Umzugszuschuss bei LKH Landeskrankenhilfe in Deutschland
Die LKH Landeskrankenhilfe in Deutschland übernimmt im Bereich der Umzugskosten vornehmlich eine beratende Rolle und unterstützt Pflegebedürftige durch ihr Pflegeportal und Assistenzleistungen.
Die eigentliche Umzugskostenförderung erfolgt durch die gesetzliche Pflegekasse, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und der Umzug medizinisch notwendig ist, um die Lebensqualität und Pflege zu verbessern. Bis zu 4.180 Euro können erstattet werden, beispielsweise bei Umzügen in barrierefreie Wohnungen oder betreutes Wohnen.
Die Antragstellung erfordert umfangreiche Nachweise, darunter ärztliche Befunde, Kostenvoranschläge, Fotodokumentationen und ggf. Begutachtung durch medizinische Dienste.
Die Kooperation mit spezialisierten Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH erleichtert die praktische Durchführung und unterstützt die Antragsteller bei der Einreichung der Formalitäten.
Für Menschen ohne Pflegegrad oder ohne medizinische Begründung sind Umzugskostenübernahmen durch LKH bzw. Pflegekasse nicht möglich, hier kommen ggf. andere Förderprogramme oder private Unterstützung in Betracht.
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Rechtliche Grundlagen und Förderung durch Pflegekasse

Die gesetzliche Grundlage für Zuschüsse zu Umzugskosten bei pflegebedingten Umzügen bildet § 40 Absatz 4 SGB XI. Dort wird geregelt, dass Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, zu denen auch Umzüge in barrierefreie Wohnungen zählen, von der Pflegeversicherung mit bis zu 4.180 Euro gefördert werden können.
Basisanforderungen für die Förderung
- Anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder entsprechenden Gutachter.
- Nachweis der Notwendigkeit des Umzugs, da die bisherige Wohnung nicht behindertengerecht ist oder wohnumfeldverbessernde Umbauten dort nicht ausreichend oder möglich sind.
- Umzug muss dazu dienen, die selbstständige Lebensführung zu fördern und die Pflege zu Hause zu erleichtern.
- Anspruch besteht auch bei Umzug ins betreute Wohnen oder Senioren-Wohngemeinschaften.
Weitere Fördermöglichkeiten
Zusätzlich zur Pflegekasse bieten:
- Die KfW-Bank mit dem Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ Kredite und Zuschüsse für Wohnumfeldverbesserungen.
- Bundesländer und Kommunen mit unter Umständen einkommensabhängigen Förderprogrammen für barrierefreies Wohnen.
Die LKH selbst, als Pflegezusatzversicherer, unterstützt überwiegend beratend und vermittelnd, nicht direkt finanziell für Umzüge oder Wohnumbau.












