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Umzugskosten AOK Bayern Deutschland
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Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten AOK Bayern Deutschland

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AOK Nordost etc.

Die Umzugsförderung der AOK Bayern ist ein bedeutender sozialstaatlicher Beitrag zur Teilhabe und Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen

Durch gezielte finanzielle Unterstützung bei Umzügen und Umbauten wird es ermöglicht, auch im fortgeschrittenen Alter oder bei gesundheitlichen Einschränkungen selbstbestimmt zu wohnen. 

Die Beantragung ist bürokratisch klar geregelt, der finanzielle Förderrahmen ist großzügig bemessen, und die Zusammenarbeit mit professionellen Dienstleistern wie der Butler Umzüge GmbH macht das Angebot für Betroffene leicht zugänglich und praktisch umsetzbar. 

Wer sorgfältig plant und rechtzeitig handelt, kann von diesem Angebot entscheidend profitieren und mit kompetenter Unterstützung einen sorgenfreien Umzug oder Umbau realisieren.

Die Umzugsförderung durch die AOK Bayern unterstützt pflegebedürftige Menschen maßgeblich dabei, ihren Wohnraum an veränderte Lebensumstände anzupassen oder den Umzug in ein geeignetes, barrierefreies Wohnumfeld zu realisieren. 

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Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Die pflegebedürftige Person ist mindestens Pflegegrad 1 zugeordnet.
  2.  Der Umzug oder Umbau dient der Verbesserung der Pflegesituation oder der Wiederherstellung der Selbstständigkeit.
  3. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
  4. Es muss eine Kostenvoranschlag sowie ggf. Fotos oder Skizzen eingereicht werden.

Gefördert werden insbesondere:

  1. Pflegebedürftige Senior*innen
  2. Menschen mit Behinderungen
  3. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, denen ein barrierefreies Umfeld die Teilhabe erleichtert.
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Die AOK Bayern zahlt pro Maßnahme einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro. Die maximale Förderung für eine Wohneinheit mit mehreren Pflegebedürftigen liegt bei 16.720 Euro. Die Zuschüsse werden für alle Maßnahmen gezahlt, die eine erhebliche Verbesserung des Wohnumfeldes bewirken.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:

  1. Einbau eines barrierefreien Badezimmers (z. B. ebenerdige Dusche)
  2. Verbreiterung von Türen
  3. Einbau von Rampen und Handläufen
  4. Absenkung von Türschwellen
  5. Verlegung rutschfester Bodenbeläge
  6. Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder ambulante Wohnform.
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Vor dem Antrag empfiehlt sich eine individuelle Pflegeberatung durch die AOK. Pflegestützpunkte geben passgenaue Empfehlungen und helfen bei den Formalitäten.

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  1. Bedarf klären: Ermittlung des Förderbedarfs bzw. Ausarbeitung des gewünschten Umzugs oder Umbaus.
  2. Pflegeberatung in Anspruch nehmen: Beratungstermin mit der AOK-Pflegeberaterin/-berater vereinbaren.
  3. Angebot einholen: Kostenvoranschlag durch das Umzugsunternehmen (z. B. Butler Umzüge GmbH) oder Handwerksbetriebe erstellen lassen.
  4. Antrag ausfüllen: Das Antragsformular der AOK Bayern herunterladen und ausfüllen (regional unterschiedlich).
    Antrag auf Zuschuss zu einer Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
  5.  Unterlagen einreichen: Antrag, Kostenvoranschlag sowie ggf. Fotos oder Skizzen bei der Pflegekasse einreichen.
  6. Prüfung durch die Pflegekasse: Die AOK prüft Anspruch und Förderhöhe.
  7. Zusage und Durchführung: Bei Bewilligung erfolgt die Maßnahmedurchführung und Erstattung der Kosten nach Einreichung der Rechnung.
  1. Der Antrag muss vor dem Umzugs- oder Umbaubeginn gestellt werden.
  2. Bei Nachfragen oder fehlenden Unterlagen fordert die Pflegekasse zusätzliche Dokumente an.
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Frau Müller, pflegebedürftig mit Pflegegrad 3, lebt allein in einer Altbauwohnung im vierten Stock ohne Aufzug. Nach einer persönlichen Beratung empfiehlt die Pflegeberaterin der AOK Bayern einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung im Erdgeschoss. Mit einem Kostenvoranschlag von Butler Umzüge beantragt Frau Müller die Umzugsförderung und erhält eine Zusage über 4.000 Euro. Der Zuschuss deckt die Umzugskosten vollständig.

Herr Zimmermann lebt in einer WG für Menschen mit Demenz. Zwecks Verbesserung der Zugänglichkeit wird eine automatische Türanlage eingebaut. Die Maßnahme wird bei der AOK Bayern mit einem Kostenvoranschlag beantragt. Alle pflegebedürftigen Bewohner beantragen den Zuschuss separat, sodass die Gemeinschaft bis zu 16.720 Euro für den baulichen Umbau zur Verfügung hat.

