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Butler UmzĂĽge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten AOK Rheinland-Hamburg

seal butler umzug
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Umzugsförderung durch die AOK Rheinland-Hamburg in Deutschland

Die Umzugsförderung durch die AOK Rheinland-Hamburg ist eine bedeutende Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen in eine bessere Wohnung umziehen müssen. Bis zu 4.180 Euro Zuschuss können erhebliche finanzielle Lasten mindern und helfen, den Wechsel in ein barrierefreies Zuhause stressfreier zu gestalten.

Wichtig ist, die Voraussetzungen zu kennen, frühzeitig zu planen und den Antrag sorgfältig vorzubereiten. 

Die Kooperation mit spezialisierten Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH kann den Prozess erleichtern und zur optimalen Nutzung der Fördermittel beitragen.

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen vor einem Umzug stehen, lohnt sich die Kontaktaufnahme zur AOK Rheinland-Hamburg – eine Förderung ist also kein Wunschdenken, sondern ein praktisch umsetzbarer Weg zu mehr Lebensqualität.

Rechtliche Grundlagen der Umzugsförderung durch die AOK Rheinland-Hamburg

Die Umzugsförderung bei Pflegebedürftigen ist als Teil der sogenannten „Hilfen zur Pflege“ gesetzlich geregelt. Die Sozialgesetzbücher (SGB), insbesondere das SGB XI, bilden die Rechtsgrundlage für Pflegeleistungen und Unterstützungsmaßnahmen.

Die AOK Rheinland-Hamburg agiert als eine von mehreren Pflegekassen, die im Rahmen ihrer Ermessensspielräume finanzielle Leistungen für Umzüge erbringen können, wenn

  1. ein Pflegegrad vorliegt,
  2. der Wohnungswechsel medizinisch oder pflegerisch notwendig ist und
  3. der Umzug in eine barrierefreie Wohnung erfolgt.

Wichtig zu verstehen ist, dass der Zuschuss eine sogenannte Ermessensleistung ist: Die Pflegekasse entscheidet auf Basis des Einzelfalls, ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt wird.

Voraussetzungen für die Umzugsförderung

Um einen Zuschuss zu erhalten, mĂĽssen bestimmte Bedingungen erfĂĽllt sein.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

PflegebedĂĽrftigkeit und Pflegegrade

Der Antragsteller muss einen anerkannten Pflegegrad haben. Das kann Pflegegrad 1 bis 5 sein, wobei ab Pflegegrad 2 der Anspruch auf umfangreichere Leistungen besteht. Ohne offiziellen Pflegegrad ist eine Förderung ausgeschlossen. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

Barrierefreiheit als Fördervoraussetzung

Der Umzug muss in eine barrierefreie bzw. barrierearme Wohnung erfolgen. Barrierefreiheit bedeutet u.a.,

  1. keine oder minimal Stufen am Zugang,
  2. ausreichend breite Tür- und Fluröffnungen,
  3. ebenerdige Dusche oder badgerechte Ausstattung,
  4. gegebenenfalls Aufzug bei Mehrgeschosswohnungen.

Ziel der Förderung ist es, Pflegebedürftigen den Alltag durch geeignete Wohnungsverhältnisse deutlich zu erleichtern.

Antragsfristen und Formalitäten

Der Antrag muss unbedingt vor dem Umzug gestellt und bewilligt werden! Nachträgliche Anträge werden in aller Regel abgelehnt, da die Kostenübernahme vor Ausführung geprüft werden muss.

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Förderumfang und Zuschusshöhe

Ăśbernahme der Umzugskosten

Die AOK Rheinland-Hamburg ĂĽbernimmt im Zuschussrahmen wichtige Kosten, darunter:

  1. Transportkosten und Umzugsservice (durch professionelle Umzugsunternehmen, etwa Butler UmzĂĽge GmbH)
  2. Verpackungsmaterialien und Hilfsmittel fĂĽr sicheren Transport
  3. Helfer und eventuelle Mietkosten fĂĽr Transportfahrzeuge

Zusätzliche Förderleistungen für barrierefreie Anpassungen

Neben den Umzugskosten können auch Kosten übernommen werden, die für die barrierefreie Ausstattung der neuen Wohnung notwendig sind, z. B.:

  1. Anbringen von Haltegriffen im Bad
  2. Verbreiterung von TĂĽren fĂĽr Rollstuhlfahrer
  3. Anpassung von Lichtschaltern auf ergonomische Höhe

Nicht gefördert werden dagegen

  1. Luxusausstattungen
  2. nicht notwendige bauliche MaĂźnahmen
  3. Möbel oder sonstige Einrichtungsgegenstände

Maximale Förderhöhe: Bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person.

