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Butler UmzĂĽge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

seal butler umzug
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Umzugskostenzuschuss bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland in Deutschland

Die Umzugsförderung und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bieten pflegebedürftigen Menschen eine wichtige finanzielle und beratende Unterstützung, um das Leben zu Hause sicher und selbstbestimmt fortzusetzen.  

Durch gezielte Zuschüsse und eine enge Beratung wird die individuelle Wohnsituation der Versicherten verbessert.  

Die Kooperation mit renommierten Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH ergänzt das Angebot durch professionelle Dienstleistung für stressfreie Wohnungswechsel. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können dadurch notwendige Umzüge und Wohnraumanpassungen gut umgesetzt wissen.  

Die klare Antragsstruktur und transparente Voraussetzungen erleichtern einen erfolgreichen Antrag. So verbessert die AOK nachhaltig die Pflegequalität und Lebensqualität zu Hause. 

Grundlagen der Umzugsförderung und Wohnumfeldverbesserung bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Was versteht man unter Umzugsförderung und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen?

Die Umzugsförderung der AOK bezieht sich auf finanzielle Zuschüsse und Beratungsangebote, die pflegebedürftigen Versicherten helfen, ihre Wohnsituation an veränderte Bedürfnisse anzupassen. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen umfassen bauliche Veränderungen und Umbaumaßnahmen, die Barrierefreiheit herstellen oder verbessern. Typische Beispiele sind Türverbreiterungen, barrierefreie Badezimmer oder der Einbau eines Treppenlifts. 

Ziel der Förderung

Das Hauptziel ist es, Leben und Pflege in der gewohnten Umgebung zu gewährleisten, indem Hindernisse im Wohnraum beseitigt oder durch Umzug in geeigneten Wohnraum ersetzt werden. Die Maßnahmen sollen die selbstständige Lebensführung ermöglichen oder erleichtern und die Pflege zu Hause unterstützen. 

Wer ist anspruchsberechtigt?

Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit einem Pflegegrad 1 bis 5 können Wohnumfeldverbesserungen beantragen. Auch bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt ist ein individueller Zuschuss je Pflegebedürftigem möglich. 

Gesetzliche Basis

Die Förderung basiert auf § 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB XI), der Pflegeversicherung. Hiernach werden Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gewährt, die notwendig sind, um die Pflege im häuslichen Umfeld zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu erhalten. 

 

Höhe der Zuschüsse

Die AOK gewährt Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Im Falle mehrerer Pflegebedürftiger im Haushalt kann der Zuschuss entsprechend multipliziert werden, bis zu einem Betrag von maximal 16.720 Euro für Wohngruppen. 

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Voraussetzungen für die Förderung

  1. Die MaĂźnahme muss vorab beantragt und genehmigt werden.
  2. Die bauliche Anpassung muss die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern.
  3. EigentĂĽmer oder Vermieter mĂĽssen bei Mietobjekten zustimmen.
  4. Ein Kostenvoranschlag ist fĂĽr den Antrag notwendig.
  5. Es dürfen keine anderen Kostenträger bereits die Maßnahme übernommen haben, oder deren Zuschüsse sind anzurechnen. 

Antragsprozess fĂĽr wohnumfeldverbessernde MaĂźnahmen bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen AOK-Pflegekasse gestellt werden. Die entsprechenden Formulare sind auf der Webseite der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland verfügbar und können auch direkt heruntergeladen werden. 

Wichtige Antragsbestandteile sind: 

  1. Beschreibung der konkreten MaĂźnahme
  2. Beschreibung der individuellen Wohnsituation (ggf. mit Fotos)
  3. Zweck und Ziel der MaĂźnahme
  4. Eingrenzung der Einschränkungen, die die Maßnahme erforderlich machen
  5. Kostenvoranschlag
  6. Zustimmung des Vermieters (bei Mietwohnungen)
  7. Angaben zu weiteren im Haushalt lebenden Pflegebedürftigen 
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Beratung vor Umbau oder Umzug

Die AOK bietet ergänzend kostenfreie Pflegeberatung an. Pflegeberater informieren über die Möglichkeiten von Umbaumaßnahmen und koordinieren die erforderlichen Schritte. 

Nachweise und Dokumentation

Zur Beantragung gehören unter Umständen Skizzen, Fotos oder detaillierte Pläne des Umbaus oder Umzugs. Nach Abschluss der Maßnahmen können weitere Unterlagen zur Abrechnung erforderlich sein. 

