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Umzugskosten AOK Sachsen-Anhalt Deutschland 
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten AOK Sachsen-Anhalt Deutschland

  • Umzugsservice
  • Krankenkasse hilft bei Umzug
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AOK Nordost etc.
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Ein Umzug ist häufig eine bedeutende Lebensveränderung, die mit vielen Herausforderungen verbunden sein kann – für jeden Menschen, besonders jedoch für pflegebedürftige Personen. Die körperlichenorganisatorischen und psychischen Belastungen sind oftmals deutlich höher als bei gesunden Menschen. Die AOK Sachsen-Anhalt hat diese Problematik erkannt und stellt ihren Versicherten ein speziell entwickeltes Leistungspaket zur Umzugsförderung zur Verfügung. Ziel ist es, pflegebedürftigen Mitgliedern finanzielle und organisatorische Hilfen bereitzustellen, um den Umzug in ein geeignetes, barrierefreies Wohnumfeld zu erleichtern. 

Dazu gehört nicht nur die Übernahme von Umzugskosten, sondern auch die Unterstützung durch Beratungs-, Organisations– und Vermittlungsleistungen. Ein besonderer Kooperationspartner hierbei ist die Butler Umzüge GmbH, die sich auf sensible und fachkundige Umzüge pflegebedürftiger Menschen spezialisiert hat. 

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Der Umzug ist für viele Menschen eine Herausforderung – für pflegebedürftige Personen steigt dieser Anspruch jedoch stark an. Pflegebedürftigkeit bringt vielfältige Einschränkungen mit sich, die bei der Wohnraumsituation und deren Anpassung dringend berücksichtigt werden müssen. Dies betrifft sowohl die grundsätzliche Eignung der Wohnung als auch deren BarrierefreiheitSicherheit und Nähe zu pflegenden Angehörigen oder Pflegeeinrichtungen. 

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
  1. Wechsel in eine barrierefreie, altersgerechte Wohnung (z.B. Erdgeschoss, kein Treppensteigen)
  2. Nähe zu Familienangehörigen oder pflegerischen Betreuungseinrichtungen zur Sicherstellung der Pflegequalität
  3. Anpassung an veränderte gesundheitliche Anforderungen (Mobilitätsverlust, Demenz, etc.)
  4. Umzug in eine wohngruppenähnliche Einrichtung oder betreutes Wohnen
  5. Einsparung von Pflegekosten durch geeignetere Wohnform 
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
  1. Hohe finanzielle Belastung (Transport, Renovierung, neue Ausstattung) 
  2. Komplexe Organisation, häufig unter erschwerten körperlichen und psychischen Bedingungen 
  3. Emotionale Belastung durch Abschied vom gewohnten Umfeld 
  4. Notwendigkeit spezieller Dienstleistungen (z. B. sensible Möbelverpackung, Hilfestellung vor Ort) 
  5. Mangel an erfahrenen Umzugsunternehmen, die auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe eingehen 

Aufgrund dieser vielschichtigen Anforderungen ist eine umfassende Förderung durch Krankenkassen und Pflegekassen besonders wichtig, um die Lebensqualität der pflegebedürftigen Personen langfristig zu verbessern. 

Die AOK Sachsen-Anhalt hat speziell für pflegebedürftige Versicherte ein Leistungspaket zur Umzugsförderung geschaffen, das aus folgenden Elementen besteht: 

Die Pflegekasse der AOK bietet finanzielle Unterstützung für pflegebedingte Umzüge, um die entstehenden Kosten teilweise oder ganz auszugleichen. Dazu zählen: 

  1. Transportkosten: Kosten für den Umzugstransport einschließlich Ein– und Auspacken der Möbel. 
  2. RenovierungskostenNotwendige Renovierungsarbeiten in der neuen Wohnung, um diese an die Bedürfnisse anzupassen (z.B. Barrierefreiheit). 
  3. Anpassung Maßnahmen: Einbau von Haltegriffen, Treppenliften, rutschhemmenden Bodenbelägen. 
  4. Entrümpelungskosten: Kosten für das Ausmisten und Entsorgen nicht mehr benötigter Möbel oder Gegenstände. 
  5. Lagerungskosten: In besonderen Fällen auch zeitweilige Lagerung von Möbeln und Hausrat während des Umzugs. 

