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Butler UmzĂĽge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten AOK NordWest Deutschland

seal butler umzug
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Umzugsförderung durch die AOK Nordwest in Deutschland

Der demografische Wandel in Deutschland führt zu einem wachsenden Anteil älterer und pflegebedürftiger Menschen. Damit wächst der Bedarf an barrierefreien und pflegegerechten Wohnformen. Die AOK Nordwest – aktiv in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein – fördert Umzüge und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, um Pflegebedürftigen mehr Lebensqualität und Selbstständigkeit zu ermöglichen. Die Umzugsförderung umfasst die Bezuschussung der Umzugskosten, wenn eine neue Wohnung die Pflege erleichtert oder Barrieren beseitigt werden müssen. In diesem Beitrag wird das Thema umfassend, strukturiert und anhand von Praxisbeispielen erläutert.

Grundlagen der Umzugsförderung durch die AOK Nordwest

Definition und Zielsetzung

Die Umzugsförderung ist Teil der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Sie bezuschusst Zuschüsse für Umzüge, die für die Pflege, Sicherheit oder Selbstständigkeit erforderlich werden – etwa bei Umzug in eine barrierefreie Wohnung, ein Pflegeheim, in betreutes Wohnen oder zu Angehörigen.

  1. Ziel: Ermöglichung oder deutliche Erleichterung der häuslichen Pflege, Förderung der Selbstständigkeit, Reduktion von Unfall- und Sturzrisiken durch den Wechsel in eine geeignete Wohnung.
  2. Höhe des Zuschusses ab 2025: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person, für Wohngruppen mit mehreren Pflegebedürftigen gemeinsam bis zu 16.720 Euro.

Relevanz der Umzugsförderung

In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind viele Wohnungen, besonders Altbauwohnungen oder Wohnungen im ländlichen Raum, nicht seniorengerecht oder barrierefrei. Pflegende Angehörige, Rollatoren, Rollstühle oder notwendige Umbauten sind oft nicht möglich, ohne zu wechseln. Die Förderung senkt die Hemmschwelle für einen Umzug und unterstützt ein gesundes Altern in vertrauter Umgebung.

Unterschied zwischen Wohnraumanpassung und Umzugsförderung

  1. Wohnraumanpassung: MaĂźnahmen wie TĂĽrverbreiterungen, Rampen, Einbau von Haltegriffen, mit Eingriffen in die vorhandene Wohnung.
  2. Umzugsförderung: Zuschuss für Umzugskosten, wenn ein Verbleib in der aktuellen Wohnung trotz Umbauten nicht wirtschaftlich oder sinnvoll erscheint.

Voraussetzungen und Antragsprozess

Wer ist anspruchsberechtigt?

  1. PflegebedĂĽrftige mit Pflegegrad 1 bis 5
  2. Umzug muss die häusliche Pflege erleichtern oder Selbstständigkeit sichern
  3. Antrag vor DurchfĂĽhrung des Umzugs stellen
  4. Nachweis medizinischer Notwendigkeit (ärztliche Bescheinigung, Pflegegutachten oder Stellungnahme einer Pflegekraft)
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Antragsprozess im Detail

  1. Kontaktaufnahme: Zuerst Beratung durch die Pflegeberater der AOK Nordwest beantragen, die individuell die Situation prĂĽfen und beim AusfĂĽllen der Formulare sowie bei der Antragsstellung unterstĂĽtzen.
  2. Kostenvoranschlag: Ein detaillierter, individualisierter Kostenvoranschlag eines anerkannten Umzugsunternehmens (z. B. Butler UmzĂĽge GmbH) ist beizulegen.
  3. Antragstellung: Der Antrag erfolgt über das offizielle Antragsformular der AOK Nordwest, online oder als Download erhältlich, alternativ formlos mit allen erforderlichen Unterlagen.
  4. Nachweis des Pflegegrads (Bescheid der Pflegekasse)
  5. Ärztliche Bescheinigung oder pflegefachliche Stellungnahme über die Notwendigkeit
  6. Detaillierter Kostenvoranschlag
  7. Angabe zur aktuellen und neuen Wohnsituation
  8. Prüfung: Die AOK Nordwest prüft, ob der Umzug verhältnismäßig, erforderlich und wirtschaftlich ist. Gegebenenfalls erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
  9. Genehmigung & Umsetzung: Nach Bewilligung kann der Umzug stattfinden und die Förderung wird direkt oder nach Vorlage der Rechnungen ausgezahlt.

Wichtige Hinweise und typische AusschlussgrĂĽnde

  1. Antrag frühzeitig, möglichst 2–3 Monate vor dem geplanten Umzug stellen
  2. Zustimmung des Vermieters notwendig, falls im neuen Objekt bauliche MaĂźnahmen erfolgen sollen
  3. Nicht gefördert: Mietkautionen, neue Möbel oder rein dekorative Renovierungen
  4. Wirtschaftlichkeit: Die Ausgaben müssen verhältnismäßig und angemessen sein, überteuerte Angebote werden ggf. abgelehnt

Kooperation mit der Butler UmzĂĽge GmbH

Die Butler Umzüge GmbH ist auf barrierefreie, altersgerechte und Pflegeumzüge spezialisiert. Sie hat langjährige Erfahrung im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen sowie mit öffentlichen Förderungen durch die Pflegekassen.

