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Umzugskosten bei Generali
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten bei Generali

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Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Ein Umzug bedeutet für viele Menschen einen großen organisatorischen und finanziellen Aufwand. Besonders pflegebedürftige Personen, Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit Schwerbehinderung stehen hierbei häufig vor zusätzlichen Herausforderungen: Sie benötigen nicht nur Unterstützung beim Transport des Hausrats, sondern auch passende, barrierefreie Wohnverhältnisse, damit eine selbstständige Lebensführung oder die häusliche Pflege weiterhin möglich bleibt.

Die Generali Kranken– und Pflegeversicherung bietet mit ihrer Pflegepflichtversicherung die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für Umzugskosten und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu beantragen. 

Der Zweck dieser finanziellen Unterstützung ist klar: Pflegebedürftigen soll ein möglichst eigenständiges Leben im häuslichen Umfeld ermöglicht werden, sodass ein teurer Umzug in ein Pflegeheim vermieden oder hinausgezögert werden kann.

Besonders in Zusammenarbeit mit professionellen Partnern wie Butler Umzüge GmbH können Versicherte den Antrag effizient vorbereiten und belastbare Kostenvoranschläge einreichen.

Die Kombination aus finanzieller Unterstützung durch Generali, praxisnaher Umsetzung durch spezialisierte Umzugsdienste und rechtlichen Fördermöglichkeiten durch weitere Sozialleistungsträger stellt sicher, dass pflegebedürftige Menschen in Deutschland auch im Falle eines Umzugs ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Jetzt Angebot sichern

Seit Einführung der Pflegepflichtversicherung 1995 haben alle gesetzlich und privat Krankenversicherten Anspruch auf die Absicherung pflegebedingter Risiken. Private Krankenversicherungen, wie die Generali, sind verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung (PPV) anzubieten, deren Leistungen die gesetzlichen Vorgaben widerspiegeln.

Die Rechtsgrundlage bildet das Elfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Darin ist unter § 40 Abs. 4 SGB XI die Möglichkeit der Kostenübernahme für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes geregelt.

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Zu den sogenannten „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ gehören Umbauten und Anpassungen der Wohnung oder des Hauses, die eine häusliche Pflege erleichtern oder überhaupt erst möglich machen. Dazu zählen:

  1. Türverbreiterungen für Rollstuhlnutzer
  2. Installation von Treppenliften
  3. Badsanierungen für barrierefreies Duschen
  4. Entfernen von Türschwellen
  5. Umbauten für bessere Erreichbarkeit von Räumen

Die Generali übernimmt hierfür nach Antragstellung und Prüfung einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.

Während klassische Umzugskosten (Transport, Helfer, Verpackungsmaterial) in erster Linie vom Sozialamt oder unter Umständen von der Renten- bzw. Unfallversicherung übernommen werden können, sind die Zuschüsse der Pflegekasse im engeren Sinne auf Wohnraumanpassung gerichtet. 

Allerdings gibt es Schnittstellen: Wenn ein Umzug beispielsweise notwendig ist, um eine barrierefreie Wohnung zu beziehen, können die Kosten dafür ebenfalls über die Pflegekasse bezuschusst werden – vorausgesetzt, der Umzug dient der Sicherstellung oder Erleichterung der häuslichen Pflege.

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Wer hat Anspruch?

  1. Versicherte mit anerkannter Pflegebedürftigkeit nach SGB XI (Pflegegrad 1–5).
  2. Personen, deren häusliche Pflege durch Maßnahmen im Wohnumfeld deutlich erleichtert oder ermöglicht wird.
  3. Auch Schwerbehinderte ohne Pflegegrad können in Einzelfällen Leistungen erhalten, wenn ein Gutachten die Notwendigkeit nachweist.

Welche Pflegestufe hat Anspruch auf 4.180 Euro?

Seit Umstellung auf Pflegegrade gilt: Alle Pflegegrade ab Stufe 1 haben grundsätzlich Anspruch. Die Höhe des Zuschusses hängt nicht vom Pflegegrad, sondern ausschließlich von der medizinisch-pflegerischen Begründung der Maßnahme ab.

Mehrfache Beantragung

Der Zuschuss ist mehrfach möglich, wenn sich die Pflegesituation verändert. Beispiel: Eine Person erhält zunächst einen Zuschuss zur Badsanierung. Einige Jahre später wird ein Treppenlift erforderlich. Auch dafür kann erneut ein Zuschuss bewilligt werden.

Notwendigkeit der Maßnahme

Die Generali prüft streng, ob die beantragte Maßnahme erforderlich und angemessen ist. Einfache Schönheitsreparaturen oder Komfortmaßnahmen werden nicht gefördert. Maßgeblich ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDP).

