Umzugskostenzuschuss bei der AOK Bayern in Deutschland
Die Umzugsförderung der AOK Bayern ist ein bedeutender sozialstaatlicher Beitrag zur Teilhabe und Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen.
Durch gezielte finanzielle Unterstützung bei Umzügen und Umbauten wird es ermöglicht, auch im fortgeschrittenen Alter oder bei gesundheitlichen Einschränkungen selbstbestimmt zu wohnen.
Die Beantragung ist bürokratisch klar geregelt, der finanzielle Förderrahmen ist großzügig bemessen, und die Zusammenarbeit mit professionellen Dienstleistern wie der Butler Umzüge GmbH macht das Angebot für Betroffene leicht zugänglich und praktisch umsetzbar.
Wer sorgfältig plant und rechtzeitig handelt, kann von diesem Angebot entscheidend profitieren und mit kompetenter Unterstützung einen sorgenfreien Umzug oder Umbau realisieren.
Die Umzugsförderung durch die AOK Bayern unterstützt pflegebedürftige Menschen maßgeblich dabei, ihren Wohnraum an veränderte Lebensumstände anzupassen oder den Umzug in ein geeignetes, barrierefreies Wohnumfeld zu realisieren.
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Voraussetzungen für die Umzugsförderung

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die pflegebedürftige Person ist mindestens Pflegegrad 1 zugeordnet.
- Der Umzug oder Umbau dient der Verbesserung der Pflegesituation oder der Wiederherstellung der Selbstständigkeit.
- Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
- Es muss eine Kostenvoranschlag sowie ggf. Fotos oder Skizzen eingereicht werden.












