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Umzugskosten Alte Oldenburger
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten Alte Oldenburger

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Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Die Alte Oldenburger Krankenversicherung, die auch als Pflegekasse fungiert, bietet in Deutschland pflegebedürftigen Versicherten finanzielle Unterstützung, wenn ein Umzug notwendig ist, um die Pflege zu ermöglichen, die Selbstständigkeit zu erhalten oder die Lebensqualität im Alltag zu verbessern. 

Ein Umzug mit Pflegegrad ist nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell eine Herausforderung. Die Alte Oldenburger Krankenversicherung bietet hier eine relevante Unterstützung: Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro für Umzugskosten, wenn diese als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gelten.

Wesentlich ist:

  1. Antragstellung vor dem Umzug
  2. Nachweis des Pflegegrades
  3. Nachweis der Notwendigkeit
  4. Angebotsvergleich und schriftliche Zusage

In der Praxis stellt die Butler Umzüge GmbH eine wertvolle Hilfe dar, da sie Erfahrung mit pflegegerechten Umzügen und den Formalien dieser Förderungen besitzen.

Damit können pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sicherstellen, dass ein notwendiger Umzug nicht nur machbar ist, sondern auch finanziell tragbar bleibt.

Jetzt Angebot sichern

Die Pflegeversicherung in Deutschland – ob privat oder gesetzlich organisiert – übernimmt primär Pflegeleistungen und Pflegehilfsmittel. Dennoch sieht das Sozialgesetzbuch XI (§ 40 Abs. 4 SGB XI) ausdrücklich auch Zuschüsse für „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds“ vor.

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Unter wohnumfeldverbessernden Maßnahmen versteht man alle Anpassungen oder Veränderungen des Wohnumfelds, die notwendig sind, um:

  1. die häusliche Pflege zu ermöglichen,
  2. die Selbstständigkeit zu fördern,
  3. die Pflege zu erleichtern,
  4. oder die Lebensqualität erheblich zu verbessern.

Dazu können sowohl Umbauarbeiten (z. B. Einbau eines Lifts, Badumbau) als auch ein Umzug in eine geeignete, barrierefreie Wohnung gehören.

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40 Abs. 4 SGB XI bestimmt, dass Pflegekassen für solche Maßnahmen Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme zahlen dürfen. Die Alte Oldenburger Krankenversicherung hat in ihren Bedingungen diesen Höchstbetrag sogar auf 4.180 Euro angehoben.

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Um einen Zuschuss für Umzugskosten von der Alten Oldenburger Pflegekasse zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

Der Versicherte muss mindestens Pflegegrad 1 nachweisen können. Je höher der Pflegegrad, desto plausibler ist die Notwendigkeit eines Umzugs.

Der Umzug muss erforderlich sein, um:

  1. die Selbstständigkeit im Alltag zu fördern,
  2. die häusliche Pflege sicherzustellen,
  3. oder eine Überbelastung pflegender Angehöriger zu vermeiden.

Der Antrag muss vor Beginn des Umzugs gestellt werden. Ohne Bewilligung durch die Pflegekasse erfolgt keine Kostenerstattung.

Die neue Wohnung muss dem Zweck einer besseren Pflege dienen.
Beispiele:

  1. barrierefreie Wohnung im Parterre,
  2. Umzug in betreutes Wohnen nahe der Angehörigen,
  3. Vermeidung von Treppen, die die Mobilität einschränken.
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Die Alte Oldenburger berücksichtigt im Rahmen des Zuschusses folgende Umzugskosten:

  1. Kosten eines professionellen Umzugsunternehmens
    Dazu gehören Transport, Möbelabbau und -aufbau, Trageservice, Verpackungsservice.
  2. Mieten für Transportfahrzeuge
    Auch wenn der Umzug privat organisiert wird, können Kosten für Miet-LKWs eingereicht werden.
  3. Verbrauchsmaterialien
    Umzugskartons, Packmaterialien, Schutzfolien.
  4. Honorare für Helfer
    Falls Familienmitglieder oder Freunde durch Einkommensverluste belastet sind, können auch diese Kosten berücksichtigt werden.
  5. Beratungsgebühren
    Kosten für eine pflegebezogene Wohnraumberatung.
  1. Reine Renovierungen (Tapezieren, Streichen, Schönheitsreparaturen)
  2. Umzüge in ein Pflegeheim (außer sie fallen unter betreutes Wohnen mit eindeutigem pflegebezogenem Vorteil)
  3. Wohnungsnebenkosten (Kaution, Maklergebühren)
  4. Reinigungsarbeiten nach Umzug
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  1. Maximalbetrag4.180 Euro pro Maßnahme.
  2. Mehrfachnutzung: Der Zuschuss kann für mehrere Maßnahmen beantragt werden, auch wiederholt, wenn sich die Pflegesituation ändert.

Beispiel:
Ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung kann gefördert werden, und Jahre später kann bei erneuter Verschlechterung eine weitere Wohnmaßnahme (z. B. Badumbau) gefördert werden.

