Die Umzugskostenförderung durch die BKK BPW Bergische Achsen KG (heute bkk melitta hmr) bietet pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen eine gezielte finanzielle Entlastung beim gesundheitsbedingt notwendigen Umzug. Die Pflegekasse unterstützt vor allem Umzüge zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes und zur Ermöglichung oder Erleichterung häuslicher Pflege. Die wichtigsten Aspekte, Voraussetzungen, rechtlichen Grundlagen, Praxisbeispiele, Antragsschritte und Hinweise auf Kooperationen werden nachfolgend übersichtlich und detailliert dargestellt.
Herr Müller (Pflegegrad 3) lebt in einer Wohnung mit Treppenhaus ohne Fahrstuhl. Die Fortbewegung fällt immer schwerer. Bei einem ärztlich bestätigten Umzugsbedarf formuliert der Facharzt, dass eine barrierefreie Wohnung im Erdgeschoss oder mit Aufzug nötig ist. Herr Müller holt einen Kostenvoranschlag von Butler Umzüge GmbH ein, reicht den Antrag ein, und erhält den Bescheid über 4.000 Euro Zuschuss.
Frau Schmidt (Pflegegrad 4) muss von Hamburg nach Berlin ziehen, um näher bei ihrer Tochter zu wohnen. Mit Attest und Nachweis des Pflegegrades beantragt sie den Zuschuss und bekommt die Umzugskosten zum Wechsel in das neue Wohnumfeld anteilig erstattet.
Vier pflegebedürftige Personen ziehen gemeinsam in eine Demenz-Wohnform. Jeder kann bis zu 4.180 Euro erhalten für die wohnumfeldverbessernde Umzugsmaßnahme. Bei Bedarf erfolgt eine anteilige Auszahlung.
Butler Umzüge GmbH ist ein Umzugsspezialist für Seniorenumzüge und barrierefreie Wohnumfeld-Anpassungen, der deutschlandweit und insbesondere in Berlin die Antragstellung und die Durchführung von Pflege-Umzügen unterstützt.
Umzugskosten, die im Zusammenhang mit medizinisch notwendigem Pflegebedarf stehen, sowie wohnumfeldverbessernde bauliche Maßnahmen, max. 4.180 Euro pro Person
Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1–5), deren Umzug gesundheitlich notwendig ist
Ausschließlich bei medizinischer und pflegeorganisatorischer Indikation, nicht für private Umzüge
Nachweis Pflegegrad, medizinische Begründung des Umzugs, Kostenvoranschläge, formale Antragstellung vor dem Umzug
Möglichkeit auf Widerspruch oder Nachreichung von Nachweisen; Beratungsangebote nutzen
§ 40 SGB XI – wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, individuelle Nachfrageleistung
Pflegekasse der bkk melitta hmr, Servicecenter Wiehl oder in der jeweiligen Region
Rücksprache mit Vermieter erforderlich, bei Auszug Rückbau möglich – Kosten hierfür zahlt nicht die Pflegekasse
Bei veränderter Pflegesituation oder neuem Bedarf erneute Antragstellung möglich