einem Kostenvoranschlag von Butler Umzüge beantragt Frau Müller die Umzugsförderung und erhält eine Zusage über 4.000 Euro. Der Zuschuss deckt die Umzugskosten vollständig.

Beispiel 2: Umbau fĂĽr Demenzwohngemeinschaft

Herr Zimmermann lebt in einer WG für Menschen mit Demenz. Zwecks Verbesserung der Zugänglichkeit wird eine automatische Türanlage eingebaut. Die Maßnahme wird bei der AOK Bayern mit einem Kostenvoranschlag beantragt. Alle pflegebedürftigen Bewohner beantragen den Zuschuss separat, sodass die Gemeinschaft bis zu 16.720 Euro für den baulichen Umbau zur Verfügung hat.

Beispiel 3: Barrierereduktion durch Renovierung

Frau Weber benötigt nach einem Schlaganfall Unterstützung beim Gehen und nutzt einen Rollator. Sie beantragt Zuschüsse für den Einbau neuer Türschwellen und Haltegriffe im Bad. Mit erfolgreichem Antrag werden die Handwerkerkosten von der AOK Bayern übernommen.

Rechtliche Grundlagen

Die Umzugs- und Umbaumaßnahmen sind sozialrechtlich über das SGB XI (§ 40, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes) abgesichert. Die wichtigsten Aspekte:

  1. Träger der Leistung ist die Pflegekasse der AOK Bayern.
  2. Anspruchsberechtigt sind PflegebedĂĽrftige ab Pflegegrad 1.
  3. Die Leistung umfasst eine einmalige Gewährung des Zuschusses pro notwendiger Maßnahme; bei erneuter Verschlechterung der Pflegesituation ist eine erneute Gewährung möglich.
  4. Die MaĂźnahme darf erst nach Bewilligung beginnen.
  5. Falls mehrere PflegebedĂĽrftige in einer Wohnung leben, kann jede Person den Zuschuss bei der jeweiligen Pflegekasse beantragen (Wohngruppenzuschlag).
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Typische Umzugssituationen mit Förderanspruch

  1. Umzug von der eigenen Wohnung in betreutes Wohnen
  2. Wechsel von einer Mietwohnung mit Barrieren in ein altersgerechtes Wohnumfeld
  3. Umzug zu nahen Angehörigen zwecks besserer Betreuung
  4. Umzug nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Kooperation mit der Butler UmzĂĽge GmbH

Die Butler UmzĂĽge GmbH ist ein erfahrener Partner fĂĽr SeniorenumzĂĽge, BehindertenumzĂĽge und barrierefreie Wohnraumanpassungen. Das Unternehmen unterstĂĽtzt bei:

  1. Einholen des Kostenvoranschlags für die Beantragung der Förderung bei der AOK Bayern
  2. Planung und DurchfĂĽhrung des gesamten Umzugsprozesses inklusive Packservice, Transport und Ein- & Auspacken
  3. Einrichten von Halteverbotszonen und Erledigung sämtlicher Formalitäten
  4. Speziell geschultes Personal fĂĽr sensible Umzugssituationen und individuell abgestimmte Servicepakete

Butler UmzĂĽge hat Erfahrung mit der Zusammenarbeit mit Pflegekassen und kann Kund*innen bei der Dokumentation sowie Kommunikation mit der AOK Bayern unterstĂĽtzen.

Tipps zur erfolgreichen Antragstellung

  1. FrĂĽhzeitig beraten lassen und nicht auf den letzten DrĂĽcker handeln
  2. Alle Unterlagen (Kostenvoranschlag, Fotos, Skizzen etc.) vollständig einreichen
  3. Auf die schriftliche Bewilligung der Pflegekasse warten, bevor MaĂźnahmen starten
  4. Falls der Antrag abgelehnt wird, kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer erhält die Umzugsförderung der AOK Bayern?

Pflegeversicherte mit mindestens Pflegegrad 1, deren Wohnumfeld verbessert oder ein Umzug pflegebedingt erforderlich wird.

Bis zu 4.180 Euro pro MaĂźnahme fĂĽr Einzelpersonen, bis zu 16.720 Euro fĂĽr Wohngruppen.

Alle baulich notwendigen Maßnahmen, die dem Zweck dienen, Pflege zu ermöglichen oder die Selbstständigkeit wiederherzustellen/zu verbessern. Auch der reelle Umzug kann förderfähig sein.

Ăśber das entsprechende AOK-Bayern-Formular samt Kostenvoranschlag, ggf. Fotos und Skizzen vor Beginn der MaĂźnahme einreichen.

Nein, die Förderung gilt in der Regel für Privathaushalte, betreutes Wohnen und ambulante Wohngruppen, nicht für vollstationäre Einrichtungen.

Ja, Butler Umzüge erstellt unverbindliche Kostenvoranschläge und berät kompetent zu allen Formalitäten rund um den AOK-Antrag.

Hinweis:
Alle Angaben gelten für die AOK Bayern ab 2025. Bereichsspezifische Unterschiede, Änderungen und regionale Besonderheiten sind ebenso zu beachten wie rechtliche Anpassungen. Weiterführende Informationen sowie Anträge sind direkt über die AOK Bayern oder deren Serviceportale erhältlich.

Mit Absenden des Formulars stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.

Mit Absenden des Formulars stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.