Der Umzugskostenzuschuss und der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung der Knappschaft Krankenversicherung sind wichtige Fördermöglichkeiten, wenn gesundheitliche Umstände einen Wohnungswechsel oder bauliche Anpassungen erfordern.
Gerade für pflegebedürftige und gesundheitlich eingeschränkte Versicherte bieten diese Zuschüsse eine verlässliche Unterstützung zur Verbesserung der Lebenssituation und zur Förderung der Selbstständigkeit.
In Kooperation mit professionellen Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH wird der Prozess nicht nur erleichtert, sondern auch effizient und zuverlässig durchgeführt.
Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) und Richtlinien der Knappschaft
Die Leistungen der Knappschaft orientieren sich am Sozialgesetzbuch XI, insbesondere am § 40 SGB XI, der wohnumfeldverbessernde Maßnahmen für Pflegebedürftige regelt. Die Knappschaft bietet den Zuschuss freiwillig auch für vollversicherte Kunden ohne Pflegegrad, sofern medizinische Notwendigkeit besteht.
Ziele der Förderung
Diese Voraussetzungen gelten individuell und können je nach Versicherungsvertrag und persönlicher Pflegesituation leicht variieren. Eine fachkundige Beratung bei der Knappschaft wird empfohlen.
Förderfähige Umzugskosten (sofern medizinisch notwendig):
Zuschuss: Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt ist eine höhere Gesamtsumme möglich (bis 16,000€ bei vier Personen).
Nicht förderfähige Kosten: Mietkaution, rein kosmetische Renovierungen, Tapeten, neue Heizung etc..
Tipp: Warten Sie immer auf schriftliche Genehmigung, bevor Sie mit Umzug oder Umbau beginnen!
Ein erfahrenes Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH übernimmt:
Transparente Kosten: Feste, nachvollziehbare Preise – keine versteckten Kosten.
Fall: Herr Schmidt (75, Pflegegrad 2), Umzug in barrierefreie Wohnung
Anerkannter Pflegegrad, medizinische Notwendigkeit, Nachweis durch ärztliches Gutachten und Kostenvoranschlag einer Fachfirma.
Bis zu 4,180€ pro Maßnahme zu barrierefreien Umbauten, Treppenliften, Rampe, Spezialmöbel, etc..
Antragstellung nach Beratung, medizinischer Nachweis, prüfender Hausbesuch, schriftliche Genehmigung, Abrechnung nach Durchführung der Maßnahme.
Planung, Transport, Möbelmontage, Einlagerung, Entrümpelung, Renovierung, Spezialtransporte für Pflegebetten, Rollstühle.
KfW-Förderung für barrierefreien Umbau möglich (bis zu 5,000€), ggf. Zuschüsse von anderen Sozialträgern bei fehlendem Pflegegrad.
Knappschaft zahlt Umzugskosten zu Einrichtungen zur stationären Pflege, sofern medizinisch notwendig.
In der Regel 3–5 Wochen nach Eingang aller vollständigen Unterlagen.
Planen Sie Ihren Umzug barrierefrei – mit finanzieller Unterstützung der Knappschaft und professioneller Begleitung durch Butler Umzüge GmbH. Für Ihre Lebensqualität und Selbstständigkeit!