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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten AOK Nordost Jena

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Umzugskostenübernahme durch die AOK Nordost Krankenkasse in Jena

Die AOK Nordost Krankenkasse in Jena bietet pflegebedürftigen und behinderten Menschen finanzielle Unterstützung für medizinisch notwendige Umzüge, basierend auf den Regelungen des SGB XI. Mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Person (maximal 16.720 € für mehrere Personen) können Kosten für professionelle Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH übernommen werden. 

Die Antragstellung erfordert sorgfältige Vorbereitung, einschließlich ärztlicher Nachweise und detaillierter Kostenvoranschläge. Häufige Ablehnungsgründe wie unvollständige Unterlagen oder fehlende medizinische Begründung können durch frühzeitige Beratung vermieden werden.

Butler Umzüge GmbH bietet als professioneller Partner transparente Preise, umfassende Dienstleistungen und Unterstützung bei der Antragstellung, was den Umzugsprozess erleichtert. Die Zusammenarbeit mit der AOK Nordost und lokalen Beratungsstellen in Jena sorgt für eine reibungslose Abwicklung und verbessert die Lebensqualität der Betroffenen.

Überblick über die AOK Nordost Krankenkasse

Die AOK Nordost ist eine der größten gesetzlichen Krankenkassen in Ostdeutschland und betreut Versicherte in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, einschließlich Jena. Sie bietet umfassende Leistungen im Bereich der Pflegeversicherung, einschließlich Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Umzugskosten. Die Pflegekasse der AOK Nordost unterstützt pflegebedürftige Personen dabei, ihre Lebenssituation zu verbessern, indem sie finanzielle Hilfe für notwendige Umzüge gewährt.

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Butler Umzüge GmbH: Ein professionelles Umzugsunternehmen

Die Butler Umzüge GmbH ist ein etabliertes Umzugsunternehmen mit Sitz in Berlin, das sich auf zuverlässige und professionelle Umzüge spezialisiert hat. Das Unternehmen ist bundesweit und europaweit tätig und bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen für Privat- und Firmenumzüge. Mit einem Fokus auf hohe Qualität, faire Preise und transparente Beratung ist Butler Umzüge ein geeigneter Partner für Umzüge, die von der AOK Nordost finanziert werden.

Leistungsportfolio

Butler Umzüge GmbH bietet folgende Dienstleistungen an:

  1. Individuelle Umzugspakete: Maßgeschneiderte Planung für private, gewerbliche und internationale Umzüge.
  2. Beratung und Planung: Detaillierte Beratung, um Probleme im Vorfeld zu vermeiden, und individuelle Umzugsplanung.
  3. Halteverbotszonen: Organisation und Genehmigung von Halteverbotszonen in Berlin und anderen Städten.
  4. Renovierung und Reinigung: Nach dem Umzug werden Reinigungs- und Renovierungsarbeiten angeboten.
  5. Lager-Service: Temporäre Einlagerung von Möbeln und Materialien.
  6. Europaweite Umzüge: Organisation von Umzügen in EU-Länder wie Frankreich, Spanien oder Polen, inklusive aller Formalitäten.
  7. Professionelle Umzugshelfer: Geschulte Möbelpacker, die diskret und sorgfältig arbeiten.
  8. Versicherung: Umfassende Haftpflichtversicherung für Schäden während des Umzugs.
Umzugsdienstleistungen in Jena und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Jena und Umgebung

Transparente Preisgestaltung

Butler Umzüge arbeitet ausschließlich mit Festpreisangeboten, die auf detaillierten Kostenvoranschlägen basieren. Es fallen keine Anfahrtskosten oder versteckten Gebühren an. Kunden erhalten vorab schriftliche Angebote, die für die Antragstellung bei der AOK Nordost verwendet werden können. Verträge enthalten klare Leistungsbeschreibungen, Haftungsregelungen und Ausführungszeiten. Stornobedingungen sind ebenfalls klar geregelt, um Transparenz zu gewährleisten.

