Umzugsförderung und Kostenübernahme für Umzug durch die Berufsgenossenschaft in Deutschland
Ein Umzug ist für viele Menschen mit großen organisatorischen, logistischen und vor allem finanziellen Herausforderungen verbunden. Besonders schwierig wird es jedoch, wenn ein Umzug nicht aus freien Stücken, sondern aus zwingenden gesundheitlichen Gründen erfolgen muss.
In Deutschland steht die Berufsgenossenschaft (BG) als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Betroffenen bei, die aufgrund eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit ihren bisherigen Wohnraum nicht mehr nutzen können. In solchen Fällen ist es möglich, dass die Berufsgenossenschaft einen Teil oder sogar die gesamten Kosten eines Umzugs übernimmt.
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Grundlagen der Umzugsförderung durch die Berufsgenossenschaft
Gesetzliche Unfallversicherung – Rolle und Aufgaben

Die Berufsgenossenschaften sind Teil der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie sind zuständig für Arbeits- und Wegeunfälle sowie für anerkannte Berufskrankheiten. Ihr Ziel ist es, gesundheitliche Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben und im Alltag sicherzustellen.
Im Mittelpunkt steht dabei das umfassende Prinzip „Rehabilitation vor Rente“:
Das bedeutet, die BG versucht nach Möglichkeit, die Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit zu mindern und die Lebensqualität der Betroffenen durch heil- und unterstützende Maßnahmen zu verbessern, bevor eine reine Rentenzahlung in Betracht kommt.
Eine dieser Unterstützungen ist die sogenannte Wohnungshilfe, die auch Umzüge umfasst.
Wohnungshilfe nach SGB VII
Die Wohnungshilfe ist in § 41 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) i. V. m. dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Sie erlaubt der Berufsgenossenschaft, die Kosten für den Umzug, Umbauten oder behindertengerechte Anpassungen zu übernehmen, wenn diese notwendig sind, um die durch den Versicherungsfall beeinträchtigte Person im Alltag zu unterstützen.
Hierbei geht es nicht um freiwillige oder „komfortorientierte“ Umzüge, sondern ausschließlich um medizinisch notwendige und funktional begründete Maßnahmen.
Der Unterschied zur Pflegekasse
Während die Pflegekasse Zuschüsse bei altersbedingten oder allgemeinen gesundheitlichen Einschränkungen gewähren kann (z. B. pauschal bis zu 4.180 € für Wohnraumanpassungen), greift die Berufsgenossenschaft nur dann, wenn ein direkter Zusammenhang mit einem anerkannten Versicherungsfall vorliegt.
Das bedeutet:
- Unfall im Beruf, auf dem Arbeitsweg oder anerkannte Berufskrankheit → Berufsgenossenschaft zuständig
- Erkrankung aufgrund Alter oder allgemeiner Einschränkungen ohne Zusammenhang mit Arbeitsunfall → Pflegekasse zuständig












