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Umzugskosten AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

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  • Krankenkasse hilft bei Umzug
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AOK Nordost etc.
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Die Umzugsförderung und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bieten pflegebedürftigen Menschen eine wichtige finanzielle und beratende Unterstützung, um das Leben zu Hause sicher und selbstbestimmt fortzusetzen.  

Durch gezielte Zuschüsse und eine enge Beratung wird die individuelle Wohnsituation der Versicherten verbessert.  

Die Kooperation mit renommierten Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH ergänzt das Angebot durch professionelle Dienstleistung für stressfreie Wohnungswechsel. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können dadurch notwendige Umzüge und Wohnraumanpassungen gut umgesetzt wissen.  

Die klare Antragsstruktur und transparente Voraussetzungen erleichtern einen erfolgreichen Antrag. So verbessert die AOK nachhaltig die Pflegequalität und Lebensqualität zu Hause. 

Jetzt Angebot sichern

Die Umzugsförderung der AOK bezieht sich auf finanzielle Zuschüsse und Beratungsangebote, die pflegebedürftigen Versicherten helfen, ihre Wohnsituation an veränderte Bedürfnisse anzupassen. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen umfassen bauliche Veränderungen und Umbaumaßnahmen, die Barrierefreiheit herstellen oder verbessern. Typische Beispiele sind Türverbreiterungen, barrierefreie Badezimmer oder der Einbau eines Treppenlifts. 

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Das Hauptziel ist es, Leben und Pflege in der gewohnten Umgebung zu gewährleisten, indem Hindernisse im Wohnraum beseitigt oder durch Umzug in geeigneten Wohnraum ersetzt werden. Die Maßnahmen sollen die selbstständige Lebensführung ermöglichen oder erleichtern und die Pflege zu Hause unterstützen. 

Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit einem Pflegegrad 1 bis 5 können Wohnumfeldverbesserungen beantragen. Auch bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt ist ein individueller Zuschuss je Pflegebedürftigem möglich. 

Die Förderung basiert auf § 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB XI), der Pflegeversicherung. Hiernach werden Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gewährt, die notwendig sind, um die Pflege im häuslichen Umfeld zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu erhalten. 

Die AOK gewährt Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Im Falle mehrerer Pflegebedürftiger im Haushalt kann der Zuschuss entsprechend multipliziert werden, bis zu einem Betrag von maximal 16.720 Euro für Wohngruppen. 

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  1. Die Maßnahme muss vorab beantragt und genehmigt werden.
  2. Die bauliche Anpassung muss die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern.
  3. Eigentümer oder Vermieter müssen bei Mietobjekten zustimmen.
  4. Ein Kostenvoranschlag ist für den Antrag notwendig.
  5. Es dürfen keine anderen Kostenträger bereits die Maßnahme übernommen haben, oder deren Zuschüsse sind anzurechnen. 
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Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen AOK-Pflegekasse gestellt werden. Die entsprechenden Formulare sind auf der Webseite der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland verfügbar und können auch direkt heruntergeladen werden. AOK_Rheinland-Pfalz_Saarland_antrag-wohnumfeldverbesserung

Wichtige Antragsbestandteile sind: 

  1. Beschreibung der konkreten Maßnahme
  2. Beschreibung der individuellen Wohnsituation (ggf. mit Fotos)
  3. Zweck und Ziel der Maßnahme
  4. Eingrenzung der Einschränkungen, die die Maßnahme erforderlich machen
  5. Kostenvoranschlag
  6. Zustimmung des Vermieters (bei Mietwohnungen)
  7. Angaben zu weiteren im Haushalt lebenden Pflegebedürftigen 
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Die AOK bietet ergänzend kostenfreie Pflegeberatung an. Pflegeberater informieren über die Möglichkeiten von Umbaumaßnahmen und koordinieren die erforderlichen Schritte. 

Zur Beantragung gehören unter Umständen SkizzenFotos oder detaillierte Pläne des Umbaus oder Umzugs. Nach Abschluss der Maßnahmen können weitere Unterlagen zur Abrechnung erforderlich sein. 

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Frau Müller lebt in einer Mietwohnung mit zu schmalen Türen, die die Nutzung ihres Rollstuhls einschränken. Mit Finanzhilfe der AOK wurden Türen verbreitert und ein barrierefreies Bad mit einer bodengleichen Dusche eingebaut. Der Umbau erleichtert die Pflege durch ihre Angehörigen erheblich und verbessert ihre Mobilität. 

Herr Schmidt benötigt einen Treppenlift, um trotz eingeschränkter Beweglichkeit seine Wohnung auf zwei Etagen nutzen zu können. Die AOK bewilligte den Zuschuss, sodass Herr Schmidt seinen Alltag und die Pflege zu Hause besser bewältigen kann. 

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Das Umzugsunternehmen Butler Umzüge GmbH ist ein langjähriger, professioneller Partner für Umzüge in Deutschland, auch im Saarland und Rheinland-Pfalz. Die Firma bietet flexible, auf die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen zugeschnittene Umzugsservices an, inklusive Beratung und Betreuung vor Ort. 

