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Umzugskosten AOK PLUS Deutschland
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Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten AOK PLUS Deutschland

  • Umzugsangebote
  • Krankenkasse hilft bei Umzug
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AOK Nordost etc.

Die Förderung von Umzugskosten durch die AOK PLUS ist ein wichtiges Instrument, um pflegebedürftigen Menschen ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Sie ist allerdings streng zweckgebunden und erfordert ein sorgfältiges Antragsverfahren mit klaren Nachweisen.

Insbesondere SeniorenPflegebedürftige und Schwerbehinderte profitieren, wenn der Umzug zu einer nachweisbaren Barrierefreiheit führt und so die Pflege erleichtert wird. Die AOK PLUS orientiert sich dabei an den bundesweit geltenden Regelungen des SGB XI und prüft alle Fälle individuell.

Ein professionelles Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH kann dabei nicht nur organisatorische Hilfe leisten, sondern liefert auch die erforderliche Kostentransparenz und Erfahrung mit Antragsprozessen. In Kombination mit einer sorgfältigen Antragstellung lassen sich so Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro pro Person effizient einsetzen.

Damit wird der Umzug zu einem Schritt in Richtung mehr Selbstständigkeit, Lebensqualität und Sicherheit.

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Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Wichtig zu verstehen ist die Abgrenzung zwischen Krankenkasse und Pflegekasse.

  1. Die Krankenkasse deckt medizinische Versorgungsleistungen ab (Arztbesuche, Medikamente, Reha-Maßnahmen).
  2. Die Pflegekasse, die organisatorisch zwar bei der Krankenkasse angesiedelt ist, ist hingegen für Leistungen im Rahmen der Pflegebedürftigkeit zuständig.

Bei Zuschüssen zum Umzug ist immer die Pflegekasse der AOK PLUS Ansprechpartnerin.

Begriff „Wohnumfeldverbessernde Maßnahme“

  1. 40 Absatz 4 SGB XI bildet die gesetzliche Grundlage für Zuschüsse der Pflegekassen zu Wohnraumanpassungen. Darunter fallen u. a.:
  2. Umbauten in der Wohnung (z. B. Badumbau, Treppenlift)
  3. Anschaffung spezifischer Hilfseinrichtungen im Wohnbereich
  4. Umzüge, wenn diese zu einer deutlichen Verbesserung des Wohnumfelds führen (etwa durch eine barrierefreie Wohnung, ebenerdigen Zugang, Nähe zu pflegenden Angehörigen etc.)

Ziel der Förderung ist es, die Pflegesituation zu erleichtern, die Selbstständigkeit zu fördern und die Pflege zu Hause zu ermöglichen, um eine Unterbringung im Pflegeheim zu vermeiden oder hinauszuzögern.

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Pflegebedürftigkeit

Ein anerkannter Pflegegrad ist Grundvoraussetzung. Ohne Pflegegrad sind Zuschüsse der AOK PLUS Pflegekasse ausgeschlossen.

Wohnumfeldverbesserung

Der Umzug muss eine spürbare Verbesserung herbeiführen. Beispiele:

  1. die alte Wohnung liegt im vierten Stock ohne Aufzug, die neue ist ebenerdig und barrierefrei.
  2. die neue Wohnung ermöglicht die Unterbringung notwendiger Pflegehilfsmittel, wie Pflegebett oder Rollstuhl.

Antragstellung vor dem Umzug

Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Ein bereits vollzogener Umzug ist nicht mehr förderfähig.

Individuelle Einzelfallprüfung

Die Pflegekasse prüft jeden Antrag individuell anhand der Unterlagen, Gutachten und ggf. eines MDK-Besuchs (Medizinischer Dienst der Krankenkassen).

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Schritt 1 – Antrag stellen

Der schriftliche Antrag ist bei der Pflegekasse der AOK PLUS einzureichen.
Ein passendes Formular stellt die AOK zur Verfügung, z. B. „Antrag auf Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“.

Schritt 2 – Unterlagen beifügen

  1. Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens (etwa Butler Umzüge GmbH)
  2. Begründung des Umzugs (ärztliche Atteste, Bestätigung der Wohnraumnotwendigkeit)
  3. Angaben zum Pflegegrad

Schritt 3 – Prüfung und ggf. Gutachten

Die AOK PLUS prüft die Maßnahme. Häufig erfolgt auch ein Hausbesuch durch den Medizinischen Dienst.

Schritt 4 – Bescheid erhalten

Erst nach schriftlicher Bewilligung darf der Umzug durchgeführt werden.

Die Pflegekasse kann pro pflegebedürftiger Person bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren.

Leben z. B. zwei pflegebedürftige Menschen gemeinsam, so können bis zu 8.720 Euro bewilligt werden.

Die Zuschüsse können insbesondere umfassen:

  1. Kosten eines professionellen Umzugsunternehmens
  2. Nebenkosten wie Renovierung, soweit eindeutig der Barrierefreiheit und Pflegeerleichterung dienen
  3. Anschaffungen (z. B. Haltegriffe, Rampen), sofern sie Teil des Umzugskonzeptes sind

Nicht übernommen werden:

  1. rein private Umzugswünsche
  2. Schönheitsrenovierungen oder Luxusmaßnahmen
  3. Möblierungen ohne Bezug zur Pflege
  1. Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) – speziell § 40 Abs. 4 SGB XI
  2. Pflegeversicherungsgesetz – Grundlage für Leistungen der Pflegekasse
  3. Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) – für Personen ohne Pflegegrad, Unterstützung ggf. durch Sozialamt
  4. Behindertengleichstellungsgesetz – indirekt relevant durch Verpflichtung zur Barrierefreiheit
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Die Wahl eines professionellen Umzugsunternehmens ist entscheidend, um den Anforderungen der AOK PLUS gerecht zu werden.

