Die Ernst & Young Betriebskrankenkasse (EY BKK) bietet eine gezielte Umzugsförderung im Rahmen der Pflegeversicherung. Konkret handelt es sich dabei um einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, der pflegebedingte Umzüge oder Umbauten finanziell unterstützt. Der maximale Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro pro Pflegefall und kann entscheidend zur Sicherung einer passenden Wohnsituation beitragen.
Die Umzugsförderung durch die Ernst & Young BKK bietet pflegebedürftigen Menschen eine wertvolle finanzielle Hilfe, um ihre Wohnsituation den realen Bedürfnissen anzupassen. Bis zu 4.180 Euro können für notwendige Umbauten und Umzugskosten übernommen werden. Entscheidend ist die korrekte Antragstellung mit Nachweisen des Pflegegrads und der medizinischen Notwendigkeit.
Die enge Kooperation mit qualifizierten Partnern wie der Butler Umzüge GmbH stellt sicher, dass Betroffene professionell unterstützt werden und Antrag, Umzug und Finanzierung reibungslos ineinandergreifen.
Das Wohnumfeld spielt eine zentrale Rolle für pflegebedürftige Menschen. Häufig entscheidet es darüber, ob jemand in den eigenen vier Wänden verbleiben kann oder in eine stationäre Einrichtung umziehen muss. Barrieren wie Treppen, schmale Türen oder nicht barrierefreie Badezimmer führen oft zu erheblichen Einschränkungen.
Typische Probleme in der Wohnumgebung
Politischer und gesellschaftlicher Kontext
Deutschland zählt aktuell rund 5 Millionen pflegebedürftige Menschen (Stand 2024). Die Pflegeversicherung verfolgt das Ziel, eine häusliche Pflege so lange wie möglich zu unterstützen. Darum hat der Gesetzgeber mit § 40 SGB XI die Möglichkeit geschaffen, Zuschüsse für Wohnumfeldverbesserungen zu gewähren.
Die Ernst & Young BKK ist eine bundesweit tätige Betriebskrankenkasse mit Sitz in Stuttgart. Sie entstand aus der Werksversicherung für Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young und ist mittlerweile für alle Versicherte geöffnet. Sie zeichnet sich durch moderne Leistungsangebote, individuelle Beratung und eine starke Serviceorientierung aus.
Wie bei allen gesetzlichen Krankenkassen existiert auch bei der EY BKK eine Pflegekasse. Diese ist organisatorisch in die Krankenkasse eingebunden, jedoch mit eigenem Leistungsbereich. Während die Krankenkasse medizinische Leistungen wie Arztkosten oder Medikamente übernimmt, ist die Pflegekasse für Pflegeleistungen, Pflegegeld, Pflegesachleistungen und eben auch die Wohnumfeldverbesserung zuständig.
Die Umzugsförderung ist Bestandteil der Pflegeversicherung und richtet sich an alle Versicherten mit Pflegegrad. Sie dient der Sicherstellung einer pflegegerechten Wohnumgebung und zählt zu den zentralen Unterstützungsleistungen der Kasse.
Pflegegrade 1 bis 5 definieren den Grad der Selbstständigkeit einer Person. Die Einstufung erfolgt nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder den Sozialmedizinischen Dienst (SMD).
Besonderheiten bei Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 ist häufig die Schwelle, bei der ein Umzug unvermeidlich wird. Gründe:
Typische Begründungen für Förderung
Bearbeitungszeit
4 bis 6 Wochen ab vollständiger Antragseinreichung
Butler Umzüge GmbH ist ein spezialisiertes Umzugsunternehmen mit Fokus auf senioren- und pflegegerechte Umzüge.
Leistungen im Rahmen der EY BKK Umzugsförderung
Nutzen für Versicherte
Die Umzugsförderung der Ernst & Young BKK ist eine finanzielle Unterstützung zur Anpassung des Wohnumfelds an die Bedürfnisse pflegebedürftiger Mitglieder. Dazu zählt insbesondere ein Zuschuss für Umzugs- und Umbaukosten, wenn ein Umzug aus pflegebedingten Gründen notwendig ist oder bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation erforderlich sind.
Anspruch auf Umzugsförderung haben Mitglieder mit anerkanntem Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1). Die medizinische Notwendigkeit des Umzugs oder der Maßnahme muss nachgewiesen sein, z. B. durch ein ärztliches Gutachten.
Bezuschusst werden unter anderem:
Nicht übernommen werden Kosten, die nicht unmittelbar der pflegegerechten Anpassung dienen, wie kosmetische Renovierungen oder Entlohnung von Pflegepersonal.
Die Förderung beträgt bis zu 4.180 Euro pro Pflegefall. Der genaue Betrag richtet sich nach dem individuellen Bedarf und den tatsächlichen Kosten der förderfähigen Maßnahmen.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen, je nach Vollständigkeit der Unterlagen und Auslastung der Pflegekasse.
Bei Ablehnung eines Antrags kann Widerspruch eingelegt werden. Es empfiehlt sich, fehlende Nachweise nachzureichen oder die Beratung der EY BKK zu nutzen.
Die Pflegekasse der EY BKK ist für alle Fragen rund um Umzugsförderung zuständig. Kontaktinformationen finden sich auf der Website, telefonisch oder per E-Mail sind persönliche Ansprechpartner direkt erreichbar