Zuschuss für Umzugskosten bei der LVM Krankenversicherung in Deutschland
Die LVM Krankenversicherung an sich zahlt keine Zuschüsse für Umzüge oder Wohnungsumbauten.
Entscheidend ist die LVM Pflegekasse, die auf Grundlage des § 40 SGB XI Zuschüsse gewährt – bis zu 4.180 Euro pro Person. Förderfähig sind alle Maßnahmen, die die Selbstständigkeit und Pflege im häuslichen Umfeld verbessern: Umzüge, barrierefreie Umbauten, Hilfsmittel.
Mit den richtigen Anträgen, Nachweisen und professioneller Unterstützung – etwa durch die Butler Umzüge GmbH – lassen sich finanzielle Entlastungen realisieren, die Pflegebedürftigen und Angehörigen erheblichen Druck nehmen. Ergänzende Fördermöglichkeiten bestehen über die KfW-Bank und regionale Programme.
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Zuständigkeit: Wer übernimmt die Kosten?

Rolle der LVM Krankenversicherung
Die LVM als private Krankenversicherung übernimmt keine direkten Zuschüsse für Umzüge oder barrierefreie Wohnungsanpassungen.
Im Fokus stehen hier Leistungen, die medizinische Behandlungen oder Hilfsmittel betreffen. Im Pflegefall hingegen greift die Pflegeversicherung (gesetzlich oder privat), die bei der LVM entweder integriert oder als Zusatzversicherung organisiert ist.
Pflegekasse als Hauptkostenträger
- Zuständig für Zuschüsse bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.
- Grundlage: § 40 Abs. 4 SGB XI.
- Förderbar: bauliche Anpassungen, Umzüge in barrierefreie Wohnungen, Maßnahmen, die Pflege und Selbstbestimmung verbessern.
- Voraussetzung: Anerkannter Pflegegrad (ab PG 1).












