Sprache wählen →
Umzugskosten Berufsgenossenschaft in Deutschland
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten Berufsgenossenschaft in Deutschland

seal butler umzug

Bitte geben Sie hier Ihren vollständigen Namen ein

Auszugsadresse (Alte Wohnung)

Einzugsadresse (Neue Wohnung)

Ein Umzug ist für viele Menschen mit großen organisatorischen, logistischen und vor allem finanziellen Herausforderungen verbunden. Besonders schwierig wird es jedoch, wenn ein Umzug nicht aus freien Stücken, sondern aus zwingenden gesundheitlichen Gründen erfolgen muss.

In Deutschland steht die Berufsgenossenschaft (BG) als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Betroffenen bei, die aufgrund eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit ihren bisherigen Wohnraum nicht mehr nutzen können. In solchen Fällen ist es möglich, dass die Berufsgenossenschaft einen Teil oder sogar die gesamten Kosten eines Umzugs übernimmt.

Jetzt Angebot sichern
Umzugsdienstleistungen & Einlagerung in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen & Einlagerung in Deutschland und Umgebung

Die Berufsgenossenschaften sind Teil der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie sind zuständig für Arbeits- und Wegeunfälle sowie für anerkannte Berufskrankheiten. Ihr Ziel ist es, gesundheitliche Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben und im Alltag sicherzustellen.

Im Mittelpunkt steht dabei das umfassende Prinzip „Rehabilitation vor Rente“:
Das bedeutet, die BG versucht nach Möglichkeit, die Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit zu mindern und die Lebensqualität der Betroffenen durch heil- und unterstützende Maßnahmen zu verbessern, bevor eine reine Rentenzahlung in Betracht kommt.

Eine dieser Unterstützungen ist die sogenannte Wohnungshilfe, die auch Umzüge umfasst.

Die Wohnungshilfe ist in § 41 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) i. V. m. dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Sie erlaubt der Berufsgenossenschaft, die Kosten für den Umzug, Umbauten oder behindertengerechte Anpassungen zu übernehmen, wenn diese notwendig sind, um die durch den Versicherungsfall beeinträchtigte Person im Alltag zu unterstützen.

Hierbei geht es nicht um freiwillige oder „komfortorientierte“ Umzüge, sondern ausschließlich um medizinisch notwendige und funktional begründete Maßnahmen.

Während die Pflegekasse Zuschüsse bei altersbedingten oder allgemeinen gesundheitlichen Einschränkungen gewähren kann (z. B. pauschal bis zu 4.180 € für Wohnraumanpassungen), greift die Berufsgenossenschaft nur dann, wenn ein direkter Zusammenhang mit einem anerkannten Versicherungsfall vorliegt.

Das bedeutet:

  1. Unfall im Beruf, auf dem Arbeitsweg oder anerkannte Berufskrankheit → Berufsgenossenschaft zuständig
  2. Erkrankung aufgrund Alter oder allgemeiner Einschränkungen ohne Zusammenhang mit Arbeitsunfall → Pflegekasse zuständig

Ein Anspruch besteht nur, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

  1. Arbeitsunfall: z. B. Sturz im Betrieb, Verletzung durch Maschine, Unfall am Arbeitsplatz.
  2. Wegeunfall: z. B. Verkehrsunfall auf direktem Arbeitsweg.
  3. Berufskrankheit: z. B. chronische Erkrankung durch langjährige Schadstoffbelastung oder körperlich belastende Arbeit.

Diese Fälle müssen bei der Berufsgenossenschaft gemeldet und anerkannt sein.

Der Umzug wird nur übernommen, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen langfristig bestehen. Kurze Genesungsphasen rechtfertigen keine Kostenübernahme. Beispiel: Ein gebrochenes Bein ohne bleibende Schäden begründet keinen Anspruch.

