Die Umzugsförderung durch die AOK Rheinland-Hamburg ist eine bedeutende Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen in eine bessere Wohnung umziehen müssen. Bis zu 4.180 Euro Zuschuss können erhebliche finanzielle Lasten mindern und helfen, den Wechsel in ein barrierefreies Zuhause stressfreier zu gestalten.
Wichtig ist, die Voraussetzungen zu kennen, frĂĽhzeitig zu planen und den Antrag sorgfältig vorzubereiten.Â
Die Kooperation mit spezialisierten Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH kann den Prozess erleichtern und zur optimalen Nutzung der Fördermittel beitragen.
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen vor einem Umzug stehen, lohnt sich die Kontaktaufnahme zur AOK Rheinland-Hamburg – eine Förderung ist also kein Wunschdenken, sondern ein praktisch umsetzbarer Weg zu mehr Lebensqualität.
Die Umzugsförderung bei Pflegebedürftigen ist als Teil der sogenannten „Hilfen zur Pflege“ gesetzlich geregelt. Die Sozialgesetzbücher (SGB), insbesondere das SGB XI, bilden die Rechtsgrundlage für Pflegeleistungen und Unterstützungsmaßnahmen.
Die AOK Rheinland-Hamburg agiert als eine von mehreren Pflegekassen, die im Rahmen ihrer Ermessensspielräume finanzielle Leistungen für Umzüge erbringen können, wenn
Wichtig zu verstehen ist, dass der Zuschuss eine sogenannte Ermessensleistung ist: Die Pflegekasse entscheidet auf Basis des Einzelfalls, ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt wird.
Um einen Zuschuss zu erhalten, mĂĽssen bestimmte Bedingungen erfĂĽllt sein.
Der Antragsteller muss einen anerkannten Pflegegrad haben. Das kann Pflegegrad 1 bis 5 sein, wobei ab Pflegegrad 2 der Anspruch auf umfangreichere Leistungen besteht. Ohne offiziellen Pflegegrad ist eine Förderung ausgeschlossen. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
Der Umzug muss in eine barrierefreie bzw. barrierearme Wohnung erfolgen. Barrierefreiheit bedeutet u.a.,
Ziel der Förderung ist es, Pflegebedürftigen den Alltag durch geeignete Wohnungsverhältnisse deutlich zu erleichtern.
Der Antrag muss unbedingt vor dem Umzug gestellt und bewilligt werden! Nachträgliche Anträge werden in aller Regel abgelehnt, da die Kostenübernahme vor Ausführung geprüft werden muss.
Die AOK Rheinland-Hamburg ĂĽbernimmt im Zuschussrahmen wichtige Kosten, darunter:
Neben den Umzugskosten können auch Kosten übernommen werden, die für die barrierefreie Ausstattung der neuen Wohnung notwendig sind, z. B.:
Nicht gefördert werden dagegen
Maximale Förderhöhe: Bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person.
Der Antrag erfolgt formlos: Sie verfassen ein Schreiben oder eine E-Mail an die AOK Rheinland-Hamburg, in der Sie Ihren Wunsch nach Umzugsförderung begründen und alle Unterlagen beifügen. Folgende Dokumente sind wichtig:
Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Entscheidung, in der die Höhe des Zuschusses und eventuelle Auflagen genannt werden.
Die Butler UmzĂĽge GmbH hat sich auf UmzĂĽge mit besonderen Anforderungen spezialisiert. FĂĽr PflegebedĂĽrftige bietet das Unternehmen:
Die AOK Rheinland-Hamburg erkennt Kunden der Butler UmzĂĽge GmbH durch spezielle Konditionen und erleichtert so den Zuschussprozess.
Die Butler Umzüge GmbH bietet maßgeschneiderte Servicepakete an, z.B. packservice, Einrichtungshilfe und Montageservice. Durch die enge Zusammenarbeit mit der AOK können Kostenvoranschläge passgenau erstellt werden, um die Chancen auf eine Kostenübernahme zu erhöhen.
Stellen Sie den Antrag unbedingt rechtzeitig vor dem Umzug, da die KostenĂĽbernahme nur fĂĽr genehmigte Zwecke gilt.
Bewahren Sie alle Rechnungen, Fotos und Schriftwechsel auf, um im Zweifelsfall Nachweise erbringen zu können.
Scheuen Sie sich nicht, Freunde, Verwandte, Pflegedienste oder Sozialberater einzubeziehen. Die Antragstellung kann komplex sein und von Erfahrung profitieren.
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, die in eine barrierefreie Wohnung umziehen, können die Förderung beantragen.
Bis zu 4.180 Euro pro pflegebedĂĽrftiger Person.
Umzugskosten (Transport, Verpackung, Umzugsunternehmen) und notwendige Anpassungen zur Barrierefreiheit in der neuen Wohnung.
Nein, der Antrag muss vor dem Umzug gestellt und genehmigt werden.
In der Regel einige Wochen. Daher frĂĽhzeitig beantragen.
FĂĽr jede Person kann ein eigener Zuschuss beantragt werden, sofern die Voraussetzungen erfĂĽllt sind.
Das Unternehmen liefert kostengünstige und individuell angepasste Angebote, berät zum organisatorischen Ablauf und sorgt für einen reibungslosen Umzug.