Die Ottonova Pflegepflichtversicherung ermöglicht es, Umzugskosten bis maximal 4.180 Euro pro Maßnahme bezuschussen zu lassen, wenn der Umzug zur Verbesserung der Pflege- oder Lebenssituation dient und ein Pflegegrad vorliegt. Die Antragstellung ist unkompliziert, jedoch auf einen fristgerechten und gut dokumentierten Ablauf angewiesen. Weitere Zuschüsse sind bei schlechterer gesundheitlicher Entwicklung erneut möglich.
Ergänzend gibt es staatliche Förderprogramme wie das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ und verschiedene Landesförderungen, die unterstützend wirken. Die Kooperation mit spezialisierten Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH erleichtert den Prozess und sorgt für professionelle Umsetzung.
Für Ottonova-Versicherte ist die rechtzeitige Information über die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sowie sorgfältige Vorbereitung der Antragsunterlagen essenziell, um die maximalen finanziellen Förderungen zu nutzen.
Die Pflegepflichtversicherung ist in Deutschland für alle Bürger gesetzlich vorgeschrieben, geregelt in § 20 des Sozialgesetzbuches (SGB) XI. Unabhängig davon, ob eine Person gesetzlich oder privat krankenversichert ist, besteht eine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Für Mitglieder der privaten Krankenversicherung (PKV) wie Ottonova ist dies die private Pflegepflichtversicherung (PPV), die integraler Bestandteil des Versicherungsvertrags ist.
Die PPV orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und bietet Leistungen, die den gesetzlichen Pflegekassen vergleichbar sind (§ 28 SGB XI). Dazu zählt finanzielle Unterstützung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zu denen auch Umzugskosten gehören können, wenn diese dazu dienen, die häusliche Pflege zu ermöglichen, zu erleichtern oder die Eigenständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern.
Ottonova zeichnet sich als digital moderner PKV-Anbieter mit flexiblen Tarifen aus. Alle Tarife enthalten automatisch die private Pflegepflichtversicherung. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden nach dem Bruttoeinkommen berechnet, inklusive eines möglichen Zuschlags für Kinderlose (§ 55 SGB XI).
Die Pflegepflichtversicherung von Ottonova arbeitet nach den gesetzlichen Vorgaben, so dass Versicherte dieselben Rechte auf Zuschüsse für Umzugskosten und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen haben wie gesetzlich Versicherte. Die Pflegekasse ist zuständig für die Prüfung der Anträge und die Kostenübernahme.
Die rechtliche Basis für die Übernahme der Umzugskosten bildet § 40 Abs. 4 SGB XI, der sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen regelt. Diese Maßnahmen umfassen Umzüge, wenn sie die Pflege zu Hause ermöglichen oder erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern.
Der maximale Zuschuss liegt bei 4.180 Euro pro Maßnahme und Person. Bei Wohngruppen mit mehreren Pflegebedürftigen kann sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 Euro belaufen.
Anerkannter Pflegegrad
Eine Grundvoraussetzung für die Beantragung von Umzugskostenzuschüssen bei Ottonova ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5). Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) für gesetzlich Versicherte oder durch Medicproof bei Privatversicherten.
Bereits ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf Zuschüsse – die Höhe ist jedoch unabhängig vom Pflegegrad und maximal auf 4.180 Euro pro Maßnahme begrenzt.
Notwendigkeit barrierefreier Umzüge
Zuschüsse werden nur gewährt, wenn der Umzug die Pflegebedingungen oder die Selbstständigkeit maßgeblich verbessert. Hierzu zählen häufige und besonders relevante Umzugsszenarien:
Die Pflegekasse prüft vorab die Eignung der neuen Wohnung und ob die Maßnahme die genannten Voraussetzungen erfüllt.
Die private Pflegepflichtversicherung von Ottonova gewährt gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI einen Zuschuss bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme, der folgende Kostenarten abdeckt:
Die Förderung kann auch mehrfach in Anspruch genommen werden, wenn sich die gesundheitliche Situation ändert und weitere Umzüge oder Anpassungen erforderlich werden.
Befinden sich mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann der Zuschuss individuell pro Person beantragt werden. Die Gesamtförderung ist auf 16.720 Euro begrenzt, d. h. der Betrag wird bei einer größeren Gruppe anteilig aufgeteilt.