Die konkrete Höhe der Zuschüsse wird individuell auf Basis des Pflegegrades sowie der konkreten Umzugssituation des Versicherten ermittelt. Grundlage ist stets ein schriftlicher Nachweis über die entstandenen Kosten sowie eine vorherige Genehmigung durch die Pflegekasse. 

Die Umzugsförderung schließt auch Maßnahmen ein, die helfen, das neue Wohnumfeld an die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen anzupassen. Wichtige Beispiele sind: 

  1. Installation von Treppenliften, elektrisch betriebenen Türen oder anderen technischen Hilfsmitteln. 
  2. Einbau barrierefreier Bäder, z. B. mit bodengleichen Duschen. 
  3. Nachrüstung von Haltegriffen rund um Toilette und Bad. 
  4. Anpassung von Lichtverhältnissen für Sehbehinderte. 
  5. Rutschfeste Bodenbeläge, Beseitigung von Stolperfallen. 

Diese Maßnahmen tragen wesentlich dazu bei, die Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit der Betroffenen zu erhalten. 

  1. Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades (1 bis 5) nach dem Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). 
  2. Nachweis, dass der Umzug oder die Wohnumfeldverbesserung zur Erleichterung der Pflege oder zur Erhaltung der Selbstständigkeit zwingend erforderlich ist. 
  3. Vorlage von Kostenvoranschlägen und Nachweisen über geplante und tatsächlich entstandene Kosten. 
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
  1. Übernahme von Umzugskosten bis zu einem in der hausinternen Richtlinie festgelegten Höchstbetrag. 
  2. Kosten der notwendigen Anpassungen am neuen Wohnraum. 
  3. Finanzielle Unterstützung kann durch die Pflegesachleistung oder das Pflegegeld ergänzt werden.
  4. Die Pflegekassen, hier insbesondere die der AOK Sachsen-Anhalt, sind verpflichtet, Leistungen schnell und unbürokratisch zu gewähren, um den Betroffenen zügig zu helfen. 
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Eine zentrale Rolle im Leistungspaket der AOK Sachsen-Anhalt spielt die Zusammenarbeit mit der Butler Umzüge GmbH. Dieses Unternehmen hat sich spezialisiert auf Umzüge von Senioren und pflegebedürftigen Menschen und bietet maßgeschneiderte Leistungen an. 

  • Fachkundige Beratung: Die Mitarbeiter sind speziell geschult im Umgang mit älteren Menschen sowie pflegebedürftigen Kunden. Sie verstehen die besonderen Bedürfnisse und berücksichtigen individuelle Wünsche.
  • Gesamter Service aus einer Hand: Von der EntrümpelungVerpackung und dem Transport bis hin zur Einrichtung der Wohnung – alles wird koordiniert und professionell abgewickelt.
  • Sensibler Umgang: Das Team geht empathisch mit emotionalen Herausforderungen um, die bei Umzügen in dieser Zielgruppe häufig auftreten.
  • Sicherheit und VerlässlichkeitButler Umzüge gewährleistet eine termingerechte und sichere Durchführung ohne Belastungen oder unerwartete Ausgaben für die Versicherten.
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
  1. Nach Kontaktaufnahme und Beratung durch die AOK Sachsen-Anhalt werden Umzugsdetails mit Butler Umzüge abgestimmt.
  2. Ein individuell zugeschnittenes Umzugskonzept wird erstellt, das die Pflegebedürfnisse berücksichtigt.
  3. Am Umzugstag werden alle Arbeiten professionell ausgeführt, inklusive Unterstützung bei behördlichen Formalitäten, falls gewünscht.
  4. Nach dem Umzug sorgt Butler Umzüge dafür, dass das neue Zuhause bezugsfertig und komfortabel ausgestattet ist. 

