Die Zuschüsse der BKK Merck für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen in Deutschland. Sie ermöglichen individuelle Anpassungen des Wohnraums, die Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit fördern. Die Antragstellung erfordert eine sorgfältige Begründung und Dokumentation, zahlt sich jedoch durch finanzielle Unterstützung von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme aus.
Für Umzüge im Rahmen der Pflege und bei medizinischer Notwendigkeit bietet die Kooperation mit der Butler Umzüge GmbH umfassende Unterstützung für einen sicheren, stressfreien Wohnungswechsel.
Bei Fragen und zur Beantragung sollte immer die persönliche Beratung und Betreuung durch die BKK Merck genutzt werden.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche und technische Anpassungen im Wohnraum, die an die besonderen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderung angepasst sind. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu ermöglichen bzw. erheblich zu erleichtern und die selbstständige Lebensführung zu fördern.
Diese Maßnahmen sind speziell darauf ausgelegt, Barrieren abzubauen und den Alltag sicherer zu machen.
Die Förderung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), insbesondere § 40 Abs. 4, verankert. Dort wird geregelt, dass Pflegebedürftige Zuschüsse für notwendige Maßnahmen erhalten, wenn:
Auch das Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung) und Wohnraumförderungsrechte ergänzen die Rechtsgrundlagen.
Die BKK Merck setzt diese gesetzlichen Vorgaben um und bietet Zuschüsse bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme, gültig ab dem 1. Januar 2025.
Bei einer veränderten Pflegesituation kann ein weiterer Antrag für eine neue Maßnahme gestellt werden.
Das Formular ist unter folgendem Link verfügbar: Antragsformular BKK Merck.
Neben Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bietet die BKK Merck umfassende Pflegeleistungen:
Diese Leistungen zielen darauf ab, pflegebedürftigen Menschen das Leben so angenehm und selbstständig wie möglich zu gestalten.
Direkte Kostenübernahme für allgemeine Umzüge durch die Merck BKK ist grundsätzlich ausgeschlossen, da Umzüge keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Allerdings gibt es Ausnahmen:
Im Rahmen von Pflege und wohnumfeldbezogenen Maßnahmen kann eine Kooperation mit professionellen Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH sinnvoll sein, um einen reibungslosen, barrierefreien Wohnungswechsel zu gewährleisten.
Die Butler Umzüge GmbH ist ein erfahrenes Umzugsunternehmen aus Berlin, das deutschlandweit und europaweit tätig ist. Besonderheiten der Zusammenarbeit mit der BKK Merck umfassen:
Diese Kooperation kann bei notwendigen Umzügen im Rahmen der Pflege und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen hilfreich sein, um den Übergang so komfortabel wie möglich zu gestalten.
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, die bei der BKK Merck versichert sind.
Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (Stand 2025).
Ja, bei veränderten Pflegesituationen können weitere Maßnahmen beantragt werden. Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt können jeweils einen Zuschuss erhalten.
Generelle Umzüge werden nicht übernommen. Nur bei zwingenden medizinischen Gründen kann eine Kostenübernahme geprüft werden.
Bedarf klären, Antrag ausfüllen mit Begründung und Kostenvoranschlag, bei der BKK Merck einreichen, Genehmigung abwarten, Maßnahme durchführen, Rechnungen einreichen.
Luxusmodernisierungen, allgemeine Modernisierungen, Möbelanschaffungen oder Reparaturen ohne Pflegebezug sind nicht förderfähig.
Sie bietet spezialisierte Umzugsdienstleistungen für Pflegefälle mit einfühlsamer Betreuung und professioneller Abwicklung deutschlandweit und europaweit.