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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten AOK PLUS Deutschland

seal butler umzug
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Umzugskostenzuschuss bei der AOK PLUS in Deutschland

Die Förderung von Umzugskosten durch die AOK PLUS ist ein wichtiges Instrument, um pflegebedürftigen Menschen ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Sie ist allerdings streng zweckgebunden und erfordert ein sorgfältiges Antragsverfahren mit klaren Nachweisen.

Insbesondere Senioren, Pflegebedürftige und Schwerbehinderte profitieren, wenn der Umzug zu einer nachweisbaren Barrierefreiheit führt und so die Pflege erleichtert wird. Die AOK PLUS orientiert sich dabei an den bundesweit geltenden Regelungen des SGB XI und prüft alle Fälle individuell.

Ein professionelles Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH kann dabei nicht nur organisatorische Hilfe leisten, sondern liefert auch die erforderliche Kostentransparenz und Erfahrung mit Antragsprozessen. In Kombination mit einer sorgfältigen Antragstellung lassen sich so Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro pro Person effizient einsetzen.

Damit wird der Umzug zu einem Schritt in Richtung mehr Selbstständigkeit, Lebensqualität und Sicherheit.

Gesundheits- und Pflegekasse – Abgrenzung

Wichtig zu verstehen ist die Abgrenzung zwischen Krankenkasse und Pflegekasse.

  1. Die Krankenkasse deckt medizinische Versorgungsleistungen ab (Arztbesuche, Medikamente, Reha-Maßnahmen).
  2. Die Pflegekasse, die organisatorisch zwar bei der Krankenkasse angesiedelt ist, ist hingegen für Leistungen im Rahmen der Pflegebedürftigkeit zuständig.

Bei Zuschüssen zum Umzug ist immer die Pflegekasse der AOK PLUS Ansprechpartnerin.

Begriff „Wohnumfeldverbessernde Maßnahme“

  1. 40 Absatz 4 SGB XI bildet die gesetzliche Grundlage für Zuschüsse der Pflegekassen zu Wohnraumanpassungen. Darunter fallen u. a.:
  2. Umbauten in der Wohnung (z. B. Badumbau, Treppenlift)
  3. Anschaffung spezifischer Hilfseinrichtungen im Wohnbereich
  4. Umzüge, wenn diese zu einer deutlichen Verbesserung des Wohnumfelds führen (etwa durch eine barrierefreie Wohnung, ebenerdigen Zugang, Nähe zu pflegenden Angehörigen etc.)
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist es, die Pflegesituation zu erleichtern, die Selbstständigkeit zu fördern und die Pflege zu Hause zu ermöglichen, um eine Unterbringung im Pflegeheim zu vermeiden oder hinauszuzögern.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Pflegebedürftigkeit

Ein anerkannter Pflegegrad ist Grundvoraussetzung. Ohne Pflegegrad sind Zuschüsse der AOK PLUS Pflegekasse ausgeschlossen.

Wohnumfeldverbesserung

Der Umzug muss eine spürbare Verbesserung herbeiführen. Beispiele:

  1. die alte Wohnung liegt im vierten Stock ohne Aufzug, die neue ist ebenerdig und barrierefrei.
  2. die neue Wohnung ermöglicht die Unterbringung notwendiger Pflegehilfsmittel, wie Pflegebett oder Rollstuhl.

Antragstellung vor dem Umzug

Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Ein bereits vollzogener Umzug ist nicht mehr förderfähig.

Individuelle Einzelfallprüfung

Die Pflegekasse prüft jeden Antrag individuell anhand der Unterlagen, Gutachten und ggf. eines MDK-Besuchs (Medizinischer Dienst der Krankenkassen).

Der Antragsprozess bei der AOK PLUS

Schritt 1 – Antrag stellen

Der schriftliche Antrag ist bei der Pflegekasse der AOK PLUS einzureichen.
Ein passendes Formular stellt die AOK zur Verfügung, z. B. „Antrag auf Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“.

Schritt 2 – Unterlagen beifügen

  1. Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens (etwa Butler Umzüge GmbH)
  2. Begründung des Umzugs (ärztliche Atteste, Bestätigung der Wohnraumnotwendigkeit)
  3. Angaben zum Pflegegrad

Schritt 3 – Prüfung und ggf. Gutachten

Die AOK PLUS prüft die Maßnahme. Häufig erfolgt auch ein Hausbesuch durch den Medizinischen Dienst.