Leistungen der Butler UmzĂĽge GmbH

  1. Barrierefreie Umzüge: Fachgerechter Transport von Hilfsmitteln, medizinischen Geräten, Rollstühlen, Pflegebetten
  2. Koordination mit Pflegekräften und Dienstleistern
  3. Umfassende Beratung: Erstellung aller notwendigen Dokumente, insbesondere passgenaue Kostenvoranschläge für die AOK Nordwest und Unterstützung bei der Antragsstellung
  4. Komplettservice: Vom Packen ĂĽber Montage bis zur Endreinigung; auf Wunsch auch EntrĂĽmpelung, Lagerung oder internationale Spedition
  5. Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse, falls möglich
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Vorteile der Zusammenarbeit

  1. Erfahrung mit PflegeumzĂĽgen und Kenntnis aller Anforderungen der Kassen
  2. Transparente Abläufe und individuelle Beratung für einen möglichst stressfreien Ablauf für Pflegebedürftige und Angehörige
  3. Zusammenarbeit mit sozialen Diensten zur Sicherstellung optimaler Versorgungsübergänge

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Umzug in eine barrierefreie Wohnung

Frau Meier (75, Pflegegrad 3) lebt in einer Dachgeschoss-Altbauwohnung ohne Aufzug in Dortmund. Nach mehreren Stürzen beantragt sie – nach vorheriger Beratung – einen Zuschuss bei der AOK Nordwest. Butler Umzüge erstellt einen detaillierten Kostenvoranschlag über 3.800 Euro, inklusive Transport, Helfer und Verpackung. Der Antrag wird genehmigt, die AOK übernimmt den Großteil der Kosten.

Beispiel 2: Umzug zu Angehörigen

Herr Schmidt (68, Pflegegrad 2) wohnt alleine in Kiel und benötigt immer mehr Unterstützung. Seine Tochter in Düsseldorf bietet Betreuung an. Die Butler Umzüge GmbH betreut den Umzug über 400 Kilometer Entfernung mit separatem Berater, die Pflegekasse bewilligt 4.180 Euro.

Beispiel 3: Umzug ins Pflegeheim

Frau Hansen (80, Pflegegrad 4) kann sich in ihrer Wohnung in Münster nicht länger selbst versorgen. Die AOK Nordwest genehmigt den Umzug in ein Pflegeheim und Butler Umzüge übernimmt den speziellen Transport von Pflegebett, Rollstuhl und Mobiliar.

Rechtliche Grundlagen

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI: Regelt die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, definiert Voraussetzungen und Maximalbeträge
  2. Richtlinien der Pflegekassen: Die AOK Nordwest orientiert sich an Bundesvorgaben und individuellen Begutachtungen
  3. Antragspflicht: Der Antrag muss stets vor Maßnahmenbeginn gestellt und genehmigt werden. Nachträgliche Kostenübernahme ist ausgeschlossen
  4. Die Förderung ist an die Wirtschaftlichkeit und die tatsächliche pflegerische Notwendigkeit gebunden; jede Maßnahme wird individuell geprüft
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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wer kann den Umzugskostenzuschuss beantragen?

Alle AOK Nordwest-Versicherten mit Pflegegrad 1–5, wenn der Umzug aus pflegerischen oder gesundheitlichen Gründen notwendig ist.

Kosten für Transport, Umzugshelfer, Verpackung, Montage und besondere Hilfsmittel – bis zur Höchstgrenze von 4.180 Euro pro Person. Mietkaution, Möbel oder Renovierung sind ausgenommen.

Der Antrag muss unbedingt vor dem Umzug erfolgen und genehmigt werden. Nachträgliche Bewilligung oder Übernahme ist nicht möglich.

Wenn sich die Notwendigkeit durch geänderte Pflegesituation ergibt, kann eine erneute Förderung beantragt werden.

Rechnen Sie mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit. Idealerweise sollte mindestens 2–3 Monate vor dem geplanten Umzug mit der Antragstellung begonnen werden.

Sofern alle Voraussetzungen und Nachweise vorliegen, können auch internationale Umzüge gefördert werden, z.B. Rückzug aus dem Ausland zu Angehörigen.

Die AOK Nordwest empfiehlt spezialisierte Umzugsunternehmen wie Butler UmzĂĽge GmbH mit Erfahrung in PflegeumzĂĽgen und der Erstellung geforderter Unterlagen.

Insbesondere bei baulichen Veränderungen in Mietwohnungen ist die vorherige Zustimmung des Eigentümers notwendig. Die Pflegeberatung der AOK Nordwest hilft bei der Klärung und rechtlichen Beratung.

Fazit

Die AOK Nordwest bietet mit ihrer Umzugsförderung eine wertvolle und existenzsichernde Hilfe, damit Pflegebedürftige und ihre Familien selbstständig bleiben und in einer sicheren, barrierearmen Umgebung leben können. Der Zuschuss bis 4.180 Euro pro Person ermöglicht es, notwendige Kosten für den Umzug, Umzugshelfer und spezielle Serviceleistungen zu tragen. Die professionelle Unterstützung durch Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge garantiert einen fachgerechten, stressfreien und individuellen Ablauf. Voraussetzung bleibt eine sorgfältige Planung, vollständige Unterlagen sowie eine enge Abstimmung mit der Pflegekasse.

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