Die Bertelsmann BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse, die ihren Versicherten in Deutschland vielfältige Leistungen anbietet, darunter auch Unterstützung bei pflegebedingten Umzügen. Für pflegebedürftige Mitgliedern besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Umzugskosten zu erhalten, wenn der Wohnungswechsel zur Verbesserung der Lebens– und Pflegesituation erforderlich ist. Da Umzüge in solchen Situationen mit besonderen Herausforderungen verbunden sind, arbeitet die Bertelsmann BKK auch mit erfahrenen Umzugspartnern wie der Butler Umzüge GmbH zusammen.
Die Umzugsförderung durch die Bertelsmann BKK richtet sich vor allem an Versicherte mit Pflegegrad 1 oder höher, die aus medizinischer oder pflegefachlicher Sicht umziehen müssen. Die Förderung wird gewährt, wenn durch den Umzug das Wohnumfeld so verbessert wird, dass die pflegerische Versorgung erleichtert wird oder die Selbstständigkeit des Betroffenen gestärkt wird. Die neue Wohnung sollte hierfür barrierefrei, seniorengerecht oder betreut sein.
Die Bertelsmann BKK gewährt einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für Umzugskosten, der zweckgebunden für Leistungen wie das Umzugsunternehmen, Materialkosten (Umzugskartons etc.), Entrümpelungen und Renovierungen verwendet werden kann. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen innerhalb eines Haushalts kann sich der Zuschuss erhöhen.
Sozialgesetzbuch (SGB XI) und Pflegeversicherungsgesetz
Die Förderung von Kosten bei pflegebedingten Umzügen ist im Sozialgesetzbuch XI (§ 40 Abs. 4 SGB XI) verankert. Das Gesetz schreibt vor, dass Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes von Pflegebedürftigen durch die Pflegekassen bezuschusst werden können.
Die Leistung umfasst nicht nur den Umzug selbst, sondern auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, welche die Pflegesituation erleichtern, darunter barrierefreie Anpassungen am neuen Wohnort.
Die Bertelsmann BKK fungiert als Pflegekasse für ihre Mitglieder und ist zuständig für die Bewilligung und Prüfung der Umzugszuschüsse. Dem Antrag ist eine ausführliche Begründung beizulegen, die den medizinischen oder pflegefachlichen Bedarf dokumentiert.
Eine Umzugskostenpauschale gilt für Arbeitnehmer steuerlich und ist nicht Teil der Pflegesachleistungen der Krankenkassen. Die Bertelsmann BKK gewährt gegenüber der Pflegebedürftigkeit bedingte Zuschüsse, die unabhängig von steuerlichen Regelungen sind.
Die Bertelsmann BKK kooperiert mit der Butler Umzüge GmbH, einem erfahrenen Umzugsunternehmen, das sich auf Senioren– und Pflegeumzüge spezialisiert hat. Butler Umzüge bietet individuelle Beratung, erfahrene Möbelpacker, spezielle Verpackungslösungen und einen sensiblen Umgang mit pflegebedürftigen Menschen.
Herr Meier zieht von einer nicht barrierefreien Wohnung im dritten Stock in eine seniorengerechte Erdgeschosswohnung. Die Bertelsmann BKK bewilligt ihm 4.000 Euro Zuschuss für das Umzugsunternehmen Butler Umzüge GmbH. Durch die Kooperation läuft der Umzug reibungslos, und Herr Meier erhält zudem Unterstützung bei Formalitäten.
Frau Schulz mit Pflegegrad 4 entscheidet sich für den Umzug in ein betreutes Wohnheim. Die Bertelsmann BKK übernimmt die notwendigen Umzugskosten bis 4.180 Euro. Butler Umzüge organisiert auf Wunsch auch die Entrümpelung und Renovierung der alten Wohnung.
In einem Haushalt leben zwei pflegebedürftige Personen mit den Pflegegraden 2 und 3. Die Bertelsmann BKK gewährt einen erhöhten Zuschuss zur Umzugsfinanzierung, der durch Butler Umzüge als Kooperationspartner fachgerecht umgesetzt wird.
Versicherte mit mindestens Pflegegrad 1, die aus pflegefachlichen Gründen ihre Wohnung wechseln müssen.
Bis zu 4.180 Euro können für die Umzugskosten erstattet werden.
Umzugsunternehmen, Verpackungsmaterial, Renovierungen, Entrümpelungen und Lagerungen.
Das Antragsformular ist bei der Bertelsmann BKK Pflegekasse zu stellen, vorzugsweise vor dem Umzug.
Ja, insbesondere durch die Kooperation mit Butler Umzüge GmbH, die individuelle Beratung und vollständige Organisation bietet.
Ja, in solchen Fällen erhöht sich entsprechend die Fördersumme.
Es besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder alternative finanzielle Unterstützungen zu prüfen, etwa über Sozialämter.