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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten BKK EVM

seal butler umzug
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Zuschuss für Umzugskosten bei der BKK EVM in Deutschland

Ein Zuschuss zu den Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit durch die BKK EVM ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wobei umfangreiche rechtliche und praktische Vorgaben gelten. 

Der Zuschuss der BKK EVM für Umzugskosten aus Anlass der Pflegebedürftigkeit ist eine sozial bedeutende Leistung, die pflegebedürftigen Versicherten ermöglicht, in ein an ihre Bedürfnisse angepasstes Wohnumfeld umzuziehen und so die Pflege möglichst lange in eigener Häuslichkeit sicherzustellen.

Die Antragsstellung verlangt eine genaue Begründung und Gutachten medizinischer Notwendigkeit sowie transparente Kostenaufstellung. Kooperationen mit spezialisierten Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge erleichtern den Ablauf und die Kommunikation mit den Kostenträgern. 

Die Leistungen sind entscheidend für die Lebensqualität und Selbstständigkeit Pflegebedürftiger und bieten Angehörigen wesentliche Entlastung.

Pflegebedürftigkeit bringt häufig Veränderungen der Wohnsituation mit sich. Die Betriebskrankenkasse EVM (BKK EVM) als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung bietet für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, sofern der Umzug dazu dient, die selbstständige Lebensführung zu erhalten und die häusliche Pflege zu erleichtern.

Antrag wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Der Antrag umfasst Angaben zur pflegebedürftigen Person, Beschreibung der geplanten Maßnahme, Nachweis des Pflegegrades, ärztliches Attest zur Notwendigkeit, Kostenvoranschläge, ggf. Zustimmung des Vermieters. 

Eine vollständige Antragstellung ist essenziell für die Bewilligung der Zuschüsse. Alle Anträge sollten vor Umzugsbeginn gestellt werden.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Rechtliche Grundlagen und die BKK EVM

Die BKK EVM ist eine betriebsbezogene Betriebskrankenkasse für die Energieversorgung Mittelrhein und deren Familienangehörige.

Rechtliche Grundlage für Leistungen zu Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit ist § 40 Absatz 4 Sozialgesetzbuch XI. Hiernach können Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 einen Antrag auf Zuschuss stellen. Maßgeblich ist die Notwendigkeit des Umzugs aufgrund der Pflegebedürftigkeit und die konkrete Verbesserung des Wohnumfelds.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Die Kernvoraussetzungen lauten:

  1. Anerkannter Pflegegrad ab Pflegegrad 1
  2. Der Umzug muss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes beitragen, z.B. Barrierefreiheit, Zugang zu pflegerischen Hilfsmitteln
  3. Die Maßnahme muss die Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern
  4. Medizinische Notwendigkeit muss ggf. durch ein ärztliches Attest belegt werden
  5. Zuschüsse sind ausgeschlossen bei Umzügen in vollstationäre Pflegeeinrichtungen.

Beantragung – Vorgehensweise

  1. Beratung: Pflegeberater oder medizinischer Dienst können die Notwendigkeit mit einem Gutachten oder im Beratungsgespräch bestätigen.
  2. Antrag: Der Antrag kann formlos oder über ein spezifisches Formular bei der BKK EVM gestellt werden.
  3. Begründung und Nachweise: Es sind Begründungen für die Maßnahme sowie Kostenvoranschläge oder Angebote beizufügen.
  4. Genehmigung: Die Maßnahme darf erst nach Zusage der Pflegekasse erfolgen.
  5. Auszahlung: Nach Nachweis der Kosten über Rechnungen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses, der direkt an das Umzugsunternehmen gehen kann. 
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Zuschusshöhe und Leistungen der BKK EVM

  1. Maximaler Zuschuss: 4.180 € pro pflegebedürftiger Person und Maßnahme seit Januar 2025
  2. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt entsprechend bis zu 16.720 € oder anteilig
  3. Kosten werden gedeckt für Umzugsunternehmen, Transport, Material, Anpassungen in der Wohnung wie Türverbreiterungen, Treppenlifte, barrierefreie Umbauten
  4. Wiederholte Beantragung möglich bei geänderter Pflegesituation
  5. Keine pauschale Auszahlung, sondern präzise Prüfung des individuellen Bedarfs
  6. Kostenübernahme durch Sozialamt ergänzend möglich, z.B. für ALG II-Empfänger, sofern Pflegekasse nicht alles deckt

Kooperation mit Butler Umzüge GmbH

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
  1. Die Butler Umzüge GmbH bietet spezialisierte Umzugsdienstleistungen für Senioren und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
  2. Butler Umzüge berät zu Zuschüssen und unterstützt bei der Zusammenstellung von Kostenangeboten für die BKK EVM
  3. Leistungen wie fachgerechter Transport, Möbelschutz, und individuelle Umzugsplanung werden gezielt auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen abgestimmt
  4. Bei der Beantragung können Angebote von Butler Umzüge hilfreich sein, da individuelle Kosten transparent gegenüber der BKK EVM aufgezeigt und erläutert werden

Praxisbeispiel mit Butler Umzüge GmbH

Herr Müller (Pflegegrad 3) zieht wegen zunehmender Gehbehinderung aus einer Altbauwohnung ohne Aufzug in eine barrierefreie Wohnung. Mit Hilfe von Butler Umzüge erstellt seine Familie einen Kostenvoranschlag, den die BKK EVM erhält. Die Pflegekasse prüft, ob der Umzug die häusliche Pflege maßgeblich erleichtert und genehmigt einen Zuschuss nach Vorlage des ärztlichen Attests und des Kostenvoranschlags.

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FAQ

Wie beantrage ich Umzugskosten bei der BKK EVM?

Antrag bei der Pflegekasse mit Begründung, Pflegegradnachweis, Kostenvoranschlag

Bei Umzug in eine Wohnung, die Pflege erleichtert oder Selbstständigkeit fördert

Kosten des Umzugsunternehmens, Transport, Material, bauliche Anpassungen

Pflegegrad ab 1, Verbesserung Pflege, medizinische Notwendigkeit, Attest, Genehmigung

Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds (inkl. Umzug)

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, bei Maßnahmen zur Wohnraumanpassung

Höhe des Zuschusses gleich ab Pflegegrad 1

Ja, sofern Pflegegrad und weitere Anforderungen erfüllt sind

Nein, nur bei Umzug in individuelle Häuslichkeit oder betreutes Wohnen

Zuschüsse bis zu 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt

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