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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten BKK VDN Deutschland

seal butler umzug
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Umzugskostenzuschuss bei der BKK VDN in Deutschland

Die BKK VDN bietet betroffenen Menschen mit anerkanntem Pflegegrad einen effektiven Lösungsweg, wenn die eigene Wohnung nicht (mehr) oder nur unter extremen Mühen bewohnbar ist. 

Die Fördermöglichkeiten sind transparent geregelt und mit bis zu 4.180Euro je Maßnahme großzügig dimensioniert, sofern die Beantragung korrekt und rechtzeitig erfolgt. 

Kooperationen mit Full-Service-Partnern wie Butler Umzüge erleichtern den gesamten Antrag– und Umzugsablauf: Das Risiko, an Fördernachweisen oder Formalien zu scheitern, sinkt deutlich. 

Wer keinen Pflegegrad hat oder einen Umzug aus anderen Gründen finanzieren muss, kann ergänzende Leistungen beim Integrationsamt (für Berufstätige) oder beim Sozialamt (bei Hilfsbedürftigkeit) einholen – hier gelten teils abweichende Regelungen.

Voraussetzungen für einen Zuschuss

Der wesentliche Anspruchsgrund ist das Vorliegen eines Pflegegrads (mindestens Pflegegrad 1). Der Umzug muss zudem

  1. eine Verbesserung der häuslichen Pflege ermöglichen oder die Selbstständigkeit steigern,
  2. die Wohnung barrierefrei(er) machen oder Zugänglichkeit schaffen,
  3. und anhand von Attesten, ärztlichen Stellungnahmen oder einer pflegefachlichen Begründung nachweisbar notwendig sein.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Der Antrag erfolgt VOR dem Umzug.
  2. Es liegen Kostenvoranschläge (z.B. eines Umzugsunternehmens) vor.
  3. Die betroffene Person ist selbst unmöglich oder nur mit hohen Risiken zum Umzug in der Lage.
  4. Die Wohnraumanpassung (z.B. Umzug ins Erdgeschoss, barrierefreier Umbau oder Übergang ins Betreute Wohnen) ist sozialmedizinisch begründet erforderlich.
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Antragsprozess bei der BKK VDN

  1. Beratung durch den Hausarzt und/oder die Pflegeberatung zur Notwendigkeit des Umzugs.
  2. Sammlung aller medizinischen Nachweise (Atteste, aktuelle Pflegegradeinstufung, Stellungnahmen).
  3. Kostenvoranschläge einholen (z.B. bei Butler Umzüge GmbH).
  4. Antragstellung bei der BKK VDN mit allen Unterlagen.
  5. Prüfung durch die Pflegekasse und ggf. Hausbegehung oder weiterführende Nachfragen.
  6. Schriftlicher Bescheid und – falls bewilligt – Auszahlung des Zuschusses nach Vorlage von Rechnungen.

Welche Kosten werden übernommen?

  1. Umzugskosten (Umzugsunternehmen, Transport, Verpackungsmaterial etc.)
  2. Montage/Demontage/Hilfsmitteltransporte
  3. Renovierung/Anpassung im erforderlichen Umfang (z.B. bei Möbelumstellung)
  4. Verdienstausfall für Helfer/Beteiligte unter bestimmten Bedingungen
  5. Gebühren (Halteverbotszone) und Nebenkosten.

Keine Förderung gibt es für:

  1. Allgemeine, nicht medizinisch oder pflegerisch bedingte Umzüge
  2. Kosten, die nicht unmittelbar mit der Maßnahme zur Wohnumfeldverbesserung verbunden sind

Besonderheiten für schwerbehinderte Menschen

Menschen mit Schwerbehindertenausweis, aber ohne Pflegegrad, sind bei Umzugsförderung zunächst auf andere Sozialleistungsträger wie das Integrationsamt oder das Sozialamt verwiesen. Hier gelten jedoch häufig strengere Einkommens-/Vermögensgrenzen. Sobald ein Pflegegrad zuerkannt wurde, greift die Regelung der Pflegekasse.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Praxisbeispiele

Beispiel 1

Eine Seniorin mit Pflegegrad 2 zieht aus dem dritten Stock ohne Aufzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung. Mit Attest des Hausarztes und Nachweis der Behinderung werden Kosten für Butler Umzüge, Packservice und Möbelaufbau bis zur Förderungshöhe erstattet.

