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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten Württembergische

seal butler umzug
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Umzugshilfe durch die Württembergische Krankenversicherung in Deutschland

Die Württembergische Krankenversicherung bietet nicht nur klassische Krankenversicherungsleistungen, sondern auch umfassende Unterstützung bei pflegebedingten Umzügen und Wohnraumoptimierungen.

Mit bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Maßnahme erleichtert sie den Betroffenen die oft kostspieligen und belastenden Veränderungen erheblich.

Die Kooperation mit Butler Umzüge GmbH garantiert fachgerechte und einfühlsame Umzüge, die den besonderen Anforderungen von Pflegebedürftigen gerecht werden.

Die einfache Antragstellung, die klaren Voraussetzungen und die umfassenden Serviceleistungen machen diese Umzugshilfe zu einer wertvollen Unterstützung für Betroffene und Angehörige.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Grundlagen zur Umzugshilfe und Wohnumfeldverbesserung

Voraussetzungen für Zuschüsse bei der Württembergischen

Wer einen Zuschuss zur Umzugshilfe oder zur Verbesserung des Wohnumfeldes erhalten möchte, braucht:

  1. Einen anerkannten Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1).

  2. Nachweis der Pflegebedürftigkeit über einen aktuellen Bescheid der zuständigen Pflegekasse.

  3. Eine Begründung, dass die Maßnahme der Erleichterung der häuslichen Pflege oder der Förderung der selbstständigen Lebensführung dient.

Antragsprozess auf Umzugshilfe oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Der Antrag erfolgt formlos bei der Pflegekasse. Folgende Unterlagen sind notwendig:

  1. Persönliche Daten (Name, Adresse, Versicherungsnummer).

  2. Detaillierte Beschreibung der geplanten Maßnahmen.

  3. Kostenvoranschläge qualifizierter Handwerksbetriebe (z.B. Treppenlift, Badumbau, Türverbreiterungen).

  4. Aktueller Pflegegrad-Bescheid als Nachweis.

Wichtig ist, die Genehmigung abzuwarten, bevor Umbau oder Umzug beginnen. Nach Abschluss sind die Rechnungen samt Zahlungsnachweisen einzureichen.

Höhe der Zuschüsse und Fördergrenzen

  1. Die Württembergische Krankenversicherung ermöglicht Zuschüsse bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und pflegebedürftiger Person.
  2. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, kann die Förderung bis zu vierfach beantragt werden.
  3. Die konkreten Zuschüsse richten sich nach dem tatsächlichen Kostenaufwand der Maßnahme.

Umzugszuschüsse für Schwerbehinderte und Pflegebedürftige

Wer hat Anspruch auf Umzugszuschüsse?

  1. Personen mit anerkanntem Schwerbehindertenausweis (GdB mindestens 50).

  2. Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1.

  3. Förderfähig sind Umzüge, die die Pflege oder selbstständige Lebensführung erleichtern, z. B. barrierefreies Wohnen.

Welche Umzugskosten werden bezuschusst?

  1. Transportkosten für Möbel und Umzugsgut durch professionelle Unternehmen.

  2. Kosten für Ein- und Auspackdienste, Montage und Demontage.

  3. Zusätzliche wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die im Rahmen des Umzugs umgesetzt werden, z. B. Verbreiterung von Türöffnungen, Einbau von Hilfsmitteln.

Antragstellung und Nachweise bei Umzugszuschüssen

  1. Schriftlicher formloser Antrag bei der Pflegekasse mit Kostenvoranschlägen.

  2. Nachweis des Pflegegrades oder Schwerbehindertenausweises.

  3. Nach Genehmigung: Einreichung von Rechnungen und Zahlungsnachweisen.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Verbesserungen des individuellen Wohnumfeldes

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  1. Einbau eines Treppenlifts oder Hebebühnen zur Überwindung von Höhen.

