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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten BKK PFAFF

seal butler umzug
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Umzugsförderung bei Pflegebedürftigkeit durch die BKK PFAFF in Deutschland

Die Umzugsförderung der BKK PFAFF bietet Pflegebedürftigen eine wertvolle finanzielle Unterstützung, um die Lebensqualität durch einen angepassten Wohnraum deutlich zu verbessern. Mit einem anerkannten Pflegegrad und der richtigen Vorbereitung kann ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme bei der Pflegekasse beantragt werden. Eine enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH macht den Umzug sicher und organisiert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen garantieren eine transparente Förderpraxis, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen hilft, den oft komplexen Umzugsprozess erfolgreich zu bewältigen.

Grundlagen der Umzugsförderung bei Pflegebedürftigkeit

Bedeutung der Umzugsförderung

Die Umzugsförderung durch die Pflegekasse der BKK PFAFF richtet sich an pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, die durch einen Umzug in eine geeignete Wohnung ihre Pflege erleichtern oder ihre selbstständige Lebensführung verbessern wollen. Der Zuschuss unterstützt bei den finanziellen Belastungen eines Umzugs und trägt dazu bei, die persönliche Lebenssituation nachhaltig zu verbessern.

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Rechtliche Grundlage

Die Umzugsförderung ist Teil der sogenannten Wohnumfeldverbesserungen nach § 40 Absatz 4 SGB XI. Demnach übernimmt die Pflegekasse einmalige Maßnahmen zur Verbesserung der häuslichen Pflege, die entweder den Umzug in eine bessere Wohnumgebung ermöglichen oder bauliche Veränderungen zur Pflegeerleichterung darstellen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen notwendig, angemessen und zweckmäßig sind.

Voraussetzungen für die Umzugsförderung bei der BKK PFAFF

Damit ein Antrag auf Umzugsförderung bewilligt werden kann, müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Anerkannter Pflegegrad: Mindestens Pflegegrad 1 muss vorliegen.
  2. Notwendigkeit des Umzugs: Der Umzug muss dokumentiert die Pflege erleichtern oder die selbstständige Lebensführung verbessern. Beispiele sind Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder näher zum Pflegedienst.
  3. Geeignete neue Wohnung: Die neue Wohnung muss durch die Pflegekasse als geeignet für die Pflegesituation anerkannt werden (z. B. barrierefrei, mit Lift, ebenerdig).
  4. Antrag vor Umzug: Der Antrag auf Zuschuss muss vor dem Umzug bei der BKK PFAFF gestellt und bewilligt sein.
  5. Maßnahmenorientierung: Die Umzugsförderung wird als Maßnahme zur Wohnumfeldverbesserung nur einmalig je Maßnahme gewährt.

Leistungen der Umzugsförderung

Die BKK PFAFF übernimmt Umzugskosten bis zu maximal 4.180 Euro pro Maßnahme und Person. Der Gesamtbetrag aller förderfähigen Wohnumfeldverbesserungen ist auf 16.720 Euro begrenzt (maximal vier Maßnahmen). Die Förderung umfasst:

  1. Kosten für Umzugsunternehmen: Transport, Verpackung, Demontage, Montage.
  2. Materialkosten: Kartons, Verpackungsmaterial, Umzugskartons, Mietkosten für Transporter bei eigenem Umzug.
  3. Organisatorische Unterstützung: Gegebenenfalls Kosten für Umzugskoordination.
  4. Umbauten in der neuen Wohnung: Kosten für altersgerecht oder pflegefreundlich notwendige Umbauten (z. B. Haltegriffe, ebenerdige Duschen).
  5. Erhöhung bei mehreren Pflegebedürftigen: Bei mehreren pflegebedürftigen Haushaltsmitgliedern kann sich der Zuschuss anteilig erhöhen.

Nicht gefördert werden meist Umzüge in Pflegeheime, da die Förderung auf die Verbesserung der häuslichen Pflege abzielt.

