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Umzugskosten AOK Sachsen-Thüringen
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Umzugskosten AOK Sachsen-Thüringen

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Welche Kosten werden übernommen? Die vivida BKK Krankenkasse in Deutschland bietet verschiedene Formen der Unterstützung an, abhängig von der individuellen Situation des Antragstellers: 1. Komplette Übernahme der Umzugskosten: Dazu gehören Transport- und Logistikdienste durch ein professionelles Umzugsunternehmen. 2. Pauschalzuschüsse für Selbstumzüge: Wenn Sie den Umzug eigenständig organisieren, können Sie einen Zuschuss beantragen. 3. Renovierungs- und Anpassungskosten: Dies betrifft etwa den Einbau einer barrierefreien Dusche oder andere notwendige Umbauten, die Ihre neue Wohnung an medizinische oder pflegerische Anforderungen anpassen. Wichtig ist, dass alle Kosten vorher geprüft und genehmigt werden. Unvollständige oder nicht medizinisch begründete Ausgaben werden nicht erstattet.

Die Pflegebedürftigkeit stellt Betroffene und Angehörige vor vielfältige Herausforderungen.

Eine wesentliche Unterstützung bietet die Wohnumfeldverbesserung, die es ermöglicht, den Alltag auch bei gesundheitlichen Einschränkungen sichererkomfortabler und selbstständiger zu gestalten.

Die AOK Sachsen/Thüringen bietet mit dem Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes eine wesentliche finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, um deren häusliche Lebensqualität zu erhöhen und die Pflege zu erleichtern.

Die Förderhöhe von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme ist ein bedeutender Beitrag zu barrierefreien Wohnungsanpassungen, die selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglichen.

Die Kooperation mit Spezialisten wie der Butler Umzüge GmbH stärkt die praktische Umsetzbarkeit von Umzügen und Wohnumfeldanpassungen.

Für Pflegebedürftige und deren Angehörige empfiehlt sich eine sorgfältige Planung und frühzeitige Antragstellung, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren und optimale Förderungen zu erhalten.

Die zukünftigen geplanten Verbesserungen versprechen eine noch bessere Unterstützung für Bedürftige und ihre Familien.

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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche oder technische Anpassungen im Wohnraum, die dazu dienen, die häusliche Pflege zu ermöglichen, zu erleichtern oder die Selbstständigkeit von pflegebedürftigen Menschen zu fördern. Beispiele sind der Einbau von Treppenliftenbreiteren Türenbarrierefreien Duschen oder technischen Hilfen wie höhenverstellbaren Küchenmöbeln. Diese Maßnahmen sind in § 40 SGB XI gesetzlich verankert und werden von Pflegekassen gefördert.

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 haben unabhängig vom konkreten PflegegradAnspruch auf einen Zuschuss, wenn die Maßnahme zur Verbesserung der Pflegebedingungen beiträgt. Dabei kann jeder Versicherte einmal pro Pflegesituation einen Zuschuss beantragen. Änderungen des Gesundheitszustandes ermöglichen weitere Anträge. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, können bis zu vier Personen jeweils einen Zuschuss erhalten, sodass sich die maximale Fördersumme erhöht.

Die AOK Sachsen/Thüringen gewährt einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und pro pflegebedürftiger Person. Die Förderung richtet sich nach den tatsächlichen Kosten für die UmbaumaßnahmenÜbersteigen die Kosten diesen Betrag, muss der Pflegebedürftige den Differenzbetrag selbst tragen. Für Wohngemeinschaften von bis zu vier Pflegebedürftigen kann der Zuschuss insgesamt bis zu 16.720 Euro betragen.

Der Antrag auf Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung kann formlos gestellt oder über das von der AOK bereitgestellte Antragsformular eingereicht werden. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse eingereicht und genehmigt wird. Notwendig sind zudem Kostenvoranschläge von Fachfirmen sowie eine ausführliche Begründung, warum die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglichterleichtert oder die Selbstständigkeit fördert.

