Die LVM Krankenversicherung an sich zahlt keine ZuschĂĽsse fĂĽr UmzĂĽge oder Wohnungsumbauten.Â
Entscheidend ist die LVM Pflegekasse, die auf Grundlage des § 40 SGB XI Zuschüsse gewährt – bis zu 4.180 Euro pro Person. Förderfähig sind alle Maßnahmen, die die Selbstständigkeit und Pflege im häuslichen Umfeld verbessern: Umzüge, barrierefreie Umbauten, Hilfsmittel.
Mit den richtigen Anträgen, Nachweisen und professioneller Unterstützung – etwa durch die Butler Umzüge GmbH – lassen sich finanzielle Entlastungen realisieren, die Pflegebedürftigen und Angehörigen erheblichen Druck nehmen. Ergänzende Fördermöglichkeiten bestehen über die KfW-Bank und regionale Programme.
Rolle der LVM Krankenversicherung
Die LVM als private Krankenversicherung ĂĽbernimmt keine direkten ZuschĂĽsse fĂĽr UmzĂĽge oder barrierefreie Wohnungsanpassungen.Â
Im Fokus stehen hier Leistungen, die medizinische Behandlungen oder Hilfsmittel betreffen. Im Pflegefall hingegen greift die Pflegeversicherung (gesetzlich oder privat), die bei der LVM entweder integriert oder als Zusatzversicherung organisiert ist.
Pflegekasse als Hauptkostenträger
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Herr M., 72 Jahre, Pflegegrad 3, wohnt bisher im 3. Stock ohne Aufzug. Ein Umbau des Treppenhauses ist unmöglich. Er beantragt bei der LVM Pflegekasse die Übernahme der Umzugskosten ähnlich wie für Umbauten. Nach Prüfung durch den medizinischen Dienst erhält er einen Zuschuss von 4.180 €. Die Beauftragung erfolgt über die Umzugsfirma Butler Umzüge GmbH.
Frau und Herr M. besitzen beide anerkannte Pflegegrade. Der Zuschuss wird ihnen jeweils bis zu 4.180 € gewährt, sodass die Kostenbeteiligung kombiniert werden kann (max. 8.360 €).
Neben der Pflegekasse bietet die Kreditanstalt fĂĽr Wiederaufbau (KfW) weitere Programme:
Die Berliner Firma Butler UmzĂĽge GmbH ist auf seniorengerechte und barrierefreie UmzĂĽge spezialisiert. Sie unterstĂĽtzt Antragsteller mit:
Die enge Zusammenarbeit mit Versicherungen, Pflegekassen und Behörden macht Butler Umzüge zu einem verlässlichen Partner.
Nein, nur die Pflegekasse im Rahmen wohnumfeldverbessernder Maßnahmen (§ 40 SGB XI).
Bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person.
Pflegegrad, ärztliches Gutachten, Notwendigkeit des Umzugs.
Ja, zwingend erforderlich, möglichst von einem Fachunternehmen wie Butler Umzüge GmbH.
Ja, aber nur bei neuer Situation (erneuter Umzug, andere MaĂźnahmen).
Ja, der Zuschuss kann pro pflegebedürftiger Person gewährt werden.
Dann besteht kein Anspruch auf den Zuschuss. Alternativ: Sozialamt oder KfW.