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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten BKK Merck

seal butler umzug
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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Zuschuss durch die BKK Merck in Deutschland

Die Zuschüsse der BKK Merck für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen in Deutschland. Sie ermöglichen individuelle Anpassungen des Wohnraums, die Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit fördern. Die Antragstellung erfordert eine sorgfältige Begründung und Dokumentation, zahlt sich jedoch durch finanzielle Unterstützung von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme aus.

Für Umzüge im Rahmen der Pflege und bei medizinischer Notwendigkeit bietet die Kooperation mit der Butler Umzüge GmbH umfassende Unterstützung für einen sicheren, stressfreien Wohnungswechsel.

Bei Fragen und zur Beantragung sollte immer die persönliche Beratung und Betreuung durch die BKK Merck genutzt werden.

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche und technische Anpassungen im Wohnraum, die an die besonderen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderung angepasst sind. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu ermöglichen bzw. erheblich zu erleichtern und die selbstständige Lebensführung zu fördern.

Typische Maßnahmen

  1. Einbau von Rampen oder Treppenliften
  2. Verbreiterung von Türen
  3. Installation bodengleicher Duschen
  4. Feste Einbauten und technische Hilfen im Haushalt
  5. Anpassung von Bewegungsflächen
  6. Installation von Haltegriffen und rutschfesten Bodenbelägen

Diese Maßnahmen sind speziell darauf ausgelegt, Barrieren abzubauen und den Alltag sicherer zu machen.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Rahmenbedingungen

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Die Förderung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), insbesondere § 40 Abs. 4, verankert. Dort wird geregelt, dass Pflegebedürftige Zuschüsse für notwendige Maßnahmen erhalten, wenn:

  1. die häusliche Pflege dadurch ermöglicht wird,
  2. die Pflege erheblich erleichtert wird, oder
  3. eine selbstständige Lebensführung wiederhergestellt oder gefördert wird.

Auch das Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung) und Wohnraumförderungsrechte ergänzen die Rechtsgrundlagen.

Die BKK Merck setzt diese gesetzlichen Vorgaben um und bietet Zuschüsse bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme, gültig ab dem 1. Januar 2025.

Voraussetzungen für den Zuschuss bei der BKK Merck

  1. Der Antragsteller ist bei der BKK Merck versichert und hat einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5).
  2. Die Maßnahme wird beantragt, um die Pflege zuhause erst zu ermöglichen, erheblich zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu fördern.
  3. Eine nachvollziehbare Begründung und medizinische oder pflegerische Nachweise sind vorzulegen.
  4. Vor Beginn der Maßnahme muss die schriftliche Zusage der BKK Merck vorliegen.
  5. Die Maßnahme betrifft bauliche Veränderungen, die direkt mit dem Wohnumfeld verbunden sind, keine allgemeinen Modernisierungen oder Luxusmaßnahmen.

Bei einer veränderten Pflegesituation kann ein weiterer Antrag für eine neue Maßnahme gestellt werden.

Antragstellung bei der BKK Merck

Wie wird der Zuschuss beantragt?

  1. Bedarfsermittlung: Beratung durch Pflegeberater, Mediziner oder Fachbetriebe zur Auswahl passender Maßnahmen.
  2. Ausfüllen des Antragsformulars: Das Formular „Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ steht auf der Webseite der BKK Merck zum Download bereit.
  3. Begründung: Detaillierte Beschreibung, warum die jeweilige Maßnahme notwendig ist. Oft helfen Gutachten oder Empfehlungen von Pflegefachkräften.
  4. Kostenvoranschlag und Dokumentation: Ein Kostenvoranschlag der geplanten Maßnahme sowie Fotos des aktuellen Wohnumfeldes sind beizufügen.
  5. Einreichen des Antrags: Schriftliche Einreichung bei der Pflegekasse der BKK Merck.
  6. Genehmigung abwarten: Erst nach schriftlicher Zusage dürfen Maßnahmen durchgeführt werden.
  7. Rechnungen einreichen: Nach Abschluss werden Rechnungen eingereicht, um die Kosten erstattet zu bekommen.

