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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten Knappschaft in Deutschland

seal butler umzug
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Umzugskosten und Umzugskostenzuschuss bei der Knappschaft Krankenversicherung in Deutschland

Der Umzugskostenzuschuss und der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung der Knappschaft Krankenversicherung sind wichtige Fördermöglichkeiten, wenn gesundheitliche Umstände einen Wohnungswechsel oder bauliche Anpassungen erfordern. 

Gerade für pflegebedürftige und gesundheitlich eingeschränkte Versicherte bieten diese Zuschüsse eine verlässliche Unterstützung zur Verbesserung der Lebenssituation und zur Förderung der Selbstständigkeit. 

In Kooperation mit professionellen Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH wird der Prozess nicht nur erleichtert, sondern auch effizient und zuverlässig durchgeführt.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Gesetzliche Grundlagen und Zielsetzung

Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) und Richtlinien der Knappschaft

Die Leistungen der Knappschaft orientieren sich am Sozialgesetzbuch XI, insbesondere am § 40 SGB XI, der wohnumfeldverbessernde Maßnahmen für Pflegebedürftige regelt. Die Knappschaft bietet den Zuschuss freiwillig auch für vollversicherte Kunden ohne Pflegegrad, sofern medizinische Notwendigkeit besteht. 

Ziele der Förderung

  1. Förderung der Selbstständigkeit: Ermöglichung eines eigenständigen Lebens trotz gesundheitlicher Einschränkungen.
  2. Erleichterung der Pflege: Barrierefreiheit und technische Hilfsmittel entlasten Pflegekräfte und Angehörige.
  3. Vermeidung erhöhter Pflegekosten: Präventive Maßnahmen senken langfristig die Belastung des Gesundheitssystems.

Anspruchsberechtigte und Voraussetzungen

Wer hat Anspruch?

  1. Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.
  2. Medizinische Notwendigkeit nachgewiesen (ärztliches Attest oder medizinisches Gutachten erforderlich).
  3. Vollversicherung bei der Knappschaft (private Zusatzleistungen variieren).
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Voraussetzungen für den Umzugskostenzuschuss der Knappschaft

  1. Versichertenstatus: Der Antragsteller muss bei der Knappschaft versichert sein oder als Familienangehöriger mitversichert, sein. 
  2. Anerkannter Pflegegrad: Es muss ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) vorliegen. Die Pflegebedürftigkeit sollte offiziell festgestellt sein. 
  3. Medizinisch begründeter Umzugsbedarf: Der Umzug muss aus gesundheitlichen oder pflegebezogenen Gründen notwendig sein. Das heißt, die bisherige Wohnung ist nicht barrierefrei oder behindertengerecht genug, und eine Anpassung ist nicht möglich oder nicht wirtschaftlich. 
  4. Nachweis der medizinischen Notwendigkeit: Ein ärztliches Attest oder Gutachten, das die Umzugsnotwendigkeit belegt, wird benötigt. Die Knappschaft kann eine fachärztliche Stellungnahme oder ein Pflegegutachten verlangen. 
  5. Wirtschaftliche Angemessenheit: Die Umzugskosten müssen in einem wirtschaftlichen Rahmen stehen; das heißt, sie dürfen nicht unverhältnismäßig hoch im Verhältnis zum Nutzen für die pflegebedürftige Person sein. 
  6. Subsidiarität: Die Knappschaft prüft, ob andere Kostenträger (z. B. Pflegekasse, Sozialamt) vorrangig zuständig wären. Sie zahlt einen Zuschuss nur, wenn keine andere Stelle zahlt.
  7. Wohnumfeldverbesserung: Der Umzug muss dazu dienen, die häusliche Pflege zu ermöglichen, zu erleichtern oder die selbstständige Lebensführung wiederherzustellen. Oft ist ein barrierefreies, seniorengerechtes oder behindertengerechtes Wohnumfeld Voraussetzung.
  8. Vorabgenehmigung und vollständige Antragstellung: Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden und alle erforderlichen Unterlagen (medizinischer Nachweis, Kostenvoranschlag) beinhalten. Erst nach schriftlicher Zusage darf der Umzug beauftragt werden.

Diese Voraussetzungen gelten individuell und können je nach Versicherungsvertrag und persönlicher Pflegesituation leicht variieren. Eine fachkundige Beratung bei der Knappschaft wird empfohlen.

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Umzugskostenzuschuss

Förderfähige Umzugskosten (sofern medizinisch notwendig):

  1. Transportkosten
  2. Verpackungsmaterial und Ein- und Auspackservice
  3. Möbelmontage und Demontage
  4. Temporäre Lagerung des Hausrats
  5. Spezialtransporte (Pflegebetten, Rollstühle etc.)

