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Umzugskosten bei der LVM
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Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten bei der LVM

  • Umzugsservice
  • Krankenkasse hilft bei Umzug
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Die LVM Krankenversicherung an sich zahlt keine Zuschüsse für Umzüge oder Wohnungsumbauten. 

Entscheidend ist die LVM Pflegekasse, die auf Grundlage des § 40 SGB XI Zuschüsse gewährt – bis zu 4.180 Euro pro Person. Förderfähig sind alle Maßnahmen, die die Selbstständigkeit und Pflege im häuslichen Umfeld verbessern: Umzüge, barrierefreie Umbauten, Hilfsmittel.

Mit den richtigen Anträgen, Nachweisen und professioneller Unterstützung – etwa durch die Butler Umzüge GmbH – lassen sich finanzielle Entlastungen realisieren, die Pflegebedürftigen und Angehörigen erheblichen Druck nehmen. Ergänzende Fördermöglichkeiten bestehen über die KfW-Bank und regionale Programme.

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Rolle der LVM Krankenversicherung

Die LVM als private Krankenversicherung übernimmt keine direkten Zuschüsse für Umzüge oder barrierefreie Wohnungsanpassungen. 

Im Fokus stehen hier Leistungen, die medizinische Behandlungen oder Hilfsmittel betreffen. Im Pflegefall hingegen greift die Pflegeversicherung (gesetzlich oder privat), die bei der LVM entweder integriert oder als Zusatzversicherung organisiert ist.

Pflegekasse als Hauptkostenträger

  1. Zuständig für Zuschüsse bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.
  2. Grundlage: § 40 Abs. 4 SGB XI.
  3. Förderbar: bauliche Anpassungen, Umzüge in barrierefreie Wohnungen, Maßnahmen, die Pflege und Selbstbestimmung verbessern.
  4. Voraussetzung: Anerkannter Pflegegrad (ab PG 1).
  1. § 40 SGB XI regelt die „Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“.
  2. Leistungen gelten für:
    • – Barrierefreier Umbau (z. B. Bad, Treppen, Türen).
    • – Hilfsmittel (Toilettensitzerhöhungen, Haltegriffe, mobile Rampen).
    • – Notwendige Umzüge, wenn bauliche Anpassungen nicht ausreichen oder nicht realisierbar sind.
  3. Maximalzuschuss4.180 € pro pflegebedürftiger Person im Haushalt.
  4. Mehrere pflegebedürftige Personen → individuelle Ansprüche können zusammengerechnet werden.
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  1. Umzug in eine barrierefreie Wohnung (z. B. rollstuhlgerecht, Aufzug, breite Türen).
  2. Umzug in eine Erdgeschosswohnung, wenn Treppen zum Problem werden.
  3. Umzug in eine Senioren-WG oder betreutes Wohnen, wenn die bisherige Wohnung Pflege im häuslichen Umfeld unmöglich macht.
  4. Zwangsumzüge nach Wasserschaden, Feuer oder Einsturzgefahr, sofern sie die Pflege erheblich erleichtern.
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Voraussetzungen

  1. Anerkannter Pflegegrad (PG 1 bis 5).
  2. Ärztliches Attest oder Gutachten, das den Bedarf begründet.
  3. Nachweis, dass der Umzug pflegerisch notwendig ist.
  4. Kostenvoranschlag einer Umzugsfirma (z. B. Butler Umzüge GmbH).

Erforderliche Unterlagen

  1. Ausgefülltes Antragsformular.
  2. Pflegegrad-Nachweis.
  3. Ärztlicher Befundbericht.
  4. Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens.
  5. Fotodokumentation der bisherigen Wohnsituation („Ungeeignetheit“ der Wohnung).
  6. Bestätigung des Vermieters über fehlende Anpassungsbereitschaft oder Umbauhindernisse.
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Herr M., 72 Jahre, Pflegegrad 3, wohnt bisher im 3. Stock ohne Aufzug. Ein Umbau des Treppenhauses ist unmöglich. Er beantragt bei der LVM Pflegekasse die Übernahme der Umzugskosten ähnlich wie für Umbauten. Nach Prüfung durch den medizinischen Dienst erhält er einen Zuschuss von 4.180 €. Die Beauftragung erfolgt über die Umzugsfirma Butler Umzüge GmbH.

