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Umzugskosten AOK NordWest Deutschland
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten AOK NordWest Deutschland

  • Umzugsservice
  • Krankenkasse hilft bei Umzug
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AOK Nordost etc.

Der demografische Wandel in Deutschland führt zu einem wachsenden Anteil älterer und pflegebedürftiger Menschen. Damit wächst der Bedarf an barrierefreien und pflegegerechten Wohnformen. Die AOK Nordwest – aktiv in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein – fördert Umzüge und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, um Pflegebedürftigen mehr Lebensqualität und Selbstständigkeit zu ermöglichen. Die Umzugsförderung umfasst die Bezuschussung der Umzugskosten, wenn eine neue Wohnung die Pflege erleichtert oder Barrieren beseitigt werden müssen. In diesem Beitrag wird das Thema umfassend, strukturiert und anhand von Praxisbeispielen erläutert.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
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Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Die Umzugsförderung ist Teil der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Sie bezuschusst Zuschüsse für Umzüge, die für die Pflege, Sicherheit oder Selbstständigkeit erforderlich werden – etwa bei Umzug in eine barrierefreie Wohnung, ein Pflegeheim, in betreutes Wohnen oder zu Angehörigen.

  1. Ziel: Ermöglichung oder deutliche Erleichterung der häuslichen Pflege, Förderung der Selbstständigkeit, Reduktion von Unfall- und Sturzrisiken durch den Wechsel in eine geeignete Wohnung.
  2. Höhe des Zuschusses ab 2025: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person, für Wohngruppen mit mehreren Pflegebedürftigen gemeinsam bis zu 16.720 Euro.

In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind viele Wohnungen, besonders Altbauwohnungen oder Wohnungen im ländlichen Raum, nicht seniorengerecht oder barrierefrei. Pflegende Angehörige, Rollatoren, Rollstühle oder notwendige Umbauten sind oft nicht möglich, ohne zu wechseln. Die Förderung senkt die Hemmschwelle für einen Umzug und unterstützt ein gesundes Altern in vertrauter Umgebung.

  1. Wohnraumanpassung: Maßnahmen wie Türverbreiterungen, Rampen, Einbau von Haltegriffen, mit Eingriffen in die vorhandene Wohnung.
  2. Umzugsförderung: Zuschuss für Umzugskosten, wenn ein Verbleib in der aktuellen Wohnung trotz Umbauten nicht wirtschaftlich oder sinnvoll erscheint.
  1. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5
  2. Umzug muss die häusliche Pflege erleichtern oder Selbstständigkeit sichern
  3. Antrag vor Durchführung des Umzugs stellen
  4. Nachweis medizinischer Notwendigkeit (ärztliche Bescheinigung, Pflegegutachten oder Stellungnahme einer Pflegekraft)
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
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  1. Kontaktaufnahme: Zuerst Beratung durch die Pflegeberater der AOK Nordwest beantragen, die individuell die Situation prüfen und beim Ausfüllen der Formulare sowie bei der Antragsstellung unterstützen.
  2. Kostenvoranschlag: Ein detaillierter, individualisierter Kostenvoranschlag eines anerkannten Umzugsunternehmens (z. B. Butler Umzüge GmbH) ist beizulegen.
  3. Antragstellung: Der Antrag erfolgt über das offizielle Antragsformular der AOK Nordwest, online oder als Download erhältlich, alternativ formlos mit allen erforderlichen Unterlagen. Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  4. Nachweis des Pflegegrads (Bescheid der Pflegekasse)
  5. Ärztliche Bescheinigung oder pflegefachliche Stellungnahme über die Notwendigkeit
  6. Detaillierter Kostenvoranschlag
  7. Angabe zur aktuellen und neuen Wohnsituation
  8. Prüfung: Die AOK Nordwest prüft, ob der Umzug verhältnismäßig, erforderlich und wirtschaftlich ist. Gegebenenfalls erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
  9. Genehmigung & Umsetzung: Nach Bewilligung kann der Umzug stattfinden und die Förderung wird direkt oder nach Vorlage der Rechnungen ausgezahlt.
  1. Antrag frühzeitig, möglichst 2–3 Monate vor dem geplanten Umzug stellen
  2. Zustimmung des Vermieters notwendig, falls im neuen Objekt bauliche Maßnahmen erfolgen sollen
  3. Nicht gefördert: Mietkautionen, neue Möbel oder rein dekorative Renovierungen
  4. Wirtschaftlichkeit: Die Ausgaben müssen verhältnismäßig und angemessen sein, überteuerte Angebote werden ggf. abgelehnt
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Die Butler Umzüge GmbH ist auf barrierefreie, altersgerechte und Pflegeumzüge spezialisiert. Sie hat langjährige Erfahrung im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen sowie mit öffentlichen Förderungen durch die Pflegekassen.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
  1. Barrierefreie Umzüge: Fachgerechter Transport von Hilfsmitteln, medizinischen Geräten, Rollstühlen, Pflegebetten
  2. Koordination mit Pflegekräften und Dienstleistern
  3. Umfassende Beratung: Erstellung aller notwendigen Dokumente, insbesondere passgenaue Kostenvoranschläge für die AOK Nordwest und Unterstützung bei der Antragsstellung
  4. Komplettservice: Vom Packen über Montage bis zur Endreinigung; auf Wunsch auch Entrümpelung, Lagerung oder internationale Spedition
  5. Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse, falls möglich
  1. Erfahrung mit Pflegeumzügen und Kenntnis aller Anforderungen der Kassen
  2. Transparente Abläufe und individuelle Beratung für einen möglichst stressfreien Ablauf für Pflegebedürftige und Angehörige
  3. Zusammenarbeit mit sozialen Diensten zur Sicherstellung optimaler Versorgungsübergänge
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Frau Meier (75, Pflegegrad 3) lebt in einer Dachgeschoss-Altbauwohnung ohne Aufzug in Dortmund. Nach mehreren Stürzen beantragt sie – nach vorheriger Beratung – einen Zuschuss bei der AOK NordwestButler Umzüge erstellt einen detaillierten Kostenvoranschlag über 3.800 Euro, inklusive Transport, Helfer und Verpackung. Der Antrag wird genehmigt, die AOK übernimmt den Großteil der Kosten.