  2. Erweiterung von Türen und Schwellenbeseitigung zur Barrierefreiheit.

  3. Anpassung von Badezimmern, z.B. bodengleiche Duschen, Haltegriffe.

  4. Umgestaltung von Wohnräumen zur besseren Erreichbarkeit und Sicherheit.

  5. Installation weiterer Hilfsmittel zur Pflegeerleichterung.

Voraussetzungen für die Förderung

  1. Anerkannter Pflegegrad mindestens 1.

  2. Nachweis, dass die Maßnahme die Pflege zuhause erleichtert oder den Erhalt der Selbstständigkeit möglich macht.

  3. Bescheinigung eines Gutachters kann erforderlich sein.

Wie oft kann gefördert werden?

Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung können pro Pflegebedürftigem alle vier Jahre beantragt werden.

Bei erkennbar neuem Bedarf nach weiteren Maßnahmen ist eine erneute Antragstellung möglich.

Rechtliche Grundlagen

Das Sozialgesetzbuch XI regelt die Förderung der Pflege und der individuellen Wohnumfeldverbesserung bei Pflegebedürftigen.
Leistungsträger sind hier die Pflegekassen. Leistungen umfassen Zuschüsse für Umzüge und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

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Nachweis- und Dokumentationspflichten

  1. Der Antrag auf Zuschüsse muss durch geeignete Nachweise belegt werden.
  2. Die Pflegekasse entscheidet über die Angemessenheit von Kosten und Umfang.
  3. Bau– und Handwerksrechnungen müssen eingereicht werden, ebenso wie eine medizinische Begründung.

Grenzen und Ausschlüsse

  1. Umzugszuschüsse gelten in der Regel nicht für Umzüge in vollstationäre Einrichtungen.
  2. Die Förderhöhe ist begrenzt auf maximal 4.180 Euro pro Maßnahme.
  3. Leistungen können kumulativ für mehrere Maßnahmen beantragt werden, sofern sie den Förderkriterien entsprechen.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Umzug einer Seniorin mit Pflegegrad 3

Frau K. zieht aus ihrer alten Wohnung in eine barrierefreie Wohnung mit Aufzug. Die Württembergische Krankenversicherung übernimmt bis zu 4.180 Euro der Umzugskosten inklusive eines Treppenlifts im neuen Wohngebäude. Butler Umzüge übernimmt den professionellen Full-Service-Umzug – von Verpackung über Transport bis hin zum Einrichten.

Beispiel 2: Wohnumfeldverbesserung bei Pflegegrad 2

Herr L. benötigt einen barrierefreien Zugang und eine rollstuhlgerechte Dusche. Die Pflegekasse genehmigt die Kosten für den Badumbau bis zur maximalen Fördersumme. Die Württembergische unterstützt zusätzlich bei Beratung und der Vermittlung kompetenter Handwerker.

Kooperation mit der Butler Umzüge GmbH

Die Kooperation zwischen der Württembergischen Krankenversicherung und der Butler Umzüge GmbH bietet Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung viele Vorteile:

  • Spezialisiertes Umzugsunternehmen mit Erfahrung in barrierefreien Umzügen.

  • Unterstützung bei Antragstellung und Kostenvoranschlägen.

  • Direkte Abrechnung mit Pflegekassen und Versicherungen.

  • Umfassender Service: Verpackung, Transport, Montage, Versicherungsschutz.

  • Individuelle Beratung für die spezielle Pflegesituation und persönliche Bedürfnisse.

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FAQ

Wer hat Anspruch auf Umzugshilfe?

Personen mit anerkanntem Pflegegrad ab Stufe 1 oder Schwerbehinderte mit GdB ≥ 50, wenn der Umzug eine Pflegeerleichterung oder Verbesserung der Lebenssituation bewirkt.

Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person, z.B. für barrierefreie Badumbauten, Treppenlifte oder Türverbreiterungen.

In der Regel wenige Wochen nach vollständiger Antragstellung. Es ist wichtig, den Umbau erst nach Genehmigung zu beginnen.

In Kooperation mit Butler Umzüge ist eine Direktabrechnung mit der Pflegekasse und Versicherung oft möglich, um die Kunden zu entlasten.

Alle 4 Jahre pro Pflegebedürftigem, wenn ein neuer Bedarf vorliegt.

Kostenvoranschläge, Pflegegrad-Bescheid, medizinische Begründung und nach Abschluss Rechnungen mit Zahlungsnachweisen.

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