Der Antragsprozess im Detail

Informationsbeschaffung und Vorbereitung

  1. Kontaktaufnahme mit der AOK Rheinland-Hamburg: Nutzen Sie die Telefon-Hotline oder die Webseite der Pflegekasse, um genaue Informationen zum Antragsverfahren zu erhalten.
  2. Einholen von Kostenvoranschlägen: Fordern Sie mindestens zwei bis drei Angebote von Umzugsunternehmen an (z.B. Butler Umzüge GmbH), um eine fundierte Kostenbasis zu haben.
  3. Sichtung der Wohnsituation: Fotos und Grundrisse der aktuellen und kĂĽnftigen Wohnung helfen, die Notwendigkeit des Umzugs zu verdeutlichen.

Einreichen des Antrags

Der Antrag erfolgt formlos: Sie verfassen ein Schreiben oder eine E-Mail an die AOK Rheinland-Hamburg, in der Sie Ihren Wunsch nach Umzugsförderung begründen und alle Unterlagen beifügen. Folgende Dokumente sind wichtig:

  1. Pflegebescheid / Nachweis des Pflegegrades
  2. Kostenvoranschläge der Umzugsunternehmen
  3. Fotos der Wohnungen (alt und neu)
  4. Nachweise ĂĽber geplante barrierefreie Anpassungen
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Bearbeitungsdauer und Bescheid

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Entscheidung, in der die Höhe des Zuschusses und eventuelle Auflagen genannt werden.

Kooperation mit der Butler UmzĂĽge GmbH

Vorteile der Zusammenarbeit

Die Butler UmzĂĽge GmbH hat sich auf UmzĂĽge mit besonderen Anforderungen spezialisiert. FĂĽr PflegebedĂĽrftige bietet das Unternehmen:

  1. Erfahrung im schonenden Umgang mit gesundheitlich eingeschränkten Personen
  2. Fachgerechte Verpackung, Transport und Aufbau in der neuen Wohnung
  3. Flexibilität bei der Terminplanung und individuellen Service

Die AOK Rheinland-Hamburg erkennt Kunden der Butler UmzĂĽge GmbH durch spezielle Konditionen und erleichtert so den Zuschussprozess.

Beratung und Servicepakete

Die Butler Umzüge GmbH bietet maßgeschneiderte Servicepakete an, z.B. packservice, Einrichtungshilfe und Montageservice. Durch die enge Zusammenarbeit mit der AOK können Kostenvoranschläge passgenau erstellt werden, um die Chancen auf eine Kostenübernahme zu erhöhen.

Wichtige Tipps und Hinweise

Vorzeitige Planung

Stellen Sie den Antrag unbedingt rechtzeitig vor dem Umzug, da die KostenĂĽbernahme nur fĂĽr genehmigte Zwecke gilt.

Sorgfältige Dokumentation

Bewahren Sie alle Rechnungen, Fotos und Schriftwechsel auf, um im Zweifelsfall Nachweise erbringen zu können.

Nutzung von Unterstützungsmöglichkeiten

Scheuen Sie sich nicht, Freunde, Verwandte, Pflegedienste oder Sozialberater einzubeziehen. Die Antragstellung kann komplex sein und von Erfahrung profitieren.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf Umzugsförderung durch die AOK?

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, die in eine barrierefreie Wohnung umziehen, können die Förderung beantragen.

Bis zu 4.180 Euro pro pflegebedĂĽrftiger Person.

Umzugskosten (Transport, Verpackung, Umzugsunternehmen) und notwendige Anpassungen zur Barrierefreiheit in der neuen Wohnung.

Nein, der Antrag muss vor dem Umzug gestellt und genehmigt werden.

In der Regel einige Wochen. Daher frĂĽhzeitig beantragen.

FĂĽr jede Person kann ein eigener Zuschuss beantragt werden, sofern die Voraussetzungen erfĂĽllt sind.

Das Unternehmen liefert kostengünstige und individuell angepasste Angebote, berät zum organisatorischen Ablauf und sorgt für einen reibungslosen Umzug.

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