Frau und Herr M. besitzen beide anerkannte Pflegegrade. Der Zuschuss wird ihnen jeweils bis zu 4.180 € gewährt, sodass die Kostenbeteiligung kombiniert werden kann (max. 8.360 €).

Neben der Pflegekasse bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weitere Programme:

  1. Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“.
  2. Zuschuss bis 6.250 € oder 10% der förderfähigen Kosten.
  3. Kombination mit Pflegekassenzuschüssen möglich.
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Die Berliner Firma Butler Umzüge GmbH ist auf seniorengerechte und barrierefreie Umzüge spezialisiert. Sie unterstützt Antragsteller mit:

  •  Ausführlichen Kostenvoranschlägen für die Pflegekasse.
  •  Organisation von Vollservice-Umzügen ohne Mehrkosten für Anfahrten.
  •  Fachgerechtem Verpacken, Transportieren und Aufbauen auch schwerer bzw. medizinischer Möbel.
  •  Speziellen Not-Umzügen, etwa nach Wohnungsbrand oder bei akuter Pflegebedürftigkeit.

Die enge Zusammenarbeit mit Versicherungen, Pflegekassen und Behörden macht Butler Umzüge zu einem verlässlichen Partner.

FAQ

Der Zuschuss kann von pflegebedürftigen Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (PG 1 bis 5) beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der Umzug oder die Maßnahme nachweislich die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit im Alltag fördert.

Die LVM Pflegekasse unterstützt Maßnahmen, die das Wohnumfeld an die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen anpassen. Dazu gehören:

  1. Umzüge in barrierefreie Wohnungen oder betreutes Wohnen.
  2. Barrierefreie Umbauten, z. B. Verbreiterung von Türen, Anpassung des Badezimmers oder Einbau von Treppenliften.
  3. Anschaffung von Hilfsmitteln wie Haltegriffen oder mobilen Rampen.

Der maximale Zuschuss beträgt 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im selben Haushalt können die Zuschüsse kombiniert werden (z. B. ein Ehepaar mit Pflegegraden erhält bis zu 8.360 Euro).

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Es liegt ein anerkannter Pflegegrad (PG 1 bis 5) vor.
  2. Ein ärztliches Attest oder ein Gutachten belegt die Notwendigkeit der Maßnahme.
  3. Der geplante Umzug oder Umbau dient nachweislich der Erleichterung der Pflege oder der Förderung der Selbstständigkeit.

Um einen Zuschuss zu beantragen, sollten Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der LVM Pflegekasse.
  2. Legen Sie den Nachweis Ihres Pflegegrads bei.
  3. Fügen Sie ein ärztliches Attest oder ein Gutachten bei, das die Notwendigkeit des Umzugs oder Umbaus bestätigt.
  4. Reichen Sie einen Kostenvoranschlag einer Umzugsfirma oder für die geplanten Maßnahmen ein.
  5. Warten Sie auf die schriftliche Genehmigung, bevor Sie den Umzug oder Umbau durchführen.

Die Grundlage für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bildet § 40 Abs. 4 SGB XI. Ziel dieser Regelung ist es, die Selbstständigkeit und Mobilität von pflegebedürftigen Personen zu fördern sowie die häusliche Pflege zu erleichtern.

Wenn wichtige Unterlagen wie der Kostenvoranschlag, das ärztliche Attest oder der Nachweis des Pflegegrads fehlen, wird der Antrag nicht bearbeitet. Es ist daher wichtig, alle erforderlichen Dokumente sorgfältig zusammenzustellen.

