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Umzugskosten bei Süddeutsche Krankenversicherung
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten bei der SDK

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Ein Umzug im Kontext der Pflegebedürftigkeit ist eine komplexe Herausforderung, die über rein finanzielle Aspekte hinausgeht. Betroffene müssen nicht nur organisatorisch und emotional viel stemmen, sondern stehen auch vor bürokratischen Hürden. Die SDK-Pflegepflichtversicherung ermöglicht durch Zuschüsse nach § 40 Abs. 4 SGB XI eine wesentliche Entlastung.

Die rechtzeitige Antragstellung, die detaillierte Dokumentation sowie die Einreichung mehrerer nachvollziehbarer Kostenvoranschläge sind entscheidend für die Bewilligung. In der Praxis zeigt sich, dass eine enge Abstimmung mit professionellen Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge nicht nur organisatorisch entlastet, sondern den ganzen Prozess vereinfacht.

Damit bleibt die Botschaft klar: Pflegebedürftige sollen nicht durch ungeeigneten Wohnraum in ihrer Selbstständigkeit gehemmt werden. Der Zuschuss zu Umzugskosten über die SDK-Pflegepflichtversicherung kann dazu beitragen, ein Leben in Würde und mit bestmöglicher Selbstbestimmung zu gewährleisten.

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Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Pflegebedürftige Menschen stehen häufig vor besonderen Herausforderungen in ihrem Alltag. Treppen, enge Türen, ungeeignete Bäder oder das Fehlen von Aufzügen in Mehrfamilienhäusern können ihre Selbstständigkeit massiv einschränken. Ein Wohnungswechsel in eine barrierefreiepflegegerechte Immobilie ist daher für viele Betroffene kein Luxus, sondern eine zwingende Notwendigkeit.

Ein Umzug unter solchen Umständen bringt nicht nur organisatorische Hürden, sondern auch emotionale Belastungen mit sich. Für ältere Menschen oder Menschen mit Einschränkungen bedeutet ein Wohnungswechsel häufig den Abschied aus einer vertrauten Umgebung. Gleichzeitig erfordert der Umzug präzise Planung und finanzielle Mittel, die für Pflegebedürftige oft nur begrenzt verfügbar sind.

Das Ziel der finanziellen Förderung durch Pflegekassen und somit auch die SDK-Pflegepflichtversicherung besteht darin, den Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben in einer den Pflegeanforderungen entsprechenden Umgebung zu ermöglichen. Mit Zuschüssen für Umzugskosten kann die pflegerechte Anpassung des Wohnumfeldes wesentlich erleichtert werden.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Zuschüsse zu Umzugskosten fallen unter die Regelungen zu „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn eine Maßnahme dazu dient, die Pflege zuhause zu erleichtern, die Selbstständigkeit zu fördern oder eine Heimunterbringung zu vermeiden.

Voraussetzungen

  1. Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5
  2. Nachweis, dass der aktuelle Wohnraum ungeeignet ist
  3. Nachweis, dass die neue Wohnung barriereärmer oder pflegegerechter ist
  4. Antragstellung vor der Durchführung des Umzugs

Abgrenzung zur Krankenversicherung
Zu betonen ist, dass es sich hierbei nicht um eine klassische Leistung der SDK-Krankenversicherung handelt. Vielmehr ist die Pflegepflichtversicherung, die bei der SDK gekoppelt ist, für diese Zuschüsse zuständig. Private Krankenversicherungsleistungen decken in der Regel keine derartigen Kosten ab.

Pflegegrad als Basis
Die Einstufung in einen Pflegegrad stellt die zentrale Anspruchsvoraussetzung dar. Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes beginnt bereits ab Pflegegrad 1, wenngleich der Unterstützungsbedarf in niedrigen Pflegegraden geringer ist.

Nachweis der medizinischen Notwendigkeit
Ohne fundierte Begründung kann kein Zuschuss gewährt werden. Ärztliche AttesteGutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) oder bei Privatversicherten die Einschätzung durch Medicproof belegen, dass der Umzug im Sinne einer Wohnumfeldverbesserung erforderlich ist.

Geeignete neue Wohnung
Die neue Wohnung muss in wesentlichen Punkten pflegegerechter sein, beispielsweise:

  1. Stufenloser Zugang
  2. Verbreiterte Türen für Rollatoren oder Rollstühle
  3. Barrierefreies Badezimmer
  4. Innenliegender Aufzug bei mehrstöckigen Gebäuden

Antrag vor dem Umzug
Ein formaler Antrag bei der Pflegekasse der SDK muss zwingend vor dem Umzug eingereicht werden. Erfolgt der Umzug ohne Genehmigung, entfällt in der Regel der Anspruch auf Kostenerstattung.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Förderfähige Leistungen

  1. Kosten für Umzugsunternehmen (TransportArbeitsaufwand)
  2. Transportkosten bei privater Organisation (z. B. Mietwagen)
  3. Materialkosten wie Kartons und Schutzfolien
  4. Anpassungen von Möbeln (z. B. Umstellung für behindertengerechten Zugang)