Spezialisierung auf Seniorenumzüge

Butler Umzüge ist speziell auf Seniorenumzüge ausgerichtet, die oft medizinisch begründet sind und von der Pflegekasse unterstützt werden. Die Mitarbeiter sind geschult, einfühlsam und diskret zu arbeiten, um den besonderen Bedürfnissen älterer oder pflegebedürftiger Personen gerecht zu werden. Dies macht das Unternehmen zu einem idealen Partner für Umzüge, die von der AOK Nordost finanziert werden.3. Rechtlicher Kontext der Umzugskostenübernahme

Möge jedes Zimmer mit Liebe und Glück erfüllt sein.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Der Zuschuss kann bis zu 4.180 € pro Maßnahme betragen (Stand 2025). Wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben, ist ein Gesamtzuschuss von bis zu 16.720 € möglich.

Um Anspruch auf einen Umzugskostenzuschuss zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Pflegebedürftigkeit: Ein anerkannter Pflegegrad (1–5) muss vorliegen, bestätigt durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK).
  2. Medizinische Notwendigkeit: Der Umzug muss aus medizinischen oder pflegebedingten Gründen erforderlich sein, z. B. für Barrierefreiheit, Nähe zu Angehörigen oder Pflegeeinrichtungen.
  3. Mitgliedschaft: Die antragstellende Person muss bei der AOK Nordost versichert sein.
  4. Antrag vor Umzug: Der Antrag muss vor Beginn des Umzugs gestellt werden, da rückwirkende Erstattungen in der Regel ausgeschlossen sind.
  5. Kostenvoranschlag: Ein detaillierter Kostenvoranschlag eines professionellen Umzugsunternehmens ist erforderlich.

Typische medizinische Gründe

Medizinische Gründe, die einen Umzug rechtfertigen, umfassen:

  1. Umzug in eine barrierefreie Wohnung (z. B. ohne Treppen, mit breiteren Türen).
  2. Nähe zu Pflegeeinrichtungen oder Angehörigen, die die Pflege übernehmen.
  3. Verbesserung der Lebensqualität durch eine geeignetere Wohnsituation (z. B. kleinere, leichter zu beheizende Wohnung).
  4. Anpassung an veränderte Pflegebedürfnisse, z. B. bei fortschreitender Erkrankung.
Umzugsdienstleistungen in Jena und Umgebung

Antragsverfahren für Umzugskosten

Erforderliche Unterlagen

Für einen Antrag auf Umzugskostenübernahme bei der AOK Nordost in Jena sind folgende Dokumente erforderlich:

  1. Ärztliches Attest: Nachweis der medizinischen Notwendigkeit des Umzugs, ausgestellt von einem behandelnden Arzt.
  2. Kostenvoranschlag: Detaillierter Kostenvoranschlag eines professionellen Umzugsunternehmens, z. B. Butler Umzüge GmbH.
  3. Nachweis der Pflegebedürftigkeit: Dokumentation des Pflegegrads, z. B. durch den MDK-Bescheid.
  4. Mitgliedsbescheinigung: Nachweis der Versicherung bei der AOK Nordost.
  5. Wohnungsangebot oder Mietvertrag: Nachweis der neuen Adresse, z. B. durch einen Mietvertrag oder ein Wohnungsangebot.
  6. Rechnungen nach Umzug: Nachweise der tatsächlich entstandenen Kosten (nach Genehmigung des Antrags).

Die Vollständigkeit der Unterlagen ist entscheidend, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.

Ablauf der Antragstellung

  1. Pflegeberatung: Vor der Antragstellung wird empfohlen, ein Beratungsgespräch mit der AOK Nordost oder einer unabhängigen Pflegeberatungsstelle zu führen, um die Voraussetzungen zu klären.
  2. Antrag einreichen: Der Antrag muss schriftlich bei der AOK Nordost eingereicht werden, entweder per Post, online über das Kundenportal oder persönlich in der Geschäftsstelle in Jena (z. B. AOK Nordost, Löbdergraben 24, 07743 Jena).
  3. Prüfung: Die Pflegekasse prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und medizinische Notwendigkeit. Dies kann 4–6 Wochen dauern. Gegebenenfalls werden Gutachter oder Pflegeberater hinzugezogen.
  4. Bewilligung oder Ablehnung: Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Bei Bewilligung wird der Zuschuss nach Vorlage der Rechnungen ausgezahlt.
  5. Umzug durchführen: Nach Bewilligung kann der Umzug mit einem professionellen Unternehmen wie Butler Umzüge durchgeführt werden.

