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Umzugskosten AOK Rheinland-Hamburg
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Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten AOK Rheinland-Hamburg

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AOK Nordost etc.

Die Umzugsförderung durch die AOK Rheinland-Hamburg ist eine bedeutende Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen in eine bessere Wohnung umziehen müssen. Bis zu 4.180 Euro Zuschuss können erhebliche finanzielle Lasten mindern und helfen, den Wechsel in ein barrierefreies Zuhause stressfreier zu gestalten.

Wichtig ist, die Voraussetzungen zu kennen, frühzeitig zu planen und den Antrag sorgfältig vorzubereiten. 

Die Kooperation mit spezialisierten Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH kann den Prozess erleichtern und zur optimalen Nutzung der Fördermittel beitragen.

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen vor einem Umzug stehen, lohnt sich die Kontaktaufnahme zur AOK Rheinland-Hamburg – eine Förderung ist also kein Wunschdenken, sondern ein praktisch umsetzbarer Weg zu mehr Lebensqualität.

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Die Umzugsförderung bei Pflegebedürftigen ist als Teil der sogenannten „Hilfen zur Pflege“ gesetzlich geregelt. Die Sozialgesetzbücher (SGB), insbesondere das SGB XI, bilden die Rechtsgrundlage für Pflegeleistungen und Unterstützungsmaßnahmen.

Die AOK Rheinland-Hamburg agiert als eine von mehreren Pflegekassen, die im Rahmen ihrer Ermessensspielräume finanzielle Leistungen für Umzüge erbringen können, wenn

  1. ein Pflegegrad vorliegt,
  2. der Wohnungswechsel medizinisch oder pflegerisch notwendig ist und
  3. der Umzug in eine barrierefreie Wohnung erfolgt.

Wichtig zu verstehen ist, dass der Zuschuss eine sogenannte Ermessensleistung ist: Die Pflegekasse entscheidet auf Basis des Einzelfalls, ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt wird.

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Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Der Antragsteller muss einen anerkannten Pflegegrad haben. Das kann Pflegegrad 1 bis 5 sein, wobei ab Pflegegrad 2 der Anspruch auf umfangreichere Leistungen besteht. Ohne offiziellen Pflegegrad ist eine Förderung ausgeschlossen. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

Der Umzug muss in eine barrierefreie bzw. barrierearme Wohnung erfolgen. Barrierefreiheit bedeutet u.a.,

  1. keine oder minimal Stufen am Zugang,
  2. ausreichend breite Tür- und Fluröffnungen,
  3. ebenerdige Dusche oder badgerechte Ausstattung,
  4. gegebenenfalls Aufzug bei Mehrgeschosswohnungen.

Ziel der Förderung ist es, Pflegebedürftigen den Alltag durch geeignete Wohnungsverhältnisse deutlich zu erleichtern.

Der Antrag muss unbedingt vor dem Umzug gestellt und bewilligt werden! Nachträgliche Anträge werden in aller Regel abgelehnt, da die Kostenübernahme vor Ausführung geprüft werden muss. AOK_Rheinland_Hamburg_antrag-pflegewohnumfeld_pdf

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Die AOK Rheinland-Hamburg übernimmt im Zuschussrahmen wichtige Kosten, darunter:

  1. Transportkosten und Umzugsservice (durch professionelle Umzugsunternehmen, etwa Butler Umzüge GmbH)
  2. Verpackungsmaterialien und Hilfsmittel für sicheren Transport
  3. Helfer und eventuelle Mietkosten für Transportfahrzeuge

Neben den Umzugskosten können auch Kosten übernommen werden, die für die barrierefreie Ausstattung der neuen Wohnung notwendig sind, z. B.:

  1. Anbringen von Haltegriffen im Bad
  2. Verbreiterung von Türen für Rollstuhlfahrer
  3. Anpassung von Lichtschaltern auf ergonomische Höhe

Nicht gefördert werden dagegen

  1. Luxusausstattungen
  2. nicht notwendige bauliche Maßnahmen
  3. Möbel oder sonstige Einrichtungsgegenstände

Maximale Förderhöhe: Bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person.

  1. Kontaktaufnahme mit der AOK Rheinland-Hamburg: Nutzen Sie die Telefon-Hotline oder die Webseite der Pflegekasse, um genaue Informationen zum Antragsverfahren zu erhalten.
  2. Einholen von Kostenvoranschlägen: Fordern Sie mindestens zwei bis drei Angebote von Umzugsunternehmen an (z.B. Butler Umzüge GmbH), um eine fundierte Kostenbasis zu haben.
  3. Sichtung der Wohnsituation: Fotos und Grundrisse der aktuellen und künftigen Wohnung helfen, die Notwendigkeit des Umzugs zu verdeutlichen.

Der Antrag erfolgt formlos: Sie verfassen ein Schreiben oder eine E-Mail an die AOK Rheinland-Hamburg, in der Sie Ihren Wunsch nach Umzugsförderung begründen und alle Unterlagen beifügen. Folgende Dokumente sind wichtig:

  1. Pflegebescheid / Nachweis des Pflegegrades
  2. Kostenvoranschläge der Umzugsunternehmen
  3. Fotos der Wohnungen (alt und neu)
  4. Nachweise über geplante barrierefreie Anpassungen
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Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Entscheidung, in der die Höhe des Zuschusses und eventuelle Auflagen genannt werden.

