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AOK Krankenkasse

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AOK Krankenkasse Umzug: Zuschuss durch die Pflegekasse

Aufgrund Ihres Alters oder Ihrer Gesundheit planen Sie einen Umzug in eine altersgerechte, barrierefreie Wohnung oder eine ambulante Wohnform? Möglicherweise stehen Ihnen finanzielle Hilfeleistungen Ihrer Pflegekasse zu, die Ihre Kosten reduzieren.

  • Wenn Ihr Umzug Ihre Pflege erleichtert oder Ihre Selbstständigkeit stärkt, unterstützt die AOK Sie finanziell.
  • Von Ihrer Pflegekasse können Sie einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro beantragen.
  • Butler Umzüge steht Ihnen als professionelles Umzugsunternehmen in Berlin kompetent und verlässlich zur Verfügung.
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Zuschuss für Umzug mit Krankenkasse

Sind Sie pflegebedürftig oder werden Sie aufgrund Ihrer Gesundheit im Alltag eingeschränkt, kann ein Umzug sehr anstrengend sein. Gleichzeitig ist er oftmals notwendig, um Ihre gesundheitliche Situation zu verbessern und um alltägliche Aufgaben einfacher zu gestalten.

Als professionelles Umzugsunternehmen hat sich Butler Umzüge besonders auf Seniorenumzüge und Schwerbehindertenumzüge spezialisiert. Wir stehen Ihnen zur Seite und begleiten Sie mit einem breiten Leistungsspektrum in Ihr neues Zuhause.

Wenn Ihr Umzug dazu dient, Ihre Pflege deutlich zu vereinfachen oder Ihre Selbstständigkeit im Alltag zu stärken, erhalten Sie unter Umständen finanzielle Hilfeleistungen durch Ihre Krankenkasse und Pflegekasse. Weitere Voraussetzungen sind, dass Sie pflegeversichert und mindestens der Pflegestufe 1 zugeordnet sind.

Möglichkeiten für Ihren Umzug sind eine altersgerechte, barrierefreie Wohnung, betreutes Wohnen, eine Demenz-Wohngemeinschaft oder der Umzug zu nahen Verwandten.

Hilfeleistungen der Pflegesicherung beantragen

Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen, können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Bezuschussung oder Kostenübernahme stellen. Diese fördert nämlich eine Verbesserung Ihres individuellen Wohnumfeldes. Als Verbesserung werden entweder bauliche Maßnahmen zur Wohnraumanpassung in Ihrer alten Wohnung betrachtet oder ein Umzug in eine neue Wohnung, die Ihren körperlichen Bedürfnissen entspricht.

Egal, ob Sie bauliche Maßnahmen oder einen Umzug planen, Sie können einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro beantragen. Bei einem Umzug als Wohngruppe aus Pflegebedürftigen erhöht sich die Summe auf bis zu 16.000 Euro. Bei der AOK Krankenkasse stellen Sie einfach einen entsprechenden Antrag, den Sie als formloses Schreiben auf dem Postweg einreichen können.

Idealerweise fügen Sie direkt einen Kostenvoranschlag Ihres Umzugsunternehmens bei und begründen kurz, inwieweit Ihr Umzug zu einer Verbesserung Ihres Wohnumfeldes beitragen wird.

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Weil Umziehen Vertrauenssache ist

Häufige Fragen zum Umzug mit der AOK Krankenkasse

Welche Umzugskosten trägt die Krankenkasse?

Ziehen Sie als pflegebedürftige Person in eine neue Wohnung um, die Ihren körperlichen Bedürfnissen entspricht und Ihr Wohnumfeld verbessert, haben Sie teilweise Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse. Diese arbeitet mit der Pflegekasse Hand in Hand und übernimmt Ihre Umzugskosten entweder zum Teil oder ganz. Möglich ist ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro.

Wie kann ich mich bei der Pflegekasse ummelden?

Haben Sie Ihren Wohnsitz gewechselt, müssen Sie sich unter anderem bei Ihrer Krankenkasse und Pflegekasse ummelden. Ihre neue Anschrift können Sie Ihrem Ansprechpartner telefonisch oder schriftlich über den Postweg mitteilen. Alternativ können Sie Ihre Adresse über Ihren Online-Account selbstständig ändern.

Kann ich die Krankenkasse beim Umzug wechseln?