Praktische Umsetzung

  1. Vor dem Umzug: Kontaktieren Sie die AOK Nordost frühzeitig, um die Anforderungen zu klären. Ein Kostenvoranschlag von Butler Umzüge GmbH kann direkt an die Pflegekasse weitergeleitet werden, um die Genehmigung zu erleichtern.
  2. Während des Umzugs: Stellen Sie sicher, dass alle Leistungen des Umzugsunternehmens dokumentiert sind. Butler Umzüge kann die Rechnung direkt an die AOK Nordost senden, wenn eine Abtretungserklärung vorliegt.
  3. Nach dem Umzug: Reichen Sie alle Rechnungen und Nachweise ein, um die Erstattung zu erhalten.
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Einschränkungen

  1. Keine Renovierungskosten: Kosten für Renovierungsarbeiten oder Möbelauslagerung werden in der Regel nicht übernommen, es sei denn, sie sind explizit als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen genehmigt.
  2. Keine privaten Umzüge: Selbst organisierte Umzüge oder Umzüge durch Angehörige werden nicht erstattet, da die AOK Nordost nur professionelle Dienstleistungen fördert.
  3. Keine rückwirkende Erstattung: Kosten für bereits durchgeführte Umzüge ohne vorherige Genehmigung werden nicht übernommen.

Angehörigenleistungen

Angehörige können in Ausnahmefällen Kosten erstattet bekommen, wenn sie den Umzug organisieren und professionelle Dienstleistungen (z. B. Umzugshelfer oder Transportmittel) nachweisen können. Dies erfordert jedoch eine vorherige Absprache mit der AOK Nordost und detaillierte Rechnungsbelege. Pauschale Erstattungen für private Helfer sind ausgeschlossen.

Beratungsangebote der AOK Nordost (Praktische Umsetzung in Jena)

Die AOK Nordost bietet in Jena umfassende Beratungsleistungen an, um Antragsteller bei der Umzugskostenübernahme zu unterstützen. Die Geschäftsstelle in Jena (Löbdergraben 24, 07743 Jena) bietet persönliche Beratungsgespräche, telefonische Beratung (Hotline: 0800 2650800) und Online-Services über das AOK Nordost Kundenportal. 

Zudem kooperiert die AOK Nordost mit unabhängigen Pflegeberatungsstellen, die kostenfreie Unterstützung anbieten, z. B. die Gesellschaft für Prävention im Alter (PiA) e.V.

FAQ

Wie beantrage ich die Übernahme von Umzugskosten bei der AOK Nordost in Jena?

Der Antrag muss schriftlich bei der AOK Nordost, Pflegekasse, Löbdergraben 24, 07743 Jena, eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen umfassen ein ärztliches Attest, einen Kostenvoranschlag und Nachweise der Pflegebedürftigkeit.

Es muss ein anerkannter Pflegegrad vorliegen, der Umzug muss medizinisch notwendig sein, und der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden.

Ärztliches Attest, Kostenvoranschlag, Nachweis der Pflegebedürftigkeit, Mitgliedsbescheinigung, Mietvertrag und Rechnungen.

In der Geschäftsstelle in Jena, per Post oder online über das Kundenportal.

Die Bearbeitung dauert in der Regel 4–6 Wochen.

Ja, die antragstellende Person muss bei der AOK Nordost versichert sein.

Ja, die AOK Nordost bietet ein Online-Portal für die Antragstellung.

Ja, ein anerkannter Pflegegrad ist Voraussetzung.

In der Regel nur für Umzüge innerhalb Deutschlands, Ausnahmen bedürfen einer Sondergenehmigung.

Die pflegebedürftige Person oder ein bevollmächtigter Angehöriger.



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