Typische dauerhafte Beeinträchtigungen:

  1. Querschnittslähmung
  2. Verlust von Gliedmaßen
  3. schwere chronische Atemwegserkrankungen
  4. dauerhafte Einschränkung der Beweglichkeit
Umzugsdienstleistungen & Einlagerung in Deutschland und Umgebung

Die aktuelle Wohnung muss nicht mehr sinnvoll nutzbar sein. Gründe können sein:

  1. kein barrierefreier Zugang (Treppen, kein Aufzug)
  2. zu enge Türen und Flure für Rollstuhlnutzung
  3. fehlende Anpassungsmöglichkeiten (z. B. fehlender Platz für ein barrierefreies Bad)
  4. Entfernung zu wichtigen Einrichtungen wie Ärzten oder Pflegeeinrichtungen

Wichtig zu wissen: Die Leistungen der Berufsgenossenschaft sind komplett einkommensunabhängig. Die finanzielle Lage des Antragstellers spielt keine Rolle. Entscheidend ist allein die medizinisch belegte Notwendigkeit des Umzugs.

Umzugsdienstleistungen & Einlagerung in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen & Einlagerung in Deutschland und Umgebung

Folgende Posten werden übernommen:

  1. Speditionskosten (Transport von Möbeln, Kartons, Spezialtransport für Pflegebetten, Rollstühle, Hilfsmittel)
  2. Renovierungskosten, soweit sie für die Übergabe notwendig sind
  3. Reisekosten (ggf. Fahrtkosten zu Besichtigungen oder Wohnungsübergabe)
  4. doppelte Mietzahlungen, wenn ein zeitlicher Überschneidungszeitraum unvermeidbar ist

Oft ist nicht nur der Umzug selbst, sondern auch ein Umbau notwendig. Leistungen können sein:

  1. Einbau von Rampen oder Treppenliften
  2. Verbreiterung von Türen
  3. Anpassung von Küchen oder Bädern (bodengleiche Dusche, Haltegriffe, unterfahrbare Waschbecken)
  4. Verlegung von Steckdosen oder Schaltern
  5. barrierefreie Außenanlagen

Manchmal werden auch Möbel und Einrichtungsgegenstände angepasst oder neu angeschafft (z. B. höhenverstellbare Betten, rollstuhlgerechte Schränke).

  1. Maklergebühren (wenn ohne Makler keine geeignete Wohnung auffindbar ist)
  2. Mietkautionen und Genossenschaftsanteile (ggf. als Zuschuss oder Darlehen)

Sollte sich der Gesundheitszustand im Laufe der Zeit verändern, ist auch eine erneute Förderung möglich. Beispiel: Ein Rollstuhlfahrer, der zunächst mit Rampen auskommt, später aber einen Treppenlift benötigt.

Umzugsdienstleistungen & Einlagerung in Deutschland und Umgebung

Schritte der Antragstellung

  1. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Berufsgenossenschaft
  2. Schilderung der Situation: Warum ist der Umzug medizinisch notwendig? Welche Einschränkungen bestehen?
  3. Einreichung des Antrags: Schriftlich mit allen Nachweisen
  4. Prüfung durch die BG: Stellungnahme von Ärzten, ggf. Sachverständigengutachten
  5. Bescheid: Bewilligung oder Ablehnung

Benötigte Unterlagen

  1. Ärztliches Gutachten oder Attest
  2. Unfallbericht oder Nachweis des Versicherungsfalls
  3. Wohnungsdetails (Exposés, Barrieren der alten Wohnung, Vorteile der neuen Wohnung)
  4. Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen
  5. Kostenvoranschläge für Umbauten

Dauer und Bearbeitungszeit

Bearbeitung: 4 bis 8 Wochen. Dauert länger, wenn Gutachten eingeholt werden müssen oder Unterlagen fehlen.

Ablehnung und Widerspruch

Wird der Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit zum Widerspruch (Frist: i. d. R. 1 Monat). Hilfreich ist die Unterstützung durch Anwälte oder Sozialverbände (z. B. VdK oder SoVD).

