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Umzugskosten BKK ProVita Deutschland
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten BKK ProVita Deutschland

  • Umzugsservice
  • Krankenkasse hilft bei Umzug
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Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Die Umzugsförderung der BKK ProVita stellt eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige dar, die in eine barrierefreie oder pflegegerechte Wohnung umziehen müssen. Zwar übernimmt die Kasse nicht die direkten „klassischen“ Umzugskosten, sie ermöglicht jedoch über die Kategorie „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ eine signifikante finanzielle Beteiligung. Durch die Kooperation mit professionellen Dienstleistern wie der Butler Umzüge GmbH wird diese Förderung praxisnah umgesetzt. Zukünftig ist zu erwarten, dass die Prozesse digitaler und individueller gestaltet werden, sodass Betroffene und Angehörige schneller und leichter Unterstützung erhalten.

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  1. Die steigende Lebenserwartung in Deutschland führt zu mehr pflegebedürftigen Menschen.
  2. Pflege erfolgt in über 75% der Fälle im häuslichen Umfeld.
  3. Viele Wohnungen sind nicht barrierefrei – jede zweite Wohnung in Deutschland weist Hindernisse auf (Treppen, enge Bäder, fehlender Aufzug).
  4. Umzüge in geeignete Wohnungen sind oft unumgänglich, um Pflege zu ermöglichen.

Gesetzliche Grundlage (§ 40 Abs. 4 SGB XI)

Nach dem Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherung) können Pflegekassen finanzielle Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren. Dazu zählen:

  1. Umbauten (z. B. barrierefreies Bad),
  2. technische Hilfen,
  3. aber auch Unterstützung bei einem Umzug, sofern dieser Pflege ermöglicht oder erleichtert.

Maximalbetrag: 4.180  € pro Maßnahme, wobei mehrere Maßnahmen parallel bezuschusst werden können.

Zielgruppen

  1. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1
  2. Versicherte, die durch ihre Wohnsituation in der Selbstständigkeit beeinträchtigt sind
  3. Angehörige, die entlastet werden sollen
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Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme

Ein Umzug wird von der Pflegekasse gefördert, wenn er notwendig ist, um:

  1. häusliche Pflege zu ermöglichen,
  2. Überforderung der Pflegeperson zu vermeiden,
  3. selbstständige Lebensführung wieder zu ermöglichen.

Beispiel: Ein Rentner mit Pflegegrad 2 lebt in einer Altbauwohnung im 4. Stock ohne Aufzug. Ein Umzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung ermöglicht erst die Weiterführung häuslicher Pflege.

Finanzielle Förderung

  1. Zuschuss bis 4.180 € pro Maßnahme
  2. Möglichkeit der Förderung für mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt → bis zu 16.720 € Gesamtzuschuss
  3. Zuschuss bezieht sich auf Umzugskosten oder Anpassungskosten der neuen Wohnung

Abrechnung und Auszahlung

  1. Standard: Versicherte leisten Vorfinanzierung und reichen die Rechnungen ein.
  2. Alternative: Direkte Abrechnung zwischen Umzugsfirma und Pflegekasse nach vorheriger Kostenübernahme.

Voraussetzungen für die Förderung

Pflegegrad als Voraussetzung

Förderberechtigt sind Personen mit mindestens Pflegegrad 1.

Zweckmäßigkeit

Ein Umzug muss mindestens eine der drei rechtlich definierten Bedingungen erfüllen:

  1. Ermöglichung häuslicher Pflege
  2. Erleichterung häuslicher Pflege bzw. Entlastung Angehöriger
  3. Wiederherstellung oder Förderung der Selbstständigkeit
  1. Formular „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ (bei der BKK ProVita erhältlich oder per Download).
  2. Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens oder Handwerksbetriebs beifügen.
  1. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) prüft die Notwendigkeit.
  2. Hausbesuch oder Aktenlage entscheidet über Bewilligung.
  1. Positiver Bescheid: Kostenübernahme bis zur genehmigten Summe.
  2. Negativer Bescheid: Rechtsmittelmöglichkeit (Widerspruchsverfahren).
  1. Zahlung erfolgt direkt an Versicherte (nach Rechnungs-Einreichung)
  2. oder bei direkter Vereinbarung an das Umzugsunternehmen.

Auswahl eines Umzugsunternehmens

Ein seriöses Unternehmen zeichnet sich aus durch:

  1. transparente Kostenvoranschläge,
  2. Erfahrung mit Seniorenumzügen,
  3. Zusatzleistungen wie Möbelmontage, Entrümpelung, Einlagerung.