  1. Umzugsplanung mit Rücksicht auf gesundheitliche Einschränkungen
  2. Unterstützung bei der Kommunikation mit der AOK und anderen Kostenträgern
  3. Transparente Preisgestaltung und individuelle Servicepakete (z. B. Halteverbote, Einpackservice)
  4. Erfahrung mit sensiblen Möbelstücken und medizinischer Technik 

Die Zusammenarbeit mit Butler Umzüge sorgt für einen stressfreien Umzug. Die professionelle Unterstützung reduziert den organisatorischen Aufwand und ergänzt die finanzielle Förderung der AOK optimal. 

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist zuständig für Versicherte in diesen Bundesländern: 

  1. Rheinland-Pfalz
  2. Saarland 

Die genaue Zuordnung erfolgt über die Postleitzahl des Wohnortes des Versicherten. 

Schritt 1: Beratung nutzen 

  1. Kontakt mit der AOK aufnehmen und Pflegeberatung in Anspruch nehmen
  2. Möglichkeiten der Maßnahmen besprechen und fachlichen Rat einholen 

Schritt 2: Kostenvoranschlag einholen 

  1. Angebote von Handwerkern oder Umzugsfirmen (z. B. Butler Umzüge) einholen
  2. Kostenvoranschläge sorgfältig für Antrag vorbereiten  

Schritt 3: Antrag ausfüllen und einreichen 

  1. Formular herunterladen oder online ausfüllen
  2. Alle notwendigen Unterlagen (Fotos, Pläne, Kostenvoranschläge, Vermieterzustimmung) beifügen
  3. Antrag bei der AOK Pflegkasse einreichen (per Post oder online) 

Schritt 4: Genehmigung abwarten 

  1. Bewilligungsbescheid abwarten, keine Maßnahme ohne Genehmigung beginnen 

Schritt 5: Durchführung und Dokumentation 

  1. Nach Genehmigung Umbau oder Umzug durchführen lassen
  2. Abschlussdokumentation für die AOK bereitstellen 
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FAQ

In der Regel übernimmt die AOK keine direkten Umzugskosten. Es kann jedoch Ausnahmen geben, beispielsweise wenn der Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. In solchen Fällen sollten Sie sich direkt bei Ihrer AOK-Geschäftsstelle informieren.

Sie sollten sich direkt an Ihre zuständige AOK wenden. Dort können Sie alle notwendigen Unterlagen einreichen, wie z. B. ein ärztliches Gutachten oder Kostenvoranschläge für den Umzug.

Ja, die AOK bietet möglicherweise spezielle Unterstützung für Senioren oder Menschen mit Behinderung, insbesondere wenn der Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Wenden Sie sich an Ihre AOK-Geschäftsstelle, um weitere Informationen zu erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland oder Sie können sich direkt an den Kundenservice wenden. Besuchen Sie auch die Seite Butler-Umzüge für zusätzliche Hinweise zu Umzugskosten und Unterstützungsmöglichkeiten.

Die Übernahme von Umzugskosten durch die AOK ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, z. B.:

  1. Der Umzug muss medizinisch notwendig sein (z. B. Umzug in eine barrierefreie Wohnung).
  2. Ein ärztliches Attest oder ein Nachweis über die Notwendigkeit des Umzugs ist erforderlich.
  3. Es muss geprüft werden, ob andere Kostenträger (z. B. Sozialamt) zuständig sind.

Um eine Kostenübernahme zu beantragen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei Ihrer AOK ein:

  1. Ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit des Umzugs bestätigt.
  2. Einen Kostenvoranschlag für die Umzugskosten (z. B. von einem Umzugsunternehmen).
  3. Gegebenenfalls weitere Nachweise, die von der AOK angefordert werden.
    Die AOK prüft Ihren Antrag und informiert Sie über das Ergebnis.

Wenn der Umzug medizinisch notwendig ist und keine andere Möglichkeit besteht, kann die AOK unter Umständen auch die Kosten für ein Umzugsunternehmen übernehmen. Voraussetzung ist, dass ein detaillierter Kostenvoranschlag vorgelegt wird und die Notwendigkeit nachgewiesen ist.

Ja, die AOK kann finanzielle Unterstützung für barrierefreie Umbauten gewähren, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sind. Dazu zählen z. B. der Einbau eines Treppenlifts oder die Anpassung des Badezimmers. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer AOK über die genauen Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten.

Sollte Ihr Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt werden, können Sie innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch einlegen. Die Begründung der Ablehnung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Im Zweifelsfall können Sie sich an den Kundenservice der AOK wenden oder rechtlichen Rat einholen.

Ja, die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet eine persönliche Beratung an, um Ihre individuellen Fragen zu klären. Sie können telefonisch oder direkt in einer Geschäftsstelle einen Termin vereinbaren.

Falls die AOK die Kosten nicht übernehmen kann, gibt es weitere Stellen, die Unterstützung bieten könnten, z. B.:

  1. Sozialämter oder andere öffentliche Stellen.
  2. Stiftungen oder gemeinnützige Organisationen, die in besonderen Fällen finanzielle Hilfe leisten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Website der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland oder unter der Telefonnummer Ihres regionalen Kundenservice-Centers. Alternativ können Sie sich auch auf spezialisierten Webseiten wie butler-umzuege.de informieren.