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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten bei HanseMerkur

seal butler umzug
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Zuschuss für Umzugskosten bei HanseMerkur Krankenversicherung in Deutschland

Der Umzug in eine barrierefreie oder besser geeignete Wohnung ist für viele Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderung oder Senioren in Deutschland oft notwendig, um ein sicheres und selbstständiges Leben zu gewährleisten. Doch gerade die damit verbundenen Kosten stellen häufig eine große Hürde dar. 

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse, in der HanseMerkur Krankenversicherung, nach § 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) einen Großteil dieser Kosten durch einen Zuschuss, der aktuell bis zu 4.180 EUR betragen kann .

Der Zuschuss der Pflegekasse für Umzugskosten – insbesondere bei der HanseMerkur Krankenversicherung – ist ein wertvoller Beitrag, um Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung einen Wohnortwechsel in eine besser geeignete Wohnung zu ermöglichen. 

Der Vorgang ist klar strukturiert, aber an formale Voraussetzungen (Pflegegrad, medizinische Notwendigkeit, Antragstellung mit Kostenvoranschlägen und Nachweisen) gebunden. Mit guter Vorbereitung und einer exakten schriftlichen Begründung lassen sich die Bewilligungschancen deutlich erhöhen.

Besonders für Versicherte der HanseMerkur sind die zusätzlichen Beratungs- und Assistance-Leistungen ein Vorteil – auch wenn die Hauptleistung (Zuschuss) immer über die gesetzliche Pflegekasse läuft. Im Zusammenspiel mit erfahrenen Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH können maßgeschneiderte Lösungen für jede individuelle Lebenssituation entwickelt werden.

Umzugsbeihilfe & Umzugskosten-Zuschuss

  1. Bei einem notwendigen Umzug kann eine Umzugsbeihilfe zur Abdeckung eines Teils oder der gesamten Umzugskosten beantragt werden.
  2. Die maximale Förderung der Pflegekasse nach SGB XI liegt bei 4.180 EUR .

Pflegebedürftige & Pflegekasse

  1. Pflegebedürftige erhalten den Zuschuss von ihrer zuständigen Pflegekasse, nicht direkt von der HanseMerkur.
  2. Der Zuschuss orientiert sich an der „Verbesserung des individuellen Wohnumfelds“.

Schwerbehinderte

Auch Schwerbehinderte ohne Pflegegrad können unter bestimmten Bedingungen Unterstützung erhalten. Weitere Details dazu in den Spezialfällen .

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Gesetzliche Basis: § 40 Abs. 4 SGB XI

  1. Die Rechtsgrundlage bildet der § 40 Abs. 4 SGB XI, wonach Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung – dazu zählt auch ein Umzug – bezuschusst werden, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird, oder eine selbstständige Lebensführung wiederhergestellt wird .
  2. Die Maßnahme muss notwendig und geeignet sein, die Pflege zu verbessern oder eine drohende Verschlechterung abzuwenden.

Wer ist anspruchsberechtigt?

  1. Menschen mit anerkannter Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 1, meistens ab Pflegegrad 2, Details siehe Tarif).
  2. In Ausnahmefällen auch Menschen mit Schwerbehinderung ohne Pflegegrad, wenn ein medizinisches Gutachten auf die Notwendigkeit eines Umzugs hinweist .

Welche Umzugskosten werden übernommen?

  1. Kosten des professionellen Umzugs (Umzugsunternehmen)
  2. Fahrtkosten, Transportkosten
  3. Kosten für Demontage und Montage von Möbeln
  4. Anpassungsmaßnahmen in der neuen Wohnung (zum Beispiel Türverbreiterung, Badanpassungen)
  5. Je nach Fall: Renovierungskosten, falls diese zur Verbesserung des Wohnumfelds unmittelbar notwendig sind .
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Voraussetzungen für den Zuschuss

Antragsberechtigung und Nachweise

  1. Anerkannter Pflegegrad nach § 15 SGB XI (in der Regel ab PG 2)
  2. Nachweis der Notwendigkeit des Umzugs (ärztliches Attest, Pflegegutachten)
  3. Kostenvoranschläge für Umzug und ggf. weitere notwendige Maßnahmen
  4. Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen (bei HanseMerkur: die Pflegekasse im Hintergrund, nicht die Krankenversicherung direkt) .
  5. Keine Selbstvornahme der Maßnahme vor Antragstellung (Vor Beginn der Maßnahme Genehmigung einholen!)

