Umzugsförderung & Umzugskostenzuschuss durch die AOK Hessen in Deutschland
Die Umzugsförderung der AOK Hessen bietet eine wertvolle Unterstützung für pflegebedürftige Personen, um ihre Wohnsituation an ihre Bedürfnisse anzupassen.
Mit Zuschüssen von bis zu 4.180 Euro pro Person können Umzüge in barrierefreie Wohnungen, Pflegeheime oder zu Angehörigen finanziert werden.
Die rechtliche Grundlage im SGB XI stellt sicher, dass die Förderung klar geregelt ist, wobei eine sorgfältige Planung und Dokumentation entscheidend sind.
Die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Unternehmen wie der Butler Umzüge GmbH erleichtert den Prozess erheblich, von der Antragstellung bis zur Durchführung des Umzugs.
Durch die Kombination mit steuerlichen Vorteilen und weiteren Fördermöglichkeiten können die finanziellen Belastungen minimiert werden, sodass der Umzug nicht nur machbar, sondern auch stressfrei wird.
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Höhe der Förderung

Die AOK Hessen gewährt Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person (Stand 2025). Wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben, kann der Zuschuss pro Person beantragt werden, was in einer Wohngruppe einen Gesamtbetrag von bis zu 16.720 Euro ermöglicht.
Diese Beträge decken Kosten wie Transport, Verpackungsmaterialien, Umzugshelfer oder spezielle Dienstleistungen ab.
Förderfähige Umzugsgründe
Ein Umzug wird von der AOK Hessen gefördert, wenn
- Die häusliche Pflege erleichtert (z. B. durch barrierefreie Räume).
- Die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördert.
- Die Belastung für pflegende Angehörige reduziert (z. B. durch Umzug in die Nähe von Angehörigen).
- Den Zugang zu Pflegeeinrichtungen oder betreutem Wohnen ermöglicht.
Rechtliche Grundlagen der Umzugsförderung
Die rechtliche Basis für die Umzugsförderung der AOK Hessen ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) verankert, insbesondere in § 40 Abs. 4. Dieser Absatz regelt wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zu denen Umzüge gezählt werden können, wenn sie die oben genannten Kriterien erfüllen.