Beispiel 2

Ein pflegebedürftiges Ehepaar (beide Pflegegrad 1) beauftragt einen Umzug ins Servicewohnen. Da beide anspruchsberechtigt sind, kann der Zuschuss (bis zu 2 × 4.180Euro) ausgeschöpft werden.

Beispiel 3

Ein Rollstuhlfahrer (Schwerbehinderung, aber kein Pflegegrad) beantragt einen Zuschuss. Der Antrag wird abgelehnt; es wird auf Möglichkeiten beim Sozialamt hingewiesen.

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Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage aller Maßnahmen ist § 40 Abs. 4 SGB XI „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen“ sowie die Satzung der BKK VDN. Der Gesetzgeber gibt die Rahmenbedingungen und Höchstbeträge vor, die Satzung der BKK VDN konkretisiert interne Abläufe und ggf. Eigenanteile.

Kooperation mit Butler Umzüge GmbH

Die BKK VDN empfiehlt, qualifizierte Full-Service-Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH zu beauftragen. Solche Dienstleister übernehmen nicht nur Transport, sondern bieten Beratung, Einpacken und Aufbau, Kooperation mit Handwerkern und Unterstützung bei der Antragstellung zur Förderung. Maßnahmen wie die Dokumentation für Kostennachweise, Schutz besonders empfindlicher Möbel und Hilfe bei bescheinigten Zusatzleistungen verbessern die Chancen auf vollständige Kostenübernahme maßgeblich.

Leistungsmerkmale Full-Service durch Butler Umzüge GmbH:

  • Vor-Ort-Beratung, individuelle Planung und digital unterstützte Bestandsaufnahme
  • Verpackungsservice, inkl. Sicherung empfindlicher Geräte/Möbel
  • Demontage und Montage von Möbeln, Lampen, Gardinen
  • Transport inkl. Halteverbotseinrichtung
  • Einrichtung, Entsorgung und Reinigung auf Wunsch
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FAQ

Welche Unterlagen werden benötigt?
  1. Pflegegradbescheid
  2. Ärztliches Attest zur Wohnraumeignung
  3. Kostenvoranschlag(e) des Umzugsunternehmens
  4. Mietvertrag neue Wohnung (kopiert/relevant)
  5. (ggf.) Nachweise über Notwendigkeit von Zusatzleistungen

Meist erfolgt die Auszahlung an die Versicherte Person, Vorleistung durch das Unternehmen ist möglich, wenn die Pflegekasse dies ausdrücklich gestattet.

Ja, etwa mit Zuschüssen des Sozialamts oder bei Selbstzahlerleistungen für Renovierung, sofern diese notwendig und anerkannt sind.

Die Kasse muss nach Gesetzesvorgabe binnen bis zu drei Wochen über den Antrag entscheiden.

Ja. Die Einreichung im Original wird bevorzugt. Digitalisierte Belege können nach Absprache oft akzeptiert werden, sollten aber nachgereicht werden, wenn dies verlangt wird.

Pflegeberater der BKK VDN, Sozialdienste, zertifizierte Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge sowie unabhängige Pflegestützpunkte.

Für ambulante Pflegewohngruppen zahlt die BKK VDN bis zu 2.613Euro Gründungszuschuss pro Person (maximal 10.452Euro pro Gruppe), monatlich weitere 224Euro Zuschlag möglich.

Nicht pflegebedürftige Personen ohne Pflegegrad, Umzüge aus rein privaten, nicht-medizinischen Gründen, sowie Ferien- und Zweitwohnungen. Ausnahme: Sozialamt oder Integrationsamt können auf Einzelfallantrag andere Leistungen gewähren.

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