Die Umzugsförderung der AOK Bayern ist ein bedeutender sozialstaatlicher Beitrag zur Teilhabe und Selbstbestimmung pflegebedĂĽrftiger Menschen.Â
Durch gezielte finanzielle UnterstĂĽtzung bei UmzĂĽgen und Umbauten wird es ermöglicht, auch im fortgeschrittenen Alter oder bei gesundheitlichen Einschränkungen selbstbestimmt zu wohnen.Â
Die Beantragung ist bĂĽrokratisch klar geregelt, der finanzielle Förderrahmen ist groĂźzĂĽgig bemessen, und die Zusammenarbeit mit professionellen Dienstleistern wie der Butler UmzĂĽge GmbH macht das Angebot fĂĽr Betroffene leicht zugänglich und praktisch umsetzbar.Â
Wer sorgfältig plant und rechtzeitig handelt, kann von diesem Angebot entscheidend profitieren und mit kompetenter Unterstützung einen sorgenfreien Umzug oder Umbau realisieren.
Die Umzugsförderung durch die AOK Bayern unterstĂĽtzt pflegebedĂĽrftige Menschen maĂźgeblich dabei, ihren Wohnraum an veränderte Lebensumstände anzupassen oder den Umzug in ein geeignetes, barrierefreies Wohnumfeld zu realisieren.Â
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Gefördert werden insbesondere:
Die AOK Bayern zahlt pro Maßnahme einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro. Die maximale Förderung für eine Wohneinheit mit mehreren Pflegebedürftigen liegt bei 16.720 Euro. Die Zuschüsse werden für alle Maßnahmen gezahlt, die eine erhebliche Verbesserung des Wohnumfeldes bewirken.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:
Vor dem Antrag empfiehlt sich eine individuelle Pflegeberatung durch die AOK. Pflegestützpunkte geben passgenaue Empfehlungen und helfen bei den Formalitäten.
Frau Müller, pflegebedürftig mit Pflegegrad 3, lebt allein in einer Altbauwohnung im vierten Stock ohne Aufzug. Nach einer persönlichen Beratung empfiehlt die Pflegeberaterin der AOK Bayern einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung im Erdgeschoss. Mit einem Kostenvoranschlag von Butler Umzüge beantragt Frau Müller die Umzugsförderung und erhält eine Zusage über 4.000 Euro. Der Zuschuss deckt die Umzugskosten vollständig.
Herr Zimmermann lebt in einer WG für Menschen mit Demenz. Zwecks Verbesserung der Zugänglichkeit wird eine automatische Türanlage eingebaut. Die Maßnahme wird bei der AOK Bayern mit einem Kostenvoranschlag beantragt. Alle pflegebedürftigen Bewohner beantragen den Zuschuss separat, sodass die Gemeinschaft bis zu 16.720 Euro für den baulichen Umbau zur Verfügung hat.
Frau Weber benötigt nach einem Schlaganfall Unterstützung beim Gehen und nutzt einen Rollator. Sie beantragt Zuschüsse für den Einbau neuer Türschwellen und Haltegriffe im Bad. Mit erfolgreichem Antrag werden die Handwerkerkosten von der AOK Bayern übernommen.
Die Umzugs- und Umbaumaßnahmen sind sozialrechtlich über das SGB XI (§ 40, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes) abgesichert. Die wichtigsten Aspekte:
Die Butler UmzĂĽge GmbH ist ein erfahrener Partner fĂĽr SeniorenumzĂĽge, BehindertenumzĂĽge und barrierefreie Wohnraumanpassungen. Das Unternehmen unterstĂĽtzt bei:
Butler UmzĂĽge hat Erfahrung mit der Zusammenarbeit mit Pflegekassen und kann Kund*innen bei der Dokumentation sowie Kommunikation mit der AOK Bayern unterstĂĽtzen.
Pflegeversicherte mit mindestens Pflegegrad 1, deren Wohnumfeld verbessert oder ein Umzug pflegebedingt erforderlich wird.
Bis zu 4.180 Euro pro MaĂźnahme fĂĽr Einzelpersonen, bis zu 16.720 Euro fĂĽr Wohngruppen.
Alle baulich notwendigen Maßnahmen, die dem Zweck dienen, Pflege zu ermöglichen oder die Selbstständigkeit wiederherzustellen/zu verbessern. Auch der reelle Umzug kann förderfähig sein.
Ăśber das entsprechende AOK-Bayern-Formular samt Kostenvoranschlag, ggf. Fotos und Skizzen vor Beginn der MaĂźnahme einreichen.
Nein, die Förderung gilt in der Regel für Privathaushalte, betreutes Wohnen und ambulante Wohngruppen, nicht für vollstationäre Einrichtungen.
Ja, Butler Umzüge erstellt unverbindliche Kostenvoranschläge und berät kompetent zu allen Formalitäten rund um den AOK-Antrag.
Hinweis:
Alle Angaben gelten für die AOK Bayern ab 2025. Bereichsspezifische Unterschiede, Änderungen und regionale Besonderheiten sind ebenso zu beachten wie rechtliche Anpassungen. Weiterführende Informationen sowie Anträge sind direkt über die AOK Bayern oder deren Serviceportale erhältlich.