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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten BKK Energie

seal butler umzug
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Umzugshilfe durch die BKK Energie in Deutschland

Die BKK Energie unterstützt pflegebedürftige Menschen in Deutschland zuverlässig bei Umzügen, wenn diese zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes notwendig sind. 

Der Weg zum Zuschuss ist mit einigen bürokratischen Hürden verbunden, aber lohnend, wenn alle Voraussetzungen beachtet werden. 

Eine gründliche Vorbereitung, lückenlose Nachweise und die Beratung durch Experten wie Butler Umzüge helfen, den Wechsel stressfrei und finanziell abgesichert zu gestalten. 

Der maximale Zuschuss von bis zu 4.180 Euro kann vieles ermöglichen – von der Finanzierung des Umzugs bis hin zu notwendigen Umbauten für ein selbstbestimmtes Leben im neuen Zuhause.

BKK Energie – Leistungssatz und Besonderheiten

Die Pflegekasse der BKK Energie unterstützt Umzüge bei Pflegebedürftigkeit, sofern diese als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt werden. Der Zuschuss beträgt maximal 4.180 Euro pro Maßnahme und Person, wobei mehrere hilfsbedürftige Personen im Haushalt den Maximalbetrag erhöhen können. Die Antragstellung und das gesamte Verfahren orientieren sich an den bundesweit geltenden Vorgaben, wobei die Pflegekasse eigene Formulare und Prüfkriterien vorschreibt.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Voraussetzungen für einen Umzugs-Zuschuss der BKK Energie

Pflegegrad

  1. Mindestens Pflegegrad 1 muss vorliegen.
  2. Die Pflegebedürftigkeit wird mit Bescheid der Pflegekasse nachgewiesen.

Zweck des Umzugs

  1. Der Umzug muss die häusliche Pflege erleichtern oder ermöglichen.
  2. Die neue Wohnung muss barrierefrei zugänglich bzw. behindertengerecht sein.
  3. Auch der Umzug in eine Senioren-WG, betreutes Wohnen oder die Nähe von Angehörigen ist förderfähig, sofern die Notwendigkeit gegeben ist.

Medizinische oder pflegefachliche Begründung

  1. Ein ärztliches oder pflegefachliches Attest ist obligatorisch.
  2. Eine detaillierte Begründung, weshalb die vorhandene Wohnung im Vergleich zur neuen ungünstig für die Pflege ist, muss erstellt werden.
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Förderfähige Maßnahmen rund um den Umzug

Die BKK Energie fördert Umzüge nur dann, wenn eine objektive Notwendigkeit vorliegt und andere Alternativen ausgeschöpft sind. Förderfähige Maßnahmen umfassen:

  1. Umzug in eine barrierefreie Wohnung (z.B. Erdgeschoss, Aufzug, keine Schwellen)
  2. Umzug ins betreute Wohnen oder in eine Senioren-WG
  3. Umzug zu pflegenden Angehörigen
  4. Umzug zwecks besserer Versorgungsangebote oder wohnumfeldverbessernder Struktur (z.B. Nähe zu Arzt, Tagespflege etc.)
  5. Möbelumstellung für bessere Zugänglichkeit kann im Ausnahmefall ebenfalls bezuschusst werden, sofern dies die Pflege erleichtert.

Neben Umzugskosten selbst werden bei Bedarf auch Umbauarbeiten in der neuen Wohnung mit einbezogen, wie Badumbau, Türverbreiterung, fest installierte Rampen, technische Hilfen etc..

Nicht förderfähige Fälle

  1. Freiwillige Umzüge, die nicht dem Zweck der Pflege dienen (z.B. Wechsel ins Pflegeheim ohne medizinisch-pflegerische Notwendigkeit)
  2. Umzüge, bei denen die neue Wohnung keine Verbesserungen im Bereich Pflege und Selbständigkeit mit sich bringt.

Umfang und Höhe des Zuschusses

Maximalbetrag

  1. Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und pflegebedürftiger Person.
  2. Bei mehreren berechtigten Personen im Haushalt ggf. bis zu 16.720 Euro (höchstens vier Personen).

Aufwendungen, die bezuschusst werden

  1. Kosten für Umzugsunternehmen, Transport und Verpackungsmaterial
  2. Renovierungen, Anpassungen, Umbauten in der neuen Wohnung (z.B. Badumbau, Rampenbau)
  3. Beratungskosten und Planungsleistungen im Rahmen des Umzugs

Keine pauschale Auszahlung

Der Zuschuss orientiert sich konkret an den nachgewiesenen Kosten. Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot: Die Pflegekasse prüft, ob günstigere Alternativen möglich wären (z.B. Einbau von Hilfsmitteln statt Umzug).

Art des Antrags

  1. Formular der BKK Energie oder formloser schriftlicher Antrag.
  2. Antrag muss vor Durchführung der Maßnahme gestellt werden – keine rückwirkende Bewilligung.
  3. Antragstellung ist sowohl durch die pflegebedürftige Person als auch durch Angehörige mit Vollmacht möglich.
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Erforderliche Nachweise und Unterlagen

  1. Pflegegradbescheid, ärztliche Atteste, ausführliche Begründung, Fotos der Wohnsituation
  2. Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen und ggf. Handwerksbetrieben
  3. Beschreibung der neuen Wohnsituation (Barrierefreiheit, Grundriss, Fotos)
  4. Nachweise früherer wohnumfeldverbessernder Maßnahmen (sofern vorhanden).
  5. Kontaktdaten und Bankverbindung für die Auszahlung bzw. Direktabrechnung
  6. Persönliche Erklärung der aktuellen Wohnsituation und des geplanten Verbesserungsbedarfs

Prüfroutine der Pflegekasse

Die BKK Energie prüft die Maßnahme ggf. in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst und kann Rückfragen stellen oder weitere Gutachten verlangen. Die Bearbeitungsfrist beträgt meist drei Wochen.