Leistungen von Butler Umzüge GmbH

  •  kostenlose Beratung, inkl. digitaler Vor-Ort-Begehung
  •  transparente Kostenvoranschläge – wichtig für die Antragstellung
  •  Full-Service-Umzug: Demontage/Montage, Transport, Einpackservice, Aufbau, Entsorgung
  •  Spezialisierung auf barrierefreie Umzüge und Senioren-Umzüge
  •  Erfahrung mit Förderanträgen und Zusammenarbeit mit Pflegekassen
  1. Zeitersparnis bei der Antragstellung durch vollständige Kostenvoranschläge
  2. Erfahrung mit pflegebedingten Sonderumzügen
  3. nahtlose Abwicklung inkl. eventueller Ergänzungsarbeiten (Renovierung, Einrichtung Hilfsmittel)
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Zuschuss trotz Schwerbehinderung ohne Pflegegrad

  1. Anspruch über die AOK PLUS nur mit Pflegegrad.
  2. Ohne Pflegegrad: ggf. Zuständigkeit beim Sozialamt oder Integrationsamt (insbesondere bei beruflichen Gründen).

Renovierungskosten

Sofern Renovierungen eindeutig der Barrierefreiheit dienen, können diese von der Pflegekasse übernommen werden.

Weitere Stellen

  1. Integrationsamt: Unterstützung bei behindertengerechter Arbeitsplatzausstattung oder Wohnung bei Berufstätigkeit.
  2. Sozialamt: Auffanglösung bei nicht ausreichender Eigenfinanzierung.
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  1. Jobcenter: Umzugshilfen bei Arbeitsaufnahme oder Umzug aus gesundheitlichen Gründen.
  2. Steuerliche Absetzbarkeit: Werbungskosten/außergewöhnliche Belastungen nach Bundesfinanzministerium.
  3. Stiftungen und Vereine: z. B. Deutsche Krebshilfe, wenn medizinische Gründe eine Rolle spielen.

FAQ

Damit eine Krankenkasse wie die AOK Plus Umzugskosten übernimmt, muss ein medizinischer Grund vorliegen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung erforderlich ist. Ein ärztliches Gutachten oder Attest ist in solchen Fällen notwendig. Es wird empfohlen, vor dem Umzug Rücksprache mit der Krankenkasse zu halten.

Ja, unter bestimmten Umständen können finanzielle Unterstützungen beantragt werden. Neben der Krankenkasse gibt es auch andere Institutionen wie das Jobcenter oder das Sozialamt, die in besonderen Fällen (z. B. bei Arbeitslosigkeit oder gesundheitlichen Einschränkungen) Umzugskosten ganz oder teilweise übernehmen können.

Vor dem Stellen eines Antrags sollten Sie:

  1. Ein ärztliches Attest einholen (falls der Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist).
  2. Einen Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens einholen.
  3. Sich bei Ihrer Krankenkasse oder anderen zuständigen Stellen über die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen informieren.

Weitere Informationen finden Sie auf spezialisierten Webseiten wie butler-umzuege.de, bei Ihrer Krankenkasse oder bei Beratungsstellen wie dem Mieterbund. Es ist auch hilfreich, sich direkt an ein Umzugsunternehmen zu wenden, um individuelle Beratung und Kostenvoranschläge zu erhalten.

Ja, bestimmte Umzugskosten können steuerlich geltend gemacht werden, insbesondere wenn der Umzug beruflich bedingt ist oder aus gesundheitlichen Gründen erfolgt. Dazu zählen unter anderem Transportkosten, Maklergebühren oder Renovierungskosten. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater zu konsultieren, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Ein seriöses Umzugsunternehmen finden Sie durch:

  1. Online-Recherchen und Kundenbewertungen.
  2. Empfehlungen von Freunden oder Familie.
  3. Vergleichsportale für Umzugsunternehmen.
    Achten Sie darauf, dass das Unternehmen transparent über Kosten informiert und Ihnen einen schriftlichen Kostenvoranschlag erstellt.

Die benötigten Unterlagen können je nach Fall variieren. In der Regel sind folgende Dokumente erforderlich:

  1. Ein ärztliches Attest (bei gesundheitlich bedingtem Umzug).
  2. Ein schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme.
  3. Ein Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens.
    Es wird empfohlen, sich vorab bei der AOK Plus über die genauen Anforderungen zu informieren.

Ja, in der Regel müssen Anträge rechtzeitig vor dem geplanten Umzug gestellt werden. Die genauen Fristen können variieren, daher ist es wichtig, frühzeitig mit der AOK Plus oder anderen zuständigen Stellen Kontakt aufzunehmen.

Umzugskosten umfassen alle Ausgaben, die mit einem Umzug verbunden sind, wie z. B. Transportkosten, Verpackungsmaterial, Renovierung der alten Wohnung, Maklergebühren oder die Einrichtung der neuen Wohnung. Faktoren wie die Entfernung zwischen den Wohnorten, die Menge des Umzugsguts, die Beauftragung eines Umzugsunternehmens und zusätzliche Dienstleistungen wie Ein- und Auspacken beeinflussen die Gesamtkosten.