Der Umzug in eine barrierefreie oder besser geeignete Wohnung ist für viele Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderung oder Senioren in Deutschland oft notwendig, um ein sicheres und selbstständiges Leben zu gewährleisten. Doch gerade die damit verbundenen Kosten stellen häufig eine große Hürde dar.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse, in der HanseMerkur Krankenversicherung, nach § 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) einen Großteil dieser Kosten durch einen Zuschuss, der aktuell bis zu 4.180 EUR betragen kann .
Der Zuschuss der Pflegekasse für Umzugskosten – insbesondere bei der HanseMerkur Krankenversicherung – ist ein wertvoller Beitrag, um Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung einen Wohnortwechsel in eine besser geeignete Wohnung zu ermöglichen.
Der Vorgang ist klar strukturiert, aber an formale Voraussetzungen (Pflegegrad, medizinische Notwendigkeit, Antragstellung mit Kostenvoranschlägen und Nachweisen) gebunden. Mit guter Vorbereitung und einer exakten schriftlichen Begründung lassen sich die Bewilligungschancen deutlich erhöhen.
Besonders für Versicherte der HanseMerkur sind die zusätzlichen Beratungs- und Assistance-Leistungen ein Vorteil – auch wenn die Hauptleistung (Zuschuss) immer über die gesetzliche Pflegekasse läuft. Im Zusammenspiel mit erfahrenen Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH können maßgeschneiderte Lösungen für jede individuelle Lebenssituation entwickelt werden.
Pflegebedürftige & Pflegekasse
Auch Schwerbehinderte ohne Pflegegrad können unter bestimmten Bedingungen Unterstützung erhalten. Weitere Details dazu in den Spezialfällen .
Wer ist anspruchsberechtigt?
Welche Umzugskosten werden übernommen?
Antragsberechtigung und Nachweise
Anforderungen an den neuen Wohnraum
Grenzfälle: Schwerbehinderung ohne Pflegegrad
Nach Bewilligung: Umzug wie geplant durchführen, Rechnungen aufbewahren.
Originalrechnung(en) und ggf. Zahlungsnachweise nach Abschluss der Maßnahme bei der Pflegekasse einreichen.
Die Pflegekasse überweist den Zuschuss (bis max. 4.180 EUR) direkt an die Pflegebedürftigen bzw. Erstattungen werden überwiesen.
Butler Umzüge GmbH ist ein renommierter Dienstleister, spezialisiert auf barrierefreie und seniorengerechte Umzüge in Berlin und bundesweit. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit HanseMerkur-Versicherten bietet die Firma:
Butler Umzüge ist damit ein bevorzugter Partner für HanseMerkur-Versicherte mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung und erhöht die Bewilligungschancen durch professionelle Dokumentation und nachvollziehbare Angebote .
Neben dem Pflegekassen-Zuschuss (bis zu 4.180 EUR) bieten Sozialämter, Integrationsämter und spezielle Stiftungen in Einzelfällen zusätzliche Gelder und Sachleistungen. Voraussetzung ist immer die medizinische Notwendigkeit und der Nachweis, dass die Maßnahme die Lebenssituation erheblich verbessert .
Voraussetzung sind ein anerkannter Pflegegrad und die nachgewiesene Notwendigkeit der Maßnahme zur Erleichterung der Pflege oder eigenständigen Lebensführung .
In der Regel Anspruch ab Pflegegrad 2, laut SGB XI aber auch schon ab Pflegegrad 1. Die genauen Konditionen hängen vom individuellen Sachverhalt ab und werden von der Pflegekasse geprüft .
Bei erneut auftretendem Bedarf (z. B. erneuter Umzug oder geänderter Wohnbedarf wegen Verschlechterung der Pflegesituation) ist ein Zuschuss erneut möglich, sofern die Höchstsumme pro Maßnahme eingehalten wird .
Hier kommen neben der Pflegekasse das Sozialamt, Integrationsämter oder Berufsgenossenschaften als Kostenträger infrage. Diese Stellen prüfen im Einzelfall die Notwendigkeit und übernehmen teils ganz oder teilweise die Kosten .
Abhängig von den individuellen Umständen: Grundsicherungsleistungen, Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten, spezielle Förderungen bei Erwerbsminderung .
Die Pflegekasse übernimmt Kosten für den eigentlichen Umzug, Transport von Möbeln, Demontage/Montage, Anpassungsarbeiten. Nicht übernommen werden Kosten für Einrichtungsgegenstände oder reine Verschönerungen ohne Pflegebezug .
Anspruch haben pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad und nachgewiesener Notwendigkeit der Umzugsmaßnahme zur Verbesserung ihres Wohnumfeldes .
Kein Anspruch bei der Pflegekasse; Antrag bei Sozialamt oder Integrationsamt empfohlen. Auch Stiftungen können unterstützend wirken .
Förderfähige Renovierungen übernimmt die Pflegekasse, andere ggf. Sozialamt, Integrationsamt oder kommunale Förderstellen .
Neben den gen. Stellen gibt es soziale Träger, Hilfsvereine und die Möglichkeit privater Spenden oder Crowdfunding für Härtefälle.
Rentner mit Pflegestufe erhalten Zuschuss analog zu anderen Pflegebedürftigen. Bei Sozialhilfeanspruch ist ggf. das Sozialamt zuständig.
Die Krankenversicherung (auch HanseMerkur) übernimmt in der Regel keine Umzugskosten. Ausnahme: Ergänzende Assistance-Leistungen bestimmter Privat-Tarife .
Siehe oben – alles, was der Wohnumfeldverbesserung unmittelbar und nachweislich dient .
Neben dem Umzugszuschuss: Wohnraumanpassungen (z. B. Badumbau), Pflegehilfsmittel, Tagesbetreuung, Kurse, Entlastungsleistungen .
Im Kern: Kosten für die Pflege, Betreuung, Hilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung, ggf. zusätzliche Unterstützungsleistungen bei erhöhtem Bedarf .