Praxisbeispiel

Praxisbeispiel 1: Frau MĂĽller, Pflegegrad 3

Frau Müller lebt in einer Mietwohnung mit zu schmalen Türen, die die Nutzung ihres Rollstuhls einschränken. Mit Finanzhilfe der AOK wurden Türen verbreitert und ein barrierefreies Bad mit einer bodengleichen Dusche eingebaut. Der Umbau erleichtert die Pflege durch ihre Angehörigen erheblich und verbessert ihre Mobilität. 

Praxisbeispiel 2: Herr Schmidt, Pflegegrad 4

Herr Schmidt benötigt einen Treppenlift, um trotz eingeschränkter Beweglichkeit seine Wohnung auf zwei Etagen nutzen zu können. Die AOK bewilligte den Zuschuss, sodass Herr Schmidt seinen Alltag und die Pflege zu Hause besser bewältigen kann. 

Vorstellung der Butler UmzĂĽge GmbH

Das Umzugsunternehmen Butler Umzüge GmbH ist ein langjähriger, professioneller Partner für Umzüge in Deutschland, auch im Saarland und Rheinland-Pfalz. Die Firma bietet flexible, auf die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen zugeschnittene Umzugsservices an, inklusive Beratung und Betreuung vor Ort. 

Spezialangebote fĂĽr AOK-Versicherte

  1. Umzugsplanung mit Rücksicht auf gesundheitliche Einschränkungen
  2. Unterstützung bei der Kommunikation mit der AOK und anderen Kostenträgern
  3. Transparente Preisgestaltung und individuelle Servicepakete (z. B. Halteverbote, Einpackservice)
  4. Erfahrung mit sensiblen Möbelstücken und medizinischer Technik 

Nutzen für Pflegebedürftige und Angehörige

Die Zusammenarbeit mit Butler Umzüge sorgt für einen stressfreien Umzug. Die professionelle Unterstützung reduziert den organisatorischen Aufwand und ergänzt die finanzielle Förderung der AOK optimal. 

Wo ist die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland zuständig?

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist zuständig für Versicherte in diesen Bundesländern: 

  1. Rheinland-Pfalz
  2. Saarland 

Die genaue Zuordnung erfolgt über die Postleitzahl des Wohnortes des Versicherten. 

Antrag auf Wohnumfeldverbesserung – Schritt-für-Schritt Anleitung

Schritt 1: Beratung nutzen 

  1. Kontakt mit der AOK aufnehmen und Pflegeberatung in Anspruch nehmen
  2. Möglichkeiten der Maßnahmen besprechen und fachlichen Rat einholen 

Schritt 2: Kostenvoranschlag einholen 

  1. Angebote von Handwerkern oder Umzugsfirmen (z. B. Butler UmzĂĽge) einholen
  2. Kostenvoranschläge sorgfältig für Antrag vorbereiten  

Schritt 3: Antrag ausfüllen und einreichen 

  1. Formular herunterladen oder online ausfĂĽllen
  2. Alle notwendigen Unterlagen (Fotos, Pläne, Kostenvoranschläge, Vermieterzustimmung) beifügen
  3. Antrag bei der AOK Pflegkasse einreichen (per Post oder online) 

Schritt 4: Genehmigung abwarten 

  1. Bewilligungsbescheid abwarten, keine Maßnahme ohne Genehmigung beginnen 

Schritt 5: Durchführung und Dokumentation 

  1. Nach Genehmigung Umbau oder Umzug durchfĂĽhren lassen
  2. Abschlussdokumentation für die AOK bereitstellen 
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FAQ

Welche MaĂźnahmen werden bezuschusst?

Maßnahmen, die Barrierefreiheit schaffen und die Pflege oder Selbstständigkeit fördern, z.B. Türverbreiterungen, Fliesenarbeiten, Einbau einer bodengleichen Dusche. 

Direkte Umzugskosten werden nicht grundsätzlich übernommen, aber in bestimmten Fällen, wenn sie der Wohnumfeldverbesserung dienen, kann die AOK unterstützen. Die Zusammenarbeit mit Butler Umzüge erleichtert das Verfahren und Kostenvoranschläge. 

Vor Beginn der Maßnahmen über das Formular der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland per Post oder online Antrag stellen. 

Ohne Zustimmung des Vermieters können Umbauten nicht genehmigt werden, da bauliche Veränderungen das Mietobjekt betreffen. 

Ja, insbesondere wenn sich die Pflegesituation ändert und weitere Anpassungen erforderlich werden. 

Mit Absenden des Formulars stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.

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