Sprache wählen →

Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten BKK SBH Deutschland

seal butler umzug
seal butler umzug

Pflegegerechter Umzug durch die BKK SBH in Deutschland

„Pflegegerechter Umzug leicht gemacht – mit Zuschüssen, Planung und Herz!“

Ein pflegegerechter Umzug ist ein wichtiger Schritt für viele ältere und pflegebedürftige Menschen in Deutschland. Die BKK SBH übernimmt hierbei eine bedeutende Rolle, indem ihre Pflegekasse Zuschüsse für Umzüge bereitstellt. Mit bis zu 4.180 € pro Person kann ein erheblicher Teil der Kosten getragen werden.

Die Kooperation mit spezialisierten Dienstleistern wie der Butler Umzüge GmbH bietet die ideale Kombination: finanzielle Entlastung durch die Pflegekasse und praktische Unterstützung durch erfahrene Umzugsprofis.

Wer frühzeitig plant, die richtigen Nachweise einreicht und professionelle Hilfe annimmt, kann den Umzug stressfrei, sicher und mit möglichst geringem Eigenaufwand gestalten.

„Pflegegerechter Umzug – Sicher, stressfrei und gefördert!“ – dieses Motto beschreibt treffend, wie wichtig die richtige Unterstützung im richtigen Moment ist. 

Was bedeutet "pflegegerechter Umzug"?

Ein pflegegerechter Umzug liegt vor, wenn eine pflegebedürftige Person ihre Wohnung oder ihr Haus wechselt, um:

  1. Barrieren zu reduzieren (z. B. Rollstuhlgerechter Zugang, Aufzug, breitere Türen),
  2. Pflege zu erleichtern (z. B. Badezimmer mit ebenerdiger Dusche),
  3. Selbstständigkeit zu erhalten (z. B. nahe medizinische Versorgung, gute Nachbarschaftshilfe),
  4. In eine Pflegeeinrichtung oder betreutes Wohnen umzuziehen.

Damit knüpft das Thema eng an pflegepolitische Ziele an: Möglichst lange ambulant versorgt in den eigenen vier Wänden bleiben oder zumindest eine Wohnform nutzen, die eine hohe Lebensqualität wahrt.

Gründe für den Wohnungswechsel

  1. Alter, eingeschränkte Mobilität, Sturzgefahr
  2. Erkrankungen wie Demenz, Schlaganfallfolgen, Parkinson oder Multiple Sklerose
  3. Pflegebedarf durch Unfall oder Krankheit
  4. Soziale Isolation in der alten Wohnung (fehlende Nachbarn, keine Infrastruktur)
  5. Zu große oder nicht mehr bewältigbare Wohnflächen

§ 40 Abs. 4 SGB XI – Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Die wichtigste Grundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI. Hier ist geregelt, dass Pflegekassen bis zu 4.000 € je Maßnahme leisten können, wenn dadurch das Wohnumfeld verbessert und die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird.

Darunter fallen auch Umzüge, sofern der Wechsel in eine Wohnung erfolgt, die besser auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person zugeschnitten ist.

Anspruchsvoraussetzungen

  1. Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5
  2. Notwendigkeit, dass der Umzug die Pflege verbessert oder die Selbstständigkeit fördert
  3. Nachweis der Kosten (Angebote, Kostenvoranschläge, Rechnungen)
  4. Antragstellung vor dem Umzug (rückwirkende Zahlungen nur selten möglich)
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Zuständigkeit

Die Krankenkasse BKK SBH selbst zahlt nicht direkt. Die Leistung kommt von der Pflegekasse, die organisatorisch der BKK SBH angeschlossen ist.

Weitere Rechtsgrundlagen

  1. § 14 SGB XI (Definition Pflegebedürftigkeit)
  2. § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung, z. B. Pflegebett)
  3. § 40 SGB XI (Wohnumfeldmaßnahmen)
  4. Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG, in Kraft seit 2023)
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Der Zuschuss im Detail

  1. Maximal 4.180 € je pflegebedürftiger Person
  2. In häuslichen Gemeinschaften können Zuschüsse zusammengelegt werden (z. B. Ehepaar = 2 × 4.360 €)
  3. Geld kann für Umzugsleistungen, Entrümpelung, Transport, Möbelabbau/-aufbau, sowie Wohnungsauflösung genutzt werden

Keine vollständige Kostenübernahme

Wichtig ist: Die Pflegekassen beteiligen sich, übernehmen jedoch nicht sämtliche Kosten. Deshalb bleibt oft ein Eigenanteil, den man ggf. steuerlich geltend machen kann (Umzugskostenpauschale, haushaltsnahe Dienstleistungen).