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Die Butler Umzüge GmbH hat sich auf Umzüge mit besonderen Anforderungen spezialisiert. Für Pflegebedürftige bietet das Unternehmen:

  1. Erfahrung im schonenden Umgang mit gesundheitlich eingeschränkten Personen
  2. Fachgerechte Verpackung, Transport und Aufbau in der neuen Wohnung
  3. Flexibilität bei der Terminplanung und individuellen Service

Die AOK Rheinland-Hamburg erkennt Kunden der Butler Umzüge GmbH durch spezielle Konditionen und erleichtert so den Zuschussprozess.

Die Butler Umzüge GmbH bietet maßgeschneiderte Servicepakete an, z.B. packservice, Einrichtungshilfe und Montageservice. Durch die enge Zusammenarbeit mit der AOK können Kostenvoranschläge passgenau erstellt werden, um die Chancen auf eine Kostenübernahme zu erhöhen.

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Stellen Sie den Antrag unbedingt rechtzeitig vor dem Umzug, da die Kostenübernahme nur für genehmigte Zwecke gilt.

Bewahren Sie alle Rechnungen, Fotos und Schriftwechsel auf, um im Zweifelsfall Nachweise erbringen zu können.

Scheuen Sie sich nicht, Freunde, Verwandte, Pflegedienste oder Sozialberater einzubeziehen. Die Antragstellung kann komplex sein und von Erfahrung profitieren.

FAQ

Die AOK Rheinland-Hamburg übernimmt in bestimmten Fällen die Kosten für einen Umzug. Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wie beispielsweise einen medizinischen Grund oder eine andere Notwendigkeit, die mit Ihrer Gesundheit zusammenhängt. Es lohnt sich, direkt bei Ihrer AOK nachzufragen, ob Ihr Umzug übernommen werden kann.

Die Übernahme der Umzugskosten durch die AOK ist in der Regel an spezielle Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel könnte ein Umzug notwendig sein, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung in eine barrierefreie Wohnung ziehen müssen. Es wird individuell geprüft, ob die Kostenübernahme gerechtfertigt ist.

Um die Kostenübernahme zu beantragen, wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Geschäftsstelle der AOK Rheinland-Hamburg. Dort erhalten Sie die notwendigen Formulare und Informationen. Es ist wichtig, vor dem Umzug einen Antrag zu stellen und die Genehmigung abzuwarten.

In der Regel benötigen Sie:

  1. Ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung, die den Grund für den Umzug belegt (z. B. gesundheitliche Einschränkungen).
  2. Ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens.
  3. Gegebenenfalls weitere Nachweise, wie z. B. Mietverträge oder Bestätigungen über die neue Wohnung.

Die AOK Rheinland-Hamburg übernimmt in der Regel keine Kosten für private oder freiwillige Umzüge ohne medizinischen Hintergrund. Die Unterstützung bezieht sich meist auf zwingend notwendige Umzüge aus gesundheitlichen Gründen.

Ja, Sie können ein Umzugsunternehmen Ihrer Wahl beauftragen, sofern die Kosten im Rahmen bleiben und von der AOK genehmigt werden. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und das günstigste einzureichen.

Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen. Die genauen Schritte und Fristen werden Ihnen in der Ablehnung mitgeteilt. Es kann auch hilfreich sein, sich von einer Beratungsstelle unterstützen zu lassen.

Die Bearbeitungszeit kann je nach Umfang und individueller Situation variieren. In der Regel sollten Sie jedoch innerhalb weniger Wochen eine Rückmeldung von der AOK erhalten.

Die Übernahme der Umzugskosten erfolgt in der Regel dann, wenn der Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Beispiele hierfür können sein:

  1. Ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung aufgrund von eingeschränkter Mobilität.
  2. Ein Wohnortswechsel, der zur besseren medizinischen Versorgung beiträgt.

Die AOK Rheinland-Hamburg prüft individuell, welche Kosten übernommen werden können. Dazu gehören möglicherweise:

  1. Transportkosten des Umzugsguts.
  2. Kosten für ein Umzugsunternehmen.
  3. Kosten für notwendige Renovierungsarbeiten oder Anpassungen in der neuen Wohnung (z. B. barrierefreie Umbauten).

Um die Übernahme der Umzugskosten zu beantragen, sollten Sie sich direkt an Ihre zuständige AOK-Geschäftsstelle wenden. Dort erhalten Sie die notwendigen Formulare und weitere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen. In der Regel sind folgende Dokumente erforderlich:

  1. Ein ärztliches Attest, das den medizinischen Grund für den Umzug bescheinigt.
  2. Ein Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens oder anderer relevanter Dienstleister.

Ja, es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Umzug einzureichen. Eine rückwirkende Kostenübernahme ist in der Regel nicht möglich. Klären Sie dies frühzeitig mit Ihrer AOK Rheinland-Hamburg.

Detaillierte Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer AOK Rheinland-Hamburg oder auf deren offizieller Website. Alternativ können Sie sich auch an professionelle Umzugsunternehmen wenden, die Erfahrung mit solchen Anträgen haben und Sie unterstützen können.