Wenn Sie umziehen, können Sie auch Ihre Krankenkasse wechseln. Im Vorfeld holen Sie sich am besten bereits Angebote anderer Krankenkassen ein, die für Sie in Frage kommen. Vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch die Leistungen. Haben Sie sich entschieden, teilen Sie der AOK Ihren Wechsel mit und informieren Ihre neue Krankenkasse, von welcher Institution aus Sie wechseln.

Wie kann ich mit der Pflegekasse umziehen?

Ein Umzug mit Ihrer Pflegekasse gelingt, indem Sie frühzeitig einen Antrag auf Bezuschussung oder Kostenübernahme stellen. Ein formloses Schreiben, dem Sie einen Kostenvoranschlag Ihres Umzugsunternehmens sowie eine kurze Begründung beifügen reicht aus. Von Vorteil ist außerdem eine Empfehlung Ihres Arztes oder einer Pflegefachkraft.

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So macht Umziehen Spaß

Lassen Sie uns jetzt ein unverbindliches Angebot für Ihren Umzug erstellen.

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Butler Umzüge: Ihre zuverlässigen Berliner Umzugshelfer

Sie überlegen, in eine barrierefreie Wohnung, betreutes Wohnen oder zu nahen Verwandten umzuziehen? Dann steht Butler Umzüge an Ihrer Seite und unterstützt Sie mit einem erstklassigen Umzugsservice. Sowohl Ihren regionalen Umzug als auch Ihren europaweiten Umzug planen wir bis ins letzte Detail und setzen uns anschließend für einen entspannten Domizilwechsel ein.

Das Einrichten der Halteverbotszone, Hilfe beim Ein- und Auspacken und ein sicherer Transport Ihres Eigentums sind nur wenige Beispiele unserer Leistungen.

Den Aufwand halten wir für Sie so gering wie möglich. Denn wir bei Butler Umzüge wissen, wie anstrengend ein Umzug mit gesundheitlichen Beschwerden sein kann. Deshalb transportieren wir nicht nur Ihr Hab und Gut sicher ans Ziel, sondern helfen Ihnen beim Ein- und Auspacken sowie der Einrichtung einer Halteverbotszone.

Sie wünschen sich ein kostenfreies und unverbindliches Angebot für Ihren Umzug? Dann rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihr Umzugsprojekt.

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FAQ

Ja, die AOK Pflegekasse bietet ihre Leistungen deutschlandweit an. Egal, wohin Sie umziehen, die AOK steht Ihnen mit Beratung und Unterstützung zur Seite.

Die AOK Pflegekasse unterstützt pflegebedürftige Versicherte bei einem Umzug deutschlandweit durch:

– Beratung zur Organisation des Umzugs

– Kostenzuschüsse für Umzugskosten

– Anpassung der Pflegeleistungen am neuen Wohnort

– Vermittlung von Pflegediensten und anderen Unterstützungsmöglichkeiten

Die AOK Pflegekasse ist eine der wichtigsten Pflegeversicherungen in Deutschland.

Sie bietet umfassende Leistungen für pflegebedürftige Versicherte und unterstützt diese in verschiedenen Lebenssituationen, einschließlich eines Wohnortwechsels.

Die Pflegeversicherung basiert auf den Regelungen des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI).

Diese legen fest, welche Leistungen pflegebedürftigen Personen zustehen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei einem Wohnortwechsel gelten.

Die AOK Pflegekasse bietet finanzielle Unterstützung in Form von Kostenzuschüssen für den Umzug. Die genaue Höhe der Kostenübernahme hängt von den individuellen Voraussetzungen und dem Pflegegrad ab.

Die AOK Pflegekasse berät Versicherte umfassend bei der Planung und Durchführung eines Umzugs. Dazu gehört:

– Informationen zur Anpassung der Pflegeleistungen am neuen Wohnort

– Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Pflegediensten oder Einrichtungen

– Hilfestellung bei bürokratischen Abläufen im Zusammenhang mit dem Umzug

Die Pflegeleistungen werden entsprechend des Pflegegrads und der individuellen Bedürfnisse angepasst. Die AOK Pflegekasse sorgt dafür, dass die Leistungen nahtlos am neuen Wohnort fortgeführt werden.

Für weitere Informationen können Sie sich direkt an Ihre regionale AOK Geschäftsstelle wenden oder die Online-Angebote der AOK nutzen. Dort erhalten Sie individuelle Beratung zu Ihren Fragen rund um Pflegeversicherung und Umzüge.