Das Formular ist unter folgendem Link verfügbar: Antragsformular BKK Merck.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Höhe und Umfang des Zuschusses

  1. Maximaler Zuschussbetrag: 4.180 Euro je Maßnahme (gültig ab 2025).
  2. Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt: Pro Person steht der Zuschuss separat zu, jedoch gibt es eine Obergrenze für den Gesamtzuschuss.
  3. Mehrere Maßnahmen: Bei veränderten Pflegebedürfnissen können weitere Zuschüsse beantragt werden.
  4. Der Zuschuss deckt nur Kosten für notwendige Maßnahmen, nicht für allgemeine Modernisierungen oder Komfortverbesserungen.

Pflegeleistungen der BKK Merck im Überblick

Neben Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bietet die BKK Merck umfassende Pflegeleistungen:

  1. Ambulante Pflege: Unterstützung durch Pflegedienste zu Hause.
  2. Stationäre Pflege: Finanzierung von Pflegeheimaufenthalten.
  3. Pflegehilfsmittel: Bereitstellung von Pflegebetten, Rollstühlen, technischen Hilfen.
  4. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Temporäre Pflege bei Ausfall der Hauptpflegeperson.
  5. Pflegegeld und finanzielle Hilfen: Monatliche Zuschüsse je nach Pflegegrad.
  6. Pflegeberatung: Individuelle Unterstützung bei der Organisation der Pflege.

Diese Leistungen zielen darauf ab, pflegebedürftigen Menschen das Leben so angenehm und selbstständig wie möglich zu gestalten.

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Umzugsförderung und wohnraumanpassende Maßnahmen

Direkte Kostenübernahme für allgemeine Umzüge durch die Merck BKK ist grundsätzlich ausgeschlossen, da Umzüge keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Allerdings gibt es Ausnahmen:

  1. Medizinisch notwendige Umzüge: Wenn ein Umzug aus zwingenden medizinischen Gründen erfolgt, etwa zur besseren Versorgung oder aufgrund der Pflegebedürftigkeit, kann eine Kostenübernahme geprüft werden.
  2. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Zusammenhang mit Umzug: Anpassungen für Barrierefreiheit können im neuen Zuhause gefördert werden.

Im Rahmen von Pflege und wohnumfeldbezogenen Maßnahmen kann eine Kooperation mit professionellen Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH sinnvoll sein, um einen reibungslosen, barrierefreien Wohnungswechsel zu gewährleisten.

Kooperation mit der Butler Umzüge GmbH

Die Butler Umzüge GmbH ist ein erfahrenes Umzugsunternehmen aus Berlin, das deutschlandweit und europaweit tätig ist. Besonderheiten der Zusammenarbeit mit der BKK Merck umfassen:

  1. Spezialisierung auf Umzüge für Senioren und Pflegebedürftige mit einfühlsamer Betreuung.
  2. Professionelle Verpackung, sortiertes Umzugsmaterial und geschultes Personal, das diskret und vorsichtig agiert.
  3. Organisation von Umzügen auch ins Ausland, inklusive Versand per Flugzeug, Schiff und Zollformalitäten.
  4. Kostenfreie Beratung und Besichtigung vor Ort zur individuellen Planung.

Diese Kooperation kann bei notwendigen Umzügen im Rahmen der Pflege und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen hilfreich sein, um den Übergang so komfortabel wie möglich zu gestalten. 

FAQ

Wer kann den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei der BKK Merck beantragen?

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, die bei der BKK Merck versichert sind.

Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (Stand 2025).

Ja, bei veränderten Pflegesituationen können weitere Maßnahmen beantragt werden. Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt können jeweils einen Zuschuss erhalten.

Generelle Umzüge werden nicht übernommen. Nur bei zwingenden medizinischen Gründen kann eine Kostenübernahme geprüft werden.

Bedarf klären, Antrag ausfüllen mit Begründung und Kostenvoranschlag, bei der BKK Merck einreichen, Genehmigung abwarten, Maßnahme durchführen, Rechnungen einreichen.

Luxusmodernisierungen, allgemeine Modernisierungen, Möbelanschaffungen oder Reparaturen ohne Pflegebezug sind nicht förderfähig.

Sie bietet spezialisierte Umzugsdienstleistungen für Pflegefälle mit einfühlsamer Betreuung und professioneller Abwicklung deutschlandweit und europaweit.

Mit Absenden des Formulars stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.

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