Die Butler Umzüge GmbH ist ein spezialisierter Partner für pflegegerechte Umzüge. Vorteile:

  1. Erfahrung mit direkter Abrechnung mit Kassen,
  2. geschulte Mitarbeiter für sensible Situationen,
  3. individuelle Begleitung (z. B. Koordination mit Angehörigen + BKK ProVita).
    Beispiel: Frau M., Pflegegrad 3, zog 2024 mithilfe von Butler Umzüge in eine barrierefreie Seniorenwohnung. Der gesamte Ablauf – vom Antrag über die Kostenfreigabe bis zur Endabrechnung – wurde nahtlos koordiniert.

Beispiel 1: Seniorenumzug

  1. Herr K., 78 Jahre, Pflegegrad 2, lebt in 3. Stock.
  2. Umzug in eine Wohnung mit Aufzug, Zuschuss von 4.180  €.

Beispiel 2: Ehepaar mit doppeltem Zuschuss

  1. Beide Ehepartner pflegebedürftig.
  2. Bewilligung von zusammen 8.000 € Zuschuss.

Beispiel 3: Vermeidung von Heimunterbringung

  1. Durch Umzug in eine geeignete Wohnung konnte stationäre Pflege vermieden werden.
  2. Resultat: Ersparnis für Pflegekasse langfristig deutlich höher.
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
  1. Anträge immer vor Umzug stellen
  2. Mehrere Angebote von Umzugsfirmen einholen
  3. Beratung durch BKK ProVita nutzen (Hotline: 0611/1868686-40)
  4. Angehörige frühzeitig einbinden
  5. Möglichst Kooperation mit erfahrenen Firmen wie Butler Umzüge
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Um wohnumfeldverbessernde Maßnahmen für einen Umzug über die Pflegekasse zu beantragen, sind folgende Schritte wichtig:

  1. Antragstellung vor dem Umzug: Der Antrag für den Zuschuss muss unbedingt vor Beginn des Umzugs bzw. der Maßnahme bei der Pflegekasse gestellt werden. Nur so kann garantiert werden, dass die Kostenübernahme genehmigt wird.
  2. Antrag bei der Pflegekasse: Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, bei der der Pflegebedürftige versichert ist. Manche Kassen bieten dafür Online-Formulare an, es kann aber auch ein formloses Schreiben eingereicht werden.
  3. Inhalte des Antrags: Der Antrag sollte enthalten:
    • – Name, Anschrift und Versichertennummer des Pflegebedürftigen
    • – Kontoverbindung für die Überweisung
    • – Beschreibung des Umzugs und der notwendigen Maßnahmen
    • – Begründung, warum der Umzug zur Verbesserung der Pflege oder Selbstständigkeit erforderlich ist
    • – Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen oder Firmen
    • – Angaben, ob schon vorher Wohnumfeldverbesserungen bezuschusst wurden
  4. Nachweise beifügen: Häufig sind ein ärztliches Attest, Gutachten eines Sachverständigen oder Fotos der neuen Wohnung hilfreich, um die Notwendigkeit zu belegen.
  5. Prüfung und Bescheid: Die Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet über die Kostenübernahme. Es empfiehlt sich, auf eine schriftliche Bestätigung zu warten, bevor der Umzug durchgeführt wird.
  6. Förderhöhe: Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, inklusive Umzugskosten, übernehmen, sofern der Pflegegrad mindestens 1 ist und der Umzug die Pflege erleichtert bzw. die Selbstständigkeit fördert.
  7. Beratung: Eine Pflegeberatung vor Antragstellung wird empfohlen, um den Prozess zu erleichtern und sicherzustellen, dass alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden.

FAQ

Die BKK ProVita unterstützt pflegebedürftige Personen bei Umzügen in barrierefreie oder pflegegerechte Wohnungen. Diese Förderung fällt unter den Bereich „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ und dient dazu, häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Kostenübernahme erfolgt jedoch nicht für klassische Umzugskosten, sondern im Rahmen eines Zuschusses von bis zu 4.180 € pro Maßnahme.

Förderberechtigt sind Personen mit mindestens Pflegegrad 1, deren Umzug notwendig ist, um:

  1. häusliche Pflege zu ermöglichen,
  2. die Pflegeperson zu entlasten oder
  3. die selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person zu fördern.

Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 € pro Maßnahme übernehmen. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss entsprechend multipliziert werden – maximal bis zu 16.720 €.

