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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskostenförderung BKK BPW

seal butler umzug
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Die Umzugskostenförderung durch die BKK BPW Bergische Achsen KG

Die Umzugskostenförderung durch die BKK BPW Bergische Achsen KG (heute bkk melitta hmr) bietet pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen eine gezielte finanzielle Entlastung beim gesundheitsbedingt notwendigen Umzug. Die Pflegekasse unterstützt vor allem Umzüge zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes und zur Ermöglichung oder Erleichterung häuslicher Pflege. Die wichtigsten Aspekte, Voraussetzungen, rechtlichen Grundlagen, Praxisbeispiele, Antragsschritte und Hinweise auf Kooperationen werden nachfolgend übersichtlich und detailliert dargestellt. 

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Pflegebedürftigkeit und medizinische Notwendigkeit

  1. Zuschüsse sind ausschließlich für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad (Pflegegrade 1 bis 5) vorgesehen.
  2. Ein Umzug muss aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sein, etwa zur Sicherstellung barrierefreier Wohnbedingungen oder zu nahen Angehörigen zwecks Pflegeorganisation.
  3. Die Antragstellung ist zwingend vor dem Umzug erforderlich – nachträgliche Einreichungen werden in der Regel abgelehnt.

Förderfähige Kosten und Zuschusshöhe

  1. Übernommen werden ausschließlich notwendige und angemessene Kosten im Zusammenhang mit dem Umzug und/oder baulichen Anpassungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Dazu zählen auch professionelle Umzugskosten
  2. Maßnahmen, die eine neue Pflegebedürftigkeit oder veränderte Pflegesituation begründen, können erneut bezuschusst werden.

Was wird nicht gefördert?

  1. Private, nicht gesundheitsbedingt notwendige Umzüge erhalten keinen Zuschuss.
  2. Kosten für Renovierungsarbeiten, Schönheitsreparaturen, Modernisierungen oder technische Komfort-Erweiterungen (z. B. Rollstuhlgarage, Markise) sind nicht förderfähig.

Antragstellung: Schritt-für-Schritt

  1. Nachweis der Pflegebedürftigkeit
  • – Reichen Sie den Nachweis (Bescheid über den Pflegegrad) bei der Pflegekasse ein.
  1. Nachweis der Notwendigkeit des Umzugs
  • – Ein ärztliches Attest oder ein Gutachten eines Sachverständigen dokumentiert die medizinische Notwendigkeit des Umzugs und ggf. die Barrierefreiheit der neuen Wohnung.
  1. Kostenvoranschläge und Antragstellung
  • – Holen Sie ein oder mehrere Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen und ggf. Handwerksbetrieben für bauliche Maßnahmen ein.
  • – Fügen Sie dem Antrag sämtliche nötigen Unterlagen bei: Pflegegradnachweis, Attest, Kostenvoranschlag, ausgefülltes Antragsformular für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
  • – Nutzen Sie die aktuellen Formulare, die online über die bkk melitta hmr oder die ehemalige BKK BPW verfügbar sind.
  1. Prüfung und Bescheid
  • – Die Pflegekasse prüft die Umstände, die Angemessenheit der Kosten sowie die Vollständigkeit der Unterlagen.
  • – Ein schriftlicher Bescheid über die Genehmigung oder Ablehnung erfolgt. Bei Ablehnung gibt es die Möglichkeit zum Widerspruch oder zur Nachreichung weiterer Belege.
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Praxisbeispiele

Beispiel 1: Umzug in eine barrierefreie Wohnung

Herr Müller (Pflegegrad 3) lebt in einer Wohnung mit Treppenhaus ohne Fahrstuhl. Die Fortbewegung fällt immer schwerer. Bei einem ärztlich bestätigten Umzugsbedarf formuliert der Facharzt, dass eine barrierefreie Wohnung im Erdgeschoss oder mit Aufzug nötig ist. Herr Müller holt einen Kostenvoranschlag von Butler Umzüge GmbH ein, reicht den Antrag ein, und erhält den Bescheid über 4.000 Euro Zuschuss.

Beispiel 2: Umzug zu pflegenden Angehörigen

Frau Schmidt (Pflegegrad 4) muss von Hamburg nach Berlin ziehen, um näher bei ihrer Tochter zu wohnen. Mit Attest und Nachweis des Pflegegrades beantragt sie den Zuschuss und bekommt die Umzugskosten zum Wechsel in das neue Wohnumfeld anteilig erstattet.

Beispiel 3: Mehrfachförderung in WG

Vier pflegebedürftige Personen ziehen gemeinsam in eine Demenz-Wohnform. Jeder kann bis zu 4.180 Euro erhalten für die wohnumfeldverbessernde Umzugsmaßnahme. Bei Bedarf erfolgt eine anteilige Auszahlung.

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Rechtliche Grundlagen

  1. Die Förderung beruht auf § 40 SGB XI (Pflegeversicherung), der die Leistungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie Umzüge oder Umbauten zugunsten pflegebedürftiger Personen regelt.
  2. Es gilt das Prinzip der Notwendigkeit, Angemessenheit und Dauerhaftigkeit der geplanten Maßnahme.
  3. Die Förderung ist keine Pflichtleistung, sondern immer eine individuelle Nachfrageleistung und wird durch den Bescheid der Pflegekasse beschlossen.

Kooperation mit Butler Umzüge GmbH

Butler Umzüge GmbH ist ein Umzugsspezialist für Seniorenumzüge und barrierefreie Wohnumfeld-Anpassungen, der deutschlandweit und insbesondere in Berlin die Antragstellung und die Durchführung von Pflege-Umzügen unterstützt.

  1. Die Firma kennt die formalen und medizinischen Anforderungen für die Antragstellung und hilft bei der Zusammenstellung notwendiger Unterlagen.
  2. Sie bietet individuelle Beratung, Kostenvoranschläge und Abwicklung des Umzuges aus einer Hand, inklusive Sonderleistungen wie Verpackung, Renovierung und digitale Möbelaufnahme für die Pflegekasse.
  3. Dem Antragsteller entstehen so weniger Stress und weniger Fehlerpotential bei der Antragstellung.
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FAQ

Was wird gefördert?

Umzugskosten, die im Zusammenhang mit medizinisch notwendigem Pflegebedarf stehen, sowie wohnumfeldverbessernde bauliche Maßnahmen, max. 4.180 Euro pro Person

Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1–5), deren Umzug gesundheitlich notwendig ist

Ausschließlich bei medizinischer und pflegeorganisatorischer Indikation, nicht für private Umzüge

Nachweis Pflegegrad, medizinische Begründung des Umzugs, Kostenvoranschläge, formale Antragstellung vor dem Umzug

Möglichkeit auf Widerspruch oder Nachreichung von Nachweisen; Beratungsangebote nutzen

§ 40 SGB XI – wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, individuelle Nachfrageleistung

Pflegekasse der bkk melitta hmr, Servicecenter Wiehl oder in der jeweiligen Region

Rücksprache mit Vermieter erforderlich, bei Auszug Rückbau möglich – Kosten hierfür zahlt nicht die Pflegekasse

Bei veränderter Pflegesituation oder neuem Bedarf erneute Antragstellung möglich

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