Die Umzugsförderung der BKK ProVita stellt eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige dar, die in eine barrierefreie oder pflegegerechte Wohnung umziehen müssen. Zwar übernimmt die Kasse nicht die direkten „klassischen“ Umzugskosten, sie ermöglicht jedoch über die Kategorie „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ eine signifikante finanzielle Beteiligung. Durch die Kooperation mit professionellen Dienstleistern wie der Butler Umzüge GmbH wird diese Förderung praxisnah umgesetzt. Zukünftig ist zu erwarten, dass die Prozesse digitaler und individueller gestaltet werden, sodass Betroffene und Angehörige schneller und leichter Unterstützung erhalten.
Gesetzliche Grundlage (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
Nach dem Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherung) können Pflegekassen finanzielle Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren. Dazu zählen:
Maximalbetrag: 4.180 € pro Maßnahme, wobei mehrere Maßnahmen parallel bezuschusst werden können.
Zielgruppen
Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme
Ein Umzug wird von der Pflegekasse gefördert, wenn er notwendig ist, um:
Beispiel: Ein Rentner mit Pflegegrad 2 lebt in einer Altbauwohnung im 4. Stock ohne Aufzug. Ein Umzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung ermöglicht erst die Weiterführung häuslicher Pflege.
Finanzielle Förderung
Abrechnung und Auszahlung
Voraussetzungen für die Förderung
Pflegegrad als Voraussetzung
Förderberechtigt sind Personen mit mindestens Pflegegrad 1.
Zweckmäßigkeit
Ein Umzug muss mindestens eine der drei rechtlich definierten Bedingungen erfüllen:
Auswahl eines Umzugsunternehmens
Ein seriöses Unternehmen zeichnet sich aus durch:
Die Butler Umzüge GmbH ist ein spezialisierter Partner für pflegegerechte Umzüge. Vorteile:
Beispiel 1: Seniorenumzug
Beispiel 2: Ehepaar mit doppeltem Zuschuss
Beispiel 3: Vermeidung von Heimunterbringung
Nein, aber bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person können übernommen werden, wenn es sich um eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme handelt.
In den meisten Fällen ja, danach erfolgt die Erstattung. Eine direkte Abrechnung ist aber möglich, wenn die Kasse und die Umzugsfirma eine Vereinbarung treffen.
Ab Pflegegrad 1.
Ja, etwa für Türverbreiterungen, schwellenlose Zugänge, Badumbauten.
Meist 2–6 Wochen, abhängig von MDK-Gutachten.
Um wohnumfeldverbessernde Maßnahmen für einen Umzug über die Pflegekasse zu beantragen, sind folgende Schritte wichtig: