Umzugskostenzuschuss bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland in Deutschland

Die Umzugsförderung und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bieten pflegebedürftigen Menschen eine wichtige finanzielle und beratende Unterstützung, um das Leben zu Hause sicher und selbstbestimmt fortzusetzen.
Durch gezielte Zuschüsse und eine enge Beratung wird die individuelle Wohnsituation der Versicherten verbessert.
Die Kooperation mit renommierten Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH ergänzt das Angebot durch professionelle Dienstleistung für stressfreie Wohnungswechsel. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können dadurch notwendige Umzüge und Wohnraumanpassungen gut umgesetzt wissen.
Die klare Antragsstruktur und transparente Voraussetzungen erleichtern einen erfolgreichen Antrag. So verbessert die AOK nachhaltig die Pflegequalität und Lebensqualität zu Hause.
Jetzt Angebot sichernGrundlagen der Umzugsförderung und Wohnumfeldverbesserung bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Was versteht man unter Umzugsförderung und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen?
Die Umzugsförderung der AOK bezieht sich auf finanzielle Zuschüsse und Beratungsangebote, die pflegebedürftigen Versicherten helfen, ihre Wohnsituation an veränderte Bedürfnisse anzupassen. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen umfassen bauliche Veränderungen und Umbaumaßnahmen, die Barrierefreiheit herstellen oder verbessern. Typische Beispiele sind Türverbreiterungen, barrierefreie Badezimmer oder der Einbau eines Treppenlifts.

Ziel der Förderung
Das Hauptziel ist es, Leben und Pflege in der gewohnten Umgebung zu gewährleisten, indem Hindernisse im Wohnraum beseitigt oder durch Umzug in geeigneten Wohnraum ersetzt werden. Die Maßnahmen sollen die selbstständige Lebensführung ermöglichen oder erleichtern und die Pflege zu Hause unterstützen.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit einem Pflegegrad 1 bis 5 können Wohnumfeldverbesserungen beantragen. Auch bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt ist ein individueller Zuschuss je Pflegebedürftigem möglich.
Gesetzliche Basis
Die Förderung basiert auf § 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB XI), der Pflegeversicherung. Hiernach werden Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gewährt, die notwendig sind, um die Pflege im häuslichen Umfeld zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu erhalten.