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  1. Über die Generali-Website oder telefonisch im Service-Center können die spezifischen Formulare für „Wohnumfeldverbesserung“ angefordert werden.
  2. Zusätzlich ist eine Schweigepflichtentbindungserklärung erforderlich, damit die Generali medizinische Informationen beim behandelnden Arzt oder Gutachter einholen darf.
  1. Antrag vollständig ausfüllen und unterzeichnen.
  2. Kostenvoranschläge für geplante Maßnahmen (z. B. Handwerker, Umzugsunternehmen) beifügen.
  3. Einreichen per Post oder digital über das Generali-Portal.
  1. Die Generali beauftragt den Medizinischen Dienst der Privaten (MDP).
  2. Der Gutachter besucht die versicherte Person zuhause und prüft die Notwendigkeit der beantragten Maßnahme.
  3. Erstellung eines Gutachtens.
  1. Über die Generali-Website oder telefonisch im Service-Center können die spezifischen Formulare für „Wohnumfeldverbesserung“ angefordert werden.
  2. Zusätzlich ist eine Schweigepflichtentbindungserklärung erforderlich, damit die Generali medizinische Informationen beim behandelnden Arzt oder Gutachter einholen darf.
  1. Maßnahme umsetzen (Umzug, Umbau).
  2. Originalrechnung und ggf. Zahlungsnachweise an die Generali senden.

Auszahlung des bewilligten Zuschusses auf das Konto des Versicherten.

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Typische Kostenarten

  1. Transportleistungen: Speditionskosten, Lkw-Miete, Helfer
  2. Barrierearme Wohnungsausstattung: spezielle Möbel, Ausstattung für Pflege
  3. Nebenkosten beim Umzug: Montage von Möbeln, Ab- und Aufbau von Hilfsmitteln
  4. Renovierungskosten: wenn notwendig für barrierearmen Zugang (z. B. Schwellen entfernen)

Die Generali prüft individuell, ob diese Kosten „wohnumfeldverbessernd“ sind. Wichtig ist der Zweckbezug: Ein Umzug allein aus privaten Gründen wird nicht gefördert, sehr wohl aber, wenn der Umzug in eine barrierefreie Wohnung pflegerische Vorteile bringt.

Umzugshilfen für Menschen mit Schwerbehinderung

  1. Zuschüsse von der Pflegekasse (bei Pflegegrad).
  2. Unterstützung vom Integrationsamt bei beruflich bedingtem Umzug.
  3. Übernahme durch das Sozialamt, wenn Einkommen/Vermögen gering ist.
  4. Gezielte Förderprogramme für barrierereduzierende Maßnahmen.
  1. Zuschüsse zur Wohnraumanpassung (bis 4.180 Euro).
  2. Hilfsmittelgeschäfte (z. B. Treppensteiger).
  3. Landes- und kommunale Fördermittel.
  4. In besonderen Fällen: Leistungen von Berufsgenossenschaften oder Rentenversicherung.

Butler Umzüge GmbH, ein Berliner Umzugsunternehmen, hat sich auf barrierefreie und seniorengerechte Umzüge spezialisiert. In Kooperation mit Versicherungsträgern wie Generali bietet das Unternehmen:

  1. Kostenvoranschläge, die direkt für den Antrag bei Generali genutzt werden können.
  2. Komplettservices: Packen, Transport, Montage und Renovierung aus einer Hand.
  3. Spezialleistungen für Schwerbehinderte: sichere Transporttechniken bei Elektromobilen oder Pflegebetten.
  4. Digitale Wohnungserfassung: per Video oder AI-gestütztem Möbelkalkulator für exakte Kostenvoranschläge.
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Frau M., 76 Jahre alt, Pflegegrad 3, lebt in einer Altbauwohnung im 3. OG ohne Aufzug. Sie beantragt bei Generali Umzugskostenhilfe in Verbindung mit einer Wohnumfeldverbesserung, um in eine barrierefreie Neubauwohnung im Erdgeschoss umzuziehen. Butler Umzüge erstellt einen Kostenvoranschlag über 2.700 Euro. Nach positiver Begutachtung durch den MDP übernimmt Generali die Kosten anteilig. Frau M. zahlt lediglich die Differenz von 300 Euro selbst und hat anschließend eine deutlich gesteigerte Lebensqualität.

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Welche Umzugskosten kann ich von der Pflegekasse erhalten?

  1. Kosten im Zusammenhang mit pflegebedingtem Wohnungswechsel.
  2. Umbauten oder Anpassungen in der neuen Wohnung.

Wer hat Anspruch auf Umzugsgeld?

  1. Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.
  2. In Einzelfällen: Schwerbehinderte auch ohne Pflegegrad, sofern eine Eingliederungshilfe oder besondere Bedarfslage vorliegt.

Welche Zuschüsse gibt es für Schwerbehinderte?

  1. 4.180 Euro von der Pflegekasse (Generali).
  2. Soziale Leistungen über Sozialamt und Integrationsamt.
  3. Fördermittel für barrierefreien Umbau über KfW und Landesprogramme.

Welche Gelder kann ich als Schwerbehinderte beantragen?

