Umzugsförderung durch die AOK Nordwest in Deutschland
Der demografische Wandel in Deutschland führt zu einem wachsenden Anteil älterer und pflegebedürftiger Menschen. Damit wächst der Bedarf an barrierefreien und pflegegerechten Wohnformen. Die AOK Nordwest – aktiv in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein – fördert Umzüge und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, um Pflegebedürftigen mehr Lebensqualität und Selbstständigkeit zu ermöglichen. Die Umzugsförderung umfasst die Bezuschussung der Umzugskosten, wenn eine neue Wohnung die Pflege erleichtert oder Barrieren beseitigt werden müssen. In diesem Beitrag wird das Thema umfassend, strukturiert und anhand von Praxisbeispielen erläutert.

Grundlagen der Umzugsförderung durch die AOK Nordwest

Definition und Zielsetzung
Die Umzugsförderung ist Teil der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Sie bezuschusst Zuschüsse für Umzüge, die für die Pflege, Sicherheit oder Selbstständigkeit erforderlich werden – etwa bei Umzug in eine barrierefreie Wohnung, ein Pflegeheim, in betreutes Wohnen oder zu Angehörigen.
- Ziel: Ermöglichung oder deutliche Erleichterung der häuslichen Pflege, Förderung der Selbstständigkeit, Reduktion von Unfall- und Sturzrisiken durch den Wechsel in eine geeignete Wohnung.
- Höhe des Zuschusses ab 2025: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person, für Wohngruppen mit mehreren Pflegebedürftigen gemeinsam bis zu 16.720 Euro.
Relevanz der Umzugsförderung
In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind viele Wohnungen, besonders Altbauwohnungen oder Wohnungen im ländlichen Raum, nicht seniorengerecht oder barrierefrei. Pflegende Angehörige, Rollatoren, Rollstühle oder notwendige Umbauten sind oft nicht möglich, ohne zu wechseln. Die Förderung senkt die Hemmschwelle für einen Umzug und unterstützt ein gesundes Altern in vertrauter Umgebung.
Unterschied zwischen Wohnraumanpassung und Umzugsförderung
- Wohnraumanpassung: Maßnahmen wie Türverbreiterungen, Rampen, Einbau von Haltegriffen, mit Eingriffen in die vorhandene Wohnung.
- Umzugsförderung: Zuschuss für Umzugskosten, wenn ein Verbleib in der aktuellen Wohnung trotz Umbauten nicht wirtschaftlich oder sinnvoll erscheint.