Dies ist besonders relevant für Senioren-WGs oder Haushalte, in denen mehrere Menschen mit Pflegebedarf gemeinsam leben.
Formloser Antrag, Kostenvoranschläge, Nachweise
Der Antrag auf Umzugskostenzuschuss bei der Ottonova Pflegepflichtversicherung erfolgt formlos (sofern kein spezielles Formular seitens Ottonova bereitgestellt wird). Der Antrag sollte diese Informationen umfassen:
Der Antrag muss vor Umzugsbeginn eingereicht werden, damit die Pflegekasse die neue Wohnung prüfen und eine schriftliche Kostenübernahme erteilen kann. Nach Abschluss sind die Rechnungen zur Auszahlung des Zuschusses vorzulegen.
Wichtige Fristen und Formalitäten
Frau Müller (72, Pflegegrad 3) lebt im 3. Stock ohne Aufzug und kann aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit nicht mehr sicher die Treppen bewältigen. Ein Treppenlift kann nicht eingebaut werden. Frau Müller beantragt bei Ottonova einen Zuschuss für den Umzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung. Nach Einreichung des Antrags mit Kostenvoranschlag (3.800 Euro) und Fotos der Wohnung genehmigt die Pflegekasse den Zuschuss. Nach Umzugsabschluss erhält sie 3.800 Euro.
Herr Schmidt (80, Pflegegrad 2) zieht mit Unterstützung seiner Tochter in eine Betreuungseinrichtung, die selbstständiges Wohnen mit Pflegehilfe kombiniert. Ein Kostenvoranschlag der Butler Umzüge GmbH (4.000 Euro) wird bei Ottonova eingereicht. Der Zuschuss wird genehmigt, der Umzugskostenanteil übernommen, ohne dass sich das Pflegegeld ändert.
Frau Meier (85, Pflegegrad 4) möchte in eine barrierefreie Senioren-WG mit ambulantem Pflegedienst umziehen. Der Kostenvoranschlag beträgt 4.500 Euro. Die Pflegekasse übernimmt den Höchstbetrag von 4.180 Euro, den Differenzbetrag trägt Frau Meier selbst. Der Umzug verbessert die Pflegebedingungen und soziale Teilhabe.
KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit ihrem Programm 159 einen Investitionszuschuss von bis zu 6.250 Euro oder 10% der förderfähigen Kosten für barrierereduzierende Maßnahmen an:
Die KfW-Förderung kann mit dem Pflegekassenzuschuss kombiniert werden, wenn die Anträge getrennt gestellt werden.
Landes- und Kommunalförderungen
Viele Bundesländer und Kommunen (bspw. Bayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin) bieten zusätzliche Fördermittel oder zinsgünstige Kredite für barrierefreie Umzüge bzw. Wohnungsumbauten an. Diese Förderungen sind oft einkommensabhängig und regional unterschiedlich. Beratung erfolgt über Sozialämter oder lokale Fördereinrichtungen.
Die Butler Umzüge GmbH hat sich auf Senioren- und behindertengerechte Umzüge spezialisiert. Sie unterstützt Ottonova-Versicherte durch:
Das Unternehmen ist erfahren im Umgang mit Pflegekassen, auch mit Ottonovas PPV, und bietet umfassende Full-Service-Pakete bundesweit.
Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme, darunter Umzugskosten, wenn sie die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit erhöhen.
Anerkannter Pflegegrad (1 bis 5), und der Umzug muss die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern.
Alle Pflegegrade von 1 bis 5.
Mehrfach, wenn weitere notwendige Umzüge oder Anpassungen anfallen.
Pflegerechtlich nein, aber Sozialämter oder andere Förderstellen können helfen.
Pflegekasse (wenn Teil wohnumfeldverbessernder Maßnahmen), KfW und Kommunen bieten Förderprogramme.
Pflegekasse, Sozialämter, regionale Programme sowie spezialisierte Umzugsfirmen.
Kontakt zu Sozialämtern und Wohlfahrtsverbänden (z. B. VdK) suchen.
Rentner mit Pflegegrad erhalten Zuschüsse von der Pflegekasse, sonst je nach Einkommen kommunale Hilfen.
Die Pflegekasse ist zuständig, nicht die Krankenkasse. Bei Ottonova erfolgt die Zuständigkeit über die private Pflegepflichtversicherung.