„Pflegegerechter Umzug leicht gemacht – mit Zuschüssen, Planung und Herz!“
Ein pflegegerechter Umzug ist ein wichtiger Schritt für viele ältere und pflegebedürftige Menschen in Deutschland. Die BKK SBH übernimmt hierbei eine bedeutende Rolle, indem ihre Pflegekasse Zuschüsse für Umzüge bereitstellt. Mit bis zu 4.180 € pro Person kann ein erheblicher Teil der Kosten getragen werden.
Die Kooperation mit spezialisierten Dienstleistern wie der Butler Umzüge GmbH bietet die ideale Kombination: finanzielle Entlastung durch die Pflegekasse und praktische Unterstützung durch erfahrene Umzugsprofis.
Wer frühzeitig plant, die richtigen Nachweise einreicht und professionelle Hilfe annimmt, kann den Umzug stressfrei, sicher und mit möglichst geringem Eigenaufwand gestalten.
„Pflegegerechter Umzug – Sicher, stressfrei und gefördert!“ – dieses Motto beschreibt treffend, wie wichtig die richtige Unterstützung im richtigen Moment ist.
Ein pflegegerechter Umzug liegt vor, wenn eine pflegebedürftige Person ihre Wohnung oder ihr Haus wechselt, um:
Damit knüpft das Thema eng an pflegepolitische Ziele an: Möglichst lange ambulant versorgt in den eigenen vier Wänden bleiben oder zumindest eine Wohnform nutzen, die eine hohe Lebensqualität wahrt.
Gründe für den Wohnungswechsel
Die wichtigste Grundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI. Hier ist geregelt, dass Pflegekassen bis zu 4.000 € je Maßnahme leisten können, wenn dadurch das Wohnumfeld verbessert und die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird.
Darunter fallen auch Umzüge, sofern der Wechsel in eine Wohnung erfolgt, die besser auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person zugeschnitten ist.
Die Krankenkasse BKK SBH selbst zahlt nicht direkt. Die Leistung kommt von der Pflegekasse, die organisatorisch der BKK SBH angeschlossen ist.
Keine vollständige Kostenübernahme
Wichtig ist: Die Pflegekassen beteiligen sich, übernehmen jedoch nicht sämtliche Kosten. Deshalb bleibt oft ein Eigenanteil, den man ggf. steuerlich geltend machen kann (Umzugskostenpauschale, haushaltsnahe Dienstleistungen).
Kombination mit anderen Hilfen
Die BKK SBH ist eine regionale Krankenkasse mit starker Pflegeunterstützung. Auf ihrer Website informiert sie über:
Die Pflegekasse der BKK SBH tritt also ein, wenn ein Umzug aufgrund von Pflegebedürftigkeit notwendig wird.
Angehörige dürfen nicht vergessen: Neben der Meldung der neuen Adresse bei der Krankenkasse müssen alle nötigen Nachweise eingereicht werden.
Eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen-Leistungen und professionellen Umzugsdiensten erleichtert den Alltag erheblich.
Leistungen der Butler Umzüge GmbH
Vorteile für Pflegeumzüge
Frau Müller wohnt im 3. Stock ohne Aufzug. Nach einem Schlaganfall kann sie keine Treppen mehr gehen. Mit Hilfe der BKK SBH-Pflegekasse zieht sie in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung. Die Butler Umzüge GmbH übernimmt den Transport.
Das Ehepaar lebt in einem Einfamilienhaus, das zu groß geworden ist. Sie ziehen gemeinsam in eine seniorengerechte Wohnung mit Aufzug.
Herr Wagner mit Pflegegrad 5 verzichtet auf ambulante Pflege zu Hause. Der Umzug ins Pflegeheim wird teilweise bezuschusst. Transportkosten: 2.100 €, Zuschuss: 1.800 €, Eigenanteil: 300 €.
Wenn er aus pflegerischen oder gesundheitlichen Gründen notwendig ist.
Je nach Umfang zwischen 2.000 € und 6.000 €, abhängig von Distanz und Zusatzleistungen.
Bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person.
Pflegegradbescheid, ärztliches Attest, Kostenvoranschlag, später Rechnungen.
Wenn der Umzug rein privater Natur ist und keine Pflegegründe vorliegen.