Schritt 4 – Bescheid erhalten

Erst nach schriftlicher Bewilligung darf der Umzug durchgeführt werden.

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Höhe der Zuschüsse

Maximalbetrag

Die Pflegekasse kann pro pflegebedürftiger Person bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren.

Beispiel Mehrpersonen-Haushalt

Leben z. B. zwei pflegebedürftige Menschen gemeinsam, so können bis zu 8.720 Euro bewilligt werden.

Art der abgedeckten Kosten

Die Zuschüsse können insbesondere umfassen:

  1. Kosten eines professionellen Umzugsunternehmens
  2. Nebenkosten wie Renovierung, soweit eindeutig der Barrierefreiheit und Pflegeerleichterung dienen
  3. Anschaffungen (z. B. Haltegriffe, Rampen), sofern sie Teil des Umzugskonzeptes sind

Nicht übernommen werden:

  1. rein private Umzugswünsche
  2. Schönheitsrenovierungen oder Luxusmaßnahmen
  3. Möblierungen ohne Bezug zur Pflege
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Rechtliche Grundlagen

  1. Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) – speziell § 40 Abs. 4 SGB XI
  2. Pflegeversicherungsgesetz – Grundlage für Leistungen der Pflegekasse
  3. Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) – für Personen ohne Pflegegrad, Unterstützung ggf. durch Sozialamt
  4. Behindertengleichstellungsgesetz – indirekt relevant durch Verpflichtung zur Barrierefreiheit

Kooperation mit Butler Umzüge GmbH

Die Wahl eines professionellen Umzugsunternehmens ist entscheidend, um den Anforderungen der AOK PLUS gerecht zu werden.

Leistungen von Butler Umzüge GmbH

  1. kostenlose Beratung, inkl. digitaler Vor-Ort-Begehung
  2. transparente Kostenvoranschläge – wichtig für die Antragstellung
  3. Full-Service-Umzug: Demontage/Montage, Transport, Einpackservice, Aufbau, Entsorgung
  4. Spezialisierung auf barrierefreie Umzüge und Senioren-Umzüge
  5. Erfahrung mit Förderanträgen und Zusammenarbeit mit Pflegekassen

Vorteile für Antragsteller

  1. Zeitersparnis bei der Antragstellung durch vollständige Kostenvoranschläge
  2. Erfahrung mit pflegebedingten Sonderumzügen
  3. nahtlose Abwicklung inkl. eventueller Ergänzungsarbeiten (Renovierung, Einrichtung Hilfsmittel)

Schwerbehinderung und Umzug

Zuschuss trotz Schwerbehinderung ohne Pflegegrad

  1. Anspruch über die AOK PLUS nur mit Pflegegrad.
  2. Ohne Pflegegrad: ggf. Zuständigkeit beim Sozialamt oder Integrationsamt (insbesondere bei beruflichen Gründen).

Renovierungskosten

Sofern Renovierungen eindeutig der Barrierefreiheit dienen, können diese von der Pflegekasse übernommen werden.

Weitere Stellen

  1. Integrationsamt: Unterstützung bei behindertengerechter Arbeitsplatzausstattung oder Wohnung bei Berufstätigkeit.
  2. Sozialamt: Auffanglösung bei nicht ausreichender Eigenfinanzierung.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten

  1. Jobcenter: Umzugshilfen bei Arbeitsaufnahme oder Umzug aus gesundheitlichen Gründen.
  2. Steuerliche Absetzbarkeit: Werbungskosten/außergewöhnliche Belastungen nach Bundesfinanzministerium.
  3. Stiftungen und Vereine: z. B. Deutsche Krebshilfe, wenn medizinische Gründe eine Rolle spielen.
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FAQ

Übernimmt die AOK PLUS normale Umzüge?

Nein, nur pflegebedingte Umzüge mit erkennbarer Wohnumfeldverbesserung.

Bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person.

Nein, der Antrag muss vor Beginn bewilligt sein.

Pflegegradbescheid, Kostenvoranschlag, ärztliche Atteste, Formular der AOK.

Je nach Situation: Sozialamt, Integrationsamt, Jobcenter oder Stiftungen.

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