Nicht förderfähige Leistungen

  1. Umzüge in Alten- oder Pflegeheime
  2. Komfort- oder Luxusleistungen (z. B. NeumöblierungSchönheitsrenovierungen)
  3. Reine Kostenersparnisse ohne Bezug zur Pflege
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
  1. Antrag auf Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung (z. B. SDK-Formular 1.301b)
  2. Pflegegradbescheid (Nachweis Pflegegrad 1–5)
  3. Gutachten MDK oder Medicproof zur Bestätigung des Pflegegrades
  4. Ärztliches Attest oder Stellungnahme zur Umzugsnotwendigkeit
  5. Kostenvoranschläge (mindestens 2–3 Umzugsunternehmen)
  6. Begründung zur bestehenden Barriere in der bisherigen Wohnung
  7. Vollmacht bei Antragstellung durch Angehörige
  8. Datenschutzerklärung
  1. Pflegegrad feststellen lassen
  2. Geeignete neue Wohnung suchen
  3. Angebote von Umzugsunternehmen einholen
  4. Antrag mit allen Nachweisen bei der SDK-Pflegekasse einreichen
  5. Genehmigung abwarten
  6. Rechnung nach Umzug einreichen → Auszahlung erfolgt

Die Pflegekasse der SDK gewährt für Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung maximal 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem gemeinsamen Haushalt, kann sich der Zuschuss anteilig erhöhen.

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Ein Ehepaar mit Pflegegrad 2 und 3 lebt in einer Wohnung ohne Aufzug im dritten Stock. Ein Umzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung wird erforderlich. Die SDK-Pflegekasse übernimmt anhand eingereichter Kostenvoranschläge die kompletten Umzugskosten in Höhe von 3.800 Euro.

Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 4 zieht von einer Altbauwohnung mit hohen Türschwellen in eine rollstuhlgerechte Neubauwohnung. Die SDK bewilligt 4.180 Euro Zuschuss.

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Die Butler Umzüge GmbH in Berlin bietet spezialisierte Dienstleistungen für senioren- und behindertengerechte Umzüge. Ihre Rolle:

  •  Fachgerechte Möbelumstellung
  •  Unterstützung bei Antragstellung und Dokumentation
  •  Transparente Festpreise ohne Anfahrtskosten
  •  Digitale Begleitung des Umzugsprozesses inkl. Inventarerfassung

Diese Kooperation ergänzt die Leistungen der SDK, indem sie Pflegebedürftigen eine reibungslose Abwicklung und gleichzeitig die Sicherstellung der geforderten Kostenvoranschläge ermöglicht.

  1. Direkte ZuschüsseSDK zahlt als private Krankenversicherung keine direkten Umzugskosten.
  2. PflegepflichtversicherungZuschüsse werden ausschließlich über die Pflegepflichtversicherung gemäß SGB XI geleistet.
  3. Pflegezusatzversicherung: In Tarifen (z. B. PGPZ) können zusätzliche Leistungen greifen, etwa Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit.

FAQ

Die Süddeutsche Pflegepflichtversicherung (SDK) bietet unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung für Umzugskosten an. Diese Zuschüsse sollen Versicherten helfen, die aufgrund gesundheitlicher oder pflegerischer Anforderungen ihren Wohnort wechseln müssen.

Anspruch auf den Zuschuss haben in der Regel Versicherte, die pflegebedürftig sind und deren Umzug medizinisch oder pflegerisch notwendig ist. Typische Gründe können sein:

  1. Umzug in eine barrierefreie Wohnung.
  2. Wechsel in eine Pflegeeinrichtung.
  3. Nähe zu Angehörigen oder Betreuungspersonen.

Die SDK kann verschiedene Kosten im Zusammenhang mit einem Umzug übernehmen, z. B.:

  1. Kosten für ein professionelles Umzugsunternehmen.
  2. Transport von Möbeln und persönlichem Eigentum.
  3. Kosten für die Einrichtung einer neuen Wohnung, falls diese pflegegerecht angepasst werden muss.

Der Antrag auf den Zuschuss erfolgt direkt bei der Süddeutschen Pflegepflichtversicherung. Dazu sind in der Regel folgende Schritte notwendig:

  1. Kontaktaufnahme mit der SDK, um die Voraussetzungen zu klären.
  2. Einreichen eines schriftlichen Antrags.
  3. Vorlage von Nachweisen wie ärztlichen Attesten, Kostenvoranschlägen oder Rechnungen.

In vielen Fällen verlangt die SDK, dass der Umzug von einem professionellen Umzugsunternehmen durchgeführt wird, um die Kostenübernahme zu gewährleisten. Dies dient dazu, eine ordnungsgemäße Durchführung sicherzustellen und mögliche Schäden zu vermeiden.

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach individuellem Fall und den tatsächlichen Kosten. Die SDK prüft jeden Antrag individuell und legt fest, welche Beträge übernommen werden können.

Ja, die SDK prüft unter anderem:

  1. Die medizinische Notwendigkeit des Umzugs.
  2. Ob der neue Wohnort den pflegerischen Anforderungen entspricht.
  3. Ob die Kosten angemessen und notwendig sind.

Sollte der Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt werden, haben Versicherte die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dabei empfiehlt es sich, zusätzliche Nachweise oder Begründungen vorzulegen.

Ja, es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Umzugstermin einzureichen. Die genauen Fristen können bei der SDK erfragt werden.

Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Website der Süddeutschen Pflegepflichtversicherung oder bei professionellen Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge:
https://www.butler-umzuege.de/