Anforderungen an den neuen Wohnraum

  1. Die neue Wohnung muss die Pflege ermöglichen oder wesentlich erleichtern.
  2. Der Umzug muss einen direkten Nutzen für die pflegebedürftige Person bringen (z.B. barrierefreies Bad, Aufzug, Nähe zu Pflegepersonen) .

Grenzfälle: Schwerbehinderung ohne Pflegegrad

  1. Ein Zuschuss für Schwerbehinderte ohne Pflegegrad wird im Einzelfall geprüft, meist aber abgelehnt, sofern keine Pflegebedürftigkeit nach SGB XI vorliegt.
  2. Andere Kostenträger kommen infrage: Integrationsämter, Sozialämter, Stiftungen.

Anleitung zur Antragstellung

1. Feststellung des Pflegegrads

  1. Prüfen, ob ein Pflegegrad vorliegt oder beantragt werden kann.
  2. Bei erstmaligem Antrag: MDK oder anderer Gutachterdienst nimmt Einstufung vor.

2. Beratung und Information

  1. Beratung und Informationen über das Pflegeportal oder telefonisch bei HanseMerkur-Pflegeberatung .
  2. Aufklärung über mögliche Maßnahmen und Antragsweg.

3. Angebot(e) und Kostenvoranschläge einholen

  1. Einholen mehrerer schriftlicher Kostenvoranschläge von qualifizierten Umzugsunternehmen (z.B. Butler Umzüge GmbH).
  2. Kostenvoranschlag sollte die exakten Leistungen, Preise und notwendigen Zusatzkosten (z.B. für Barrierefreiheit) umfassen.

4. Antrag bei der Pflegekasse stellen

  1. Antrag formlos oder per Formular bei der Pflegekasse einreichen (bei HanseMerkur über das Pflege-Portal oder Pflegeabteilung).
  2. Nachweise beilegen: Pflegegradbescheid, Attest/Pflegegutachten, Kostenvoranschläge, Begründung für die Maßnahme.

5. Warten auf den Bescheid und Genehmigung

  1. Keine Maßnahmen vor der Genehmigung durchführen!
  2. Die Pflegekasse prüft die Unterlagen und gibt schriftlich Bescheid über die Bewilligung.

6. Durchführung des Umzugs

Nach Bewilligung: Umzug wie geplant durchführen, Rechnungen aufbewahren.

7. Einreichen der Endabrechnung

Originalrechnung(en) und ggf. Zahlungsnachweise nach Abschluss der Maßnahme bei der Pflegekasse einreichen.

8. Auszahlung des Zuschusses

Die Pflegekasse überweist den Zuschuss (bis max. 4.180 EUR) direkt an die Pflegebedürftigen bzw. Erstattungen werden überwiesen.

Kooperation mit Butler Umzüge GmbH

Butler Umzüge GmbH ist ein renommierter Dienstleister, spezialisiert auf barrierefreie und seniorengerechte Umzüge in Berlin und bundesweit. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit HanseMerkur-Versicherten bietet die Firma:

  • Kostenfreie Beratung zu Umzugszuschüssen für pflegebedürftige Kunden
  • Ausführliche Kostenvoranschläge zur Vorlage bei der Pflegekasse
  • Durchführung des Umzugs mit Spezialausstattung (z.B. Treppenraupe, Rollstuhltransporter)
  • Optional: Demontage und Montage von Möbeln, Aufbau barrierefreier Elemente
  • Unterstützung bei Antragsstellung und Abrechnung der Leistungen

Butler Umzüge ist damit ein bevorzugter Partner für HanseMerkur-Versicherte mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung und erhöht die Bewilligungschancen durch professionelle Dokumentation und nachvollziehbare Angebote .

