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Butler UmzĂĽge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten bei der LVM

seal butler umzug
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Zuschuss fĂĽr Umzugskosten bei der LVM Krankenversicherung in Deutschland

Die LVM Krankenversicherung an sich zahlt keine Zuschüsse für Umzüge oder Wohnungsumbauten. 

Entscheidend ist die LVM Pflegekasse, die auf Grundlage des § 40 SGB XI Zuschüsse gewährt – bis zu 4.180 Euro pro Person. Förderfähig sind alle Maßnahmen, die die Selbstständigkeit und Pflege im häuslichen Umfeld verbessern: Umzüge, barrierefreie Umbauten, Hilfsmittel.

Mit den richtigen Anträgen, Nachweisen und professioneller Unterstützung – etwa durch die Butler Umzüge GmbH – lassen sich finanzielle Entlastungen realisieren, die Pflegebedürftigen und Angehörigen erheblichen Druck nehmen. Ergänzende Fördermöglichkeiten bestehen über die KfW-Bank und regionale Programme.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Zuständigkeit: Wer übernimmt die Kosten?

Rolle der LVM Krankenversicherung

Die LVM als private Krankenversicherung übernimmt keine direkten Zuschüsse für Umzüge oder barrierefreie Wohnungsanpassungen. 

Im Fokus stehen hier Leistungen, die medizinische Behandlungen oder Hilfsmittel betreffen. Im Pflegefall hingegen greift die Pflegeversicherung (gesetzlich oder privat), die bei der LVM entweder integriert oder als Zusatzversicherung organisiert ist.

Pflegekasse als Hauptkostenträger

  1. Zuständig für Zuschüsse bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.
  2. Grundlage: § 40 Abs. 4 SGB XI.
  3. Förderbar: bauliche Anpassungen, Umzüge in barrierefreie Wohnungen, Maßnahmen, die Pflege und Selbstbestimmung verbessern.
  4. Voraussetzung: Anerkannter Pflegegrad (ab PG 1).
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Rechtliche Grundlagen

  1. § 40 SGB XI regelt die „Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“.
  2. Leistungen gelten fĂĽr:
    • Barrierefreier Umbau (z. B. Bad, Treppen, TĂĽren).
    • Hilfsmittel (Toilettensitzerhöhungen, Haltegriffe, mobile Rampen).
    • – Notwendige UmzĂĽge, wenn bauliche Anpassungen nicht ausreichen oder nicht realisierbar sind.
  3. Maximalzuschuss: 4.180 € pro pflegebedürftiger Person im Haushalt.
  4. Mehrere pflegebedürftige Personen → individuelle Ansprüche können zusammengerechnet werden.

Förderfähige Umzugsszenarien

  1. Umzug in eine barrierefreie Wohnung (z. B. rollstuhlgerecht, Aufzug, breite TĂĽren).
  2. Umzug in eine Erdgeschosswohnung, wenn Treppen zum Problem werden.
  3. Umzug in eine Senioren-WG oder betreutes Wohnen, wenn die bisherige Wohnung Pflege im häuslichen Umfeld unmöglich macht.
  4. ZwangsumzĂĽge nach Wasserschaden, Feuer oder Einsturzgefahr, sofern sie die Pflege erheblich erleichtern.

Antragstellung bei der LVM Pflegekasse

Voraussetzungen

  1. Anerkannter Pflegegrad (PG 1 bis 5).
  2. Ärztliches Attest oder Gutachten, das den Bedarf begründet.
  3. Nachweis, dass der Umzug pflegerisch notwendig ist.
  4. Kostenvoranschlag einer Umzugsfirma (z. B. Butler UmzĂĽge GmbH).

Erforderliche Unterlagen

  1. AusgefĂĽlltes Antragsformular.
  2. Pflegegrad-Nachweis.
  3. Ärztlicher Befundbericht.
  4. Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens.
  5. Fotodokumentation der bisherigen Wohnsituation („Ungeeignetheit“ der Wohnung).
  6. Bestätigung des Vermieters über fehlende Anpassungsbereitschaft oder Umbauhindernisse.
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Praxisbeispiele

Beispiel 1: Rollstuhlfahrer zieht in barrierefreie Erdgeschosswohnung

Herr M., 72 Jahre, Pflegegrad 3, wohnt bisher im 3. Stock ohne Aufzug. Ein Umbau des Treppenhauses ist unmöglich. Er beantragt bei der LVM Pflegekasse die Übernahme der Umzugskosten ähnlich wie für Umbauten. Nach Prüfung durch den medizinischen Dienst erhält er einen Zuschuss von 4.180 €. Die Beauftragung erfolgt über die Umzugsfirma Butler Umzüge GmbH.

Beispiel 2: Ehepaar mit Pflegegraden 2 und 4 zieht in betreutes Wohnen

Frau und Herr M. besitzen beide anerkannte Pflegegrade. Der Zuschuss wird ihnen jeweils bis zu 4.180 € gewährt, sodass die Kostenbeteiligung kombiniert werden kann (max. 8.360 €).

KfW-Bank als Zusatzmöglichkeit

Neben der Pflegekasse bietet die Kreditanstalt fĂĽr Wiederaufbau (KfW) weitere Programme:

  1. Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“.
  2. Zuschuss bis 6.250 € oder 10% der förderfähigen Kosten.
  3. Kombination mit Pflegekassenzuschüssen möglich.
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Zusammenarbeit mit Butler UmzĂĽge GmbH

Die Berliner Firma Butler UmzĂĽge GmbH ist auf seniorengerechte und barrierefreie UmzĂĽge spezialisiert. Sie unterstĂĽtzt Antragsteller mit:

  • AusfĂĽhrlichen Kostenvoranschlägen fĂĽr die Pflegekasse.
  • Organisation von Vollservice-UmzĂĽgen ohne Mehrkosten fĂĽr Anfahrten.
  • Fachgerechtem Verpacken, Transportieren und Aufbauen auch schwerer bzw. medizinischer Möbel.
  • Speziellen Not-UmzĂĽgen, etwa nach Wohnungsbrand oder bei akuter PflegebedĂĽrftigkeit.

Die enge Zusammenarbeit mit Versicherungen, Pflegekassen und Behörden macht Butler Umzüge zu einem verlässlichen Partner.

FAQ

Ăśbernimmt LVM die direkten Umzugskosten?

Nein, nur die Pflegekasse im Rahmen wohnumfeldverbessernder Maßnahmen (§ 40 SGB XI).

Bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person.

Pflegegrad, ärztliches Gutachten, Notwendigkeit des Umzugs.

Ja, zwingend erforderlich, möglichst von einem Fachunternehmen wie Butler Umzüge GmbH.

Ja, aber nur bei neuer Situation (erneuter Umzug, andere MaĂźnahmen).

Ja, der Zuschuss kann pro pflegebedürftiger Person gewährt werden.

Dann besteht kein Anspruch auf den Zuschuss. Alternativ: Sozialamt oder KfW.

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