Die Kostenübernahme für Umzüge im Pflegekontext durch die BKK Voralb stellt eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dar. Die Zuschüsse ermöglichen nicht nur die Bewältigung finanzieller Belastungen, sondern verbessern maßgeblich die Lebensqualität und Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen.
Wesentlich ist die richtige Antragstellung mit medizinischer Begründung, Kostenvoranschlägen und frühzeitiger Beratung. Durch Kooperationen mit spezialisierten Partnern wie Butler Umzüge GmbH können Antragswege effizient gestaltet und praktische Umzüge professionell durchgeführt werden.
Die Förderung nach § 40 SGB XI bietet mit bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person einen relevanten finanziellen Beitrag, der besonders im Zusammenspiel mit weiteren Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung Pflegebedürftige nachhaltig unterstützt.
Die häusliche Pflege ist in Deutschland der Regelfall. Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden in ihrer eigenen Wohnung oder im Haushalt pflegender Angehöriger versorgt. Damit dieses Umfeld langfristig sicher und praktikabel bleibt, sind häufig Anpassungen notwendig.
Zu den besonderen Herausforderungen zählen:
Ein Umzug in eine pflegegerechte Wohnung oder in ein barrierefreies Umfeld kann in diesen Situationen eine alternative Form der Wohnumfeldverbesserung darstellen.
Durch die BKK Voralb besteht die Möglichkeit, diese Umzüge finanziell fördern zu lassen, wenn die Maßnahme nachweislich die häusliche Versorgung verbessert, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person erhält oder Unfall– und Sturzrisiken reduziert.
Die zentrale Rechtsnorm ist § 40 Abs. 4 SGB XI:
Dort heißt es, dass Pflegekassen Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gewähren können, wenn diese Maßnahmen die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen.
Förderhöhe
Voraussetzungen
Ausschlüsse
Damit ein Antrag erfolgreich bewilligt wird, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
Mindestens Pflegegrad 1 ist erforderlich.
Ein oder mehrere Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen oder Handwerksbetrieben sind erforderlich.
Das Formular „Antrag auf Zuschuss zu einer Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ muss ausgefüllt werden.
Herr M., 79, Pflegegrad 2, lebt im 3. Stock ohne Aufzug. Treppensteigen ist nicht mehr möglich. Ein Umzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung wird notwendig.
Eine Senioren-WG mit vier Bewohnern, alle mit Pflegegrad, zieht gemeinsam in eine barrierefreie Anlage.
Frau M., Pflegegrad 3, zieht in eine neue Wohnung. Dort wird zusätzlich ein barrierefreies Bad eingebaut.
Die Butler Umzüge GmbH in Berlin gilt als spezialisierter Partner für Pflegeumzüge.
Leistungen
Vorteil für Versicherte der BKK Voralb
Wenn ein Umzug nachweislich die Pflege erleichtert oder eine selbstständige Lebensführung sicherstellt.
Bis zu 4.180 Euro je Pflegebedürftigen, maximal 16.720 Euro bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung.
Nein. Nur pflegebedingte Maßnahmen sind förderfähig.
Ja, das Unternehmen erstellt anerkannte Kostenvoranschläge und unterstützt den gesamten Prozess.