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Antragstellung

  1. Stellen Sie den Antrag idealerweise schriftlich vor dem Umzug bei der BKK PFAFF.
  2. Legen Sie eine ausführliche Begründung bei, warum der Umzug notwendig ist.
  3. Fügen Sie Kostenvoranschläge und ärztliche Nachweise bei.
  4. Fordern Sie gegebenenfalls Informationen zur Förderfähigkeit der gewünschten Wohnung an.

Bearbeitungsdauer und Bescheid

  1. Die BKK PFAFF prüft Ihren Antrag detailliert und bewertet die Eignung der neuen Wohnstätte sowie die Notwendigkeit der Maßnahme.
  2. Nach Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Kostenübernahme oder Ablehnung.
  3. Beginnen Sie mit dem Umzug erst nach Genehmigung, da sonst keine Förderung gezahlt wird.

Praxisbeispiele zur Umzugsförderung

Beispiel 1: Umzug in barrierefreie Wohnung

Frau Müller (Pflegegrad 2) lebt in einer nicht barrierefreien Wohnung mit drei Etagen, was die häusliche Pflege erschwert. Die Familie beantragt bei der BKK PFAFF einen Zuschuss für den Umzug in eine ebenerdige Wohnung mit Aufzug. Die Pflegekasse bewilligt die Umzugsförderung von 3.800 Euro für Umzugsunternehmen und Materialkosten, da dies die Pflege erheblich erleichtert.

Beispiel 2: Umzug zur Selbstständigkeit

Herr Schmidt (Pflegegrad 3) möchte näher zu seiner Familie ziehen, um mehr Unterstützung im Alltag zu erhalten und seine Selbstständigkeit zu fördern. Er beantragt einen Zuschuss für Umzug und einen kleinen barrierefreien Umbau in der neuen Wohnung. Die BKK PFAFF gewährt die Förderung in Höhe von 4.100 Euro, inklusive Umzugskosten und Umbaumaßnahmen.

Kooperation mit Butler Umzüge GmbH

Die BKK PFAFF arbeitet mit erfahrenen Umzugsdienstleistern wie der Butler Umzüge GmbH zusammen, die sich auf Umzüge von pflegebedürftigen Kunden spezialisiert haben. Butler Umzüge bietet:

  • Fachgerechte und sichere Durchführung barrierefreier Umzüge.
  • Unterstützung bei der Antragstellung für die Umzugsförderung.
  • Verlässliche Kostenvoranschläge, die für die Pflegekasse anerkannt werden.
  • Organisatorische Hilfestellung und individuelle Beratung.

Diese Kooperation erleichtert Pflegebedürftigen den Umzugsprozess erheblich und sorgt für eine reibungslose Umsetzung.

FAQ

Wie hoch ist der maximale Zuschuss?

Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme bei einem Pflegegrad ab 1. Insgesamt sind bis zu 16.720 Euro für mehrere Maßnahmen möglich.

Umzüge in Pflegeheime werden in der Regel nicht bezuschusst.

Ja, notwendige Umbauten zur Pflegeerleichterung oder Barrierefreiheit sind förderfähig.

Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden, eine nachträgliche Förderung ist normalerweise nicht möglich.

Die Pflegekasse übernimmt bis zu dem genannten Höchstbetrag, Mehrkosten müssen gegebenenfalls selbst getragen werden.

Pflegegradbescheid, Kostenvoranschläge, eine ausführliche Begründung sowie ggf. ärztliche Atteste.

Kontaktieren Sie die BKK PFAFF telefonisch oder nutzen Sie ggf. das Online-Portal der Pflegekasse.

Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung

  1. Stellen Sie den Antrag frühzeitig und vollständig mit allen erforderlichen Nachweisen.
  2. Nutzen Sie die Beratung der BKK PFAFF zur Klärung aller offenen Fragen.
  3. Holen Sie qualifizierte Kostenvoranschläge von anerkannten Umzugsunternehmen, z. B. Butler Umzüge GmbH.
  4. Achten Sie darauf, dass die neue Wohnung den Anforderungen der Pflegekasse entspricht.
  5. Vermeiden Sie Umzüge ohne vorherige Bewilligung der Kosten, um finanzielle Risiken zu verhindern.
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