Die Krones BKK bietet pflegebedürftigen Versicherten in Deutschland einen umfangreichen Zuschuss für Umzugskosten, der bis zu 4.180 Euro beträgt, wenn der Umzug nachweislich die Pflege erleichtert oder eine barrierefreie Wohnsituation schafft. Die Antragstellung erfolgt bei der Pflegekasse, wobei alle relevanten Nachweise und Kostenvoranschläge einzureichen sind.
Der Umzugszuschuss der Krones BKK ist für pflegebedürftige Menschen ein bedeutender Beitrag zur Sicherstellung einer würdevollen und sicheren Pflegeumgebung. Die enge Kooperation mit spezialisierten Dienstleistern wie Butler Umzüge GmbH schafft organisatorische Entlastung und eine hohe Bewilligungswahrscheinlichkeit. Wichtig sind eine individuelle Bedarfsbegründung, eine frühzeitige Planung und vollständige Dokumentation sowie die direkte Abstimmung mit der Pflegekasse Krones BKK.
Die wohnumfeldverbessernde Maßnahme ist bundesweit ein zentraler Baustein der Pflegeversicherung – sie kann den Alltag grundlegend erleichtern und ein selbstbestimmtes Leben trotz Pflegebedürftigkeit sichern.
Durch die Kooperation mit spezialisierten Unternehmen Butler Umzüge GmbH werden aus bürokratischen Hürden und organisatorischem Stress handhabbare Prozesse.
Die Krones BKK übernimmt sowohl die Krankenversicherung als auch die Pflegekasse, sodass Versicherte bei Krankheit und Pflegebedarf umfassend betreut werden. Für pflegebedürftige Versicherte ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Kasse und Kostenträger wichtig, damit alle rechtlichen und organisatorischen Fragen kompetent gelöst werden.
Für den Zuschuss zu Umzugskosten bei der Krones BKK müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Nur wenn diese Voraussetzungen und eine plausible Notwendigkeit des Umzugs gegeben sind, kann die Krones BKK einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für die Umzugskosten bewilligen.
Maximalbetrag: Bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person; bei Ehepaaren ggf. mehr.
Art der Kosten:
Zusatzkosten für barrierefreie Anpassungen (z.B. Rampe, Türverbreiterung)
Die Pflegeversicherung der Krones BKK unterliegt den bundesweiten Vorgaben des SGB XI und der jährlichen Pflegeleistungsanpassungen. Seit Januar 2025 wurden alle Leistungen um 4,5% erhöht; der pauschale Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen liegt bei 4.180 Euro.
Eine pflegebedürftige Person aus Nordbayern zieht in eine barrierefreie Wohnung mit bodengleicher Dusche und Aufzugszugang. Eine Pflegeberaterin bestätigt die Notwendigkeit der Maßnahme. Kostenvoranschlag von Butler Umzüge GmbH wird eingereicht, Antrag bei Krones BKK bewilligt, Zuschuss: 4.180 Euro.
Zwei Eheleute, beide mit Pflegegrad 3, ziehen aus einem Haus mit Treppen in eine seniorengerechte Wohnung ohne Barrieren. Gesamtzuschuss: bis zu 8.320 Euro bei Einreichung zweier Anträge.
Eine ältere Dame mit Pflegegrad 2 wechselt aus einer Landgemeinde in die Stadt, um leichteren Zugang zu Pflegediensten und Ärzten zu haben. Der Umzug wird durch Krones BKK bezuschusst, da Wohnumfeld verbessernd.
Die Zusammenarbeit mit professionellen Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH ist empfehlenswert, da:
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad ab Pflegegrad 1 bei der Krones BKK.
Bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person und Maßnahme; höhere Summen bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt.
Notwendige Umzugskosten, Arbeitslöhne, Beratung, spezifische Maßnahmen zur Barrierefreiheit, Umzugsmaterial, Fahrtkosten.
Frühzeitige Antragstellung, vollständige Nachweise, Genehmigung vor Durchführung, Kostenvoranschläge von professionellen Anbietern einzureichen.
Es kann ergänzende Hilfe durch das Sozialamt oder steuerliche Rückvergütungen geben.