Butler Umzüge GmbH arbeitet nach hohen Qualitäts– und Hygienestandards, um ein sicheres und angenehmes Umzugserlebnis zu bieten. Das Unternehmen ist mehrfach zertifiziert und orientiert sich an den speziellen Anforderungen der Pflegebranche. AOK Antrag

FAQ

Die AOK übernimmt Umzugskosten als Zuschuss über die Pflegekasse, wenn der Umzug notwendig ist, um die häusliche Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern. Dies fällt unter den Begriff der „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI.

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Pflegebedürftigkeit: Es muss ein anerkannter Pflegegrad vorliegen.
  2. Wohnumfeldverbesserung: Der Umzug muss zu einer spürbaren Verbesserung führen, z. B. in eine barrierefreie Wohnung.
  3. Antragstellung vor dem Umzug: Der Antrag muss vor dem Umzug bei der AOK-Pflegekasse eingereicht und genehmigt werden.

Der maximale Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person. Dieser Betrag kann sowohl für professionelle Umzugsunternehmen als auch für Kosten bei Privatumzügen verwendet werden.

Die AOK kann folgende Kosten übernehmen:

  1. Kosten für ein professionelles Umzugsunternehmen.
  2. Nachweisbare Kosten bei einem Privatumzug.
  3. Kosten für Entrümpelung, sofern diese Teil der Wohnumfeldverbesserung sind.

Die Beantragung erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Kostenvoranschlag einholen: Lassen Sie sich ein Angebot von einem Umzugsunternehmen erstellen oder dokumentieren Sie die voraussichtlichen Kosten eines Privatumzugs.
  2. Formlosen Antrag stellen: Reichen Sie einen Antrag bei Ihrer AOK-Pflegekasse ein (per Post oder über das Onlineportal „Meine AOK“).
  3. Begründung beifügen: Legen Sie eine schriftliche Begründung bei, warum der Umzug notwendig ist (z. B. zur Erleichterung der Pflege oder Förderung der Selbstständigkeit).
  4. Ärztliche Empfehlung: Eine Empfehlung des behandelnden Arztes oder einer Pflegefachkraft kann hilfreich sein.
  5. Genehmigung abwarten: Die Pflegekasse prüft den Antrag und sendet Ihnen eine schriftliche Bestätigung über die Kostenübernahme.
  6. Umzug durchführen: Nach Genehmigung können Sie den Umzug organisieren. Die AOK übernimmt die Kosten bis zum genehmigten Betrag, häufig direkt mit dem Dienstleister.
  1. Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden.
  2. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen (Kostenvoranschlag, Begründung, ggf. ärztliche Empfehlung) vollständig einzureichen.
  3. Die Pflegekasse prüft jeden Fall individuell.

Ja, Entrümpelungskosten können übernommen werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Wohnumfeldverbesserung stehen und im Antrag entsprechend begründet wurden.

Die Bearbeitungszeit kann variieren, da jeder Fall individuell geprüft wird. Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig einzureichen, um rechtzeitig eine Genehmigung zu erhalten.

Sie können einen formlosen Antrag selbst erstellen oder Vorlagen nutzen, wie z. B.:

  1. „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen AOK Antrag“
  2. „Formloser Antrag Wohnumfeldverbesserung Muster AOK“
    Diese können Sie auf der Website der AOK oder über das Onlineportal „Meine AOK“ einreichen.

Nach Erhalt der schriftlichen Genehmigung können Sie den Umzug durchführen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Dienstleister oder durch Erstattung nach Vorlage der Rechnungen.

  1. Die Übernahme erfolgt nur im Rahmen einer anerkannten Wohnumfeldverbesserung nach § 40 Abs. 4 SGB XI.
  2. Die Maßnahme muss nachweislich zur Verbesserung der häuslichen Pflege oder Förderung der Selbstständigkeit beitragen.
  3. Bei Fragen können Sie sich an Ihre zuständige AOK-Pflegekasse wenden.