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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten LKH

seal butler umzug
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Umzugszuschuss bei LKH Landeskrankenhilfe in Deutschland

Die LKH Landeskrankenhilfe in Deutschland übernimmt im Bereich der Umzugskosten vornehmlich eine beratende Rolle und unterstützt Pflegebedürftige durch ihr Pflegeportal und Assistenzleistungen. 

Die eigentliche Umzugskostenförderung erfolgt durch die gesetzliche Pflegekasse, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und der Umzug medizinisch notwendig ist, um die Lebensqualität und Pflege zu verbessern. Bis zu 4.180 Euro können erstattet werden, beispielsweise bei Umzügen in barrierefreie Wohnungen oder betreutes Wohnen.

Die Antragstellung erfordert umfangreiche Nachweise, darunter ärztliche Befunde, Kostenvoranschläge, Fotodokumentationen und ggf. Begutachtung durch medizinische Dienste. 

Die Kooperation mit spezialisierten Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH erleichtert die praktische Durchführung und unterstützt die Antragsteller bei der Einreichung der Formalitäten.

Für Menschen ohne Pflegegrad oder ohne medizinische Begründung sind Umzugskostenübernahmen durch LKH bzw. Pflegekasse nicht möglich, hier kommen ggf. andere Förderprogramme oder private Unterstützung in Betracht.

Rechtliche Grundlagen und Förderung durch Pflegekasse

Die gesetzliche Grundlage für Zuschüsse zu Umzugskosten bei pflegebedingten Umzügen bildet § 40 Absatz 4 SGB XI. Dort wird geregelt, dass Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, zu denen auch Umzüge in barrierefreie Wohnungen zählen, von der Pflegeversicherung mit bis zu 4.180 Euro gefördert werden können.

Basisanforderungen für die Förderung

  1. Anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder entsprechenden Gutachter.
  2. Nachweis der Notwendigkeit des Umzugs, da die bisherige Wohnung nicht behindertengerecht ist oder wohnumfeldverbessernde Umbauten dort nicht ausreichend oder möglich sind.
  3. Umzug muss dazu dienen, die selbstständige Lebensführung zu fördern und die Pflege zu Hause zu erleichtern.
  4. Anspruch besteht auch bei Umzug ins betreute Wohnen oder Senioren-Wohngemeinschaften.

Weitere Fördermöglichkeiten

Zusätzlich zur Pflegekasse bieten:

  1. Die KfW-Bank mit dem Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ Kredite und Zuschüsse für Wohnumfeldverbesserungen.
  2. Bundesländer und Kommunen mit unter Umständen einkommensabhängigen Förderprogrammen für barrierefreies Wohnen.

Die LKH selbst, als Pflegezusatzversicherer, unterstützt überwiegend beratend und vermittelnd, nicht direkt finanziell für Umzüge oder Wohnumbau.

Voraussetzungen für einen Zuschuss der LKH bzw. Pflegekasse

Pflegegrad als Grundvoraussetzung

Ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) ist zwingend für einen Umzugszuschuss. Er dokumentiert eine Pflegebedürftigkeit, die den Bedarf eines barrierefreien Wohnens begründet.

Medizinische und pflegerische Notwendigkeit

Umzug bzw. Wohnumfeldverbesserungen müssen medizinisch notwendig sein. Dies bestätigt ein ärztlicher Befund oder Gutachten sowie ggf. eine Einschätzung des Medizinischen Dienstes (z.B. Medicproof).

Nachweis und Antragsunterlagen

Folgende Unterlagen werden typischerweise benötigt:

  1. Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahme der LKH oder direkte Antragstellung bei der Pflegekasse.
  2. Bestätigung des Pflegegrads.
  3. Ärztliche Verordnung oder Befundbericht.
  4. Kostenvoranschläge für Umzug oder bauliche Maßnahmen.
  5. Fotodokumentationen und Skizzen der bisherigen und zukünftigen Wohnsituation.
  6. Bestätigung des Vermieters bei Mietwohnungen über Kostentragung.
  7. Schweigepflichtentbindung zur Prüfung durch medizinische Dienste.
  8. Nachweis der Identität.
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Umzugskostenträger

Grundsätzlich ist die Pflegekasse zuständig für die Übernahme der Umzugskosten bis zur genannten Höchstsumme. Die LKH kann in ihrer Rolle als Pflegezusatzversicherer zusätzliche Beratungs- und Assistenzleistungen anbieten.

Antragstellung und Bearbeitungsprozess bei der LKH und Pflegekasse

Schritt 1: Beratung durch LKH

Die LKH bietet ihren Versicherten kostenlose Beratung über das LKH-Pflegeportal und vermittelt Hilfsdienste wie ambulante Pflege oder Unterstützung bei der Planung des Pflegealltags.

Schritt 2: Antragstellung

  1. Der Antrag auf Zuschuss für den Umzug wird bei der Pflegekasse gestellt.
  2. Die LKH stellt entsprechende Formblätter (z.B. Antrag wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) und Informationen bereit.
  3. Alle erforderlichen Belege und Nachweise müssen vollständig eingereicht werden.