Kombination mit anderen Hilfen

  1. Jobcenter oder Sozialamt bei Bedürftigkeit
  2. Versorgungsamt für schwerbehinderte Menschen
  3. Steuerliche Pauschalen für Umzüge
  4. Beihilfen im öffentlichen Dienst

Antragstellung Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Prüfen der Notwendigkeit
    • – Besteht ein Pflegegrad?
    • – Erleichtert der Umzug die Pflege?
  2. Angebote einholen
    • – Mindestens ein Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens (z. B. Butler Umzüge GmbH).
  3. Schriftlichen Antrag an Pflegekasse stellen
    • – Mit Kostenvoranschlag, Begründung, ärztlichem Attest.
  4. Genehmigung abwarten
    • – Erst wenn ein Bewilligungsbescheid vorliegt, den Umzug verbindlich organisieren.
  5. Umzug durchführen und Rechnung einreichen
  6. Erstattung abwarten
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Die Rolle der BKK SBH

Die BKK SBH ist eine regionale Krankenkasse mit starker Pflegeunterstützung. Auf ihrer Website informiert sie über:

  1. Leistungen der Pflegeversicherung,
  2. Soziale Sicherung,
  3. Familienpflegezeit,
  4. und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Die Pflegekasse der BKK SBH tritt also ein, wenn ein Umzug aufgrund von Pflegebedürftigkeit notwendig wird.

Angehörige dürfen nicht vergessen: Neben der Meldung der neuen Adresse bei der Krankenkasse müssen alle nötigen Nachweise eingereicht werden.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Kooperation mit Butler Umzüge GmbH

Eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen-Leistungen und professionellen Umzugsdiensten erleichtert den Alltag erheblich.

Leistungen der Butler Umzüge GmbH

  • Kostenfreie Vor-Ort- oder digitale Besichtigung
  • Erstellung von Kostenvoranschlägen (für Antrag bei BKK SBH wichtig)
  • Spezialisierte „Seniorenumzüge“ mit Ein– und Auspackservice
  • Transport auch von Hilfsmitteln (Pflegebett, Rollstuhl)
  • Fachgerechter Ab– und Aufbau von Möbeln und technischen Hilfen
  • Auf Wunsch Entrümpelung und fachgerechte Entsorgung
  • Deutschland– und europaweite Transporte

Vorteile für Pflegeumzüge

  1. Stressfreie Organisation für pflegebedürftige Personen
  2. Erfahrung mit Zuschussverfahren der Pflegekassen
  3. Betreuung von Angehörigen und Kommunikation mit Dritten

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Frau Müller (Pflegegrad 3)

Frau Müller wohnt im 3. Stock ohne Aufzug. Nach einem Schlaganfall kann sie keine Treppen mehr gehen. Mit Hilfe der BKK SBH-Pflegekasse zieht sie in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung. Die Butler Umzüge GmbH übernimmt den Transport.

  1. Bewilligter Zuschuss: 3.800 €
  2. Eigenanteil: 400 €

Beispiel 2: Herr und Frau Schneider (Pflegegrade 2 und 4)

Das Ehepaar lebt in einem Einfamilienhaus, das zu groß geworden ist. Sie ziehen gemeinsam in eine seniorengerechte Wohnung mit Aufzug.

  1. Zuschüsse: 2 × 4.000 € = 8.000 €
  2. Kosten des Umzugs inkl. Entrümpelung: 7.500 € → komplett abgedeckt

Beispiel 3: Umzug ins Pflegeheim

Herr Wagner mit Pflegegrad 5 verzichtet auf ambulante Pflege zu Hause. Der Umzug ins Pflegeheim wird teilweise bezuschusst. Transportkosten: 2.100 €, Zuschuss: 1.800 €, Eigenanteil: 300 €.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Tipps für Angehörige

  1. Frühzeitig planen, Antrag rechtzeitig stellen
  2. Alle Dokumente sammeln (Pflegegradbescheid, ärztliches Attest, Kostenvoranschlag)
  3. Umzugsunternehmen mit Pflege-Erfahrung wählen
  4. Übergabeprotokolle sorgfältig führen (Schäden vermeiden)
  5. Steuerliche Vorteile nutzen

FAQ

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Umzug?

Wenn er aus pflegerischen oder gesundheitlichen Gründen notwendig ist.

Je nach Umfang zwischen 2.000 € und 6.000 €, abhängig von Distanz und Zusatzleistungen.

Bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person.

Pflegegradbescheid, ärztliches Attest, Kostenvoranschlag, später Rechnungen.

Wenn der Umzug rein privater Natur ist und keine Pflegegründe vorliegen.

Mit Absenden des Formulars stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.

Mit Absenden des Formulars stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.