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Frau S. lebt in einer Altbauwohnung im dritten Stock ohne Aufzug. Ihr Sohn wohnt 15 km entfernt. Ihre zunehmende Gehbehinderung führt dazu, dass sie ihre Wohnung kaum noch verlassen kann.
Die Lösung: Umzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung in der Nähe ihres Sohnes.
Die Alte Oldenburger bewilligt 3.950 Euro für die Umzugskosten. Der Betrag deckt das Umzugsunternehmen, Verpackungskosten und Transport ab.

Herr B. lebt mit seiner Frau in einer Mietwohnung. Nach einer Hüftoperation ist Treppensteigen nicht mehr möglich. Ein Umzug ins betreute Wohnen mit Aufzug wird beantragt.
Die Alte Oldenburger beteiligt sich mit 4.180 Euro.

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  1. Formulare ausfüllen
    Die Alte Oldenburger stellt Antragsformulare bereit, u. a.:
    • – Antrag auf Pflegeleistungen
    • – Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  2. Kostenvoranschläge einholen
    Bewerben Sie sich bei mehreren Umzugsunternehmen (z. B. Butler Umzüge GmbH).
    Mindestens zwei Vergleichsangebote werden empfohlen.
  3. Medizinische Begründung beifügen
    Atteste oder Pflegegutachten, die die Notwendigkeit des Umzugs bestätigen.
  4. Genehmigung abwarten
    Erst nach der schriftlichen Zusage darf der Umzug erfolgen.

Die Butler Umzüge GmbH in Berlin ist ein auf pflegegerechte und seniorenfreundliche Umzüge spezialisiertes Unternehmen. Besonderheiten:

  •  Erfahrung mit barrierefreien Umzügen
  •  Angebot von Komplettpaketen inkl. Beantragungshilfe
  •  Zusammenarbeit mit Pflegekassen (Erfahrung im Bereitstellen von Kostenvoranschlägen)
  •  Keine Anfahrtskosten innerhalb Berlins
  •  Möglichkeit von Zusatzservices wie Renovierung oder Möbelentsorgung

Durch die Spezialisierung erleichtert Butler Umzüge die Kommunikation mit der Pflegekasse, da Rechnungen und Kostenvoranschläge korrekt aufbereitet werden.

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FAQ

Ein Umzug mit Pflegegrad betrifft pflegebedürftige Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation in eine barrierefreie oder pflegegerechte Wohnung umziehen müssen, um ihre Lebensqualität und Selbstständigkeit zu verbessern.

Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) sowie deren Angehörige, die bei der Organisation des Umzugs unterstützen.

Ein Umzug kann kostenintensiv sein, insbesondere wenn spezielle Anpassungen oder Dienstleistungen erforderlich sind. Finanzielle Zuschüsse erleichtern die Umsetzung und fördern eine bessere Wohnsituation.

Die finanzielle Unterstützung basiert auf dem Sozialgesetzbuch XI (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Es sieht Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 Euro vor.

Die Alte Oldenburger erhöht den gesetzlichen Höchstbetrag auf 4.180 Euro pro Maßnahme.

Ja, der Zuschuss kann erneut beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation verändert und weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Dabei handelt es sich um Anpassungen oder Veränderungen der Wohnsituation, die die Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit fördern. Beispiele sind barrierefreie Umbauten oder der Umzug in eine geeignete Wohnung.

  1. Einbau eines Treppenlifts.
  2. Barrierefreier Umbau von Wohnräumen.
  3. Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder ins betreute Wohnen.
  1. Renovierungsarbeiten wie Tapezieren oder Streichen.
  2. Umzüge in Pflegeheime (außer betreutes Wohnen).
  3. Kautionen und Maklergebühren.
  4. Reinigungsarbeiten nach dem Umzug.
  1. Kosten für ein Umzugsunternehmen (Transport, Möbelabbau/-aufbau).
  2. Mietkosten für Transportfahrzeuge.
  3. Verbrauchsmaterialien wie Umzugskartons und Packmaterialien.
  4. Honorare für Helfer (z. B. Familienmitglieder).
  5. Beratungsgebühren für Wohnraumanpassungen.

Ja, der maximale Zuschuss beträgt 4.180 Euro pro Maßnahme.

  1. Nachweis eines Pflegegrades (mindestens Pflegegrad 1).
  2. Beleg über die Notwendigkeit des Umzugs (ärztliches Attest oder Pflegegutachten).
  3. Antragstellung vor dem Umzug.
  4. Geeignetheit der neuen Wohnung (z. B. barrierefrei, betreutes Wohnen).

Die neue Wohnung muss den Anforderungen der pflegebedürftigen Person entsprechen, z. B.:

  1. Barrierefreiheit (z. B. Erdgeschosswohnung ohne Treppen).
  2. Nähe zu Angehörigen oder Pflegeeinrichtungen.
  1. Antragsformulare für Pflegeleistungen und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ausfüllen.
  2. Kostenvoranschläge von mindestens zwei Umzugsunternehmen einholen.
  3. Ärztliches Attest oder Pflegegutachten beifügen.
  4. Genehmigung durch die Krankenkasse abwarten, bevor der Umzug geplant wird.
  1. Pflegegutachten oder ärztliches Attest zur Notwendigkeit des Umzugs.
  2. Vergleichsangebote von mindestens zwei Umzugsunternehmen.

In diesem Fall ist keine Erstattung möglich! Der Antrag muss unbedingt vor dem Umzug genehmigt werden.