Ein Umzug ist in der Regel eine große Herausforderung – sowohl organisatorisch als auch finanziell. Vor allem, wenn er aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Pflegebedürftigkeit notwendig wird, kann er schnell zur Belastungsprobe werden. Genau hier setzt die BKK Diakonie an: Sie bietet Unterstützung, um betroffenen Versicherten den Wohnungswechsel oder die Anpassung des Wohnumfelds zu erleichtern. Dabei steht vor allem die Verbesserung der Lebensqualität und Selbstständigkeit im Fokus – etwa durch barrierefreie Wohnraumanpassungen oder den Umzug in eine geeignete Immobilie.
Die Umzugsförderung der BKK Diakonie ist ein wertvolles Instrument, um pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit zu bieten, in einer möglichst barrierefreien und pflegegerechten Umgebung zu leben. Wichtig ist, zu verstehen, dass die Förderung nicht für jeden Umzug gilt, sondern präzise an die individuellen Pflegebedürfnisse gekoppelt ist.
Durch die richtige Antragsstellung und die Zusammenarbeit mit Partnern wie der Butler Umzüge GmbH kann der Prozess deutlich erleichtert werden. So wird aus einer potenziell belastenden Situation eine Chance, die Lebensqualität erheblich zu verbessern.
Die BKK Diakonie selbst fördert keine pauschalen Umzugskosten. Ihre Umzugsförderung beschränkt sich auf Fälle, in denen der Wohnungswechsel oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen aus pflegebedingten Gründen notwendig sind. Diese Leistungen werden über Leistungen der Pflegekasse gewährt, die als Teil der BKK Diakonie die Kranken– und Pflegeversicherten betreut.
Die Pflegekasse der BKK Diakonie kann folgende Kosten ganz oder teilweise übernehmen:
Die Förderung ist an bestimmte Kriterien gebunden:
Die BKK Diakonie selbst prüft im Rahmen ihrer Pflegekasse die individuellen Voraussetzungen und entscheidet über die Förderung.
Die Förderung von Umzügen und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ist gesetzlich im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt, welches die soziale Pflegeversicherung in Deutschland definiert.
Dieses Gesetz regelt finanzielle Zuschüsse für Anpassungen am Wohnumfeld, damit Pflegebedürftige ihre Wohnung trotz Pflegebedürftigkeit möglichst selbstständig nutzen können. Die Kostenübernahme kann bis zu 4.000 Euro je Maßnahme betragen.
Definiert, wer als pflegebedürftig gilt und somit Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse hat. Der Pflegegrad wird hier festgelegt.
Regelt, in welchem Umfang die Pflegekasse bei Umzügen oder Wohnraumanpassungen Kosten übernehmen kann.
Um vom Förderangebot der BKK Diakonie bzw. der Pflegekasse zu profitieren, sollten Sie folgende Schritte beachten und gewissenhaft durchführen:
Überlegen Sie, ob Ihr Umzug oder die Wohnraumanpassung zwingend erforderlich ist.
Beispiele für notwendige Umzüge:
Ist der Umzug nur aus persönlichen Gründen (z.B. Arbeitsplatzwechsel), besteht kein Anspruch auf Förderung über die Pflegekasse.
Tipp: Nutzen Sie Beratung, etwa von Pflegeberatern der BKK Diakonie oder auch der Butler Umzüge GmbH.
Wichtig: Bei abgelehntem Antrag besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Butler Umzüge GmbH ist ein erfahrenes Umzugsunternehmen, das sich auf seniorengerechte und pflegebedingte Umzüge spezialisiert hat. Sie unterstützt dabei, Umzugsstress zu reduzieren – gerade für pflegebedürftige Menschen oder deren Angehörige.
Jede Person mit einem anerkannten Pflegegrad, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen einen Umzug oder eine Wohnraumanpassung benötigt.
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme – z.B. pro Umzug oder pro Umbaumaßnahme. Die genaue Summe richtet sich nach dem individuellen Bedarf und Kostenvoranschlägen.
Ja. Butler Umzüge arbeitet eng mit der BKK Diakonie zusammen und kennt die Anforderungen sowie die Fördermodalitäten genau. Eine direkte Beauftragung ist möglich und wird empfohlen.
Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab und kann zwischen einigen Wochen bis zu mehreren Monaten variieren.
Sie können Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Dabei hilft Ihnen die Pflegekasse oder unabhängige Beratungsstellen, den Fall nochmal prüfen zu lassen.
Nein. Die Umzugsförderung greift nur, wenn der Umzug aus pflegebedingten Gründen notwendig ist. Private Umzüge ohne gesundheitlichen Hintergrund sind nicht förderfähig.