Umzugshilfe durch die Concordia in Deutschland

Ein Umzug auf Grund einer Pflegebedürftigkeit oder Schwerbehinderung kann dank der Pflegekasse der Concordia bis zu 4.180 Euro je Person bezuschusst werden. Concordia selbst als Versicherer hat keine eigenständigen Umzugsförderungen, aber über die gesetzliche Pflegeversicherung besteht ein klarer Anspruch. Schlüssel zum Erfolg sind eine frühzeitige Antragstellung, gute Dokumentation und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH.
Für Menschen mit Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit ist ein Umzug oft keine freiwillige Entscheidung, sondern eine zwingende Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Gerade hier stellt sich die Frage: Welche finanziellen Unterstützungen gibt es, und was leistet die Concordia in Deutschland?
Damit wird ein selbstbestimmteres, barrierefreies Leben möglich – ein entscheidender Schritt zu mehr Lebensqualität.
Oft herrscht Verwirrung, da der Name „Concordia“ unterschiedlich verwendet wird. Zum einen gibt es die Concordia Versicherungen in Deutschland, die private Versicherungsleistungen in Bereichen wie Rechtsschutz oder Haftpflicht anbieten.
Zum anderen kennt man die Concordia Krankenkasse in der Schweiz, die ebenfalls mit dem Thema Umzug befasst ist, allerdings nach schweizerischem Recht. Wichtig ist: Für die Übernahme von Umzugskosten in Deutschland ist in erster Linie die Pflegekasse zuständig, nicht die Versicherungsgesellschaft selbst. Allerdings sind Betroffene, die bei der deutschen Concordia pflegeversichert sind, ebenfalls Teil dieses Systems, da jede Krankenkasse eine Pflegekasse führt.
Jetzt Angebot sichernBedeutung von Umzugsförderungen

Ein Umzug für pflegebedürftige oder schwerbehinderte Menschen ist nicht nur organisatorisch eine große Herausforderung, sondern auch rechtlich und finanziell. Viele Betroffene sind sich unsicher, welche Kosten übernommen werden können, und welchen Einfluss ihr Pflegegrad oder ihre Versicherungszugehörigkeit dabeihat.
Umzüge, die auf eine Verbesserung des Wohnumfeldes zielen, sind rechtlich in den Bereich der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) eingeordnet. Hier können Zuschüsse bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und pro Person (seit der Pflegestärkungsgesetze, heute bis zu 4.774 Euro) gewährt werden.
Beispiele für förderungsfähige Gründe:
- Umzug in eine barrierefreie Wohnung (z. B. rollstuhlgerechtes Bad, Aufzugzugang)
- Umzug in die Nähe pflegender Angehöriger
- Umzug, um eine häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern
- Umzug aus einer unpassenden in eine pflegegerechte Umgebung