  1. Pflegekassenzuschüsse.
  2. Zuschüsse zu Wohnungsumbauten.
  3. Hilfsmittel wie Treppensteiger.
  4. Mietzuschüsse oder Kostenübernahme beim Umzug aus Härtefallgründen.
  1. Türverbreiterungen.
  2. Badumbau.
  3. Treppenlifte.
  4. Rampeninstallation.
  5. Umzug in barrierefreie Wohnung.
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FAQ

Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) nach SGB XI können Zuschüsse beantragen. Auch Schwerbehinderte ohne Pflegegrad haben Anspruch, wenn ein Gutachten die Notwendigkeit bestätigt.

Gefördert werden Maßnahmen, die die häusliche Pflege erleichtern oder ermöglichen, z. B.:

  1. Türverbreiterungen für Rollstuhlfahrer
  2. Installation von Treppenliften
  3. Barrierefreier Badumbau (z. B. bodengleiche Dusche)
  4. Entfernung von Türschwellen

Die Generali Pflegeversicherung gewährt Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Bei einer Veränderung der Pflegesituation können erneut Zuschüsse beantragt werden.

Ja, Umzugskosten können bezuschusst werden, wenn der Umzug in eine barrierefreie Wohnung erfolgt. Die Zuständigkeit liegt in der Regel bei der Pflegekasse, dem Sozialamt oder der Rentenversicherung.

Zu den typischen Umzugskosten gehören:

  1. Transportleistungen (Spedition, Lkw-Miete)
  2. Kosten für barrierearme Wohnungsausstattung (z. B. Möbel, Hilfsmittel)
  3. Nebenkosten wie Möbelmontage oder Renovierung

Der Antrag erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Antragsformulare anfordern (Website oder telefonisch).
  2. Ausfüllen und mit Kostenvoranschlägen einreichen.
  3. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDP).
  4. Entscheidung über Kostenzusage oder Ablehnung (mit Widerspruchsmöglichkeit).
  5. Durchführung der Maßnahme nach Genehmigung.
  6. Erstattung der bewilligten Kosten.
  1. Antragsformular für Wohnumfeldverbesserung
  2. Schweigepflichtentbindungserklärung
  3. Kostenvoranschläge von Dienstleistern (z. B. Umzugsunternehmen)
  4. Medizinische Dokumente wie Gutachten oder ärztliche Bescheinigungen

Der Medizinische Dienst prüft die Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Maßnahme und gibt eine Empfehlung an die Generali Pflegeversicherung ab.

Ja, Schwerbehinderte können Zuschüsse erhalten, wenn ein Gutachten die Notwendigkeit bestätigt. Weitere Fördermöglichkeiten bestehen über das Sozialamt oder das Integrationsamt bei beruflich bedingten Umzügen.

Neben der Pflegekasse können auch folgende Stellen Fördermittel bereitstellen:

  1. KfW-Bank (z. B. Programme für altersgerechtes Umbauen)
  2. Landesprogramme und kommunale Zuschüsse

Die Kosten variieren je nach Umfang des Umzugs und der notwendigen Anpassungen. Ein Beispiel: Frau M., 76 Jahre alt, zog mit Unterstützung der Butler Umzüge GmbH in eine barrierefreie Wohnung um. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 2.700 Euro, wovon die Generali einen Großteil übernahm; Frau M. zahlte nur 300 Euro selbst.

Butler Umzüge GmbH ist spezialisiert auf seniorengerechte und barrierefreie Umzüge und bietet:

  1. Erstellung von Kostenvoranschlägen für Anträge bei der Generali Pflegeversicherung
  2. Komplettservices wie Packen, Transport, Montage und Renovierung aus einer Hand
  3. Spezialleistungen für Schwerbehinderte, z. B. Transport von Elektromobilen oder Pflegebetten
  1. Zeitersparnis durch professionelle Unterstützung bei der Organisation des Umzugs
  2. Digitale Wohnungserfassung für präzise Kostenvoranschläge
  3. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Pflegekassen und Versicherungen
  1. Beantragen Sie die Formulare frühzeitig und füllen Sie diese vollständig aus.
  2. Holen Sie Kostenvoranschläge von seriösen Dienstleistern ein.
  3. Stellen Sie sicher, dass alle medizinischen Dokumente vorliegen (z. B. ärztliche Bescheinigungen).

Die Zuschüsse sollen dazu beitragen, pflegebedürftigen Menschen ein eigenständiges Leben im häuslichen Umfeld zu ermöglichen und einen Umzug in ein Pflegeheim zu vermeiden oder hinauszuzögern.

  1. Umzugskosten: Beziehen sich auf den Transport, Verpackung, Helfer etc., zumeist durch Sozialamt oder Rentenversicherung bezuschusst.
  2. Wohnumfeldmaßnahmen: Beziehen sich auf Anpassungen für barrierefreies Wohnen, z. B. Türverbreiterungen oder Treppenlifte, und werden durch die Pflegekasse gefördert.