Umzugskostenzuschuss bei der Bertelsmann BKK in Deutschland
Die Bertelsmann BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse, die ihren Versicherten in Deutschland vielfältige Leistungen anbietet, darunter auch Unterstützung bei pflegebedingten Umzügen. Fürpflegebedürftige Mitgliedern besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Umzugskosten zu erhalten, wenn der Wohnungswechsel zur Verbesserung der Lebens– und Pflegesituation erforderlich ist. Da Umzüge in solchen Situationen mit besonderen Herausforderungen verbunden sind, arbeitet die Bertelsmann BKK auch mit erfahrenen Umzugspartnern wie der Butler Umzüge GmbH zusammen.
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Voraussetzungen für die Umzugsförderung

Die Umzugsförderung durch die Bertelsmann BKK richtet sich vor allem an Versicherte mit Pflegegrad 1 oder höher, die aus medizinischer oder pflegefachlicher Sicht umziehen müssen. Die Förderung wird gewährt, wenn durch den Umzug das Wohnumfeld so verbessert wird, dass die pflegerische Versorgung erleichtert wird oder die Selbstständigkeit des Betroffenen gestärkt wird. Die neue Wohnung sollte hierfür barrierefrei, seniorengerecht oder betreut sein.

Wichtige Voraussetzungen umfassen:
- Nachweis eines anerkannten Pflegegrades (mindestens 1).
- Ein Umzug, der der Verbesserung der individuellen Wohn- und Pflegesituation dient.
- Die neue Wohnstätte wurde von der Pflegekasse als geeignet geprüft.
- Schriftlicher Antrag vor dem Umzug bei der Bertelsmann BKK Pflegekasse.
- Nachweis der entstandenen Umzugskosten.
Umfang der Förderung
Die Bertelsmann BKK gewährt einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für Umzugskosten, der zweckgebunden für Leistungen wie das Umzugsunternehmen, Materialkosten (Umzugskartons etc.), Entrümpelungen und Renovierungen verwendet werden kann. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen innerhalb eines Haushalts kann sich der Zuschuss erhöhen.