Nein, die LVM Versicherung bietet keine direkten Umzugszuschüsse an. Allerdings können pflegebedürftige Personen über die LVM Pflegekasse einen Zuschuss für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ beantragen, wie z. B. einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung. Der maximale Zuschuss beträgt 4.180 Euro, sofern der Umzug die Pflege erleichtert.

Nein, der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt und von der Pflegekasse genehmigt wurde.

Ja, zusätzlich zur LVM Pflegekasse können Sie weitere Förderungen in Anspruch nehmen, z. B.:

  1. KfW-Bank: Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ bietet Zuschüsse bis zu 6.250 Euro oder 10 % der förderfähigen Kosten.
  2. Regionale Förderprogramme: Einige Bundesländer und Kommunen bieten eigene Fördermöglichkeiten für barrierefreies Wohnen an.

Ja, es ist möglich, verschiedene Förderungen zu kombinieren, z. B. den Zuschuss der LVM Pflegekasse mit Programmen der KfW-Bank oder regionalen Förderprogrammen.

Die Kosten eines Umzugs hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  1. Entfernung zwischen dem aktuellen Wohnort und dem Zielort.
  2. Größe der Wohnung (Anzahl der Zimmer).
  3. Umfang des Umzugsguts.
  4. Zusätzliche Dienstleistungen wie Ein- und Auspackservice.
  5. Saisonale Unterschiede (in der Hauptsaison sind die Preise oft höher).

Hier sind einige Tipps zur Kostensenkung:

  1. Planen Sie den Umzug frühzeitig und vergleichen Sie Angebote von verschiedenen Umzugsunternehmen.
  2. Packen Sie Ihre Sachen selbst, um Kosten für den Einpackservice zu sparen.
  3. Entrümpeln Sie vor dem Umzug, um weniger transportieren zu müssen.
  4. Seien Sie flexibel bei den Umzugsterminen, um günstigere Preise zu erhalten.

Ein professionelles Umzugsunternehmen bietet zahlreiche Vorteile:

  1. Zeiteinsparung durch erfahrene Fachkräfte.
  2. Sicherheit beim Transport empfindlicher Gegenstände.
  3. Versicherungsschutz für mögliche Schäden während des Transports.
  4. Stressfreie Abwicklung durch professionelle Organisation.

Butler Umzüge GmbH bietet folgende Leistungen:

  1. Erstellung eines Kostenvoranschlags für den Antrag bei der Pflegekasse.
  2. Organisation von seniorengerechten Umzügen, einschließlich Verpackung, Transport und Aufbau.
  3. Unterstützung bei der Antragstellung und Zusammenarbeit mit Pflegekassen und Behörden.

In besonderen Fällen wie Wohnungsbrand, Wasserschäden oder plötzlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands kann ein Notfallumzug notwendig sein. Butler Umzüge GmbH unterstützt in solchen Situationen mit schneller Organisation und Durchführung des Umzugs.

Der Ablauf eines geförderten Umzugs umfasst folgende Schritte:

  1. Bedarfsermittlung durch ein ärztliches Attest oder Gutachten.
  2. Antragstellung bei der Pflegekasse mit allen erforderlichen Unterlagen.
  3. Prüfung und Genehmigung durch den medizinischen Dienst.
  4. Durchführung des genehmigten Umzugs durch ein spezialisiertes Unternehmen.

Nach Genehmigung des Antrags können Sie den Umzug oder Umbau durchführen lassen. Die Kosten werden bis zur Höhe des bewilligten Zuschusses von der LVM Pflegekasse übernommen.

Ja, hier sind zwei Beispiele:

  1. Beispiel 1: Herr M., 72 Jahre alt, Pflegegrad 3, zieht aus einer Wohnung im dritten Stock ohne Aufzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung. Die LVM Pflegekasse übernimmt 4.180 Euro für den Umzug.
  2. Beispiel 2: Ein Ehepaar mit Pflegegraden 2 und 4 zieht in betreutes Wohnen und erhält jeweils 4.180 Euro Zuschuss, insgesamt also 8.360 Euro.