Umzugshilfe & Umzugsförderung durch die Pflegeversicherung BKK ProVita in Deutschland

Die Umzugsförderung der BKK ProVita stellt eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige dar, die in eine barrierefreie oder pflegegerechte Wohnung umziehen müssen. Zwar übernimmt die Kasse nicht die direkten „klassischen“ Umzugskosten, sie ermöglicht jedoch über die Kategorie „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ eine signifikante finanzielle Beteiligung. Durch die Kooperation mit professionellen Dienstleistern wie der Butler Umzüge GmbH wird diese Förderung praxisnah umgesetzt. Zukünftig ist zu erwarten, dass die Prozesse digitaler und individueller gestaltet werden, sodass Betroffene und Angehörige schneller und leichter Unterstützung erhalten.
Jetzt Angebot sichernGrundlagen der Umzugshilfe durch Pflegekassen

- Die steigende Lebenserwartung in Deutschland führt zu mehr pflegebedürftigen Menschen.
- Pflege erfolgt in über 75% der Fälle im häuslichen Umfeld.
- Viele Wohnungen sind nicht barrierefrei – jede zweite Wohnung in Deutschland weist Hindernisse auf (Treppen, enge Bäder, fehlender Aufzug).
- Umzüge in geeignete Wohnungen sind oft unumgänglich, um Pflege zu ermöglichen.
Gesetzliche Grundlage (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
Nach dem Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherung) können Pflegekassen finanzielle Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren. Dazu zählen:
- Umbauten (z. B. barrierefreies Bad),
- technische Hilfen,
- aber auch Unterstützung bei einem Umzug, sofern dieser Pflege ermöglicht oder erleichtert.
Maximalbetrag: 4.180 € pro Maßnahme, wobei mehrere Maßnahmen parallel bezuschusst werden können.
Zielgruppen
- Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1
- Versicherte, die durch ihre Wohnsituation in der Selbstständigkeit beeinträchtigt sind
- Angehörige, die entlastet werden sollen