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Antragsprozess bei der AOK Sachsen/Thüringen

  1. Antrag online über das Kundenportal „Meine Gesundheitswelt“ oder postalisch einreichen
  2. Prüfung und Genehmigung durch die Pflegekasse der AOK
  3. Nach BewilligungDurchführung der Umbaumaßnahmen
  4. Einreichung der Rechnungen und Zahlungsnachweise zur Erstattung
  5. Rückzahlung durch die AOK bis zur Förderhöchstgrenze

Kriterien für die Bewilligung

Die Pflegekasse bewertet, ob die Maßnahme notwendigwirtschaftlich und angemessen ist. Sie muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Ermöglichung der häuslichen Pflege
  2. Erhebliche Erleichterung der Pflege oder Verminderung der Pflegebelastung
  3. Förderung einer möglichst selbstständigen Lebensführung
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  1. Einbau von barrierefreien Duschenbodengleichen Duschplätzen
  2. Verbreiterung von Türen zur Rollstuhlnutzung
  3. Installation von Treppenliften oder Rampen
  4. Verlegung rutschfester Bodenbeläge
  5. Einbau von höhenverstellbaren Küchen- und Möbelanpassungen
  6. Technische Hilfen wie Hausnotrufsysteme oder motorische Einrichtungen
  7. Umzug in eine behindertengerechte Wohnung
  1. Frau Maier (Pflegegrad 3) beantragt einen Zuschuss für die Installation eines Treppenlifts, um trotz eingeschränkter Mobilität ihr Wohnzimmer erreichen zu können. Die Maßnahme wird von der AOK mit 4.180 Euro bezuschusst.
  2. Herr Schmidt (Pflegegrad 2) lässt sein Badezimmer barrierefrei umbauen mit bodengleicher Dusche und HaltegriffenKosten von 5.400 Euro werden zum Maximalbetrag bezuschusst, den Eigenanteil trägt er selbst.
  3. Eine Wohngemeinschaft mit vier Pflegebedürftigen erhält eine Gesamtsumme von 16.720 Euro für gleichzeitige Wohnungsanpassungen.
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Die AOK unterstützt unter bestimmten Bedingungen auch Umzüge, wenn ein Wohnortswechsel aus Gründen der Pflegebedürftigkeitnotwendig ist. Dabei können die Kosten für den Umzug ganz oder teilweise übernommen werden. Voraussetzungen sind die medizinische Notwendigkeit und eine entsprechende Bescheinigung.

Schwerbehinderte Personen können zusätzlichefinanzielle Unterstützungen über das Sozialgesetzbuch oder örtliche Förderprogramme erhalten. Die Pflegekasse der AOKberät hierzu ausführlich auch in Verbindung mit weiteren sozialen Hilfsangeboten.

Die Pflegekasse kann im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen auch Leistungen für den Umzug übernehmen. Dazu zählen TransportkostenVerpackungsmaterial, und gegebenenfalls Kosten für eine barrierefreie Wohnungsübernahme.

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf Umzugsgeld, wenn der Umzug zur Verbesserung der Pflegesituation notwendig ist. Höhe und Umfang der Leistungen sind bei der Pflegekasse zu erfragen und hängen vom Einzelfall ab.

Die Butler Umzüge GmbHansässig in Berlin, ist ein Fachunternehmen mit umfangreicher Erfahrung in Seniorenumzügenbarrierefreien Wohnungswechseln und pflegebedingten Spezialumzügen. Sie bietet umfassende Unterstützung von der Logistikplanung bis zur sicheren Möbeltransporte.

Die Kooperation der AOK Sachsen/Thüringen mit Butler Umzüge ermöglicht den Versicherten einen besonders stressfreien Umzug mit Spezialservice. Dazu gehören kostenlose Besichtigungenprofessionelle Einpackhilfenspezielle Schutzmaßnahmen für empfindliche Möbel und individuelle Planung nach Pflegebedarf.