Zuschuss: Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt ist eine höhere Gesamtsumme möglich (bis 16,000€ bei vier Personen). 

Nicht förderfähige Kosten: Mietkaution, rein kosmetische Renovierungen, Tapeten, neue Heizung etc.. 

Antragsprozess

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Beratung und Bedarfsanalyse: Kontaktaufnahme mit Knappschaft und Butler Umzüge GmbH.
  2. Medizinische Begründung: Ärztliches Gutachten/Dokumentation der gesundheitlichen Situation.
  3. Einholung eines Kostenvoranschlags: Von Butler Umzüge GmbH, exakt nach den Vorgaben für einen Zuschussantrag. 
  4. Antragstellung: Schriftlich oder digital bei der Knappschaft, inkl. aller Nachweise.
  5. Prüfung durch die Knappschaft: Sozialmedizinischer Dienst prüft Notwendigkeit, ggf. Hausbesuch.
  6. Genehmigung und Durchführung: Nach Bewilligung Organisation und Durchführung des Umzugs durch Butler Umzüge GmbH.
  7. Abrechnung: Einreichen der Rechnung(en), direkte Abrechnung mit der Knappschaft möglich. 

Tipp: Warten Sie immer auf schriftliche Genehmigung, bevor Sie mit Umzug oder Umbau beginnen! 

Die Rolle der Butler Umzüge GmbH

Ein erfahrenes Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH übernimmt:

  1. Beratung und individuelle Bedarfsanalyse
  2. Erstellung von Kostenvoranschlägen speziell für Förderanträge
  3. Bundesweite Durchführung von Pflegeumzügen
  4. Sichere und barrierefreie Transportlösungen
  5. Zusätzliche Services: Einlagerungen, Entrümpelung, Renovierung und Halteverbotsservice

Transparente Kosten: Feste, nachvollziehbare Preise – keine versteckten Kosten.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Beispielhafter Ablauf eines Pflegeumzugs

Fall: Herr Schmidt (75, Pflegegrad 2), Umzug in barrierefreie Wohnung

  1. Kontakt Knappschaft und Butler Umzüge
  2. Beratung und Einholung eines ärztlichen Gutachtens
  3. Kostenvoranschlag durch Umzugsunternehmen
  4. Antragstellung und Bewilligung
  5. Durchführung: Verpackung, Transport, Einrichtung durch Butler Umzüge GmbH
  6. Abrechnung und Erstattung der Kosten

Vorteile für Versicherte

  1. Finanzielle Entlastung für pflegebedingten Umzug
  2. Professionelle Durchführung und Entlastung von Angehörigen
  3. Wohnumfeld wird optimal an gesundheitliche und pflegerische Bedürfnisse angepasst
  4. Stressfreie, effiziente Abwicklung durch Butler Umzüge GmbH

FAQ – Häufige Fragen zur Kostenübernahme

Welche Voraussetzungen müssen für den Umzugskostenzuschuss erfüllt sein?

Anerkannter Pflegegrad, medizinische Notwendigkeit, Nachweis durch ärztliches Gutachten und Kostenvoranschlag einer Fachfirma.

Bis zu 4,180€ pro Maßnahme zu barrierefreien Umbauten, Treppenliften, Rampe, Spezialmöbel, etc.. 

Antragstellung nach Beratung, medizinischer Nachweis, prüfender Hausbesuch, schriftliche Genehmigung, Abrechnung nach Durchführung der Maßnahme.

Planung, Transport, Möbelmontage, Einlagerung, Entrümpelung, Renovierung, Spezialtransporte für Pflegebetten, Rollstühle. 

KfW-Förderung für barrierefreien Umbau möglich (bis zu 5,000€), ggf. Zuschüsse von anderen Sozialträgern bei fehlendem Pflegegrad. 

Knappschaft zahlt Umzugskosten zu Einrichtungen zur stationären Pflege, sofern medizinisch notwendig. 

In der Regel 3–5 Wochen nach Eingang aller vollständigen Unterlagen. 

Muster-Checkliste für einen Antrag:

  1. Beratungsgespräch vereinbaren
  2. Ärztliches Gutachten einholen
  3. Kostenvoranschlag eines zertifizierten Umzugsunternehmens
  4. Antrag vollständig ausfüllen (digital oder Papier)
  5. Nachweis Pflegegrad beilegen
  6. Antrag und Unterlagen an die Knappschaft senden
  7. Bewilligung abwarten
  8. Durchführung des Umzugs mit Butler Umzüge GmbH
  9. Rechnung einreichen / Direkte Abrechnung

Planen Sie Ihren Umzug barrierefrei – mit finanzieller Unterstützung der Knappschaft und professioneller Begleitung durch Butler Umzüge GmbH. Für Ihre Lebensqualität und Selbstständigkeit!

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