Die Alte Oldenburger Krankenversicherung, die auch als Pflegekasse fungiert, bietet in Deutschland pflegebedürftigen Versicherten finanzielle Unterstützung, wenn ein Umzug notwendig ist, um die Pflege zu ermöglichen, die Selbstständigkeit zu erhalten oder die Lebensqualität im Alltag zu verbessern.
Ein Umzug mit Pflegegrad ist nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell eine Herausforderung. Die Alte Oldenburger Krankenversicherung bietet hier eine relevante Unterstützung: Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro für Umzugskosten, wenn diese als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gelten.
Wesentlich ist:
In der Praxis stellt die Butler Umzüge GmbH eine wertvolle Hilfe dar, da sie Erfahrung mit pflegegerechten Umzügen und den Formalien dieser Förderungen besitzen.
Damit können pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sicherstellen, dass ein notwendiger Umzug nicht nur machbar ist, sondern auch finanziell tragbar bleibt.
Die Pflegeversicherung in Deutschland – ob privat oder gesetzlich organisiert – übernimmt primär Pflegeleistungen und Pflegehilfsmittel. Dennoch sieht das Sozialgesetzbuch XI (§ 40 Abs. 4 SGB XI) ausdrücklich auch Zuschüsse für „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds“ vor.
Unter wohnumfeldverbessernden Maßnahmen versteht man alle Anpassungen oder Veränderungen des Wohnumfelds, die notwendig sind, um:
Dazu können sowohl Umbauarbeiten (z. B. Einbau eines Lifts, Badumbau) als auch ein Umzug in eine geeignete, barrierefreie Wohnung gehören.
40 Abs. 4 SGB XI bestimmt, dass Pflegekassen für solche Maßnahmen Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme zahlen dürfen. Die Alte Oldenburger Krankenversicherung hat in ihren Bedingungen diesen Höchstbetrag sogar auf 4.180 Euro angehoben.
Um einen Zuschuss für Umzugskosten von der Alten Oldenburger Pflegekasse zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
Der Versicherte muss mindestens Pflegegrad 1 nachweisen können. Je höher der Pflegegrad, desto plausibler ist die Notwendigkeit eines Umzugs.
Der Umzug muss erforderlich sein, um:
Der Antrag muss vor Beginn des Umzugs gestellt werden. Ohne Bewilligung durch die Pflegekasse erfolgt keine Kostenerstattung.
Die neue Wohnung muss dem Zweck einer besseren Pflege dienen.
Beispiele:
Die Alte Oldenburger berücksichtigt im Rahmen des Zuschusses folgende Umzugskosten:
Beispiel:
Ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung kann gefördert werden, und Jahre später kann bei erneuter Verschlechterung eine weitere Wohnmaßnahme (z. B. Badumbau) gefördert werden.
Frau S. lebt in einer Altbauwohnung im dritten Stock ohne Aufzug. Ihr Sohn wohnt 15 km entfernt. Ihre zunehmende Gehbehinderung führt dazu, dass sie ihre Wohnung kaum noch verlassen kann.
Die Lösung: Umzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung in der Nähe ihres Sohnes.
Die Alte Oldenburger bewilligt 3.950 Euro für die Umzugskosten. Der Betrag deckt das Umzugsunternehmen, Verpackungskosten und Transport ab.
Herr B. lebt mit seiner Frau in einer Mietwohnung. Nach einer Hüftoperation ist Treppensteigen nicht mehr möglich. Ein Umzug ins betreute Wohnen mit Aufzug wird beantragt.
Die Alte Oldenburger beteiligt sich mit 4.180 Euro.
Die Butler Umzüge GmbH in Berlin ist ein auf pflegegerechte und seniorenfreundliche Umzüge spezialisiertes Unternehmen. Besonderheiten:
Durch die Spezialisierung erleichtert Butler Umzüge die Kommunikation mit der Pflegekasse, da Rechnungen und Kostenvoranschläge korrekt aufbereitet werden.
Schwerbehinderte Menschen mit Pflegegrad können bis zu 4.180 Euro erhalten. Ohne Pflegegrad sind Zuschüsse schwieriger, können aber über Sozialamt oder Rentenversicherung erfolgen.
Neben dem Zuschuss der Pflegekasse sind auch Leistungen vom Sozialamt, Integrationsamt sowie Stiftungen möglich.
Kosten für Umzugsunternehmen, LKW-Miete, Kartons, Helfer. Nicht jedoch Renovierungen oder Kautionen.
Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, die nachweislich in eine pflegegerechte Wohnung umziehen.
Ja, wenn es sich um eine „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ handelt.
Die Krankenversicherung wird normal weitergezahlt – unabhängig vom Pflegegrad.
Bis zu 4.180 Euro für Umzüge oder Umbauten; zusätzlich Pflegegeld oder Kombinationsleistungen.
Auch hier können Umzüge gefördert werden, wenn die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit verbessert wird.