Frau Weber benötigt nach einem Schlaganfall Unterstützung beim Gehen und nutzt einen Rollator. Sie beantragt Zuschüsse für den Einbau neuer Türschwellen und Haltegriffe im Bad. Mit erfolgreichem Antrag werden die Handwerkerkosten von der AOK Bayern übernommen.

Die Umzugs- und Umbaumaßnahmen sind sozialrechtlich über das SGB XI (§ 40, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes) abgesichert. Die wichtigsten Aspekte:

  1. Träger der Leistung ist die Pflegekasse der AOK Bayern.
  2. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1.
  3. Die Leistung umfasst eine einmalige Gewährung des Zuschusses pro notwendiger Maßnahme; bei erneuter Verschlechterung der Pflegesituation ist eine erneute Gewährung möglich.
  4. Die Maßnahme darf erst nach Bewilligung beginnen.
  5. Falls mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung leben, kann jede Person den Zuschuss bei der jeweiligen Pflegekasse beantragen (Wohngruppenzuschlag).
  1. Umzug von der eigenen Wohnung in betreutes Wohnen
  2. Wechsel von einer Mietwohnung mit Barrieren in ein altersgerechtes Wohnumfeld
  3. Umzug zu nahen Angehörigen zwecks besserer Betreuung
  4. Umzug nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit
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Die Butler Umzüge GmbH ist ein erfahrener Partner für Seniorenumzüge, Behindertenumzüge und barrierefreie Wohnraumanpassungen. Das Unternehmen unterstützt bei:

  1. Einholen des Kostenvoranschlags für die Beantragung der Förderung bei der AOK Bayern
  2. Planung und Durchführung des gesamten Umzugsprozesses inklusive Packservice, Transport und Ein- & Auspacken
  3. Einrichten von Halteverbotszonen und Erledigung sämtlicher Formalitäten
  4. Speziell geschultes Personal für sensible Umzugssituationen und individuell abgestimmte Servicepakete

Butler Umzüge hat Erfahrung mit der Zusammenarbeit mit Pflegekassen und kann Kund*innen bei der Dokumentation sowie Kommunikation mit der AOK Bayern unterstützen.

  1. Frühzeitig beraten lassen und nicht auf den letzten Drücker handeln
  2. Alle Unterlagen (Kostenvoranschlag, Fotos, Skizzen etc.) vollständig einreichen
  3. Auf die schriftliche Bewilligung der Pflegekasse warten, bevor Maßnahmen starten
  4. Falls der Antrag abgelehnt wird, kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden

Hinweis:
Alle Angaben gelten für die AOK Bayern ab 2025. Bereichsspezifische Unterschiede, Änderungen und regionale Besonderheiten sind ebenso zu beachten wie rechtliche Anpassungen. Weiterführende Informationen sowie Anträge sind direkt über die AOK Bayern oder deren Serviceportale erhältlich.

FAQ

Die AOK Bayern prüft die Übernahme von Umzugskosten nur in Ausnahmefällen, z. B. bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gründen. Dafür ist in der Regel ein ärztliches Attest erforderlich, das die medizinische Notwendigkeit des Umzugs bestätigt. Kontaktieren Sie Ihren Sachbearbeiter bei der AOK, um weitere Informationen zu erhalten.

Ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen liegt vor, wenn der Wohnortwechsel notwendig ist, um die Gesundheit oder Pflege eines Versicherten sicherzustellen. Beispiele können der Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder die Nähe zu einer medizinischen Einrichtung sein.

Um eine Kostenübernahme zu beantragen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Kontaktieren Sie Ihre zuständige Geschäftsstelle der AOK Bayern.
  2. Reichen Sie ein ärztliches Attest ein, das die medizinische Notwendigkeit des Umzugs bestätigt.
  3. Fügen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen bei, z. B. Kostenvoranschläge für den Umzug.

Wenn die AOK Bayern einer Kostenübernahme zustimmt, können beispielsweise folgende Posten berücksichtigt werden:

  1. Transportkosten für Möbel und persönliche Gegenstände
  2. Kosten für den Umzug in eine barrierefreie Wohnung
  3. Eventuell notwendige Anpassungen der neuen Wohnung an gesundheitliche Bedürfnisse

Die genaue Kostenübernahme wird individuell geprüft.

Falls die AOK Bayern keine Kosten übernehmen kann, gibt es andere Möglichkeiten:

  1. Sozialämter oder andere soziale Einrichtungen könnten in bestimmten Fällen Unterstützung bieten.
  2. Arbeitgeber gewähren manchmal finanzielle Hilfe bei berufsbedingten Umzügen.
  3. Steuerliche Absetzbarkeit: Unter bestimmten Umständen können Umzugskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Für detaillierte Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige AOK-Geschäftsstelle oder besuchen Sie die Website der AOK Bayern unter www.aok.de.