Schritt 3: Prüfung durch Pflegekasse und medizinischen Dienst

  1. Die Pflegekasse prüft medizinische Notwendigkeit und Kostenerstattungsfähigkeit.
  2. Bei Bedarf wird eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (z.B. Medicproof) veranlasst.

Schritt 4: Bewilligung und Kostenübernahme

  1. Nach positiver Prüfung erfolgt die Zusage, und die Pflegekasse übernimmt die Umzugskosten bis zu 4.180 Euro.
  2. Die Auszahlung kann als Kostenerstattung auf Vorlage der Rechnungen oder als pauschaler Zuschuss erfolgen.
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Umfang und Deckung der Umzugskosten

Was wird übernommen?

  1. Kosten für Umzugsunternehmen (Transport, Verpackung, Montage).
  2. Umzug von der bisherigen Wohnsituation in eine barrierefreie oder seniorengerechte Wohnung.
  3. Umzüge ins betreute Wohnen oder SeniorenWG.
  4. Umzüge innerhalb eines Hauses, z.B. in eine ebenerdige Wohnung.

Was wird nicht übernommen?

  1. Umzüge ohne anerkannte Pflegebedürftigkeit oder ohne medizinische Notwendigkeit.
  2. Private Umzugshelfer oder Freunde, wenn diese nicht gewerblich tätig sind.
  3. Kosten für Renovierungen, die nicht direkt mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängen.

Maximaler Zuschuss

Die Pflegekasse erstattet Umzugskosten bis zu einem Höchstbetrag von circa 4.180 Euro gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Umzug in barrierefreie Wohnung bei Pflegegrad 3

Frau M. lebt mit Pflegegrad 3 in einer Wohnung ohne Aufzug und engen Türen. Der Umzug in eine ebenerdige Wohnung mit barrierefreien Zugängen wird medizinisch verordnet und dient der Selbstständigkeit. Die Pflegekasse bewilligt einen Zuschuss von 4.000 Euro für Umzugskosten, nachdem Kostenvoranschläge eingereicht wurden.

Beispiel 2: Umzug ins betreute Wohnen bei anerkannter Schwerbehinderung

Herr K. besitzt Pflegegrad 2 und einen Schwerbehindertenausweis. Ein Umzug ins betreute Wohnen wird notwendig. Die Pflegekasse übernimmt Umzugskosten bis zur Höchstgrenze, die LKH berät zu ergänzenden Assistenzleistungen während der Eingewöhnung.

Beispiel 3: Umzug ohne Pflegegrad – kein Zuschuss

Frau B. hat keinen Pflegegrad, möchte aber aus gesundheitlichen Gründen umziehen. Die Pflegekasse lehnte eine Kostenübernahme ab, da kein Pflegegrad vorliegt. Alternative Förderprogramme der KfW und Kommunen wurden geprüft.

Kooperation mit Butler Umzüge GmbH

Die Butler Umzüge GmbH mit Sitz in Berlin ist spezialisiert auf senioren- und behindertengerechte Umzüge. Im Rahmen der Kooperation mit der LKH bietet Butler:

  • Professionelle Planung und Durchführung barrierefreier Umzüge.
  • Schutz empfindlicher Möbel und Unterstützung bei Ab– und Aufbau.
  • Beratung zur optimalen Umzugslogistik unter Berücksichtigung medizinischer Einschränkungen.
  • Unterstützung bei Formalitäten und der Zusammenstellung der notwendigen Dokumente für Zuschussanträge.

Die Kooperation erleichtert Versicherten der LKH den Umzug, insbesondere wenn Pflegegrad und medizinische Notwendigkeit vorliegen.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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FAQ

Kann ich als Pflegebedürftiger bei der LKH Umzugskosten erstattet bekommen?

Ja, wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben und der Umzug medizinisch notwendig ist, übernimmt die Pflegekasse Umzugskosten bis zu 4.180 Euro. Die LKH berät Sie hierbei.

Direkte Kostenübernahmen erfolgen nicht durch die LKH, sondern durch die Pflegekasse; die LKH unterstützt mit Beratung und Vermittlung von Leistungen.

Pflegegradnachweis, ärztliches Gutachten, Kostenvoranschläge, Fotodokumentationen der Wohnsituation und eine Begründung der Notwendigkeit.

Ohne Pflegegrad gibt es generell keinen Anspruch über die Pflegekasse; alternative Förderungen durch KfW oder kommunale Programme sind möglich.

Nein, nur gewerbliche Umzugsunternehmen werden erstattet.

In der Regel einmal pro Maßnahme oder Umzug, weitere Anträge sind möglich bei Nachweis weiterer medizinischer Notwendigkeit.

Die LKH bietet Vermittlung und Beratung, spezialisierte Unternehmen wie Butler Umzüge GmbH übernehmen die praktische Durchführung.

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