Der Umzugskostenzuschuss der DKV Deutsche Krankenversicherung
Für viele pflegebedürftige Menschen in Deutschland ist ein Umzug in ein besser geeignetes Wohnumfeld eine Notwendigkeit, um die Lebensqualität zu verbessern und die Pflege zu erleichtern.
Die DKV Deutsche Krankenversicherung bietet unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Zuschuss für diese sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.
Dieser Leitfaden beleuchtet die wichtigsten Aspekte des Umzugskostenzuschusses, von den rechtlichen Grundlagen bis hin zur praktischen Antragstellung.
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Was ist der Umzugskostenzuschuss?

Der Umzugskostenzuschuss ist eine finanzielle Leistung der Pflegekasse, die dazu dient, Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 den Umzug in eine Wohnung zu ermöglichen, die ihren Bedürfnissen besser entspricht. Ziel ist es, die selbstständige Lebensführung zu fördern oder die häusliche Pflege zu erleichtern. Dies kann beispielsweise durch den Umzug in eine barrierefreie Wohnung, eine Erdgeschosswohnung oder eine Wohnung mit einem besser erreichbaren Badezimmer geschehen. Der Zuschuss kann bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme betragen.
Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschusses
Damit der Umzug von der DKV bezuschusst wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

- Vorliegen eines Pflegegrades: Sie müssen mindestens Pflegegrad 1 haben.
- Verbesserung der Wohnsituation: Der Umzug muss nachweislich dazu beitragen, die Pflege zu erleichtern oder die selbstständige Lebensführung zu verbessern.
- Medizinisch-pflegerische Notwendigkeit: Die Notwendigkeit des Umzugs muss durch ein ärztliches Attest oder eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes belegt werden.
- Vorausgehende Genehmigung: Bevor der Umzug durchgeführt wird, muss die schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme durch die DKV vorliegen.











