Umzugskostenzuschuss bei der AOK PLUS in Deutschland
Die Förderung von Umzugskosten durch die AOK PLUS ist ein wichtiges Instrument, um pflegebedürftigen Menschen ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Sie ist allerdings streng zweckgebunden und erfordert ein sorgfältiges Antragsverfahren mit klaren Nachweisen.
Insbesondere Senioren, Pflegebedürftige und Schwerbehinderte profitieren, wenn der Umzug zu einer nachweisbaren Barrierefreiheit führt und so die Pflege erleichtert wird. Die AOK PLUS orientiert sich dabei an den bundesweit geltenden Regelungen des SGB XI und prüft alle Fälle individuell.
Ein professionelles Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH kann dabei nicht nur organisatorische Hilfe leisten, sondern liefert auch die erforderliche Kostentransparenz und Erfahrung mit Antragsprozessen. In Kombination mit einer sorgfältigen Antragstellung lassen sich so Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro pro Person effizient einsetzen.
Damit wird der Umzug zu einem Schritt in Richtung mehr Selbstständigkeit, Lebensqualität und Sicherheit.
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Gesundheits- und Pflegekasse – Abgrenzung

Wichtig zu verstehen ist die Abgrenzung zwischen Krankenkasse und Pflegekasse.
- Die Krankenkasse deckt medizinische Versorgungsleistungen ab (Arztbesuche, Medikamente, Reha-Maßnahmen).
- Die Pflegekasse, die organisatorisch zwar bei der Krankenkasse angesiedelt ist, ist hingegen für Leistungen im Rahmen der Pflegebedürftigkeit zuständig.
Bei Zuschüssen zum Umzug ist immer die Pflegekasse der AOK PLUS Ansprechpartnerin.
Begriff „Wohnumfeldverbessernde Maßnahme“
- 40 Absatz 4 SGB XI bildet die gesetzliche Grundlage für Zuschüsse der Pflegekassen zu Wohnraumanpassungen. Darunter fallen u. a.:
- Umbauten in der Wohnung (z. B. Badumbau, Treppenlift)
- Anschaffung spezifischer Hilfseinrichtungen im Wohnbereich
- Umzüge, wenn diese zu einer deutlichen Verbesserung des Wohnumfelds führen (etwa durch eine barrierefreie Wohnung, ebenerdigen Zugang, Nähe zu pflegenden Angehörigen etc.)