Herr Schmidt (68, Pflegegrad 2) wohnt alleine in Kiel und benötigt immer mehr Unterstützung. Seine Tochter in Düsseldorf bietet Betreuung an. Die Butler Umzüge GmbH betreut den Umzug über 400 Kilometer Entfernung mit separatem Berater, die Pflegekasse bewilligt 4.180 Euro.

Frau Hansen (80, Pflegegrad 4) kann sich in ihrer Wohnung in Münster nicht länger selbst versorgen. Die AOK Nordwest genehmigt den Umzug in ein Pflegeheim und Butler Umzüge übernimmt den speziellen Transport von Pflegebett, Rollstuhl und Mobiliar.

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  1. § 40 Abs. 4 SGB XI: Regelt die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, definiert Voraussetzungen und Maximalbeträge
  2. Richtlinien der Pflegekassen: Die AOK Nordwest orientiert sich an Bundesvorgaben und individuellen Begutachtungen
  3. Antragspflicht: Der Antrag muss stets vor Maßnahmenbeginn gestellt und genehmigt werden. Nachträgliche Kostenübernahme ist ausgeschlossen
  4. Die Förderung ist an die Wirtschaftlichkeit und die tatsächliche pflegerische Notwendigkeit gebunden; jede Maßnahme wird individuell geprüft
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Die AOK Nordwest bietet mit ihrer Umzugsförderung eine wertvolle und existenzsichernde Hilfe, damit Pflegebedürftige und ihre Familien selbstständig bleiben und in einer sicheren, barrierearmen Umgebung leben können. Der Zuschuss bis 4.180 Euro pro Person ermöglicht es, notwendige Kosten für den Umzug, Umzugshelfer und spezielle Serviceleistungen zu tragen. Die professionelle Unterstützung durch Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge garantiert einen fachgerechten, stressfreien und individuellen Ablauf. Voraussetzung bleibt eine sorgfältige Planung, vollständige Unterlagen sowie eine enge Abstimmung mit der Pflegekasse.

FAQ

Ja, die AOK übernimmt die Umzugskosten als Zuschuss über die Pflegekasse, wenn der Umzug in eine barrierefreie Wohnung notwendig ist, um die Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu fördern. Dies fällt unter den Bereich der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI.

Der maximale Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person. Dieser Betrag kann sowohl für professionelle Umzugsunternehmen als auch für Kosten bei Privatumzügen genutzt werden.

  1. Pflegebedürftigkeit: Ein anerkannter Pflegegrad muss vorliegen.
  2. Wohnumfeldverbesserung: Der Umzug muss zu einer spürbaren Verbesserung führen, z. B. in eine barrierefreie Wohnung.
  3. Antragstellung: Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden.
  1. Kostenvoranschlag einholen: Lassen Sie sich ein Angebot von einem Umzugsunternehmen erstellen oder dokumentieren Sie Ihre geplanten Kosten bei einem Privatumzug.
  2. Formlosen Antrag einreichen: Reichen Sie den Antrag bei Ihrer AOK-Pflegekasse ein (z. B. per Post oder über das Onlineportal „Meine AOK“).
  3. Begründung hinzufügen: Erklären Sie, warum der Umzug notwendig ist, z. B. um die häusliche Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu fördern.
  4. Ärztliche Empfehlung: Eine Empfehlung Ihres Arztes oder einer Pflegefachkraft ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
  5. Genehmigung abwarten: Die Pflegekasse prüft Ihren Fall individuell und teilt Ihnen schriftlich mit, ob die Kosten übernommen werden.

Nach der schriftlichen Bestätigung können Sie den Umzug durchführen. Die AOK übernimmt anschließend die Kosten bis zur genehmigten Höhe, häufig direkt mit dem Dienstleister.

Ja, Entrümpelungskosten können übernommen werden, wenn sie Teil der Wohnumfeldverbesserung sind.

Ein formloser Antrag reicht aus. Sie können jedoch online nach Mustern oder Vorlagen suchen, z. B. „Formloser Antrag Wohnumfeldverbesserung Muster AOK“.

Besuchen Sie das Onlineportal „Meine AOK“ oder wenden Sie sich direkt an Ihre AOK-Pflegekasse für persönliche Beratung.