Umzugsdienstleistungen & Einlagerung in Deutschland und Umgebung

Keine pauschalen Obergrenzen

Im Gegensatz zur Pflegekasse gibt es bei der Berufsgenossenschaft keine festen Höchstbeträge (z. B. 4.000 €). Die Kosten werden individuell geprüft und bei Notwendigkeit auch vollständig übernommen.

Prinzip Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit

Die BG achtet auf wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Luxusmaßnahmen oder reine Schönheitsreparaturen werden nicht übernommen.

Beispiele für Übernahmen

  1. Vollständige Übernahme der Umzugskosten bei Querschnittslähmung
  2. Kosten für Spezialtransporte (z. B. schwere Pflegebetten)
  3. kompletter Umbau eines Badezimmers auf barrierefreie Nutzung

Bei Großprojekten erfolgen oft Gutachten und Einzelfallentscheidungen.

  1. Fall 1: Ein Bauarbeiter stürzt, erleidet Querschnittslähmung. Seine Dachgeschosswohnung ohne Aufzug ist nicht mehr nutzbar. → BG übernimmt Umzug in barrierefreie Wohnung + Treppenlift.
  2. Fall 2: Krankenschwester erkrankt an einer anerkannten Berufskrankheit (chronische Atemwegserkrankung). Sie muss in eine Wohnung mit besserer Belüftung und ohne Schimmel umziehen. → BG übernimmt Umzug und Renovierungskosten.
  3. Fall 3: Ein Monteur erleidet einen Wegeunfall. Aufgrund multipler Verletzungen benötigt er kurzfristig rollstuhlgerechten Wohnraum. → BG zahlt Spedition, Kaution und Küchenumbau.
Umzugsdienstleistungen & Einlagerung in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen & Einlagerung in Deutschland und Umgebung
  1. Finanzielle Entlastung in einer ohnehin belastenden Lebenssituation
  2. Sicherung der Selbstständigkeit im Alltag durch barrierefreie Wohnsituationen
  3. Unterstützung bei beruflicher Eingliederung (Arbeitswege, Nähe zu Arbeitsplatz oder Maßnahmen)
  4. Flexibilität durch wiederholte Fördermöglichkeiten bei Gesundheitsveränderungen

FAQ

Die Berufsgenossenschaften sind Teil der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie sind zuständig für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und anerkannte Berufskrankheiten. Ihr Ziel ist es, gesundheitliche Rehabilitation sowie die Teilhabe am Arbeitsleben und im Alltag zu gewährleisten. Dabei steht das Prinzip „Rehabilitation vor Rente“ im Vordergrund.

Dieses Prinzip bedeutet, dass die Berufsgenossenschaft versucht, die gesundheitlichen Folgen eines Unfalls oder einer Berufskrankheit durch Maßnahmen wie Rehabilitation und Unterstützung zu mindern, bevor eine dauerhafte Rentenzahlung in Betracht gezogen wird.

Die Wohnungshilfe ist eine Leistung der Berufsgenossenschaft, die in § 41 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt ist. Sie umfasst die Kostenübernahme für Umzüge, behindertengerechte Wohnungsumbauten oder Anpassungen, die notwendig sind, um Betroffene im Alltag zu unterstützen.

Ein Anspruch auf Wohnungshilfe besteht, wenn:

  1. Ein anerkannter Versicherungsfall vorliegt (Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit).
  2. Eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung besteht.
  3. Der Umzug oder die Anpassung der Wohnung medizinisch notwendig ist.

Zu den anerkannten Versicherungsfällen zählen:

  1. Arbeitsunfälle: z. B. Sturz im Betrieb oder Verletzungen durch Maschinen.
  2. Wegeunfälle: z. B. Verkehrsunfälle auf dem direkten Arbeitsweg.
  3. Berufskrankheiten: z. B. chronische Erkrankungen durch Schadstoffbelastung oder körperlich belastende Arbeit.