Der Umzug ist für pflegebedürftige Menschen oft nicht nur ein organisatorischer, sondern auch ein finanzieller Kraftakt.
Besonders relevant wird dies bei einer Verschlechterung der Lebe…ues, senioren- oder behindertengerechtes Wohnumfeld ansteht.
Die DAK-Gesundheit Pflegekasse unterstützt hier mit dem Umzugszuschuss
Der Umzugszuschuss bei Pflegegrad und die Umzugskostenübernahme der DAK-Gesundheit Pflegekasse sind ein wichtiger Baustein sozialer Versorgung in Deutschland.
Wer vorausschauend plant, alle Unterlagen bereitstellt, Kostenvoranschläge einholt und Experten wie Butler Umzüge GmbH einbindet, kann mit finanzieller Unterstützung rechnen.
Schwerbehinderte und ihre Angehörigen sollten alle Kombinationsmöglichkeiten ausschöpfen, um Pflege, Lebensqualität und selbstständiges Wohnen zu sichern.
Die DAK-Gesundheit berät umfassend, fördert individuell und setzt Maßstäbe bei moderner Pflegeunterstützung.
Der Umzugszuschuss sowie die Förderung wohnumfeldverbessernden Maßnahmen richten sich nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Anspruch besteht, wenn:
Alle Details und Antragsunterlagen sind direkt über die DAK-Gesundheit verfügbar.
Die Pflegegrade bestimmen Art und Höhe des Zuschusses:
Neben dem klassischen Umzugszuschuss bei Pflegegrad 1/2/3/4/5 fördert die DAK-Gesundheit umfassend Umzugskosten bei einer nachgewiesenen Schwerbehinderung, z. B. Zusatzförderung für barrierefreie Maßnahmen, Rollstuhlgerechtigkeit oder Einbau technischer Hilfsmittel. Besonderheiten:
Erstattungsfähige Kosten (Beispiele):
Nicht übernommen werden übliche Möbelneuanschaffungen, Luxusausstattungen oder reine Schönheitsreparaturen.
Seit 2025 gelten bei der DAK-Gesundheit für Umzugszuschuss und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen folgende Richtwerte:
Herr F., Pflegegrad 3, muss nach Krankenhausaufenthalt von einer Altbauwohnung ohne Aufzug in eine barrierefreie Seniorenwohnung umziehen. Die DAK-Gesundheit bewilligt nach Nachweis der medizinischen Notwendigkeit 3.900 Euro Umzugszuschuss – davon gehen 2.000 Euro an eine spezialisierte Umzugsfirma, 1.400 Euro entfallen auf neue Bodenbeläge/Stufenrampen, 500 Euro auf Beratungsleistungen.
Frau N., Pflegegrad 2, 60% Schwerbehinderung, zieht in eine rollstuhlgerechte Neubauwohnung. Die DAK-Gesundheit finanziert Zuschüsse für Umzug, Einbau unterfahrbarer Küchenzeile sowie Türverbreiterungen im Gesamtwert von 4.100 Euro.
Ehepaar mit jeweils Pflegegrad 4 beantragt vor dem Umzug den kombinierten Zuschuss: 4.000 Euro fließen in Umzugskosten, 3.000 Euro in den Badumbau mit ebenerdiger Dusche und Haltegriffen.
Butler Umzüge GmbH ist als spezialisiertes Umzugsunternehmen erfahrener Ansprechpartner für den Seniorenumzug, Umzüge von Schwerbehinderten und für Familienangehörige wie Eltern und Großeltern. Vorteile der Zusammenarbeit:
Umzugszuschuss für Transport, fachgerechte Unterstützung, behindertengerechten Umbau; ergänzend weitere Förderungen über Ämter möglich.
Neben den 4.180 Euro Umzugszuschuss auch Zuschüsse für spezielle Umbaumaßnahmen, technische Hilfen, ggf. regionale Zuschüsse.
Transport, Handwerker, behindertengerechte Planung und Durchführung, notwendige Einrichtungsanpassungen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5; Angehörige bei Umzug im Auftrag und alle, die durch einen Umzug die Voraussetzungen für erleichterte Pflege erzielen.
Je nach Änderung der Wohnumfeldsituation mehrfach möglich, eine dauerhafte Förderung für denselben Zweck aber nicht vorgesehen.
Medizinischer Dienst prüft Pflege- und Wohnsituation, beauftragt ggf. gezielte Maßnahmen, Kontrolle nach Abschluss möglich.
Gutachten, Pflegegradbescheid, ausführlicher Antrag, Kostenvoranschläge, ggf. Begründung des notwendigen Umzugs, Nachweise nach Umzug (Rechnungen, Fotos).
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