Die Förderung bezieht sich auf:

  1. Umzugskosten, wenn der Umzug die Pflege erleichtert,
  2. Anpassungskosten an der neuen Wohnung (z. B. barrierefreier Umbau).

In der Regel müssen Versicherte in Vorleistung gehen und die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen. Alternativ ist eine direkte Abrechnung zwischen dem Umzugsunternehmen und der Pflegekasse möglich, sofern eine vorherige Kostenübernahme genehmigt wurde.

Um die Förderung zu beantragen, sind folgende Schritte notwendig:

  1. Antrag stellen: Der Antrag auf „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ muss vor dem Umzug bei der Pflegekasse eingereicht werden.
  2. Kostenvoranschläge einreichen: Fügen Sie dem Antrag Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen oder Handwerksbetrieben bei.
  3. Notwendigkeit nachweisen: Ergänzen Sie den Antrag mit Nachweisen wie einem ärztlichen Attest oder einem Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK), das die Notwendigkeit des Umzugs bestätigt.

Nach Einreichung des Antrags prüft die Pflegekasse die Unterlagen und beauftragt in der Regel den Medizinischen Dienst (MDK) mit einer Begutachtung. Diese kann durch einen Hausbesuch oder anhand der Aktenlage erfolgen. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie eine schriftliche Genehmigung mit einer Kostenzusage.

Ein Umzug wird nur gefördert, wenn mindestens eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  1. Der Umzug ermöglicht häusliche Pflege.
  2. Er erleichtert die Pflege und entlastet Angehörige.
  3. Er stellt die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person wieder her oder fördert diese.

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Pflegekasse und Umfang der Prüfung durch den MDK. Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen und auf eine schriftliche Genehmigung zu warten, bevor der Umzug durchgeführt wird.

Ja, die Förderung umfasst auch Umbaukosten, wenn diese zur Verbesserung des Wohnumfelds beitragen (z. B. barrierefreies Bad, Treppenlift). Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern.

Nein, der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Umzugs oder der Maßnahme gestellt werden, damit eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse gewährleistet ist.

Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Dabei sollten Sie zusätzliche Nachweise vorlegen, um Ihre Argumente zu untermauern.

Professionelle Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH bieten spezialisierte Dienstleistungen für Seniorenumzüge an und unterstützen bei der Koordination mit der Pflegekasse, z. B.:

  1. Erstellung von Kostenvoranschlägen,
  2. direkter Kontakt mit der Pflegekasse für eine mögliche Direktabrechnung,
  3. Zusatzleistungen wie Möbelmontage, Entrümpelung und Einlagerung.

Ja, hier einige Praxisbeispiele:

  1. Seniorenumzug: Herr K., 78 Jahre alt mit Pflegegrad 2, zog aus einer Altbauwohnung im 3. Stock ohne Aufzug in eine barrierefreie Wohnung mit Aufzug. Die Pflegekasse bewilligte einen Zuschuss von 4.180 €.
  2. Ehepaar: Ein pflegebedürftiges Ehepaar erhielt einen Gesamtzuschuss von 8.000 € für den gemeinsamen Umzug in eine seniorengerechte Wohnung.
  3. Vermeidung von Heimunterbringung: Durch den Umzug in eine barrierefreie Wohnung konnte eine stationäre Unterbringung vermieden werden, was langfristig auch für die Pflegekasse kosteneffizienter war.
  1. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor dem Umzug.
  2. Holen Sie mehrere Angebote von Umzugsfirmen ein, um die Kosten transparent darzustellen.
  3. Nutzen Sie die Beratung durch die BKK ProVita (Hotline: 0611/1868686-40).
  4. Binden Sie Angehörige frühzeitig in die Planung ein.
  5. Arbeiten Sie mit erfahrenen Umzugsunternehmen zusammen, die sich auf Seniorenumzüge spezialisiert haben.

Ein seriöses Umzugsunternehmen erkennen Sie daran, dass es:

  1. transparente und detaillierte Kostenvoranschläge anbietet,
  2. Erfahrung mit Seniorenumzügen hat,
  3. Zusatzleistungen wie Möbelmontage oder Entrümpelung anbietet,
  4. idealerweise Erfahrung mit direkter Abrechnung mit Pflegekassen hat.

Für weitere Informationen können Sie sich direkt an die BKK ProVita wenden unter der Hotline 0611/1868686-40 oder an spezialisierte Partner wie die Butler Umzüge GmbH unter 030 84 51 88 55.