Die Förderung von Umzugskosten durch die AOK PLUS ist ein wichtiges Instrument, um pflegebedürftigen Menschen ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Sie ist allerdings streng zweckgebunden und erfordert ein sorgfältiges Antragsverfahren mit klaren Nachweisen.
Insbesondere Senioren, Pflegebedürftige und Schwerbehinderte profitieren, wenn der Umzug zu einer nachweisbaren Barrierefreiheit führt und so die Pflege erleichtert wird. Die AOK PLUS orientiert sich dabei an den bundesweit geltenden Regelungen des SGB XI und prüft alle Fälle individuell.
Ein professionelles Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH kann dabei nicht nur organisatorische Hilfe leisten, sondern liefert auch die erforderliche Kostentransparenz und Erfahrung mit Antragsprozessen. In Kombination mit einer sorgfältigen Antragstellung lassen sich so Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro pro Person effizient einsetzen.
Damit wird der Umzug zu einem Schritt in Richtung mehr Selbstständigkeit, Lebensqualität und Sicherheit.
Wichtig zu verstehen ist die Abgrenzung zwischen Krankenkasse und Pflegekasse.
Bei Zuschüssen zum Umzug ist immer die Pflegekasse der AOK PLUS Ansprechpartnerin.
Begriff „Wohnumfeldverbessernde Maßnahme“
Ziel der Förderung ist es, die Pflegesituation zu erleichtern, die Selbstständigkeit zu fördern und die Pflege zu Hause zu ermöglichen, um eine Unterbringung im Pflegeheim zu vermeiden oder hinauszuzögern.
Pflegebedürftigkeit
Ein anerkannter Pflegegrad ist Grundvoraussetzung. Ohne Pflegegrad sind Zuschüsse der AOK PLUS Pflegekasse ausgeschlossen.
Der Umzug muss eine spürbare Verbesserung herbeiführen. Beispiele:
Antragstellung vor dem Umzug
Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Ein bereits vollzogener Umzug ist nicht mehr förderfähig.
Individuelle Einzelfallprüfung
Die Pflegekasse prüft jeden Antrag individuell anhand der Unterlagen, Gutachten und ggf. eines MDK-Besuchs (Medizinischer Dienst der Krankenkassen).
Schritt 1 – Antrag stellen
Der schriftliche Antrag ist bei der Pflegekasse der AOK PLUS einzureichen.
Ein passendes Formular stellt die AOK zur Verfügung, z. B. „Antrag auf Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“.
Schritt 2 – Unterlagen beifügen
Schritt 3 – Prüfung und ggf. Gutachten
Die AOK PLUS prüft die Maßnahme. Häufig erfolgt auch ein Hausbesuch durch den Medizinischen Dienst.
Schritt 4 – Bescheid erhalten
Erst nach schriftlicher Bewilligung darf der Umzug durchgeführt werden.
Die Pflegekasse kann pro pflegebedürftiger Person bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren.
Leben z. B. zwei pflegebedürftige Menschen gemeinsam, so können bis zu 8.720 Euro bewilligt werden.
Die Zuschüsse können insbesondere umfassen:
Nicht übernommen werden:
Die Wahl eines professionellen Umzugsunternehmens ist entscheidend, um den Anforderungen der AOK PLUS gerecht zu werden.
Leistungen von Butler Umzüge GmbH
Zuschuss trotz Schwerbehinderung ohne Pflegegrad
Renovierungskosten
Sofern Renovierungen eindeutig der Barrierefreiheit dienen, können diese von der Pflegekasse übernommen werden.
Weitere Stellen
Nein, nur pflegebedingte Umzüge mit erkennbarer Wohnumfeldverbesserung.
Bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person.
Nein, der Antrag muss vor Beginn bewilligt sein.
Pflegegradbescheid, Kostenvoranschlag, ärztliche Atteste, Formular der AOK.
Je nach Situation: Sozialamt, Integrationsamt, Jobcenter oder Stiftungen.