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Tipps für den erfolgreichen Antrag

  1. Frühe Beratung in Anspruch nehmen (über Pflegekasse, HanseMerkur oder unabhängige Beratungsstelle)
  2. Alle notwendigen Nachweise und Kostenvoranschläge beifügen
  3. Sorgfältig begründen, warum der Umzug notwendig ist (z. B. Atteste, Fotos, Pflegeberichte)
  4. Nur qualifizierte Unternehmen beauftragen, die Erfahrung mit Pflegeumzügen haben (z. B. Butler Umzüge)
  5. Maßnahmen erst nach Genehmigung durch die Pflegekasse beauftragen
  6. Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen, medizinische Notwendigkeit ausführlich belegen

Rechtliche und praktische Besonderheiten bei HanseMerkur

  1. Die HanseMerkur ist oft die Trägerin privater Pflegeergänzungsversicherungen, die Assistance-Leistungen anbieten. Bei Pflegegrad 2 und höher können Zusatzleistungen wie Beratung, Organisation und teils auch finanzielle Hilfen zur Umzugsorganisation übernommen werden .
  2. Die Beantragung der Hauptzuschüsse für den Umzug erfolgt jedoch über die gesetzliche Pflegekasse, auch wenn der Versicherte eine Zusatzversicherung bei HanseMerkur hat.
  3. Individuelle Assistance-Leistungen unterscheiden sich je nach Tarif und können spezifische Hilfen beim Umzugsmanagement, bei Suche nach barrierefreien Wohnungen, Wohnraumanpassung und psychosoziale Unterstützung enthalten.
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

FAQ

Welche Zuschüsse gibt es für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes?

Neben dem Pflegekassen-Zuschuss (bis zu 4.180 EUR) bieten Sozialämter, Integrationsämter und spezielle Stiftungen in Einzelfällen zusätzliche Gelder und Sachleistungen. Voraussetzung ist immer die medizinische Notwendigkeit und der Nachweis, dass die Maßnahme die Lebenssituation erheblich verbessert .

Voraussetzung sind ein anerkannter Pflegegrad und die nachgewiesene Notwendigkeit der Maßnahme zur Erleichterung der Pflege oder eigenständigen Lebensführung .

In der Regel Anspruch ab Pflegegrad 2, laut SGB XI aber auch schon ab Pflegegrad 1. Die genauen Konditionen hängen vom individuellen Sachverhalt ab und werden von der Pflegekasse geprüft .

Bei erneut auftretendem Bedarf (z. B. erneuter Umzug oder geänderter Wohnbedarf wegen Verschlechterung der Pflegesituation) ist ein Zuschuss erneut möglich, sofern die Höchstsumme pro Maßnahme eingehalten wird .

Hier kommen neben der Pflegekasse das Sozialamt, Integrationsämter oder Berufsgenossenschaften als Kostenträger infrage. Diese Stellen prüfen im Einzelfall die Notwendigkeit und übernehmen teils ganz oder teilweise die Kosten .

Abhängig von den individuellen Umständen: Grundsicherungsleistungen, Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten, spezielle Förderungen bei Erwerbsminderung .

Die Pflegekasse übernimmt Kosten für den eigentlichen Umzug, Transport von Möbeln, Demontage/Montage, Anpassungsarbeiten. Nicht übernommen werden Kosten für Einrichtungsgegenstände oder reine Verschönerungen ohne Pflegebezug .

Anspruch haben pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad und nachgewiesener Notwendigkeit der Umzugsmaßnahme zur Verbesserung ihres Wohnumfeldes .

Kein Anspruch bei der Pflegekasse; Antrag bei Sozialamt oder Integrationsamt empfohlen. Auch Stiftungen können unterstützend wirken .

Förderfähige Renovierungen übernimmt die Pflegekasse, andere ggf. Sozialamt, Integrationsamt oder kommunale Förderstellen .

Neben den gen. Stellen gibt es soziale Träger, Hilfsvereine und die Möglichkeit privater Spenden oder Crowdfunding für Härtefälle.

Rentner mit Pflegestufe erhalten Zuschuss analog zu anderen Pflegebedürftigen. Bei Sozialhilfeanspruch ist ggf. das Sozialamt zuständig.

Die Krankenversicherung (auch HanseMerkur) übernimmt in der Regel keine Umzugskosten. Ausnahme: Ergänzende Assistance-Leistungen bestimmter Privat-Tarife .

Siehe oben – alles, was der Wohnumfeldverbesserung unmittelbar und nachweislich dient .

Neben dem Umzugszuschuss: Wohnraumanpassungen (z. B. Badumbau), Pflegehilfsmittel, Tagesbetreuung, Kurse, Entlastungsleistungen .

Im Kern: Kosten für die Pflege, Betreuung, Hilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung, ggf. zusätzliche Unterstützungsleistungen bei erhöhtem Bedarf .

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