Die Rolle von Butler Umzüge GmbH

Ein professioneller Umzugsdienstleister wie Butler Umzüge bietet spezielle Services für pflegebedürftige Menschen und begleitet die Antragstellung:

  • Beratung, welche Nachweise und Formulare nötig sind.
  • Erstellung differenzierter Kostenvoranschläge für die Pflegekasse.
  • Sensibler Umgang mit emotional wertvollen Möbeln und Gegenständen.
  • Organisation barrierefreier Transport- und Einzugsprozesse.
  • Hilfe bei der Suche nach passenden Wohnungen und Abstimmung mit Handwerksbetrieben für Umbauten.
  • Unterstützung bei digitalen Prozessen und Einreichen von Unterlagen per E-Mail.
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Checkliste: Unterlagen für den Umzugsantrag bei der BKK Energie

  1. Ausgefüllter und unterschriebener Antrag der BKK Energie (Formular oder formlose, schriftliche Beantragung)
  2. Aktueller Bescheid über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person (Kopie)
  3. Ärztliches Attest oder pflegefachliche Begutachtung zur Notwendigkeit des Umzugs
  4. Detaillierte Begründung, warum der Umzug eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme ist
  5. Kostenvoranschlag vom Umzugsunternehmen, ggf. von weiteren Dienstleistern (Umbauten, Renovierungen)
  6. Beschreibung und Nachweis (Fotos, Grundriss) der neuen Wohnung (Barrierefreiheit, Lage, Ausstattung)
  7. Kontaktdaten und Bankverbindung des Versicherten für Auszahlung oder Direktabrechnung
  8. Nachweise über frühere Anträge und bewilligte Maßnahmen (falls vorhanden)
  9. Vollmacht (bei Einreichung durch Angehörige oder Dritte)
  10. Persönliche Erklärung zur aktuellen Wohnsituation und geplanten Verbesserungsbedarf

Hinweis: Die Maßnahme (Umzug und ggf. Umbau) darf erst begonnen werden, wenn der Zuschuss offiziell bewilligt wurde. Unvollständige Anträge oder fehlende Nachweise können zur Ablehnung führen.

Praxis-Tipps für die Antragstellung

  1. Prüfen Sie, ob auch Anpassungen in der neuen Wohnung förderfähig sind (Badumbau etc.)
  2. Fordern Sie mehrere Kostenvoranschläge an (Pflegekassen verlangen oft Vergleichsangebote)
  3. Achten Sie darauf, die Maßnahme möglichst wirtschaftlich zu gestalten
  4. Lassen Sie sich von einem Fachdienst wie Butler Umzüge beraten
  5. Halten Sie alle Nachweise und Dokumente digital bereit, um Rückfragen zügig beantworten zu können
  6. Stimmen Sie sich mit dem Vermieter oder Eigentümer ab, falls Umbauten notwendig sind.

Unterstützung durch Sozialamt und weitere Kostenträger

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten nicht immer vollständig. Falls nach Prüfung eine Restzahlung offenbleibt, können Sozialamt oder ggf. andere Kostenträger beteiligt werden – insbesondere bei Beziehern von ALG II oder Grundsicherung. Voraussetzung ist die „Angemessenheit“ der Maßnahme und die bewiesene finanzielle Bedürftigkeit.

FAQ

Wer hat Anspruch auf Umzugszuschuss bei der BKK Energie?

Pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 1, die unbedingt eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme umsetzen müssen, um die häusliche Pflege zu erleichtern.

Bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Maßnahme und Person für Umzugskosten und wohnumfeldverbessernde Anpassungen der neuen Wohnung.

Wenn die neue Wohnung barrierefrei, behindertengerecht und die Pflege deutlich erleichtert wird. Zudem muss der Umzug medizinisch oder pflegerisch notwendig sein.

In der Regel werden freiwillige Umzüge ins Pflegeheim nicht bezuschusst. Nur bei nachweisbarer Notwendigkeit und gemäß Einzelfallprüfung sind Ausnahmen möglich. Das gilt insbesondere für den Wechsel von Wohnung zu Pflegeeinrichtung.

Türverbreiterungen, fest installierte Rampen, Treppenlifter, Umbau des Bades zu einer bodengleichen Dusche, rollstuhlgerechte Küchen oder absenkbare Möbel sind typische förderfähige Maßnahmen. Auch technische Hilfen können gefördert werden.

Alle Nachweise zur Pflegebedürftigkeit, ärztliche oder pflegefachliche Atteste, detaillierte Begründung der Maßnahme, Kostenvoranschlag, Beschreibung der neuen Wohnung und ggf. Vollmacht.

Ja, die Kosten werden nur übernommen, wenn die Maßnahme vor Beginn beantragt und bewilligt wurde. Rückwirkende Kostenerstattung ist ausgeschlossen.

Antragsformular einreichen, alle Unterlagen beifügen, Prüfung durch Pflegekasse abwarten, Bewilligung abwarten, Maßnahmen umsetzen, Rechnungen einreichen, Auszahlung erhalten.

Restkosten können beim Sozialamt beantragt werden, sofern Bedürftigkeit vorliegt. Auch andere Kostenträger können beteiligt werden – prüfen Sie alternative Finanzierungsmöglichkeiten.

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