Butler Umzüge unterstützt Kunden bei der Kostenvoranschlagserstellung für die Wohnumfeldverbesserung sowie bei der korrekten Einreichung der Förderunterlagen bei der AOK. Dadurch wird der bürokratische Aufwand minimiert und maximale Kostenerstattung erreicht.

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Der reguläre Zuschuss beträgt 4.180 Euro pro wohnumfeldverbessernder Maßnahme. Bei Wohngemeinschaften oder Mehrpersonenhaushalten kann der Betrag bis zu 16.720 Euroanwachsen.

Zur Förderung von Selbstbestimmung und sozialer Teilhabe trotz gesundheitlicher Einschränkungen strebt die AOK Sachsen/Thüringen Verbesserungen bei den Förderhöhen und vereinfachten Antragsprozessen an.

Ziel ist, Antragstellern mehr Flexibilität und schnellere Bewilligungen zu ermöglichen.

FAQ

  1. Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5
  2. Notwendigkeit der Maßnahme zur Pflegeerleichterung oder Selbstständigkeit
  3. Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen
  1. Maximal 4.180 Euro pro Maßnahme und Person
  2. Bis zu 16.720 Euro bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt

Einmal je Pflegesituation (Veränderung des Pflegegrades ermöglicht erneuten Antrag)

Nein, nur Pflege-relevante, keine rein kosmetischen oder Komfort-Verbesserungen

Erstattung von Umzugskosten bei medizinischer Notwendigkeit möglich

Die AOK Sachsen-Thüringen übernimmt in der Regel keine Umzugskosten. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn der Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist und von einem Arzt bestätigt wurde. In solchen Fällen sollten Sie sich direkt an die AOK wenden, um mögliche Unterstützung zu klären.

Die Unterstützung durch die AOK erfolgt nur in Ausnahmefällen, wie z. B. bei einem Umzug in eine barrierefreie Wohnung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen. Eine ärztliche Bescheinigung und ein Antrag bei der AOK sind dafür erforderlich.

Wie beantrage ich eine Kostenübernahme für den Umzug bei der AOK Sachsen-Thüringen?
Um eine Kostenübernahme zu beantragen, müssen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer AOK-Geschäftsstelle einreichen. Fügen Sie diesem Antrag alle relevanten Unterlagen bei, wie z. B. eine ärztliche Bescheinigung, Kostenvoranschläge oder Rechnungen.

Die Übernahme von Kosten für einen professionellen Umzugsservice ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn dies aus medizinischen Gründen notwendig ist. Dazu gehört z. B. die Beauftragung eines Umzugsunternehmens wie Butler-Umzüge, wenn Sie den Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst durchführen können.

Die AOK bietet keine direkte Unterstützung für Umzüge an, kann aber in bestimmten Fällen beratend zur Seite stehen, z. B. bei der Suche nach einer barrierefreien Wohnung oder bei Fragen zur Finanzierung von Hilfsmitteln.

Wenn Ihr Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen. Reichen Sie hierzu eine schriftliche Begründung ein und legen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen vor. Die AOK prüft Ihren Fall dann erneut.

Ja, die AOK Sachsen-Thüringen bietet Beratungen an, um Ihre individuelle Situation zu besprechen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin in Ihrer nächstgelegenen Geschäftsstelle oder wenden Sie sich telefonisch an den Kundenservice.

Falls die AOK keine Unterstützung leisten kann, gibt es möglicherweise andere Stellen wie das Sozialamt oder Stiftungen, die bei Umzugskosten helfen können. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über weitere Möglichkeiten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der AOK Sachsen-Thüringen oder auf spezialisierten Webseiten wie Butler-Umzüge. Dort finden Sie auch hilfreiche Tipps zur Organisation Ihres Umzugs.